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Rechtsprechung
   BFH, 11.11.1986 - VII R 3/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,6124
BFH, 11.11.1986 - VII R 3/82 (https://dejure.org/1986,6124)
BFH, Entscheidung vom 11.11.1986 - VII R 3/82 (https://dejure.org/1986,6124)
BFH, Entscheidung vom 11. November 1986 - VII R 3/82 (https://dejure.org/1986,6124)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Steuerliche Bewertung der Nichtabführung von Steuerabzugsbeträgen - Verpflichtung eines jkaufmännischen Leiters eines Gewerbebetriebs, sich über die steuergesetzlichen Vorschriften zu informieren und diese zu beachten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (6)

  • BFH, 04.03.1986 - VII S 33/85

    GmbH - Mehrere Geschäftsführer - Verantwortlichkeit von Geschäftsführern - …

    Auszug aus BFH, 11.11.1986 - VII R 3/82
    Ergänzend verweist er zu den angesprochenen Rechtsfragen - a) Verpflichtung zur anteiligen Befriedigung des FA und der Arbeitnehmer im Wege der Kürzung der auszuzahlenden Löhne bei nicht ausreichenden Mitteln der GmbH, b) Verpflichtung eines jeden kaufmännischen Leiters eines Gewerbebetriebs, sich über die (steuer-) gesetzlichen Vorschriften zu informieren und diese zu beachten, c) Haftung nach § 109 AO auch bei leichter Fahrlässigkeit, d) keine Entlastung des Geschäftsführers bei Auswahl der geleisteten Zahlungen durch die kreditgebenden Banken - auf seinen Beschluß vom 17. Juli 1984 VII S 9/84 (…BFH/NV 1986, 583, mit weiteren Rechtsprechungshinweisen) und e) hinsichtlich des Grundsatzes der Gesamtverantwortung bei der Bestellung mehrerer Geschäftsführer und interner Aufgabenverteilung innerhalb der GmbH auf seinen Beschluß vom 4. März 1986 VII S 33/85 (BFHE 146, 23, BStBl II 1986, 384, m. w. N.).
  • BFH, 03.02.1981 - VII R 86/78

    Ermessensentscheidung - Verwaltung

    Auszug aus BFH, 11.11.1986 - VII R 3/82
    Nur in Ausnahmefällen kann von der Begründung der Ermessensentscheidung abgesehen werden, und zwar im wesentlichen nur dann, soweit dem Betroffenen die Auffassung der Behörde über die Sach- und Rechtslage bereits bekannt oder auch ohne schriftliche Begründung für ihn ohne weiteres erkennbar ist (vgl. § 121 Abs. 2 Nr. 2 AO 1977, und Urteil vom 3. Februar 1981 VII R 86/78, BFHE 133, 1, BStBl II 1981, 493).
  • BFH, 13.04.1978 - V R 109/75

    Haftungsbescheid - Zweigliedrige Entscheidung - Umfang der gerichtlichen …

    Auszug aus BFH, 11.11.1986 - VII R 3/82
    Auf eine Begründung der Ermessensentscheidung hätte das FA allenfalls dann verzichten können, wenn diese Entscheidung durch die Rechtsentscheidung gewissermaßen vorgeprägt gewesen wäre, die Ermessenserwägung des FA also z. B. aus dem Maß des Verschuldens des Klägers als Haftungsschuldner, das aus der rechtlichen Begründung ersichtlich ist, mit einer jeden Zweifel ausschließenden Deutlichkeit hätte abgelesen werden können (vgl. BFH-Urteil vom 13. April 1978 V R 109/75, BFHE 125, 126, BStBl II 1978, 508).
  • BFH, 21.01.1972 - VI R 187/68

    Haftung des Geschäftsführers einer GmbH & Co. KG nach § 109 AO wegen …

    Auszug aus BFH, 11.11.1986 - VII R 3/82
    Das FA hat die Wahl, an welchen Gesamtschuldner es sich halten will, nach pflichtgemäßem Ermessen unter Beachtung der durch Recht und Billigkeit gezogenen Grenzen zu treffen (Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 21. Januar 1972 VI R 187/68, BFHE 104, 294, BStBl II 1972, 364, und vom 24. Oktober 1979 VII R 7/77, BFHE 129, 13, BStBl II 1980, 58).
  • BFH, 17.07.1984 - VII S 9/84

    Inhaltliche Anforderungen an einen Haftungsbescheid - Haftungsbescheid gegen …

    Auszug aus BFH, 11.11.1986 - VII R 3/82
    Ergänzend verweist er zu den angesprochenen Rechtsfragen - a) Verpflichtung zur anteiligen Befriedigung des FA und der Arbeitnehmer im Wege der Kürzung der auszuzahlenden Löhne bei nicht ausreichenden Mitteln der GmbH, b) Verpflichtung eines jeden kaufmännischen Leiters eines Gewerbebetriebs, sich über die (steuer-) gesetzlichen Vorschriften zu informieren und diese zu beachten, c) Haftung nach § 109 AO auch bei leichter Fahrlässigkeit, d) keine Entlastung des Geschäftsführers bei Auswahl der geleisteten Zahlungen durch die kreditgebenden Banken - auf seinen Beschluß vom 17. Juli 1984 VII S 9/84 (BFH/NV 1986, 583, mit weiteren Rechtsprechungshinweisen) und e) hinsichtlich des Grundsatzes der Gesamtverantwortung bei der Bestellung mehrerer Geschäftsführer und interner Aufgabenverteilung innerhalb der GmbH auf seinen Beschluß vom 4. März 1986 VII S 33/85 (BFHE 146, 23, BStBl II 1986, 384, m. w. N.).
  • BFH, 24.10.1979 - VII R 7/77

    Haftungsbescheid - Haftungsbetrag - Einspruchsentscheidung

    Auszug aus BFH, 11.11.1986 - VII R 3/82
    Das FA hat die Wahl, an welchen Gesamtschuldner es sich halten will, nach pflichtgemäßem Ermessen unter Beachtung der durch Recht und Billigkeit gezogenen Grenzen zu treffen (Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 21. Januar 1972 VI R 187/68, BFHE 104, 294, BStBl II 1972, 364, und vom 24. Oktober 1979 VII R 7/77, BFHE 129, 13, BStBl II 1980, 58).
  • BFH, 29.09.1987 - VII R 54/84

    Zur Begründung der Ermessensentschädigung der Verwaltung bei der Inanspruchnahme …

    In diesem Falle bedurfte es, wie der erkennende Senat wiederholt entschieden hat (…Urteile vom 2. Oktober 1986 VII R 28/83, BFH/NV 1987, 349; vom 11. November 1986 VII R 3/82, BFH/NV 1987, 361, und vom 30. April 1987 VII R 48/84, BFHE 149, 511), einer Darlegung der Ermessenserwägungen, um die Ermessensbetätigung der Verwaltung gemäß § 102 FGO richterlich überprüfen zu können.
  • BFH, 30.04.1987 - VII R 48/84

    Eine nicht begründete Ermessensentscheidung ist regelmäßig rechtsfehlerhaft; …

    In diesem Falle bedurfte es, wie der erkennende Senat wiederholt entschieden hat (…Urteile vom 2. Oktober 1986 VII R 28/83, BFH/NV 1987, 349 und vom 11. November 1986 VII R 3/82, BFH/NV 1987, 361), einer Darlegung der Ermessenserwägungen, um die Ermessensbetätigung der Verwaltung gemäß § 102 FGO richterlich überprüfen zu können.
  • BFH, 27.03.2002 - VII B 190/01

    NZB; inhaltliche Bestimmtheit einer Einspruchsentscheidung

    Soweit der Kläger die Abweichung der FG-Entscheidung von dem BFH-Urteil vom 11. November 1986 VII R 3/82 (BFH/NV 1987, 361) rügt, fehlt es schon an der Darlegung, welchen abstrakten Rechtssatz das FG aufgestellt hat.
  • BFH, 13.11.1990 - VII R 96/88

    Formelle Anforderungen der Rüge eines Finanzamtes hinsichtlich eines …

    Von einer Vorprägung der Ermessensentscheidung durch die Tatbestandsverwirklichung und erschwerter Verschuldensform (hier allenfalls Vorsatz) und einer daran anknüpfenden stillschweigenden sachgerechten Ermessensausübung durch das FA kann aber in Anwendung des Urteils in BFHE 125, 126, BStBl II 1978, 508 nur dann ausgegangen werden, wenn das FA selbst bei seiner Entscheidung über den Haftungstatbestand von diesem schweren Verschulden des Haftungsschuldners ausgegangen ist (…Urteile des Senats vom 2. Oktober 1986 VII R 28/83, BFH/NV 1987, 349, und vom 11. November 1986 VII R 3/82, BFH/NV 1987, 361).
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