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Rechtsprechung
   BFH, 07.08.2012 - VII R 15/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,40344
BFH, 07.08.2012 - VII R 15/09 (https://dejure.org/2012,40344)
BFH, Entscheidung vom 07.08.2012 - VII R 15/09 (https://dejure.org/2012,40344)
BFH, Entscheidung vom 07. August 2012 - VII R 15/09 (https://dejure.org/2012,40344)
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Volltextveröffentlichungen (10)

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  • lexetius.com

    Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 17. 07. 2012 VII R 26/09 - Vercharterer eines Flugzeugs hat keinen Anspruch auf Befreiung von der Mineralölsteuer - Keine mineralölsteuerliche bzw. energiesteuerliche Freistellung von Werkflügen

  • openjur.de

    Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 17.07.2012 VII R 26/09; Vercharterer eines Flugzeugs hat keinen Anspruch auf Befreiung von der Mineralölsteuer; Keine mineralölsteuerliche bzw. energiesteuerliche Freistellung von Werkflügen

  • Bundesfinanzhof

    MinöStG § 4 Abs 1 Nr 3 Buchst a, MinöStV § 50 Abs 1, EnergieStG § 27 Abs 2 Nr 1, EnergieStV § 60 Abs 4 Nr 1, EnergieStV § 60 Abs 4 Nr 2, EGRL 96/2003 Art 14 Abs 1 Buchst b S 1
    Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 17.07.2012 VII R 26/09 - Vercharterer eines Flugzeugs hat keinen Anspruch auf Befreiung von der Mineralölsteuer - Keine mineralölsteuerliche bzw. energiesteuerliche Freistellung von Werkflügen

  • rechtsinformationen.bund.de

    Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 17.07.2012 VII R 26/09 - Vercharterer eines Flugzeugs hat keinen Anspruch auf Befreiung von der Mineralölsteuer - Keine mineralölsteuerliche bzw. energiesteuerliche Freistellung von Werkflügen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4 Abs 1 Nr 3 Buchst a MinöStG 1993, § 50 Abs 1 MinöStV, § 27 Abs 2 Nr 1 EnergieStG, § 60 Abs 4 Nr 1 EnergieStV, § 60 Abs 4 Nr 2 EnergieStV
    Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 17.07.2012 VII R 26/09 - Vercharterer eines Flugzeugs hat keinen Anspruch auf Befreiung von der Mineralölsteuer - Keine mineralölsteuerliche bzw. energiesteuerliche Freistellung von Werkflügen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mineralölsteuerbefreiung der Vercharterung von Flugzeugen im Werkverkehr

  • datenbank.nwb.de

    Keine Mineralölsteuerbefreiung für Vercharterer von Flugzeugen; keine mineralölsteuerliche bzw. energiesteuerliche Freistellung von Werkflügen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Mineralölsteuerbefreiung der Vercharterung von Flugzeugen im Werkverkehr

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 21.12.2011 - C-250/10

    Haltergemeinschaft LBL - Richtlinie 2003/96/EG - Besteuerung von …

    Auszug aus BFH, 07.08.2012 - VII R 15/09
    Rn. 11 Auf diese Frage hat der EuGH mit Urteil vom 21. Dezember 2011 C-250/10 (ZfZ 2012, 98) wie folgt geantwortet:.

    Entgegen der Auffassung des Klägers hat der Senat in seiner Entscheidung vom 28. Februar 2012 VII R 9/09 keinen Rechtssatz aufgestellt, nach dem der nationale Gesetzgeber die Steuerbefreiung für andere Energieerzeugnisse als Flugturbinenkraftstoff von zusätzlichen Voraussetzungen als denen vom EuGH in seiner Entscheidung in ZfZ 2012, 98 genannten, abhängig machen könnte.

  • EuGH, 01.12.2011 - C-79/10

    Systeme Helmholz - Richtlinie 2003/96/EG - Besteuerung von Energieerzeugnissen …

    Auszug aus BFH, 07.08.2012 - VII R 15/09
    Rn. 8 Auf die erste Frage hat der EuGH mit Urteil vom 1. Dezember 2011 C-79/10 (ZfZ 2012, 20) Folgendes geantwortet:.
  • BFH, 01.12.2009 - VII R 9/09

    Vorlage an den EuGH zur Besteuerung von Flugbenzin

    Auszug aus BFH, 07.08.2012 - VII R 15/09
    Rn. 7 Der erkennende Senat hat das Revisionsverfahren in analoger Anwendung des § 74 der Finanzgerichtsordnung (FGO) ausgesetzt und in einem anderen Verfahren dem EuGH mit Beschluss vom 1. Dezember 2009 VII R 9, 10/09 (BFHE 227, 564, Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern --ZfZ-- 2010, 80) gemäß Art. 267 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union mehrere Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt.
  • BFH, 28.02.2012 - VII R 9/09

    Keine Mineralölsteuerbefreiung für Flüge im Werkverkehr

    Auszug aus BFH, 07.08.2012 - VII R 15/09
    Entgegen der Auffassung des Klägers hat der Senat in seiner Entscheidung vom 28. Februar 2012 VII R 9/09 keinen Rechtssatz aufgestellt, nach dem der nationale Gesetzgeber die Steuerbefreiung für andere Energieerzeugnisse als Flugturbinenkraftstoff von zusätzlichen Voraussetzungen als denen vom EuGH in seiner Entscheidung in ZfZ 2012, 98 genannten, abhängig machen könnte.
  • EuGH, 17.07.2008 - C-226/07

    Flughafen Köln / Bonn - Richtlinie 2003/96/EG - Gemeinschaftliche …

    Auszug aus BFH, 07.08.2012 - VII R 15/09
    Da den Mitgliedstaaten ein steuerlicher Gestaltungsspielraum zusteht, ist diese Bestimmung in Bezug auf Flugbenzin inhaltlich nicht unbedingt und hinreichend genau, dass der Einzelne sich auf eine unmittelbare Geltung des Unionsrechts berufen könnte (vgl. EuGH-Urteil vom 17. Juli 2008 C-226/07, Slg. 2008, I-5999).
  • BFH, 22.11.2005 - VII R 33/05

    Vergütungsberechtigter Verwender i.S. von § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 MinöStG 1993

    Auszug aus BFH, 07.08.2012 - VII R 15/09
    In Bezug auf den in § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 MinöStG 1993 normierten Entlastungstatbestand hat der Senat entschieden, dass vergütungsberechtigter Verwender nur derjenige sein kann, der die mittelbare oder unmittelbare Sachherrschaft über das eingesetzte Mineralöl ausübt (Urteil vom 22. November 2005 VII R 33/05, BFHE 212, 335, ZfZ 2006, 163).
  • EuGH, 01.04.2004 - C-389/02

    Deutsche See-Bestattungs-Genossenschaft

    Auszug aus BFH, 07.08.2012 - VII R 15/09
    Darüber hinaus sei zu berücksichtigen, dass die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) zur Steuerbefreiung für Schiffsbetriebsstoffe (Urteil vom 1. April 2004 C-389/02, Slg. 2004, I-3537) auf Art. 14 EnergieStRL übertragen werden könne.
  • FG Düsseldorf, 12.05.2010 - 4 K 4605/08

    Vergütung von Mineralöl- und Energiesteuer; Vergütung; Mineralölsteuer; …

    Auszug aus BFH, 07.08.2012 - VII R 15/09
    Rn. 10 Mit Beschluss vom 12. Mai 2010 4 K 4605/08 VE (ZfZ 2010, Beilage Nr. 3, 42) hat das FG Düsseldorf auf das Vorabentscheidungsersuchen des Senats Bezug genommen und dem EuGH die weitere Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt, ob auch einem Vermieter oder Vercharterer, der sein Luftfahrzeug einschließlich des von ihm zu stellenden Flugturbinenkraftstoffs vermietet oder verchartert, die Steuerbefreiung nach Art. 14 Abs. 1 Buchst. b EnergieStRL zustehe.
  • BFH, 15.10.2024 - VII R 31/21

    Steuerbefreiung für Strom zur Stromerzeugung und für Strom, der zur …

    In diesem Zusammenhang kommt es nicht darauf an, auf welcher vertraglichen Grundlage die unmittelbare beziehungsweise tatsächliche Sachherrschaft über die Anlagen eingeräumt worden ist oder in wessen Eigentum die stromverbrauchenden Anlagen stehen (vgl. hierzu Senatsurteil vom 07.08.2012 - VII R 15/09, Rz 16; Senatsbeschluss vom 24.06.2021 - VII R 26/19, Rz 23 ff., m.w.N.).

    Rn. 74 (c) Im Fall der Vercharterung eines Flugzeugs einschließlich Flugbenzins sah der Senat den Charterer als Verwender des Flugzeugs an, weil dieser die Sachherrschaft über das Flugzeug ausübte und die Einsatzorte und -zeiten festlegte und somit die volle Verantwortung und Entscheidungsbefugnis über das Flugzeug hatte (Senatsurteil vom 07.08.2012 - VII R 15/09, Rz 18).

  • BFH, 24.06.2021 - VII R 26/19

    Eigenbetriebliche Entnahme des Stroms nach § 9b Abs. 3 StromStG

    In diesem Zusammenhang kommt es nicht darauf an, auf welcher vertraglichen Grundlage die unmittelbare bzw. tatsächliche Sachherrschaft über die Anlagen eingeräumt worden ist oder in wessen Eigentum die stromverbrauchenden Anlagen stehen (vgl. hierzu Senatsurteil vom 07.08.2012 - VII R 15/09, BFH/NV 2013, 262, ZfZ 2013, 54, Rz 16, und Jatzke, Der Verwender im Strom- und Energiesteuerrecht, ZfZ 2019, 336, 341).
  • FG Düsseldorf, 12.05.2010 - 4 K 4605/08

    Vergütung von Mineralöl- und Energiesteuer; Vergütung; Mineralölsteuer; …

    Von dieser Rechtsauffassung hat sich die deutsche Zollverwaltung aber gelöst, denn in Rechtmittelverfahren gegen stattgebende finanzgerichtliche Urteile vertritt sie nunmehr unter Hinweis auf § 52 Abs. 2 EnergieStG und unter Übernahme der Argumentation des Finanzgerichts Hamburg in den o.a. Urteilen die Auffassung, Verwender sei der Charterer (s. Revisionsschrift im Verfahren VII R 15/09, Bl. 56 der Gerichtsakte).
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