Rechtsprechung
| BFH, 18.02.2020 - VII R 15/18 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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- Bundesfinanzhof
KN Pos 6307 UPos 9010, KN AllgVorschr 3 Buchst b, EUV 1229/2013
Tarifierung von Katzenkratzbäumen
- rechtsinformationen.bund.de
Tarifierung von Katzenkratzbäumen
- rechtsprechung-im-internet.de
AllgVorschr 3 Buchst b KN, Pos 6307 UPos 9010 KN, EUV 1229/2013
Tarifierung von Katzenkratzbäumen - IWW
§ 90 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung, § ... 126 Abs. 2 FGO, Verordnung (EU) Nr. 1006/2011, Anhangs I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87, § 118 Abs. 2 FGO, § 115 Abs. 1 FGO, § 135 Abs. 2 FGO, § 21 Abs. 1 Satz 1 des Gerichtskostengesetzes, § 44 Abs. 1 FGO
- Wolters Kluwer
Einreihung von Katzenkratzbäumen in die KN
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
KN AV 3 Buchst. b; KN Pos. 6307
Tarifierung von Katzenkratzbäumen - rechtsportal.de
KN AV 3 Buchst. b; KN Pos. 6307
Einreihung von Katzenkratzbäumen in die KN - datenbank.nwb.de
Tarifierung von Katzenkratzbäumen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges (3)
- IWW (Verfahrensmitteilung)
KN Pos 5609, KN Pos 6307
Einfuhrabgaben, Einreihung - Bundesfinanzhof (Verfahrensmitteilung)
KN Pos 5609 ; KN Pos 6307
- juris (Verfahrensmitteilung)
Verfahrensgang
- FG Düsseldorf, 07.02.2018 - 4 K 2698/16
- BFH, 18.02.2020 - VII R 15/18
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (12)
- EuGH, 22.03.2017 - C-435/15
GROFA - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsamer Zolltarif - Tarifpositionen - …
Auszug aus BFH, 18.02.2020 - VII R 15/18
Rn. 15 a) Das entscheidende Kriterium für die zollrechtliche Tarifierung von Waren ist allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen, wie sie im Wortlaut der Positionen und Unterpositionen der KN und in den Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln festgelegt sind, und nach den AV (Senatsurteile vom 26.09.2017 - VII R 17/16, ZfZ 2018, 139, …und vom 15.01.2019 - VII R 16/17, BFH/NV 2019, 600; Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union --EuGH-- GROFA u.a. vom 22.03.2017 - C-435/15 und C-666/15, EU:C:2017:232, ZfZ 2017, 163).Rn. 16 Daneben gibt es Erläuterungen und Einreihungsavise, die ein wichtiges, wenn auch nicht verbindliches Erkenntnismittel für die Auslegung der einzelnen Tarifpositionen sind (…vgl. Senatsurteile in ZfZ 2018, 139, und in BFH/NV 2019, 600; EuGH-Urteil GROFA u.a., EU:C:2017:232, ZfZ 2017, 163).
Damit wird dem mit einer verbindlichen Einreihungsverordnung verbundenen Ziel der kohärenten Auslegung der KN und der Gleichbehandlung der Wirtschaftsteilnehmer Rechnung getragen (vgl. EuGH-Urteil GROFA u.a., EU:C:2017:232, Rz 37, ZfZ 2017, 163;… vgl. auch Senatsurteil in BFH/NV 2019, 136).
- BFH, 26.09.2017 - VII R 17/16
Adventskalender mit Elektronikbauteilen als Baukastenspielzeug
Auszug aus BFH, 18.02.2020 - VII R 15/18
Rn. 15 a) Das entscheidende Kriterium für die zollrechtliche Tarifierung von Waren ist allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen, wie sie im Wortlaut der Positionen und Unterpositionen der KN und in den Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln festgelegt sind, und nach den AV (Senatsurteile vom 26.09.2017 - VII R 17/16, ZfZ 2018, 139, …und vom 15.01.2019 - VII R 16/17, BFH/NV 2019, 600; Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union --EuGH-- GROFA u.a. vom 22.03.2017 - C-435/15 und C-666/15, EU:C:2017:232, ZfZ 2017, 163).Rn. 16 Daneben gibt es Erläuterungen und Einreihungsavise, die ein wichtiges, wenn auch nicht verbindliches Erkenntnismittel für die Auslegung der einzelnen Tarifpositionen sind (vgl. Senatsurteile in ZfZ 2018, 139, und in BFH/NV 2019, 600; EuGH-Urteil GROFA u.a., EU:C:2017:232, ZfZ 2017, 163).
Entscheidend ist dabei, ob sich der Verwendungszweck in den objektiven Eigenschaften und Merkmalen der Ware niedergeschlagen hat (vgl. Senatsurteile vom 31.05.2005 - VII R 49/04, ZfZ 2006, 262, und in ZfZ 2018, 139).
- BFH, 18.09.2018 - VII R 3/18
Zolltarif: Einreihung sog. Katzenkratzbäume
Auszug aus BFH, 18.02.2020 - VII R 15/18
Dabei sind als ein wichtiges Erkenntnismittel die Erläuterungen zum Harmonisierten System (ErlHS) zur AV 3 Buchst. b Rz 19.1 zu berücksichtigen, denen zufolge sich das charakterbestimmende Merkmal einer Ware aus der Art und Beschaffenheit der Bestandteile, aus ihrem Umfang, Menge, Gewicht, dem Wert oder der Bedeutung für die Verwendung der Ware sowie auch aus dem Erscheinungsbild der Ware ergeben kann; welches dieser nicht abschließend aufzählbaren Merkmale im Einzelfall zu berücksichtigen ist, hängt von der Art der Ware ab (…vgl. Senatsurteile vom 19.12.2006 - VII R 8/06, BFH/NV 2007, 1368, ZfZ 2007, 192; vom 18.09.2018 - VII R 3/18, BFH/NV 2019, 136).Rn. 21 Die auf dieser Grundlage vorzunehmende Gesamtwürdigung und Gewichtung der festgestellten objektiven Merkmale der zu vergleichenden Stoffe oder Bestandteile ist eine dem Tatsachengericht vorbehaltene Würdigung, die auf tatsächlichem Gebiet liegt und daher einer revisionsrechtlichen Überprüfung nur eingeschränkt zugänglich ist (…Senatsbeschluss vom 23.09.2014 - VII B 202/13, BFH/NV 2015, 69; Senatsurteil in BFH/NV 2019, 136).
Damit wird dem mit einer verbindlichen Einreihungsverordnung verbundenen Ziel der kohärenten Auslegung der KN und der Gleichbehandlung der Wirtschaftsteilnehmer Rechnung getragen (vgl. EuGH-Urteil GROFA u.a., EU:C:2017:232, Rz 37, ZfZ 2017, 163; vgl. auch Senatsurteil in BFH/NV 2019, 136).
- BFH, 15.01.2019 - VII R 16/17
Einreihung von Laserdioden
Auszug aus BFH, 18.02.2020 - VII R 15/18
Rn. 15 a) Das entscheidende Kriterium für die zollrechtliche Tarifierung von Waren ist allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen, wie sie im Wortlaut der Positionen und Unterpositionen der KN und in den Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln festgelegt sind, und nach den AV (Senatsurteile vom 26.09.2017 - VII R 17/16, ZfZ 2018, 139, und vom 15.01.2019 - VII R 16/17, BFH/NV 2019, 600; Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union --EuGH-- GROFA u.a. vom 22.03.2017 - C-435/15 und C-666/15, EU:C:2017:232, ZfZ 2017, 163).Rn. 16 Daneben gibt es Erläuterungen und Einreihungsavise, die ein wichtiges, wenn auch nicht verbindliches Erkenntnismittel für die Auslegung der einzelnen Tarifpositionen sind (vgl. Senatsurteile in ZfZ 2018, 139, und in BFH/NV 2019, 600; EuGH-Urteil GROFA u.a., EU:C:2017:232, ZfZ 2017, 163).
- BFH, 19.12.2006 - VII R 8/06
Revisionsbegründungsfrist; Wiedereinsetzung
Auszug aus BFH, 18.02.2020 - VII R 15/18
Dabei sind als ein wichtiges Erkenntnismittel die Erläuterungen zum Harmonisierten System (ErlHS) zur AV 3 Buchst. b Rz 19.1 zu berücksichtigen, denen zufolge sich das charakterbestimmende Merkmal einer Ware aus der Art und Beschaffenheit der Bestandteile, aus ihrem Umfang, Menge, Gewicht, dem Wert oder der Bedeutung für die Verwendung der Ware sowie auch aus dem Erscheinungsbild der Ware ergeben kann; welches dieser nicht abschließend aufzählbaren Merkmale im Einzelfall zu berücksichtigen ist, hängt von der Art der Ware ab (vgl. Senatsurteile vom 19.12.2006 - VII R 8/06, BFH/NV 2007, 1368, ZfZ 2007, 192;… vom 18.09.2018 - VII R 3/18, BFH/NV 2019, 136). - BFH, 12.04.2011 - VII R 20/07
Zolltarifliche Abgrenzung stromkompensierter Drosselspulen von Transformatoren - …
Auszug aus BFH, 18.02.2020 - VII R 15/18
Sofern Einreihungsverordnungen jedoch wie im Regelfall lediglich zur Klarstellung der Rechtslage zum Zweck der einheitlichen Anwendung der KN und nicht zur Änderung des bestehenden Rechts ergehen, bestehen keine Bedenken, solche Verordnungen als Indiz zur Bestätigung tariflicher Einreihungen heranzuziehen, sofern die Warenbeschreibung in ihren wesentlichen Punkten mit derjenigen der einzureihenden Ware übereinstimmt (Senatsurteil vom 12.04.2011 - VII R 20/07, BFHE 233, 561, ZfZ 2011, 177; Senatsbeschluss vom 10.02.2014 - VII R 39/12, ZfZ 2014, 132). - BFH, 08.11.2016 - VII R 9/15
Einreihung langer "Dehnhülsen" in die Kombinierte Nomenklatur
Auszug aus BFH, 18.02.2020 - VII R 15/18
Auf den Verwendungszweck einer Ware darf abgestellt werden, wenn im Wortlaut der Bestimmungen oder in den Erläuterungen auf dieses Kriterium Bezug genommen wird (Senatsurteil vom 08.11.2016 - VII R 9/15, BFHE 256, 286, ZfZ 2017, 103). - BFH, 23.09.2014 - VII B 202/13
Tarifierung von Tintenkartuschen für Drucker - Keine revisionsrechtliche …
Auszug aus BFH, 18.02.2020 - VII R 15/18
Rn. 21 Die auf dieser Grundlage vorzunehmende Gesamtwürdigung und Gewichtung der festgestellten objektiven Merkmale der zu vergleichenden Stoffe oder Bestandteile ist eine dem Tatsachengericht vorbehaltene Würdigung, die auf tatsächlichem Gebiet liegt und daher einer revisionsrechtlichen Überprüfung nur eingeschränkt zugänglich ist (Senatsbeschluss vom 23.09.2014 - VII B 202/13, BFH/NV 2015, 69;… Senatsurteil in BFH/NV 2019, 136). - BFH, 10.02.2014 - VII R 39/12
Tarifierung zur Stromversorgung dienender Adapter eines Videospielgeräts - …
Auszug aus BFH, 18.02.2020 - VII R 15/18
Sofern Einreihungsverordnungen jedoch wie im Regelfall lediglich zur Klarstellung der Rechtslage zum Zweck der einheitlichen Anwendung der KN und nicht zur Änderung des bestehenden Rechts ergehen, bestehen keine Bedenken, solche Verordnungen als Indiz zur Bestätigung tariflicher Einreihungen heranzuziehen, sofern die Warenbeschreibung in ihren wesentlichen Punkten mit derjenigen der einzureihenden Ware übereinstimmt (Senatsurteil vom 12.04.2011 - VII R 20/07, BFHE 233, 561, ZfZ 2011, 177; Senatsbeschluss vom 10.02.2014 - VII R 39/12, ZfZ 2014, 132). - BFH, 31.05.2005 - VII R 49/04
Tarifierung sog. "F-Boden Puzzle Matten"
Auszug aus BFH, 18.02.2020 - VII R 15/18
Entscheidend ist dabei, ob sich der Verwendungszweck in den objektiven Eigenschaften und Merkmalen der Ware niedergeschlagen hat (vgl. Senatsurteile vom 31.05.2005 - VII R 49/04, ZfZ 2006, 262, und in ZfZ 2018, 139). - FG Düsseldorf, 07.02.2018 - 4 K 2698/16
Einreihung von Kratzbäumen für Katzen: Sisalumwicklung bzw. Plüschgewirke als …
- FG München, 07.12.2017 - 14 K 2162/15
Zolltarifliche Einreihung von Katzenkratzbäumen
- BFH, 16.04.2024 - VII R 11/21
Zur Tarifierung von Bezügen für Kirschkernkissen
Rn. 19 Nach ständiger Rechtsprechung des EuGH, der sich der erkennende Senat angeschlossen hat, ist das entscheidende Kriterium für die zollrechtliche Tarifierung von Waren allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen, wie sie im Wortlaut der Positionen und Unterpositionen der KN und in den Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln festgelegt sind, und nach den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur --AV-- (EuGH-Urteil GROFA u.a. vom 22.03.2017 - C-435/15 und C-666/15, EU:C:2017:232; vgl. auch Senatsurteil vom 18.02.2020 - VII R 15/18, Rz 15).Rn. 20 Daneben gibt es Erläuterungen und Einreihungsavise, die ein wichtiges, wenn auch nicht verbindliches Erkenntnismittel für die Auslegung der einzelnen Tarifpositionen sind (vgl. EuGH-Urteil GROFA u.a. vom 22.03.2017 - C-435/15 und C-666/15, EU:C:2017:232 und Senatsurteil vom 18.02.2020 - VII R 15/18, Rz 16).
Entscheidend ist dabei, ob sich der Verwendungszweck in den objektiven Eigenschaften und Merkmalen der Ware niedergeschlagen hat (vgl. Senatsurteile vom 15.01.2019 - VII R 16/17, Rz 12 und vom 18.02.2020 - VII R 15/18, Rz 16).
- BFH, 30.06.2020 - VII R 40/18
Tarifierung eines Internetradios
Damit wird dem mit einer verbindlichen Einreihungsverordnung verbundenen Ziel der kohärenten Auslegung der KN und der Gleichbehandlung der Wirtschaftsteilnehmer Rechnung getragen (vgl. EuGH-Urteil GROFA u.a., EU:C:2017:232, Rz 37, ZfZ 2017, 163;… vgl. auch Senatsurteile vom 18.09.2018 - VII R 3/18, BFH/NV 2019, 136, und vom 18.02.2020 - VII R 15/18, juris). - FG Hamburg, 10.12.2020 - 4 K 26/17
Zolltarifrechtliche Einreihung von sog. Katzenkratzbäumen
Rn. 10 Nach Ergehen des Urteils des BFH vom 18.02.2020 in der Rechtssache VII R 15/18 gehen die Beteiligten übereinstimmend davon aus, dass für die Frage, welche Stoffe charakterbestimmend seien, die für die Oberflächenbeschaffenheit maßgebenden Stoffe herzuziehen seien, und dass in Bezug auf die in Rede stehende Ware die für die Oberflächenbeschaffenheit maßgeblichen Stoffe Plüschgewirke, Sisalseile und Holz seien, wobei den Seilen aus Sisal angesichts ihres geringen Umfangs von etwa 15 % keine charakterverleihende Eigenschaft zuerkannt werden könne.Dass die tatsächliche Fläche des jeweils verwendeten Oberflächenmaterials bei der Bestimmung des charakterbestimmenden Stoffes als zulässiges Kriterium verwandt werden darf, ist in der Rechtsprechung anerkannt (vgl. nur BFH, Urteil vom 18.02.2020, VII R 15/18, BFH/NV 2020, 934).
- BFH, 10.01.2024 - IX R 25/23
Kosten der Anschlussrevision bei Revisionsrücknahme
Rn. 2 1. Aufgrund der Rücknahme der Revision des FA ist die Anschlussrevision der Klägerin gegenstandslos (vgl. z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18.02.2020 - VII R 15/18, Rz 34).
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