Rechtsprechung
| BFH, 29.04.1986 - VII R 10/85 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen einer notwendigen Beiladung - Befreiung von der Steuerberaterprüfung - Mitglied der Steuerberaterkammer
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (10)
- BFH, 14.06.1983 - VII R 4/83
Ermessenserwägung - Steuerberaterprüfung - Zulassungsausschuß
Auszug aus BFH, 29.04.1986 - VII R 10/85
Der erkennende Senat hat bereits in seinem Urteil vom 14. Juni 1983 VII R 4/83 (BFHE 138, 508, 511, BStBl II 1983, 695) den in § 37 Abs. 3 Nr. 1 StBerG geregelten Versagungstatbestand als zum Schutz rechtsuchender Bürger vor wirtschaftlichen Schädigungen gerechtfertigt angesehen.Wie der erkennende Senat in seinem Urteil in BFHE 138, 508, BStBl II 1983, 695 entschieden hat, handelt es sich bei der Regelung in § 37 Abs. 3 Nr. 1 StBerG um eine einheitliche Ermessensvorschrift, nach der der (unbestimmte Rechts-)Begriff "Besorgnis begründet ist" in den Ermessensbereich ("kann versagt werden") hineinragt und zugleich Inhalt und Grenzen der pflichtgemäßen Ermessensausübung bestimmt (vgl. Beschluß des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 19. Oktober 1971 GmS-OGB 3/70, BFHE 105, 101, BStBl II 1972, 603 zu § 131 Abs. 1 Satz 1 der Reichsabgabenordnung - AO -).
Zwar ist bei der Entscheidung über die Befreiung von der Steuerberaterprügung, wie der erkennende Senat in seinem Urteil in BFHE 138, 508, 512, BStBl II 1983, 695 ausgeführt hat, unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit der Zeitablauf zwischen dem Verhalten des Klägers und der behördlichen Entscheidung sowie die Frage zu berücksichtigen, ob noch die unmittelbare Gefahr bestehe, daß sich der Kläger ähnlich verhalten werde.
- BVerfG, 08.03.1983 - 1 BvR 1078/80
Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
Auszug aus BFH, 29.04.1986 - VII R 10/85
Daß der Tatbestand der Zulassungsvoraussetzungen generalklauselartig mit einem wertungsabhängigen Begriff umschrieben wird, ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. Beschluß des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 8. März 1983 1 BvR 1078/80, BVerfGE 63, 266, 287).Schon in seinem Beschluß in BVerfGE 63, 266, 288 hatte das BVerfG darauf hingewiesen, daß sich unverhältnismäßige Entscheidungen im allgemeinen vermeiden lassen, wenn auf die Würdigung der Gesamtpersönlichkeit des Bewerbers im Zeitpunkt der Entscheidung abgestellt werde und dabei neben seinem Fehlverhalten auch sein früheres und späteres Wohlverhalten und seine Lebensverhältnisse im ganzen berücksichtigt werden, wobei sich durch die spätere Wiederholung eines Zulassungsverfahrens eine der Schwere des jeweiligen Fehlverhaltens adäquate zeitliche Befristung der Versagung erreichen lassen.
- GemSOGB, 19.10.1971 - GmS-OGB 3/70
Voraussetzungen für den Erlass der Gewerbesteuer; Rechte des Generalvertreters …
Auszug aus BFH, 29.04.1986 - VII R 10/85
Wie der erkennende Senat in seinem Urteil in BFHE 138, 508, BStBl II 1983, 695 entschieden hat, handelt es sich bei der Regelung in § 37 Abs. 3 Nr. 1 StBerG um eine einheitliche Ermessensvorschrift, nach der der (unbestimmte Rechts-)Begriff "Besorgnis begründet ist" in den Ermessensbereich ("kann versagt werden") hineinragt und zugleich Inhalt und Grenzen der pflichtgemäßen Ermessensausübung bestimmt (vgl. Beschluß des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 19. Oktober 1971 GmS-OGB 3/70, BFHE 105, 101, BStBl II 1972, 603 zu § 131 Abs. 1 Satz 1 der Reichsabgabenordnung - AO -).Eine abschließende Entscheidung darf das Gericht nur dann treffen, wenn die Ermessensgrenzen so eingeschränkt sind, daß nur eine bestimmte Entscheidung möglich ist, während jede andere zu einem Ermessensfehler führen müßte (vgl. BFHE 105, 101, BStBl II 1972, 603; BFH-Urteil vom 21. April 1983 IV R 143/79, BFHE 138, 499, 503, BStBl II 1983, 587 mit weiteren Hinweisen;… vgl. hierzu Gräber, Finanzgerichtsordnung, § 102 Rdnr. 8;… Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 11. Aufl., § 102 FGO Tz. 3).
- BVerfG, 04.04.1984 - 1 BvR 1287/83
Verfassungswidrigkeit von § 7 Nr. 3 BRAO
Auszug aus BFH, 29.04.1986 - VII R 10/85
Im übrigen ist in diesem Zusammenhang zu bemerken, daß das BVerfG in seinem Beschluß vom 4. April 1984 1 BvR 1287/83 (BVerfGE 66, 337, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1984, 2341) den lebenslangen Ausschluß aus der Rechtsanwaltschaft als unverhältnismäßigen Eingriff in die Berufsfreiheit angesehen hat. - BVerfG, 26.02.1986 - 1 BvL 12/85
Bundesrechtsanwaltsordnung
Auszug aus BFH, 29.04.1986 - VII R 10/85
Diese Auffassung hat es in dem Beschluß vom 26. Februar 1986 1 BvL 12/85 ausdrücklich bestätigt. - BFH, 29.01.1980 - VII B 34/79
Klageverfahren gegen eine oberste Landesbehörde - Anerkennung als …
Auszug aus BFH, 29.04.1986 - VII R 10/85
Das ist dann der Fall, wenn die Entscheidung unmittelbar und notwendigerweise Rechte Dritter gestaltet, bestätigt, verändert oder zum Erlöschen bringt, insbesondere also in Fällen, in denen das, was einen der Prozeßbeteiligten begünstigt oder benachteiligt, notwendigerweise umgekehrt den Dritten benachteiligen oder begünstigen muß (vgl. Beschluß des erkennenden Senats vom 29. Januar 1980 VIII B 34/79, BFHE 129, 536, BStBl II 1980, 303). - BFH, 25.05.1971 - VII R 55/69
Erfüllung der Tatbestandsvoraussetzungen - Allgemeinbildung - Nachweis - Klassen …
Auszug aus BFH, 29.04.1986 - VII R 10/85
Auch der erkennende Senat hat in ständiger Rechtsprechung eine lebenslange Versagung der Zulassung zu einem steuerberatenden Beruf selbst bei schwerwiegendem Fehlverhalten abgelehnt (vgl. Urteil vom 25. Mai 1971 VII R 55/69, BFHE 102, 192, BStBl II 1971, 501). - BFH, 21.04.1983 - IV R 143/79
Zonenrandgebiet - Ermessensausübung - Sonderabschreibung - Stillegung einer …
Auszug aus BFH, 29.04.1986 - VII R 10/85
Eine abschließende Entscheidung darf das Gericht nur dann treffen, wenn die Ermessensgrenzen so eingeschränkt sind, daß nur eine bestimmte Entscheidung möglich ist, während jede andere zu einem Ermessensfehler führen müßte (vgl. BFHE 105, 101, BStBl II 1972, 603; BFH-Urteil vom 21. April 1983 IV R 143/79, BFHE 138, 499, 503, BStBl II 1983, 587 mit weiteren Hinweisen;… vgl. hierzu Gräber, Finanzgerichtsordnung, § 102 Rdnr. 8;… Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 11. Aufl., § 102 FGO Tz. 3). - BFH, 05.02.1985 - VIII R 272/81
Notwendige Beiladung einer für die Einkommenssteuer mithaftenden Gesellschafterin …
Auszug aus BFH, 29.04.1986 - VII R 10/85
Ob eine Beiladung notwendig ist, muß von Amts wegen geprüft werden (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 5. Februar 1985 VIII R 272/81, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFH/NV - 1985, 89), so daß es nicht darauf ankommt, ob der Kläger durch ein Unterlassen der Beiladung in seinen persönlichen Rechten verletzt worden ist. - BFH, 27.10.1970 - VII R 42/68
Kammer der Steuerbevollmächtigten - Bestellung eines Steuerbevollmächtigten - …
Auszug aus BFH, 29.04.1986 - VII R 10/85
Nur die Bestellung als Steuerberater führt aber dazu, daß der Bewerber Mitglied der Steuerberaterkammer wird (§ 73 Abs. 1 StBerG, vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 27. Oktober 1970 VII R 42/68, BFHE 100, 288, BStBl II 1970, 873).
- FG Köln, 02.03.1999 - 8 K 3989/98
Wiederzulassung als Steuerberater
Rn. 35 Dabei hat die zuständige Behörde im Rahmen der Prüfung der Voraussetzungen des § 37 Abs. 3 Nr. 1 StBerG eine Ermessensentscheidung zu treffen (…vgl. BFH-Urteile v. 21.11.1989 VII B 143/89, BFH/NV 1990, 458;… vom 25.02.1986 VII R 76/83, BFH/NV 1986, 497 und vom 29.04.1986 VII R 10/85, BFH/NV 1987, 127).Eine abschließende Entscheidung kann das Gericht nur dann treffen, wenn die Ermessensgrenzen so eingeschränkt sind, daß nur eine bestimmte Entscheidung möglich ist, während jede andere zu einem Ermessensfehler führen müßte (so BFH-Urteil vom 29.04.1986, a.a.O.).
- FG Rheinland-Pfalz, 11.11.2003 - 2 K 1723/03
Rechtsanspruch gegenüber einer Steuerberaterkammer auf Bestellung als …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - FG Hamburg, 24.05.1996 - V 146/95
Erledigung deines Antrages durch Zeitablauf ; Zulässigkeit einer …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - FG Berlin, 08.09.1995 - III 241/95 Die geltend gemachte Beschäftigungszeit bei seinem Vater bleibt bis einschließlich 09. Oktober 1986 schon deshalb unberücksichtigt, weil dieser im Anschluß an zwei Revisionsverfahren (vgl. Bundesfinanzhof -;BFH-;, Urteile vom 14. Juni 1983 VII R 4/83 und 29. April 1986 VII R 10/85 , Bundessteuerblatt -;BStBl-; II 1983, 695 und Sammlung nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH -;…BFH/NV-; 1987, 127) erst am 10.-Oktober 1986 zum Steuerberater bestellt worden ist (Hinweis allerdings auf das gegenwärtig wirksame vorläufige Berufsverbot).
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