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Rechtsprechung
   BFH, 26.02.1991 - VII R 107/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,3348
BFH, 26.02.1991 - VII R 107/89 (https://dejure.org/1991,3348)
BFH, Entscheidung vom 26.02.1991 - VII R 107/89 (https://dejure.org/1991,3348)
BFH, Entscheidung vom 26. Februar 1991 - VII R 107/89 (https://dejure.org/1991,3348)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Haftungsbescheid gegen Geschäftsführer wegen Nichtabführung von Lohnsteuer und Umsatzsteuer im Zeitpunkt der Fälligkeit

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (12)

  • BFH, 20.04.1982 - VII R 96/79

    Zur Haftung eines Geschäftsführers für nicht rechtzeitig abgeführte Lohnsteuer

    Auszug aus BFH, 26.02.1991 - VII R 107/89
    auch zu dem BFH-Urteil vom 20. April 1982 VII R 96/79 (BFHE 135, 416, BStBl II 1982, 521) gegeben.

    Der Senat hat für die Haftung nach § 109 Abs. 1 der Reichsabgabenordnung (AO), die lediglich eine schuldhafte Pflichtverletzung voraussetzt, entschieden, der Geschäftsführer dürfe nicht die schlichte Stellung eines Antrags auf Stundung ohne irgendwelche entsprechende vorherige Zusagen des FA zum Anlaß nehmen, seiner ihm vom Gesetz auferlegten Pflicht, die einbehaltenen "fremden" Mittel zum Fälligkeitstermin an das FA abzuführen, zu versäumen (vgl. BFHE 135, 416, BStBl II 1982, 521).

  • BFH, 26.04.1984 - V R 128/79

    GmbH - Haftung - Geschäftsführung

    Auszug aus BFH, 26.02.1991 - VII R 107/89
    Diese Erfordernis ergibt sich daraus, daß die Haftung nach §§ 34, 35, 69 AO 1977 ihrer Rechtsnatur nach Schadensersatzcharakter hat (…vgl. Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 13. Aufl., § 69 AO 1977 Tz. 2; BFH-Urteile vom 26. April 1984 V R 128/79, BFHE 141, 443, BStBl II 1984, 776, 778;… vom 16. März 1988 I R 129/83, BFH/NV 1989, 409; Senatsurteile vom 12. Juli 1988 VII R 4/88, BFHE 154, 206, BStBl II 1988, 980, 981; vom 26. Juli 1988 VII R 83/87, BFHE 153, 512, BStBl II 1988, 859, 860; vom 5. September 1989 VII R 61/87, BFHE 158, 13, BStBl II 1989, 979, 980).

    Das FG wird ferner bezüglich der Umsatzsteuer den Grundsatz der sog. anteiligen Haftung für Umsatzsteuer (vgl. dazu BFH-Urteile in BFHE 141, 443, BStBl II 1984, 776; vom 12. Juni 1986 VII R 192/83, BFHE 146, 511, BStBl II 1986, 657; vom 14. Juli 1987 VII R 188/82, BFHE 150, 312, BStBl II 1988, 172; vom 11. Juli 1989 VII R 81/87, BFHE 157, 315, BStBl II 1990, 357) zu beachten haben.

  • BFH, 17.09.1987 - VII R 62/84

    Pflicht des Arbeitgebers, die von den Einkünften seiner Arbeitnehmer durch Abzug …

    Auszug aus BFH, 26.02.1991 - VII R 107/89
    Mit seiner vom BFH zugelassenen Revision rügt das FA die unzutreffende Anwendung des § 69 AO 1977 und trägt vor: Das FG sei von den Urteilen des BFH vom 29. September 1987 VII R 54/84 (BFHE 151, 111, BStBl II 1988, 176), und vom 17. September 1987 VII R 62/84 (BFH/NV 1988, 7) abgewichen.

    Das Verschulden i. S. des § 69 AO 1977 bezieht sich auf die Pflichtverletzung als solche und nicht auf die Folgen der Pflichtverletzung (vgl. Senatsurteil in BFH/NV 1988, 7).

  • BFH, 11.03.2004 - VII R 19/02

    Vertreterhaftung für Umsatzsteuerschuld

    Danach kann nur eine vor dem Fälligkeitstermin gewährte Stundung den für die Durchführung der Zahlung Verantwortlichen entlasten (…Senatsbeschluss in BFH/NV 1998, 1199, sowie Senatsurteile vom 20. April 1982 VII R 96/79, BFHE 135, 416, und vom 26. Februar 1991 VII R 107/89, BFH/NV 1991, 578).

    Insoweit liegt eine Abweichung von dem Sachverhalt vor, der der Entscheidung des Senats in BFH/NV 1991, 578 zugrunde lag und in der der Senat für den Fall einer Stundung angedeutet hat, dass dem Geschäftsführer ein grob fahrlässiges Verhalten dann nicht anzulasten wäre, wenn ein Antrag auf Stundung vor Fälligkeit gestellt worden sei.

  • BFH, 08.07.2004 - VII R 55/03

    Erklärung der Aufrechnung gegenüber dem neuen Gläubiger nach Abtretung eines …

    Des Weiteren lässt eine rückwirkende Stundung auch eine zunächst entstandene Haftungsverpflichtung aus § 69 AO 1977 nicht nachträglich entfallen; vielmehr bleibt es bei der einmal eingetretenen haftungsbegründenden Tatbestandsverwirklichung (Senatsurteil vom 26. Februar 1991 VII R 107/89, BFH/NV 1991, 578).
  • FG Berlin, 22.10.2001 - 9 K 2460/00

    Zur Haftung des GmbH-Geschäftsführers

    Im Streitfall entstand die Steuerentrichtungspflicht wegen des rechtzeitig vorher gestellten Antrags auf Aussetzung der Vollziehung und der positiven Bescheidung dieses Antrags im Nachhinein nicht schon bei Eintritt der Fälligkeit der Steuerschuld am 4. August 1994, weil eine gewährte Aussetzung der Vollziehung zwar nicht die bereits eingetretene Fälligkeit beseitigt, aber vorläufig verhindert, daß die am Besteuerungsverfahren Beteiligten aus dem ausgesprochenen Leistungsgebot rechtliche und tatsächliche Folgerungen ziehen dürfen (vgl. dazu BFH-Entscheidungen vom 3. Juli 1995, GrS 3/93, BFHE 178, 11 , BStBl II 1995, 703, und vom 31. August 1995 VII R 58/94, BFHE 178, 306 , BStBl II 1996, 55 ;… zur Stundung vgl. BFH-Urteile vom 17. September 1987 VII R 62/84, BFH/NV 1988, 7 sowie vom 26. Februar 1991 VII R 107/99, BFH/NV 1991, 578).
  • BFH, 20.02.2001 - VII B 111/00

    Geschäftsführer-Haftung; USt

    Etwas anderes kann nur gelten, wenn eine vorherige verbindliche Stundungszusage erteilt worden ist (BFH-Urteil vom 26. Februar 1991 VII R 107/89, BFH/NV 1991, 578;… Klein/Rüsken, Abgabenordnung, 7. Aufl., § 69 Anm. 13).
  • VG Köln, 13.07.2016 - 24 K 1828/15

    Inanspruchnahme als Haftungsschuldner für rückständige Gewerbesteuerforderungen …

    Rn. 63 vgl. BFH, Urteil vom 26. Februar 1991 - VII R 107/89 -, juris Rn. 11.
  • BFH, 25.02.1998 - VII B 191/97

    Unzulässigkeit der Beschwerde gegen eine Ablehnung einer Fristverlängerung wegen …

    Wenn nämlich die Beschwerde meint, die der GmbH mit Rückwirkung auf den Fälligkeitszeitpunkt gewährte Stundung vermindere die Haftungsschuld des Klägers oder lasse sie ganz entfallen, sofern von dem Kläger im Stundungsantrag gemachte falsche Angaben nicht auf grober Fahrlässigkeit beruhten, verkennt die Beschwerde, daß nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats eine -- wie hier -- nach Fälligkeit der Steuerschuld (angeblich rückwirkend) erfolgte Stundung der Steuerschuld einer Haftungsinanspruchnahme nicht entgegensteht; denn der mit Nichtbegleichung der Steuerschuld verwirklichte Haftungstatbestand kann nicht aufgrund späterer Ereignisse als wieder entfallen angesehen werden (vgl. u.a. Urteil des Senats vom 26. Februar 1991 VII R 107/89, BFH/NV 1991, 578).
  • FG München, 18.03.2005 - 8 K 4814/04

    Haftungsinanspruchnahme des Vorstands einer AG für nicht abgeführte Lohnsteuer

    Denn ein Geschäftsführer handelt bereits dann schuldhaft, wenn er im Falle eines noch nicht beschiedenen Antrags auf Stundung Steuern zum Fälligkeitszeitpunkt nicht abführt (vgl. BFH-Urteil vom 26. Februar 1991 VII R 107/89, BFH/NV 1991, 578).
  • FG Sachsen, 22.06.2005 - 5 K 207/01

    Haftung des GmbH-Geschäftsführers für Umsatzsteuervoranmeldungen und …

    Selbst im Erfolgsfalle des Antrags würde die nachträgliche Stundung der Umsatzsteuervorauszahlungsschuld November 1996 nicht dazu führen, dass die Verwirklichung des Haftungstatbestandes insoweit rückwirkend entfiele (vgl. BFH-Urteil vom 26. Februar 1991 VII R 107/98, BFH/NV 1991, 578).
  • FG Sachsen, 14.07.2003 - 5 V 738/03

    Geschäftsführerhaftung; Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (Haftung für …

    Abgesehen davon würde eine nachträgliche Stundung der am 10.12.2001 fälligen Lohn- und Zuschlagsteuern für 11/00 nicht dazu führen, dass die Verwirklichung des Haftungstatbestandes insoweit rückwirkend entfiele (vgl. BFH-Urteil vom 26. Februar 1991 VII R 107/98, BFH/NV 1991, 578).
  • FG Sachsen-Anhalt, 28.11.2002 - 5 K 2388/01

    Geänderter Haftungsbescheid als Gegenstand des Verfahrens; Heilung eines …

    Abgesehen davon würde auch eine nachträgliche Stundung der am 10.01.2001 fälligen Vorauszahlung für 12/00 nicht dazu führen, dass die Verwirklichung des Haftungstatbestandes insoweit rückwirkend entfiele (vgl. BFH-Urteil vom 26. Februar 1991 VII R 107/89, BFH/NV 1991, 578).
  • VG Gelsenkirchen, 04.11.2011 - 5 L 1103/11

    Aufschiebende Wirkung bei der Anforderung von öffentlichen Abgaben

  • FG Sachsen, 28.11.2002 - 5 K 2388/01

    Bedeutung des Regelungszusammenhangs bei der Änderung des angefochtenen …

  • FG Sachsen, 22.06.2005 - 5 K 2075/01
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