Rechtsprechung
| BFH, 27.10.1987 - VII R 18/83 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 151, 270
Wird zitiert von ... (9)
- BFH, 16.09.2004 - X R 25/01
Überschussprognose bei den Einkünften aus einer fremdfinanzierten sofort …
Diese Feststellung entfaltet für den erkennenden Senat jedoch auch ohne entsprechende Rüge nicht die Bindungswirkung des § 118 Abs. 2 FGO, weil aus dem angefochtenen Urteil entgegen § 96 Abs. 1 Satz 3 FGO die Gründe, die für diese richterliche Überzeugung leitend gewesen sind, nicht hervorgehen, und nicht nachvollziehbar ist, aus welchen Tatsachen das FG seine Überzeugung ableitet (vgl. dazu BFH-Urteile vom 27. Oktober 1987 VII R 18/83, BFHE 151, 270, unter 2.b; vom 23. März 1993 VII R 113/91, BFHE 171, 157, unter II.2.a;… vom 8. September 1994 IV R 6/93, BFH/NV 1995, 573, unter 1.b bb, …und vom 23. September 1999 IV R 4/99, BFH/NV 2000, 426, unter 2.a). - BFH, 16.01.1990 - VII R 107/87
Einbeziehung von Lizenzgebühren in den Zollwert - Zahlung der Lizenzgebühren …
Zu diesen Voraussetzungen gehört, daß der Käufer die Gebühren "für die zu bewertenden Waren" zu zahlen hat und das "nach den Bedingungen des Kaufgeschäftes" geschieht (vgl. im einzelnen das Urteil des Senats vom 27. Oktober 1987 VII R 18/83, BFHE 151, 270, Nr. 1 und 4 a der Begründung).Da sie aber rein erläuternden Charakter hat, kann sie, wie der Senat im Urteil in BFHE 151, 270, 272 entschieden hat, bei der Auslegung des Art. 8 Abs. 1 Buchst. c ZWVO 1980 herangezogen werden.
Es kommt also für die Entscheidung darauf an, ob die Lizenzgebühren aufgrund des Kaufvertrages über die eingeführte Ware geleistet worden sind, d. h. nach den (schriftlichen oder mündlichen) Abmachungen zwischen den Beteiligten dieses Vertrages ein Teil der Gegenleistung sind; die Gebühren müssen sich nach dem Vertrag als ein abgespaltener Kaufpreisanteil darstellen (vgl. BFHE 151, 270, 275).
- BFH, 19.03.1998 - VII R 72/95
Verletzung von Sorgfaltspflichten hinsichtlich der Erkennbarkeit des …
Die Entscheidung enthält insoweit nicht in nachvollziehbarer Weise die Gründe, die für die Überzeugungsbildung der Vorinstanz leitend gewesen sind (§ 96 Abs. 1 Satz 3 FGO) und kann deshalb, da auch die Ausführungen zur dritten Voraussetzung des Art. 5 Abs. 2 NacherhebungsVO nicht tragen (siehe nachstehend dd), keinen Bestand haben (Senatsurteile vom 27. Oktober 1987 VII R 18/83, BFHE 151, 270;… vom 23. August 1994 VII R 93/93, BFH/NV 1995, 572, …und vom 30. August 1994 VII R 1/94, BFH/NV 1995, 515).
- BFH, 23.08.1994 - VII R 93/93
Haftung aufgrund von Umsatzsteuerschulden - Vorliegen wahrheitswidriger Angabe …
Fehlt die nachvollziehbare Ableitung der Folgerungen aus den tatsächlichen Feststellungen, so liegt entweder ein Verstoß gegen die Denkgesetze vor, der als Fehler der Rechtsanwendung ohne besondere Rüge vom Revisionsgericht beanstandet wird (z. B. Bundes finanzhof -- BFH --, Urteil vom 25. Mai 1988 I R 225/82, BFHE 154, 7, 10, BStBl II 1988, 944;… Gräber/von Groll, FGO, 3. Aufl. 1993, § 96 Anm. 15), oder ein gleichermaßen beachtlicher Verstoß gegen § 96 Abs. 1 Satz 3 FGO (Senat, Urteil vom 27. Oktober 1987 VII R 18/83, BFHE 151, 270, 274). - BFH, 19.02.2004 - VII B 260/03
Erkenntnisse aus Telefonüberwachung - Verwertungsverbot
Hierbei kann es sich indessen nicht um einen Verfahrensmangel, sondern allenfalls um einen materiellen Rechtsfehler handeln (vgl. Senatsurteile vom 27. Oktober 1987 VII R 18/83, BFHE 151, 270, 274; vom 23. März 1993 VII R 113/91, BFHE 171, 157, 161 f.). - FG Hamburg, 21.05.2025 - 4 K 137/21
Zollrecht: Berücksichtigung von an fremde Dritte gezahlten Lizenzgebühren beim …
Rn. 66 (2) Die frühere Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 27. Oktober 1987, VII R 18/83, BFHE 151, 270, unter 4.a;… Urteil vom 16. Januar 1990, VII R 107/87, BFH/NV 1990, 610, unter II.), wonach Art. 8 Abs. 1 Buchst. c Verordnung (EWG) Nr. 1224/80 die Hinzurechnung von Lizenzgebühren, die an einen Dritten gezahlt werden, nur erlaubt, wenn die Lizenzgebühren einen abgespalteten Kaufpreisbestandteil darstellen, also zwischen Käufer und Verkäufer vereinbart wurden, ist auf die neue Rechtslage - trotz der Inhaltsgleichheit von Art. 8 Abs. 1 Buchst. c Verordnung (EWG) Nr. 1224/80 und Art. 71 Abs. 1 Buchst. c UZK - ebenfalls nicht übertragbar. - BFH, 23.09.1999 - IV R 4/99
Vercharterung von Segelyachten; Verlustabzug
Entscheidungserhebliche tatsächliche Feststellungen müßten dem angefochtenen Urteil in einer Weise zu entnehmen sein, die es den Beteiligten und dem Revisionsgericht ermöglicht, zu erkennen, wie das FG bei seiner im wesentlichen auf tatsächlichem Gebiet liegenden Würdigung zu dem gefundenen Ergebnis gekommen ist (BFH-Urteile vom 27. Oktober 1987 VII R 18/83, BFHE 151, 270; vom 23. März 1993 VII R 113/91, BFHE 171, 157;… vom 8. September 1994 IV R 6/93, BFH/NV 1995, 573). - BFH, 04.06.1996 - VII B 254/95
Mehrfache örtliche Zuständigkeit beteiligter Hauptzollämter - Anforderungen an …
Die BFH-Urteile vom 16. Januar 1990 VII R 107/87 (…BFH/NV 1990, 610) und vom 27. Oktober 1987 VII R 18/83 (BFHE 151, 270) behandeln die Einbeziehung von Lizenzgebühren in den Zollwert gemäß Art. 8 Abs. 1 Buchst. c ZWVO 1980 und nicht, wie im Streitfall, die Frage der Beistellungen gemäß Art. 8 Abs. 1 Buchst. b Ziff. i ZWVO 1980. - BFH, 30.08.1994 - VII R 1/94
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Tarifierung eingeführter Waren als …
Das Urteil enthält insoweit nicht in nachvollziehbarer Weise die Gründe, die für die Überzeugungsbildung der Vorinstanz leitend gewesen sind (§ 96 Abs. 1 Satz 3 FGO) und kann deshalb keinen Bestand haben (vgl. Senatsurteil vom 27. Oktober 1987 VII R 18/83, BFHE 151, 270, 274).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".