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Rechtsprechung
   BFH, 16.05.2000 - VII R 112/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,8030
BFH, 16.05.2000 - VII R 112/99 (https://dejure.org/2000,8030)
BFH, Entscheidung vom 16.05.2000 - VII R 112/99 (https://dejure.org/2000,8030)
BFH, Entscheidung vom 16. Mai 2000 - VII R 112/99 (https://dejure.org/2000,8030)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Judicialis

    FGO § 126 Abs. 1; ; FGO § 120 Abs. 1 Satz 1 letzter Halbsatz; ; FGO § 56 Abs. 1; ; FGO § 120 Abs. 1 Satz 2; ; FGO § 120 Abs. 1 Satz 2

  • Wolters Kluwer

    Verletzung des Steuergeheimnisses - Revisionsbegründungsfrist - Fristverlängerung - Wiedereinsetzung - Verschulden des Rechtsmittelführers

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (5)

  • BFH, 30.08.1994 - VII R 1/94

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Tarifierung eingeführter Waren als …

    Auszug aus BFH, 16.05.2000 - VII R 112/99
    Nach den Entscheidungen des BFH vom 10. Dezember 1974 VIII R 128/70 (BFHE 114, 330, BStBl II 1975, 338) und vom 30. August 1994 VII R 1/94 (BFH/NV 1995, 515) ist zwar Verschulden eines Rechtsmittelführers nicht darin zu erblicken, dass er es unterlässt, sich vor Ablauf der Revisionsbegründungsfrist nach dem Schicksal eines von ihm rechtzeitig (d.h. vor Ablauf der Frist) gestellten Fristverlängerungsantrages beim BFH zu erkundigen.

    Das gilt jedenfalls dann, wenn der Rechtsmittelführer nach der bei dem Gericht bestehenden Praxis davon ausgehen darf, dass seinem Fristverlängerungsantrag stattgegeben werde (Senatsurteil in BFH/NV 1995, 515, m.w.N.), oder dem Fristverlängerungsantrag bei richtiger Handhabung des § 120 Abs. 1 Satz 2 FGO stattgegeben werden musste, insbesondere etwa weil es sich um einen ersten, mit wichtigen Gründen versehenen Fristverlängerungsantrag handelte (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Februar 1989 1 BvR 649/88, BVerfGE 79, 372).

  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 649/88

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über die Gewährung von …

    Auszug aus BFH, 16.05.2000 - VII R 112/99
    Das gilt jedenfalls dann, wenn der Rechtsmittelführer nach der bei dem Gericht bestehenden Praxis davon ausgehen darf, dass seinem Fristverlängerungsantrag stattgegeben werde (…Senatsurteil in BFH/NV 1995, 515, m.w.N.), oder dem Fristverlängerungsantrag bei richtiger Handhabung des § 120 Abs. 1 Satz 2 FGO stattgegeben werden musste, insbesondere etwa weil es sich um einen ersten, mit wichtigen Gründen versehenen Fristverlängerungsantrag handelte (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Februar 1989 1 BvR 649/88, BVerfGE 79, 372).
  • BFH, 13.08.1998 - VII R 111/97

    Revisionsverfahren; Anordnung der Sequestration

    Auszug aus BFH, 16.05.2000 - VII R 112/99
    In einem solchen Fall muss sich der Rechtsmittelführer vielmehr bei dem Rechtsmittelgericht danach erkundigen, bis zu welchem Zeitpunkt die Frist nach Verlängerung läuft und ob sie trotz des Fehlens eines ausdrücklichen Antrags in dem von ihm erhofften Umfange verlängert worden ist (vgl. auch Beschluss des Senats vom 13. August 1998 VII R 111/97, BFH/NV 1999, 326).
  • BFH, 14.08.1997 - III R 35/96

    Anforderungen an die ordnungsgemäße Begründung der Revision

    Auszug aus BFH, 16.05.2000 - VII R 112/99
    Da eine Verlängerung der Revisionsbegründungsfrist nach § 120 Abs. 1 Satz 2 FGO nur auf einen vor Ablauf der Revisionsbegründungsfrist gestellten Antrag gewährt werden kann (vgl. BFH-Beschluss vom 14. August 1997 III R 35/96, BFH/NV 1998, 332), kommt die Umdeutung des vom Kläger gestellten Wiedereinsetzungsantrags in einen weiteren Antrag auf Fristverlängerung von vornherein nicht in Betracht, so dass unerörtert bleiben kann, ob durch die bloße pauschale Bezugnahme auf die "mitgeteilten Gründe" einer "unfallbedingten Dienstverhinderung" Gründe für eine Fristverlängerung ausreichend bezeichnet wären.
  • BFH, 10.12.1974 - VIII R 128/70

    Revision - Revisionskläger - Antrag auf Verlängerung - Revisionsbegründungsfrist …

    Auszug aus BFH, 16.05.2000 - VII R 112/99
    Nach den Entscheidungen des BFH vom 10. Dezember 1974 VIII R 128/70 (BFHE 114, 330, BStBl II 1975, 338) und vom 30. August 1994 VII R 1/94 (…BFH/NV 1995, 515) ist zwar Verschulden eines Rechtsmittelführers nicht darin zu erblicken, dass er es unterlässt, sich vor Ablauf der Revisionsbegründungsfrist nach dem Schicksal eines von ihm rechtzeitig (d.h. vor Ablauf der Frist) gestellten Fristverlängerungsantrages beim BFH zu erkundigen.
  • BFH, 14.12.2004 - XI B 99/03

    Vertrauen in Gewährung einer verlängerten NZB-Begründungsfrist

    Einer Rückfrage, ob dem Antrag stattgegeben worden sei, bedurfte es nicht (vgl. BFH-Beschluss vom 16. Mai 2000 VII R 112/99, BFH/NV 2000, 1479).
  • BFH, 12.12.2007 - XI B 158/06

    Wiedereinsetzung bei verlorengegangenem Antrag auf Fristverlängerung - …

    Einer Rückfrage, ob dem Antrag stattgegeben worden sei, bedurfte es nicht (vgl. BFH-Beschlüsse vom 16. Mai 2000 VII R 112/99, BFH/NV 2000, 1479, …und vom 14. Februar 2002 I B 29/01, BFH/NV 2002, 1033).
  • BFH, 06.05.2008 - VIII B 27/08

    Wiedereinsetzung bei Vertretung des Rechtsmittelführers durch eine Sozietät - …

    Der Antrag kann schließlich schon deshalb nicht als erneuter Antrag auf Verlängerung der Rechtsmittelbegründungsfrist umgedeutet werden, weil eine solche Verlängerung nur auf einen vor Ablauf der Begründungsfrist gestellten Antrag gewährt werden kann (BFH-Beschluss vom 16. Mai 2000 VII R 112/99, BFH/NV 2000, 1479).
  • BFH, 14.02.2002 - I B 29/01

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache

    Ein Rechtsmittelführer darf, sofern dies wie vorliegend der bei dem Gericht bestehenden Praxis entspricht, davon ausgehen, dass bei richtiger Handhabung seinem Antrag auf Fristverlängerung stattgegeben wird (vgl. dazu zuletzt BFH-Beschluss vom 16. Mai 2000 VII R 112/99, BFH/NV 2000, 1479, m.w.N.;… Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., § 56 Anm. 20 "Revisionsbegründungsfrist").
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