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Rechtsprechung
   BFH, 25.09.2008 - VII R 23/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,6642
BFH, 25.09.2008 - VII R 23/07 (https://dejure.org/2008,6642)
BFH, Entscheidung vom 25.09.2008 - VII R 23/07 (https://dejure.org/2008,6642)
BFH, Entscheidung vom 25. September 2008 - VII R 23/07 (https://dejure.org/2008,6642)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • openjur.de

    Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei verschuldeter Versäumung der Revisionsbegründungsfrist; Zurechnung des Verschuldens eines in der Sozietät des Prozessbevollmächtigten angestellten Steuerberaters; Scheinsozius

  • Judicialis

    UStG § 12 Abs. 2 Nr. 1; ; UStG § 12 Abs. 1; ; FGO § 56; ; FGO § 116; ; FGO § 120 Abs. 2 Satz 1; ; FGO § 155; ; ZPO § 85 Abs. 2; ; ZPO § 85 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de

    Zurechnung des Verschuldens eines in der Sozietät des Prozessbevollmächtigen angestellten Steuerberaters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der fristgerechten Begründung der Revision; Zurechnung eines Verschuldens des Prozessbevollmächtigten; Verpflichtung des Prozessbevollmächtigten zur selbstständigen Prüfung des Ablaufs der Frist

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    UStG 1999 § 12 Abs 2 Nr 1, UStG 1999 Anl 1 Nr 37, KN 2002 Pos 3808, KN 2002 Pos 2309
    Einreihung; Ermäßigter Steuersatz; Tarifierung; Umsatzsteuer

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (10)

  • BGH, 24.01.1978 - VI ZR 264/76

    Haftung eines Scheinsozius

    Auszug aus BFH, 25.09.2008 - VII R 23/07
    Diese Rechtsfolge tritt auch dann ein, wenn zwischen den Anwälten keine echte Sozietät besteht, sondern wenn die Anwälte nur nach außen hin durch gemeinsame Briefbögen den Anschein einer Sozietät erwecken, in Wirklichkeit aber sich nur zu einer Bürogemeinschaft verbunden haben oder ein Anstellungsverhältnis besteht oder aus anderen Gründen ein "Nichtsozius" in die gemeinsame "Anwaltsfirma" aufgenommen worden ist (BGH-Urteile vom 24. Januar 1978 VI ZR 264/76, BGHZ 70, 247, m.w.N., und vom 6. Juli 1971 VI ZR 94/69, BGHZ 56, 355).

    Nach den Grundsätzen der Duldungs- bzw. Anscheinsvollmacht müssen sich alle Beteiligten an dem von ihnen gesetzten Rechtsschein festhalten lassen (BGH-Urteil in BGHZ 70, 247).

  • BFH, 03.10.1985 - V B 88/84

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen Versäumung der …

    Auszug aus BFH, 25.09.2008 - VII R 23/07
    Dabei ist der angestellte, verantwortlich tätige Steuerberater, der nicht nur unselbständige Hilfs- und Bürotätigkeiten ausübt, einem Bevollmächtigten des Klägers i.S. des § 85 Abs. 2 ZPO gleichgestellt (…BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2002, 807, und vom 3. Oktober 1985 V B 88/84, BFH/NV 1987, 335;… Gräber/Stapperfend, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 56 Rz 10, m.w.N.).

    Nur für den Fall, dass ein angestellter Steuerberater lediglich zur büromäßigen Betreuung der in der Kanzlei eingehenden Rechtssachen --insbesondere mit der Fristenberechnung-- eingesetzt ist, hat der BFH in Erwägung gezogen, dass sich ein Kläger das Verschulden einer solchen Bürokraft nicht zurechnen zu lassen braucht (BFH-Beschluss in BFH/NV 1987, 335).

  • BFH, 06.03.2002 - IX R 29/01

    Wiedereinsetzung; angestellter Steuerberater

    Auszug aus BFH, 25.09.2008 - VII R 23/07
    Dies gilt nach höchstrichterlicher Rechtsprechung auch für das Verschulden eines beim Prozessbevollmächtigten des Klägers zur selbständigen Bearbeitung von Sachen angestellten Rechtsanwalts oder Steuerberaters (Urteil des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 6. Februar 2001 XI ZB 14/00, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 2001, 1575; Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. März 2004 6 PB 16.03, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 2004, 1007, und des BFH vom 6. März 2002 IX R 29/01, BFH/NV 2002, 807, m.w.N.).

    Dabei ist der angestellte, verantwortlich tätige Steuerberater, der nicht nur unselbständige Hilfs- und Bürotätigkeiten ausübt, einem Bevollmächtigten des Klägers i.S. des § 85 Abs. 2 ZPO gleichgestellt (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2002, 807, …und vom 3. Oktober 1985 V B 88/84, BFH/NV 1987, 335;… Gräber/Stapperfend, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 56 Rz 10, m.w.N.).

  • BFH, 23.06.1999 - IV B 81/98

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus BFH, 25.09.2008 - VII R 23/07
    Von diesem Zeitpunkt trug er nach der Rechtsprechung des BFH die volle Verantwortung für die fristgerechte Bearbeitung der Sache (…BFH-Beschlüsse vom 3. September 2002 I R 59/01, BFH/NV 2003, 181, und vom 23. Juni 1999 IV B 81/98, BFH/NV 1999, 1614).

    M hätte den Ablauf der Frist selbst prüfen müssen (BFH-Beschluss in BFH/NV 1999, 1614, m.w.N.).

  • BGH, 03.05.2007 - IX ZR 218/05

    Haftung einer Anwaltssozietät für Handeln eines Scheinsozius

    Auszug aus BFH, 25.09.2008 - VII R 23/07
    Fehler eines Scheinsozius bei der Bearbeitung eines Mandats sind als solche der Sozietät zu behandeln (BGH-Urteil vom 3. Mai 2007 IX ZR 218/05, NJW 2007, 2490).
  • BGH, 06.07.1971 - VI ZR 94/69

    Anwaltssozietät - §§ 611, 425 BGB

    Auszug aus BFH, 25.09.2008 - VII R 23/07
    Diese Rechtsfolge tritt auch dann ein, wenn zwischen den Anwälten keine echte Sozietät besteht, sondern wenn die Anwälte nur nach außen hin durch gemeinsame Briefbögen den Anschein einer Sozietät erwecken, in Wirklichkeit aber sich nur zu einer Bürogemeinschaft verbunden haben oder ein Anstellungsverhältnis besteht oder aus anderen Gründen ein "Nichtsozius" in die gemeinsame "Anwaltsfirma" aufgenommen worden ist (BGH-Urteile vom 24. Januar 1978 VI ZR 264/76, BGHZ 70, 247, m.w.N., und vom 6. Juli 1971 VI ZR 94/69, BGHZ 56, 355).
  • BGH, 06.02.2001 - XI ZB 14/00

    Amtliche Bestellung eines Vertreters eines bei einem Oberlandesgericht …

    Auszug aus BFH, 25.09.2008 - VII R 23/07
    Dies gilt nach höchstrichterlicher Rechtsprechung auch für das Verschulden eines beim Prozessbevollmächtigten des Klägers zur selbständigen Bearbeitung von Sachen angestellten Rechtsanwalts oder Steuerberaters (Urteil des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 6. Februar 2001 XI ZB 14/00, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 2001, 1575;… Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. März 2004 6 PB 16.03, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 2004, 1007, und des BFH vom 6. März 2002 IX R 29/01, BFH/NV 2002, 807, m.w.N.).
  • BVerwG, 18.03.2004 - 6 PB 16.03

    Rechtsmittelbegründung per Telefax; Verwechslung der Faxnummern; Verschulden des …

    Auszug aus BFH, 25.09.2008 - VII R 23/07
    Dies gilt nach höchstrichterlicher Rechtsprechung auch für das Verschulden eines beim Prozessbevollmächtigten des Klägers zur selbständigen Bearbeitung von Sachen angestellten Rechtsanwalts oder Steuerberaters (Urteil des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 6. Februar 2001 XI ZB 14/00, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 2001, 1575; Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. März 2004 6 PB 16.03, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 2004, 1007, und des BFH vom 6. März 2002 IX R 29/01, BFH/NV 2002, 807, m.w.N.).
  • BFH, 03.09.2002 - I R 59/01

    Wiedereinsetzung; Fristversäumnis des Prozessbevollmächtigten

    Auszug aus BFH, 25.09.2008 - VII R 23/07
    Von diesem Zeitpunkt trug er nach der Rechtsprechung des BFH die volle Verantwortung für die fristgerechte Bearbeitung der Sache (BFH-Beschlüsse vom 3. September 2002 I R 59/01, BFH/NV 2003, 181, …und vom 23. Juni 1999 IV B 81/98, BFH/NV 1999, 1614).
  • FG Köln, 23.03.2007 - 2 K 4427/05

    Geltung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 …

    Auszug aus BFH, 25.09.2008 - VII R 23/07
    Die nach erfolglosem Einspruchsverfahren erhobene Klage wies das Finanzgericht (FG) aus den in Entscheidungen der Finanzgerichte 2007, 1290 veröffentlichen Gründen ab.
  • BFH, 13.09.2012 - XI R 13/12

    Fristversäumung durch angestellten Steuerberater; Wiedereinsetzung

    Dabei ist der beim Prozessbevollmächtigten angestellte, verantwortlich tätige Steuerberater, der nicht nur unselbständige Hilfs- und Bürotätigkeiten ausübt, einem Bevollmächtigten des Klägers i.S. des § 85 Abs. 2 ZPO gleichgestellt (Beschluss des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 6. Februar 2001 XI ZB 14/00, Neue Juristische Wochenschrift 2001, 1575;… Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. März 2004 6 PB 16.03, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 2004, 1007, und BFH-Beschlüsse vom 6. März 2002 IX R 29/01, BFH/NV 2002, 807, sowie vom 25. September 2008 VII R 23/07, BFH/NV 2009, 178, jeweils m.w.N.;… Gräber/ Stapperfend, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 56 Rz 10).
  • BFH, 12.10.2010 - I B 62/10

    Zeitpunkt einer Zustellung - Pflichten eines Bevollmächtigten im Hinblick auf …

    Rn. 13 Denn eine Wiedereinsetzung setzt voraus, dass die Frist ohne Verschulden versäumt worden ist (§ 56 Abs. 1 FGO); dabei muss sich ein Beteiligter das Verschulden seines Prozessbevollmächtigten wie eigenes Verschulden zurechnen lassen (BFH-Beschluss vom 25. September 2008 VII R 23/07, BFH/NV 2009, 178;… Gräber/ Stapperfend, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 56 Rz 8, m.w.N.).
  • FG Düsseldorf, 04.03.2010 - 10 Ko 2445/09

    Beiordnung eines als Mitglied einer Sozietät tätigen Rechtsanwalts; Anrechnung …

    Folgt man dieser auch vom Bundesfinanzhof (BFH; Beschluss vom 25. September 2008 - VII R 23/07,.
  • FG Hamburg, 19.01.2018 - 2 K 215/17

    Zurechenbarkeit des Verschuldens eines angestellten Steuerberaters bei …

    Nur für den Fall, dass ein angestellter Steuerberater lediglich zur büromäßigen Betreuung der in der Kanzlei eingehenden Rechtssachen - insbesondere mit der Fristenberechnung - eingesetzt ist, hat der BFH in Erwägung gezogen, dass sich ein Kläger das Verschulden einer solchen Bürokraft nicht zurechnen zu lassen braucht (…BFH-Beschluss vom 13.09.2012 XI R 13/12, BFH/NV 2013, 60; vom 25.09.2008 VII R 23/07, BFH/NV 2009, 178;… vom 03.10.1985 V B 88/84, BFH/NV 1987, 335).
  • FG Düsseldorf, 10.10.2014 - 9 Ko 2417/14

    Erstattung der Gebühren für das Vorverfahren in der von dem im Vorverfahren …

    Sie beantragte, den Verlustrücktrag aus dem Jahr 2003 in Höhe von 46.499 EUR nach 2002 auf 33.560 EUR zu begrenzen, den verbleibenden Verlust von 12.939 EUR nach 2004 vorzutragen sowie ein Ruhen des Einspruchsverfahrens im Hinblick auf das beim Bundesfinanzhof (BFH) anhängige Verfahren VII R 23/07.
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