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| BFH, 26.02.1985 - VII R 143/81 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Vorliegen eines Verfahrensmangels bei Außerachtlassung von verzichtbaren Verfahrensvorschriften
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 12.02.1959 - III C 133.57
Rechtsmittel
Auszug aus BFH, 26.02.1985 - VII R 143/81
In einem solchen Fall gehört zur ordnungsmäßigen Rüge der Vortrag, daß die Verletzung in der Vorinstanz gerügt worden ist (vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 5. Oktober 1967 V B 29/67, BFHE 90, 452, BStBl II 1968, 179; Urteil des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - vom 12. Februar 1959 III C 133.57, BVerwGE 8, 149;… Gräber, a.a.O., § 120 Anm. 20). - BFH, 05.10.1967 - V B 29/67
Verhandlungsführung - Überflüssiges Vorbringen - Rechtliches Gehör - Revision
Auszug aus BFH, 26.02.1985 - VII R 143/81
In einem solchen Fall gehört zur ordnungsmäßigen Rüge der Vortrag, daß die Verletzung in der Vorinstanz gerügt worden ist (vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 5. Oktober 1967 V B 29/67, BFHE 90, 452, BStBl II 1968, 179; Urteil des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - vom 12. Februar 1959 III C 133.57, BVerwGE 8, 149;… Gräber, a.a.O., § 120 Anm. 20).
- BFH, 29.09.1988 - V R 53/83
Amtliche Beschaffungsstelle - Leistungen - In Auftrag geben - Abgabe eines …
Wird ein Verstoß gegen solche Vorschriften des Prozeßrechts gerügt, auf deren Beachtung die Beteiligten verzichten können, so ist die durch § 120 Abs. 2 Satz 2 FGO vorgeschriebene Form der Begründung nur erfüllt, wenn auch vorgetragen worden ist, daß die Rechtsnormverletzung bereits in der Vorinstanz gerügt worden sei und daß nicht etwa ein Verzicht oder ein Verlust des Rügerechts durch Unterlassung rechtzeitiger Rüge i.S. des § 155 FGO i.V.m. § 295 Abs. 1 der Zivilprozeßordnung (ZPO) vorliege (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 26. Februar 1985 VII R 143/81, BFH/NV 1986, 100;… Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 2. Aufl., § 120 Anm. 38). - BFH, 24.08.1990 - X R 45/90
Auf die Öffentlichkeit des finanzgerichtlichen Verfahrens kann Beteiligter …
Wird der Verstoß gegen Vorschriften des Prozeßrechts gerügt, auf deren Beachtung die Beteiligten verzichten können (§ 155 FGO i.V.m. § 295 Abs. 1 der Zivilprozeßordnung - ZPO -), muß außerdem vorgetragen werden, daß der Verstoß in der Vorinstanz gerügt wurde (BFH-Urteile vom 26. Februar 1985 VII R 143/81, BFH/NV 1986, 100; vom 29. September 1988 V R 53/83, BFHE 154, 395, BStBl II 1988, 1022). - BFH, 24.08.1990 - X R 46/90
Öffentlichkeit des finanzgerichtlichen Verfahrens - Befolgung der Vorschriften - …
Wird der Verstoß gegen Vorschriften des Prozeßrechts gerügt, auf deren Beachtung die Beteiligten verzichten können (§ 155 FGO i.V.m. § 295 Abs. 1 der Zivilprozeßordnung - ZPO -), muß außerdem vorgetragen werden, daß der Verstoß in der Vorinstanz gerügt wurde (BFH-Urteile vom 26. Februar 1985 VII R 143/81 , BFH/NV 1986, 100; vom 29. September 1988 V R 53/83 , BFHE 154, 395, BStBl II 1988, 1022 ).
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