Rechtsprechung
| BFH, 03.03.1998 - VII R 109/97 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Aufhebung oder Änderung eines Steuerbescheids auf Grund nachträglicher Erhebung des Anhängerzuschlags
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Münster, 25.02.1997 - 13 K 1607/94 Kfz 13 K 4903/96
- BFH, 03.03.1998 - VII R 109/97
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (8)
- BFH, 06.12.1994 - IX R 11/91
Doppelte Haushaltsführung - Kausalität bei der Abgabenordnung - Hilfstatsachen
Auszug aus BFH, 03.03.1998 - VII R 109/97
Der sinngemäß von der Klägerin nachträglich gestellte Antrag, einen Anhängerzuschlag nach § 10 Abs. 3 Nr. 6 KraftStG festzusetzen, rechtfertigt eine Änderung der bestandskräftigen Steuerfestsetzungen nach § 10 Abs. 3 Nr. 5 KraftStG nicht nur deshalb nicht, weil der Antrag nach § 10 Abs. 2 Satz 1 KraftStG zu Beginn des betreffenden Besteuerungszeitraums gestellt werden muß (…vgl. Urteil des Senats vom 20. August 1996 VII R 1 und 6/96, BFH/NV 1997, 152), sondern auch, weil es sich dabei um eine neue, bei Erlaß der zu ändernden Steuerbescheide noch nicht vorhandene und daher nicht um eine nachträglich bekanntgewordene Tatsache i.S. des § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO 1977 handelt (vgl. BFH-Urteil vom 6. Dezember 1994 IX R 11/91, BFHE 176, 221 [BFH 06.12.1994 - IX R 11/91], BStBl II 1995, 192). - BFH, 17.05.1995 - I B 183/94
Steueranmeldung nach § 50 a EStG und DBA
Auszug aus BFH, 03.03.1998 - VII R 109/97
Der Inhalt (die Bedeutung) des Antrages ist in entsprechender Anwendung des § 133 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zu ermitteln (vgl. u.a. Beschluß des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 17. Mai 1995 I B 183/94, BFHE 178, 59, BStBl II 1995, 781). - BFH, 17.10.1989 - VII R 58/87
Kraftfahrzeugsteuer - Gesamtgewicht - Allgemein zulässiges Gesamtgewicht - …
Auszug aus BFH, 03.03.1998 - VII R 109/97
Versäumnisse der Zulassungsstelle müßte sich das FA im übrigen ohnehin nicht entgegenhalten lassen (vgl. z.B. Senatsurteile vom 17. Oktober 1989 VII R 58/87, BFHE 158, 466, BStBl II 1990, 249, …und vom 16. Dezember 1986 VII R 151/84, BFH/NV 1987, 198).
- BFH, 16.07.1980 - VII R 24/77
Anfechtungsklage - Leistungsklage - Rückzahlung eines Betrages - …
Auszug aus BFH, 03.03.1998 - VII R 109/97
Anders als bei einer infolge der Aufhebung eines Verwaltungsaktes von der Behörde zu erbringenden Leistung, die zugleich mit der Anfechtungsklage vor Gericht zu erstreiten im allgemeinen kein rechtsschutzfähiger Anlaß besteht (…vgl. BFH-Entscheidungen vom 13. Juli 1989 IV B 44/88, BFH/NV 1990, 247, und vom 16. Juli 1980 VII R 24/77, BFHE 131, 158, BStBl II 1980, 632, betreffend den Antrag auf Folgenbeseitigung nach § 100 Abs. 1 Satz 2 FGO), fehlt für die Klage gegen einen Steuerbescheid nicht deshalb das Rechtsschutzbedürfnis, weil damit gerechnet werden kann, daß er vom FA bei einem Erfolg einer gleichzeitig anhängigen Verpflichtungsklage nach § 172 Abs. 1 Nr. 2 a AO 1977 oder § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO 1977 aufgehoben werden wird (vgl. schon FG Nürnberg, Urteil vom 2. Februar 1983 V 257/82, EFG 1983, 463). - BFH, 13.07.1989 - IV B 44/88
Rechmäßigkeit des Ausspruchs der Zahlung von Prozesszinsen, nachdem dem …
Auszug aus BFH, 03.03.1998 - VII R 109/97
Anders als bei einer infolge der Aufhebung eines Verwaltungsaktes von der Behörde zu erbringenden Leistung, die zugleich mit der Anfechtungsklage vor Gericht zu erstreiten im allgemeinen kein rechtsschutzfähiger Anlaß besteht (vgl. BFH-Entscheidungen vom 13. Juli 1989 IV B 44/88, BFH/NV 1990, 247, und vom 16. Juli 1980 VII R 24/77, BFHE 131, 158, BStBl II 1980, 632, betreffend den Antrag auf Folgenbeseitigung nach § 100 Abs. 1 Satz 2 FGO), fehlt für die Klage gegen einen Steuerbescheid nicht deshalb das Rechtsschutzbedürfnis, weil damit gerechnet werden kann, daß er vom FA bei einem Erfolg einer gleichzeitig anhängigen Verpflichtungsklage nach § 172 Abs. 1 Nr. 2 a AO 1977 oder § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO 1977 aufgehoben werden wird (vgl. schon FG Nürnberg, Urteil vom 2. Februar 1983 V 257/82, EFG 1983, 463). - BFH, 26.11.1991 - VII R 38/90
- Die Kraftfahrzeugsteuererklärung wird mit ihrer Abgabe bei der Zulassungsstelle …
Auszug aus BFH, 03.03.1998 - VII R 109/97
Der eigentliche Empfänger dieser Steuererklärung -- einschließlich des in ihr ggf. enthaltenen Antrages nach § 10 Abs. 2 Satz 1 KraftStG -- war jedoch nicht die Zulassungsstelle, bei der die Steuererklärung lediglich anläßlich der verkehrsrechtlichen Zulassung der Lkw einzureichen war (vgl. Urteil des Senats vom 26. November 1991 VII R 38/90, BFHE 167, 179 [BFH 26.11.1991 - VII R 38/90], BStBl II 1992, 440), sondern das FA. - BFH, 20.08.1996 - VII R 1/96
Festsetzung eines Anhängerzuschlags zur Kraftfahrzeugsteuer (KraftSt) - …
Auszug aus BFH, 03.03.1998 - VII R 109/97
Der sinngemäß von der Klägerin nachträglich gestellte Antrag, einen Anhängerzuschlag nach § 10 Abs. 3 Nr. 6 KraftStG festzusetzen, rechtfertigt eine Änderung der bestandskräftigen Steuerfestsetzungen nach § 10 Abs. 3 Nr. 5 KraftStG nicht nur deshalb nicht, weil der Antrag nach § 10 Abs. 2 Satz 1 KraftStG zu Beginn des betreffenden Besteuerungszeitraums gestellt werden muß (vgl. Urteil des Senats vom 20. August 1996 VII R 1 und 6/96, BFH/NV 1997, 152), sondern auch, weil es sich dabei um eine neue, bei Erlaß der zu ändernden Steuerbescheide noch nicht vorhandene und daher nicht um eine nachträglich bekanntgewordene Tatsache i.S. des § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO 1977 handelt (vgl. BFH-Urteil vom 6. Dezember 1994 IX R 11/91, BFHE 176, 221 [BFH 06.12.1994 - IX R 11/91], BStBl II 1995, 192). - BFH, 16.12.1986 - VII R 151/84
Unzutreffendes Besteuerungsgewicht bei der ursprünglichen Steuerfestsetzung auf …
Auszug aus BFH, 03.03.1998 - VII R 109/97
Versäumnisse der Zulassungsstelle müßte sich das FA im übrigen ohnehin nicht entgegenhalten lassen (vgl. z.B. Senatsurteile vom 17. Oktober 1989 VII R 58/87, BFHE 158, 466, BStBl II 1990, 249, und vom 16. Dezember 1986 VII R 151/84, BFH/NV 1987, 198).
- BFH, 05.10.2004 - VII R 73/03
Kraftfahrzeugsteuer: Steuerbefreiung für im Kombinierten Verkehr eingesetzte …
Dieser Antrag, dem die rechtliche Wirkung eines Tatbestandsmerkmals zukommt, ist nach der Rechtsprechung des Senats zu Beginn des betreffenden Besteuerungszeitraumes zu stellen (vgl. Senatsurteile vom 3. März 1998 VII R 109/97, BFH/NV 1998, 1265, …und vom 20. August 1996 VII R 1 und 6/96, BFH/NV 1997, 152). - BFH, 05.04.2001 - VII B 224/00
Kraftfahrzeugsteuer - Kfz-Anhänger - Steuerbefreiung - Sprungklage - …
Die Rechtsfrage, ob der Antrag gemäß § 10 Abs. 1 KraftStG auch rückwirkend gestellt werden kann, ist im Übrigen durch die Senatsurteile vom 10. Februar 1987 VII R 152/84 (BFHE 149, 329, BStBl II 1987, 510) und vom 3. März 1998 VII R 109/97 (BFH/NV 1998, 1265) bereits geklärt.In dem Senatsurteil in BFH/NV 1998, 1265 hat der erkennende Senat insoweit ausdrücklich entschieden, dass ein Antrag gemäß § 10 Abs. 2 KraftStG zu Beginn des betreffenden Besteuerungszeitraums gestellt werden muss und eine rückwirkende Festsetzung eines Anhängerzuschlages nicht in Betracht kommt.
- FG Hamburg, 05.03.2009 - 3 K 211/08
Grundstücksschenkung unter Vorbehalt des Nießbrauchs auf Lebenszeit als gemischte …
Beide Klagearten sind zu unterscheiden und kommen unabhängig voneinander mit jeweiliger Klagebefugnis in Betracht (BFH vom 3. März 1998 VII R 109/97, BFH/NV 1998, 1265, Deutsches Steuerrecht Entscheidungsdienst --DStRE-- 1998, 935; vom 9. Dezember 1981 II R 173/78, [...]). - FG Hamburg, 05.03.2009 - 3 K 210/08
Grundstücksschenkung unter Vorbehalt des Nießbrauchs auf Lebenszeit als gemischte …
Beide Klagearten sind zu unterscheiden und kommen unabhängig voneinander mit jeweiliger Klagebefugnis in Betracht (BFH vom 3. März 1998 VII R 109/97, BFH/NV 1998, 1265, Deutsches Steuerrecht Entscheidungsdienst --DStRE-- 1998, 935; vom 9. Dezember 1981 II R 173/78, [...]). - FG Saarland, 15.12.2000 - 1 K 99/00
Kraftfahrzeugsteuer bei Anhängern (Aufliegern) §§ 2 Abs. 1, 9 Abs. 1 Nr. 5, 10 …
Daraus folgt weiter, dass für eine nachträgliche Änderung des Anhängerzuschlages kein Raum ist, dieser vielmehr zu Beginn des maßgebenden Besteuerungszeitraumes für das Zugfahrzeug beantragt sein muss (…Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 20. August 1996 VII R 1, 6/96, BFH/NV 1997, 152; vom 3. März 1998 VII R 109/97, BFH/NV 1998, 1265).
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