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Weitere Entscheidung unten: BFH, 21.12.1990

Rechtsprechung
   BFH, 16.10.1990 - VII R 28/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,7503
BFH, 16.10.1990 - VII R 28/89 (https://dejure.org/1990,7503)
BFH, Entscheidung vom 16.10.1990 - VII R 28/89 (https://dejure.org/1990,7503)
BFH, Entscheidung vom 16. Oktober 1990 - VII R 28/89 (https://dejure.org/1990,7503)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Inanspruchnahme aus Duldungsbescheiden für Steuerschulden des Ehemanns - Anträge auf Eintragung von Sicherungshypotheken und auf Anordnung einer Zwangsverwaltung aufgrund von Steuerschulden

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (4)

  • BFH, 17.10.1989 - VII R 77/88

    Die Eintragung einer Sicherungshypothek im Grundbuch ist auch ohne Bekanntgabe …

    Auszug aus BFH, 16.10.1990 - VII R 28/89
    Es beruft sich aber auf das Urteil des erkennenden Senats vom 17. Oktober 1989 VII R 77/88 (BFHE 158, 310, BStBl II 1990, 44), wonach der Mangel der Bekanntgabe des Eintragungsersuchens gegenüber dem Schuldner später noch behoben werden kann.

    Die Mitteilung über die Eintragung der Sicherungshypotheken im Grundbuch durch das Grundbuchamt sowie die Zustellung der Beschwerdeentscheidung durch die OFD an die Klägerin stellen keine wirksame Bekanntgabe der Eintragungsersuchen i. S. des § 122 Abs. 1 AO 1977 dar, da diese dem FA als der den Verwaltungsakt erlassenden Behörde nicht zugerechnet werden können (Urteil des Senats in BFHE 158, 310, BStBl II 1990, 44).

    Der Senat hat aber in seinem Urteil in BFHE 158, 310, BStBl II 1990, 44 entschieden, daß die Unwirksamkeit der Verfügung gegenüber dem Vollstreckungsschuldner (hier Klägerin) das Eintragungsersuchen nicht auch unwirksam gegenüber dem Grundbuchamt macht, da es sich diesem gegenüber lediglich um eine Verfahrenshandlung handelt.

    Bei einem endgültigen Erfolg der von der Klägerin erhobenen Anfechtungsklage (Aufhebung der Eintragungsersuchen) wäre das FA verpflichtet gewesen, die eingetretenen Folgen der Eintragungsanträge im Wege der Erteilung von Löschungsbewilligungen von sich aus zu beseitigen (vgl. Beschluß des Senats vom 29. Oktober 1985 VII B 69/85, BFHE 145, 17, BStBl II 1986, 236, 239, und Urteil des Senats in BFHE 158, 310, BStBl II 1990, 44).

    Wie der Senat in BFHE 158, 310, BStBl II 1990, 44 weiter ausgeführt hat, kann der Mangel der Bekanntgabe eines Eintragungsersuchens an den Vollstreckungsschuldner noch während des Klageverfahrens gegen den Eintragungsantrag behoben werden.

    Auf der Grundlage dieser Feststellungen hat es entsprechend den Rechtsausführungen des Senatsurteils in BFHE 158, 310, BStBl II 1990, 44 zu entscheiden.

    Hinsichtlich des Einwands der Klägerin, im Zeitpunkt einer nachträglichen Bekanntgabe der Eintragungsersuchen sei für den geltend gemachten Duldungsanspruch die Zahlungsverjährung (§§ 228, 229 AO 1977) eingetreten, verweist der Senat auf seine Entscheidung in BFHE 158, 310, BStBl II 1990, 44, wonach zur Verjährungsunterbrechung nach § 231 Abs. 1 AO 1977 das mit dem Bestätigungsvermerk gemäß § 322 Abs. 3 Satz 2 AO 1977 verbundene Eintragungsersuchen des FA an das Grundbuchamt ausreicht und es hierfür nicht der Bekanntgabe an den Vollstreckungsschuldner bedarf.

  • BFH, 25.01.1988 - VII B 85/87

    Finanzgerichtsverfahren - Vollzugsaussetzung

    Auszug aus BFH, 16.10.1990 - VII R 28/89
    Der Senat hat seine vorgenannte Rechtsprechung unter Auseinandersetzung mit den dagegen im Schrifttum erhobenen Einwendungen, insbesondere mit der Auffassung, daß es sich bei dem an das Amtsgericht gerichteten Antrag nur um einen zwischenbehördlichen Akt (Amtshilfeersuchen) handele, in dem Beschluß vom 25. Januar 1988 VII B 85/87 (BFHE 152, 53, BStBl II 1988, 566) - dort Antrag nach § 322 Abs. 3 AO 1977 auf Anordnung der Zwangsversteigerung eines Grundstücks - bestätigt.

    Die für die Wirksamkeit des Eintragungsersuchens und die Möglichkeit seiner nachträglichen Bekanntgabe entwickelten Rechtsgrundsätze gelten entsprechend für den Antrag des FA an das Amtsgericht auf Anordnung der Zwangsverwaltung oder Zwangsversteigerung eines Grundstücks des Vollstreckungsschuldners (vgl. Beschluß des Senats in BFHE 152, 53, BStBl II 1988, 566 zum Zwangsversteigerungsantrag).

  • BFH, 29.10.1985 - VII B 69/85

    Finanzgerichtsverfahren - Aussetzung der Vollziehung - Verwaltungsakt - …

    Auszug aus BFH, 16.10.1990 - VII R 28/89
    Bei einem endgültigen Erfolg der von der Klägerin erhobenen Anfechtungsklage (Aufhebung der Eintragungsersuchen) wäre das FA verpflichtet gewesen, die eingetretenen Folgen der Eintragungsanträge im Wege der Erteilung von Löschungsbewilligungen von sich aus zu beseitigen (vgl. Beschluß des Senats vom 29. Oktober 1985 VII B 69/85, BFHE 145, 17, BStBl II 1986, 236, 239, und Urteil des Senats in BFHE 158, 310, BStBl II 1990, 44).
  • BVerfG, 02.02.1990 - 1 BvR 1611/89

    Wesensmäßige Gleichbehandlung einer mit Fehlern behafteten Eintragung einer …

    Auszug aus BFH, 16.10.1990 - VII R 28/89
    Die dagegen eingelegte Verfassungsbeschwerde ist vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) mangels hinreichender Aussicht auf Erfolg nicht zur Entscheidung angenommen worden (BVerfG-Beschluß vom 2. Februar 1990 1 BvR 1611/89, nicht veröffentlicht).
  • BFH, 24.03.1992 - VII S 52/91

    Einreichung eine Antrags auf Prozesskostenhilfe (PKH) zur Durchführung eines noch …

    Wegen des Sachverhalts und der Rechtsauffassung des Senats im einzelnen wird auf das Urteil vom 16.Oktober 1990 VII R 28/89 (BFH/NV 1991, 72) Bezug genommen.

    Soweit sich die Antragstellerin gegen die Rechtsauffassung des Senats in dem im ersten Rechtszug ergangenen Urteil vom 16.Oktober 1990 VII R 28/89 wandte, brauchte das FG darauf schon deshalb nicht einzugehen, weil es an diese rechtliche Beurteilung gebunden war (§ 126 Abs. 5 FGO).

  • FG Düsseldorf, 20.03.2026 - 10 V 361/26

    Einstweilige Einstellung der Vollstreckung im Zwangsversteigerungsverfahren

    Dementsprechend geht auch der BFH davon aus, dass die Wirksamkeit dem Antrag nachfolgender Maßnahmen des Vollstreckungsgerichts von der Wirksamkeit des Verwaltungsakts der Finanzbehörde gegenüber dem Vollstreckungsschuldner grundsätzlich unabhängig ist (BFH-Urteile vom 17.10.1989 - VII R 77/88, BStBl. II 1990, 44, 46; vom 16.10.1990 - VII R 28/89, BFH/NV 1991, 72).
  • FG Baden-Württemberg, 10.02.1995 - 9 K 173/91

    Duldungsbescheid zur Zwangsversteigerung bei Sicherungshypothek; Ermessensfehler …

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  • BFH, 06.11.1990 - VII B 79/90

    Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung

    Wegen der sonstigen, mit der Beschwerde aufgeworfenen Rechtsfragen verweist der Senat auf sein zwischen den Beteiligten ergangenes Urteil vom 16. Oktober 1990 VII R 28/89, BFH/NV 1991, 72, das das Revisionsverfahren hinsichtlich anderer Eintragungsanträge des FA betraf.
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Rechtsprechung
   BFH, 21.12.1990 - VII R 28/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,22054
BFH, 21.12.1990 - VII R 28/89 (https://dejure.org/1990,22054)
BFH, Entscheidung vom 21.12.1990 - VII R 28/89 (https://dejure.org/1990,22054)
BFH, Entscheidung vom 21. Dezember 1990 - VII R 28/89 (https://dejure.org/1990,22054)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • BFH, 11.02.1965 - IV 102/64 U

    Notwendigkeit und Erforderlichkeit der Tatbestandsberichtigung

    Auszug aus BFH, 21.12.1990 - VII R 28/89
    Der Antrag ist unzulässig, denn die Berichtigung des Tatbestands eines im Revisionsverfahren ergangenen Urteils kommt nicht in Betracht (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs vom 11. Februar 1965 IV 102/64 U, BFHE 82, 62, BStBl III 1965, 268, und vom 24. August 1967 IV 410/61, BFHE 89, 565, BStBl III 1967, 730;… Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 13. Aufl., § 108 FGO Tz. 1).
  • BFH, 24.08.1967 - IV 410/61

    Zulässigkeit eines Antrag auf Berichtigung eines Urteils des Bundesfinanzhofs

    Auszug aus BFH, 21.12.1990 - VII R 28/89
    Der Antrag ist unzulässig, denn die Berichtigung des Tatbestands eines im Revisionsverfahren ergangenen Urteils kommt nicht in Betracht (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs vom 11. Februar 1965 IV 102/64 U, BFHE 82, 62, BStBl III 1965, 268, und vom 24. August 1967 IV 410/61, BFHE 89, 565, BStBl III 1967, 730;… Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 13. Aufl., § 108 FGO Tz. 1).
  • BFH, 09.10.2008 - V R 45/06

    Tatbestandsberichtigung eines Revisionsurteils

    Ein Antrag auf Tatbestandsberichtigung eines Revisionsurteils ist nach übereinstimmender Rechtsprechung der obersten Bundesgerichte mangels Rechtsschutzbedürfnisses regelmäßig unzulässig, da der Sinn und Zweck des Instituts der Tatbestandsberichtigung nach § 108 FGO darin besteht, zu verhindern, dass ein unrichtig beurkundeter Prozessstoff Grundlage für die Entscheidung des Rechtsmittelgerichts wird (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 21. Dezember 1990 VII R 28/89, BFH/NV 1991, 469;… vom 19. Mai 1992 VII S 5-6/92, BFH/NV 1993, 302;… vgl. vom 23. Oktober 2000 V R 105/98, BFH/NV 2001, 467; des Bundesgerichtshofs vom 27. Juni 1956 IV ZR 317/55, Neue Juristische Wochenschrift 1956, 1480; des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Mai 1960 III ER 404.60, Deutsches Verwaltungsblatt 1960, 519).
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