Rechtsprechung
| BFH, 09.02.1982 - VII R 103/79 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BFH, 16.04.1980 - VII R 81/79
Testamentsvollstrecker - Erbe - Steuererklärung - Erzwingung der Abgabe einer …
Auszug aus BFH, 09.02.1982 - VII R 103/79
NV: § 108 AO bezieht sich nur auf solche Bevollmächtigten, die die für eine Besteuerung in Betracht kommenden Geldmittel und Vermögenswerte eines anderen verwalten und so darüber verfügen können, daß sie die steuerlichen Pflichten des anderen erfüllen können (vgl. BFH-Urteil vom 16.4.1980 VII R 81/79).3.
- FG Nürnberg, 28.10.2002 - VI 105/99
Beteiligungsumwandlung - vom Kommanditisten zum Komplementär - und Insichgeschäft
Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BFH-Urteile vom 13. April 1978 V R 94/74, BFHE 125, 124, BStBl II 1978, 490 ; vom 9. Februar 1982 VII R 103/79, Juristisches Informationssystem - juris - Dokument-Nr. STRE825020860…, vom 27. Oktober 1987 VII R 12/84, BFH/NV 1988, 485 ) gilt diese Vorschrift nur im Geschäftsverkehr (Umkehrschluss aus § 15 Abs. 4 HGB ). - FG Münster, 15.12.2023 - 12 K 3001/21
Zweigliedriger Aufbau der Entscheidung über die Inanspruchnahme eines …
Sie wird auch nicht dadurch zu einem Akt des Geschäftsverkehrs, dass das Finanzamt bei der weiteren Verfolgung des Steueranspruchs möglicherweise durch die Handelsregistereintragung beeinflusst werden könnte (BFH-Urteil vom 13.04.1978 V R 94/74, BFHE 125, 124, BStBl II 1978, 490, anschließend BFH-Urteile vom 09.02.1982 VII R 103/79; vom 27.10.1987 VII R 12/84;… Merkt in: Hopt, § 15 HGB Rn. 8;… Koch/Harnos in: Staub, § 15 HGB Rn. 26;… Ries in: Röhricht/Graf von Westphalen/Haas/Mock/Wöstmann, § 15 HGB Rn. 3; s. auch BFH-Urteil vom 22.01.1985 VII R 112/81, BFHE 143, 203, BStBl II 1985, 562). - BFH, 23.06.1997 - IV B 88/96
Voraussetzungen für die berufliche Veranlassung einer Bürgschaftsübernahme
Der VII. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) hat dazu weiter entschieden, daß das FG bei einem Verzicht der Beteiligten auf mündliche Verhandlung, den Grundsatz des § 90 Abs. 1 FGO auch dann nicht verletzt, wenn es im Widerspruch zu § 76 Abs. 1 FGO von einer angebotenen Beweisaufnahme absieht (BFH-Urteil vom 9. Februar 1982 VII R 103/79, nicht veröffentlicht, juris).
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