Rechtsprechung
| BFH, 06.07.1976 - VII R 22/76 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Versäumung der Revisionsbegründungsfrist - Revisionsbegründung - Fristverlängerungsantrag
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BFH, 06.07.1976 - VII R 22/76
- BFH, 09.11.1976 - VII R 22/76
Papierfundstellen
- BFHE 119, 230
- DB 1976, 1896
- BStBl II 1976, 627
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (2)
- BGH, 21.12.1973 - I ZR 57/73
Voraussetzungen eines Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei …
Auszug aus BFH, 06.07.1976 - VII R 22/76
Ob dieser Rechtsprechung noch zu folgen ist, ist zweifelhaft geworden, nachdem neuerdings der BGH gegen seine entsprechende Rechtsprechung zur Wiedereinsetzung nach dem Zivilprozeßrecht Bedenken geäußert hat, ohne allerdings darüber abschließend entschieden zu haben (vgl. Beschluß vom 21. Dezember 1973 I ZR 57/73, VersR 1974, 656). - BFH, 04.08.1970 - II R 48/70
Revisionsbegründungsfrist - Antrag auf Verlängerung - Fristablauf
Auszug aus BFH, 06.07.1976 - VII R 22/76
Nach ständiger Rechtsprechung des BFH ist einem Wiedereinsetzungsantrag nur zu entsprechen, wenn innerhalb der Antragsfrist von zwei Wochen auch die versäumte Rechtsandlung nachgeholt wird; bei Versäumung der Revisionsbegründungsfrist genügt also nicht lediglich ein neuer Fristverlängerungsantrag, da versäumte Rechtshandlung die Revisionsbegründung ist (vgl. Beschluß vom 4. August 1970 II R 48/70, BFHE 99, 355, BStBl II 1970, 666, mit weiteren Nachweisen).
- BFH, 01.12.1986 - GrS 1/85
Revision - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Frist - Antrag auf …
Hiergegen würden bereits in den Beschlüssen des Bundesgerichtshofs (BFH) vom 21. Dezember 1973 I ZR 57/73 (Versicherungsrecht - VersR - 1974, 656) und des BFH vom 6. Juli 1976 VII R 22/76 (BFHE 119, 230, BStBl II 1976, 627) Bedenken geäußert.Dieser hat in seinem Beschluß in BFHE 119, 230, BStBl II 1976, 627 die Rechtsfrage zwar erörtert, ihre Entscheidung aber offengelassen und die Revision aus anderen Gründen verworfen.
Gegenüber der die Revisionsbegründung als nachzuholende Rechtshandlung verlangenden Rechtsprechung sind Bedenken des Inhalts geäußert worden, daß der Revisionsführer wegen der Kürze der Wiedereinsetzungsfrist zur Anfertigung einer unzulänglichen Revisionsbegründungsschrift genötigt sein könne und daß er eine Begründung ausarbeiten müsse, obwohl der Erfolg seines Wiedereinsetzungsantrags ungewiß sei (BGH-Beschluß in VersR 1974, 656; BFH-Beschluß in BFHE 119, 230, BStBl II 1976, 627).
- BFH, 29.11.1984 - IV R 86/84
Revision - Revisionsbegründungsfrist - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - …
- Der BFH ist dieser Ansicht nicht gefolgt (vgl. z.B. Beschlüsse vom 28. Februar 1969 VI R 215/68 , BFHE 95, 29, BStBl II 1969, 298; vom 4. August 1970 II R 48/70 , BFHE 99, 355, BStBl II 1970, 666, und vom 6. Juli 1976 VII R 22/76 , BFHE 119, 230, BStBl II 1976, 627).Die bei Versäumung der Revisionsbegründungsfrist nachzuholende "versäumte Rechtshandlung" ist nach der bisherigen Auffassung des BFH ausschließlich in der Einreichung der Revisionsbegründung zu sehen (Beschlüsse vom 2. Dezember 1966 IV R 167/66, BFHE 87, 101, BStBl III 1967, 48; in BFHE 95, 29, BStBl II 1969, 298; in BFHE 99, 355, BStBl II 1970, 666; vom 13. Oktober 1972 I R 99/72 , BFHE 107, 107; vom 18. Juli 1974 VIII R 21/74 , nicht veröffentlicht -NV-; in BFHE 119, 230, BStBl II 1976, 627; vom 18. Januar 1979 V R 9-10/78 , NV, und vom 15. Mai 1981 III R 50/81 , NV); die Stellung eines Antrags auf Verlängerung der Revisionsbegründungsfrist (§ 120 Abs. 1 Satz 2 FGO) soll sonach nicht ausreichen.
- Diese Bedenken hat auch der VII. Senat des BFH in seinem Beschluß in BFHE 119, 230, BStBl II 1976, 627 aufgegriffen; er hat -ohne hierzu allerdings abschließend eine Entscheidung treffen zu müssen- die Frage aufgeworfen, ob § 56 Abs. 2 Satz 3 FGO die durch § 120 Abs. 1 Satz 2 FGO grundsätzlich gewährte Verlängerungsmöglichkeit für die Revisionsbegründungsfrist in der Tat habe ausschließen wollen oder ob die Vorschrift des § 56 Abs. 2 Satz 3 FGO nicht vielmehr dahin auszulegen sei, daß sie die Revisionsbegründungsfrist nach § 120 Abs. 1 Satz 1 FGO für den Fall der Wiedereinsetzung neu festlege, ohne die Verlängerungsmöglichkeit des § 120 Abs. 1 Satz 2 FGO zu beschneiden.
- FG Hamburg, 04.08.1998 - II 128/96
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Krankheit und eingeschränkter …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 19.08.1987 - IV R 127/84
Zulässigkeit einer Revision bei Versäumung der Begründungsfrist
In einer Entscheidung vom 6. Juli 1976 VII R 22/76 (BFHE 119, 230, BStBl II 1976, 627) sind Zweifel an dieser Auffassung geäußert worden. - BFH, 17.02.1984 - VI R 153/83 NV: Die Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der verlängerten Revisionsbegründungsfrist setzt voraus, daß der Prozeßbevollmächtigte auch nicht in der Lage gewesen ist, bis zum Ablauf der verlängerten Revisionsbegründungsfrist einen neuen Fristverlängerungsantrag zu stellen, bzw. hierfür einen Vertreter zu beauftragen (vgl. BFH-Beschluß vom 6.7.1976 VII R 22/76).
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Rechtsprechung
| BFH, 09.11.1976 - VII R 22/76 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de
GKG § 25
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Festsetzung des Streitwertes - Verfahren vor dem Finanzgericht - Abänderung des Streitwertes - Kompetenz des BFH
Verfahrensgang
- BFH, 06.07.1976 - VII R 22/76
- BFH, 09.11.1976 - VII R 22/76
Papierfundstellen
- BFHE 120, 164
- BStBl II 1977, 42
Wird zitiert von ... (10)
- BFH, 20.08.2010 - V E 2/09
Streitwert bei Nichtzulassungsbeschwerden
Aus § 19 Abs. 1 Nr. 1 und 2 GKG ergibt sich, dass die Kosten des ersten Rechtszuges bei dem Gericht angesetzt werden, bei dem das Verfahren im ersten Rechtszug anhängig ist und die Kosten des Rechtsmittelverfahrens bei dem Rechtsmittelgericht und damit für jede Instanz gesondert (vgl. BFH-Beschluss vom 9. November 1976 VII R 22/76, BFHE 120, 164) angesetzt werden. - BFH, 24.11.2010 - IX E 5/10
Nochmalige" Erinnerung gegen die Kostenfestsetzung im Revisionsverfahren
Denn die Streitwertfestsetzung des FG im Urteil des 1. Rechtszugs ist für die streitige Kostenberechnung ohne rechtliche Bedeutung, weil jede Instanz den Streitwert für sich zu ermitteln hat (BFH-Beschlüsse vom 16. Juli 1981 IV E 1/81, juris; vom 9. November 1976 VII R 22/76, BFHE 120, 164, BStBl II 1977, 42). - BFH, 02.03.1995 - IV R 54/94
Fortbildungsveranstaltung auf einem Fährschiff
Für das Klageverfahren wird der Streitwert gemäß § 25 des Gerichtskostengesetzes (GKG) in Abänderung des vom FG festgesetzten Streitwertes (§ 25 Abs. 1 Satz 2 GKG; vgl. BFH-Beschluß vom 9. November 1976 VII R 22/76, BFHE 120, 164, BStBl II 1977, 42) für die Zeit bis zur Einschränkung des Klagebegehrens in der mündlichen Verhandlung auf ... DM und für die Zeit danach sowie das Revisionsverfahren auf ... DM festgesetzt.
- BFH, 24.01.1979 - I R 91/78
Aussetzung der Vollziehung eines Einkommensteuerbescheides - Bemessung des …
die Vollziehung der bei der Veranlagung 1973 ergangenen Bescheide auszusetzen, ist für das Revisionsverfahren (vgl. den BFH-Beschluß vom 9. November 1976 VII R 22/76, BFHE 120, 164, BStBl II 1977, 42) ein Streitwert von 3 733 DM festzusetzen. - BFH, 21.04.1989 - IV R 40/88
Entscheidung über die Kosten des Revisionsverfahrens nach übereinstimmender …
Eine Entscheidung über den Streitwert des Klageverfahrens ist dem Senat versagt (vgl. BFH-Beschluß vom 9. November 1976 VII R 22/76, BFHE 120, 164, BStBl II 1977, 42). - BFH, 10.12.1980 - VII S 16/80
Streitwert - Mineralölsteuerlager - Zinsen - Aussetzung der Vollziehung
Denn nach § 25 Abs. 1 GKG, auf den der Antrag gestützt ist, kann der BFH den Streitwert nur für das bei ihm anhängig gewesene Rechtsmittelverfahren festsetzen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 9. November 1976 VII R 22/76, BFHE 120, 164, BStBl II 1977, 42, und vom 25. Juli 1978 VII R 69/76, BFHE 125, 353, BStBl II 1978, 599). - BFH, 05.11.1996 - V E 1/96
Gegenvorstellung gegen eine Streitwertfestsetzung
Der Bundesfinanzhof (BFH) ist als Prozeßgericht für die Festsetzung des Streitwerts des Revisionsverfahrens zuständig (BFH- Beschlüsse vom 9. November 1976 VII R 22/76, BFHE 120, 164, BStBl II 1977, 42, …und vom 21. Juni 1993 IX S 1/92, BFH/NV 1993, 681). - BFH, 25.02.1994 - XI E 1/94
Streitwertfestsetzung durch den BFH
- BFH, 23.04.1990 - X S 1/90
Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag auf Festsetzung des Streitwertes
Der Kostenstreitwert wird für jede Rechtsstufe gesondert (vgl. BFH-Beschluß vom 9. November 1976 VII R 22/76, BFHE 120, 164, BStBl II 1977, 42) durch das Gericht festgesetzt, wenn ein Beteiligter oder die Staatskasse dies beantragen oder das Gericht es für angemessen erachtet (§ 25 Abs. 1 Satz 1 GKG). - BFH, 21.06.1993 - IX S 1/92 BFH-Beschluß vom 9. November 1976 VII R 22/76.
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