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Rechtsprechung
   BFH, 20.10.1987 - VII R 32/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,4462
BFH, 20.10.1987 - VII R 32/87 (https://dejure.org/1987,4462)
BFH, Entscheidung vom 20.10.1987 - VII R 32/87 (https://dejure.org/1987,4462)
BFH, Entscheidung vom 20. Oktober 1987 - VII R 32/87 (https://dejure.org/1987,4462)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anrechnung der gemeinsamen Einkommenssteuerschulden bei der Einkommensteuervorauszahlung im Anschluß an die Zusammenveranlagung eines Ehepaares

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (2)

  • BFH, 16.10.1986 - VII R 159/83

    Änderung einer mit dem Steuerbescheid verbundenen Abrechnung von Vorauszahlungen …

    Auszug aus BFH, 20.10.1987 - VII R 32/87
    Der Senat hat in seinem Urteil vom 16. Oktober 1986 VII R 159/83 (BFHE 148, 4, BStBl II 1987, 405) die im Steuererhebungsverfahren ergehende Anrechnungs- oder Abrechnungsverfügung des FA, mit der gemäß § 36 Abs. 2 Nr. 1 EStG auch über die Anrechnung der für den Veranlagungszeitraum entrichteten Einkommensteuervorauszahlungen entschieden wird, als Verwaltungsakt (§ 118 AO 1977) und nicht nur als formlose Kassenmitteilung angesehen (anderer Ansicht Martens in Steuerrechtsprechung in Karteiform - StRK - Anmerkung zum Umsatzsteuergesetz 1967, Rechtsspruch 32).

    Ob etwaige zusätzlich ergangene Abrechnungen der Finanzkasse Verwaltungsaktqualität haben, erscheint auch unter Berücksichtigung der Entscheidung in BFHE 148, 4, BStBl II 1987, 405 zweifelhaft.

  • BFH, 12.06.1986 - VII R 103/83

    Zu den Voraussetzungen einer auf Erstattung gerichteten Leistungsklage; zu den …

    Auszug aus BFH, 20.10.1987 - VII R 32/87
    Das gilt auch für die Feststellung streitiger Erstattungsansprüche, die sich aus der Anrechnung von Vorauszahlungen auf die Steuerschuld ergeben (vgl. Urteil des Senats vom 12. Juni 1986 VII R 103/83, BFHE 147, 1, BStBl II 1986, 702, 703).
  • BFH, 29.10.2013 - VII R 68/11

    Berichtigung einer Anrechnungsverfügung nach Änderung der bei der Veranlagung …

    Rn. 9 1. Das FG ist zu Recht davon ausgegangen, dass Gegenstand des Streitfalls der Abrechnungsbescheid vom 28. August 2008 und nicht die Anrechnungsverfügung vom 8. Juli 2008 ist, weil das Verwaltungs- und Klageverfahren über den Abrechnungsbescheid vorrangig ist gegenüber einer Anfechtung der Anrechnungsverfügung (Senatsbeschluss vom 20. Oktober 1987 VII R 32/87, BFH/NV 1988, 349).
  • BFH, 15.04.1997 - VII R 100/96

    Fehlerhafte Anrechnung von Steuern - Nachteilige Änderung des …

    Er hat lediglich in verfahrensrechtlicher Hinsicht entschieden, daß das Verwaltungs- und Klageverfahren über den Abrechnungsbescheid vorrangig ist gegenüber einer Anfechtung der Anrechnungsverfügung, da es als gesetzlich geregeltes spezielles Verfahren dazu dient, über Streitigkeiten, die die Verwirklichung der Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis betreffen, endgültig zu entscheiden (vgl. Beschluß vom 20. Oktober 1987 VII R 32/87, BFH/NV 1988, 349;… Urteil vom 25. Februar 1992 VII R 41/91, BFH/NV 1992, 716; Urteil vom 25. Februar 1992 VII R 8/91, BFHE 168, 6, BStBl II 1992, 713, 714;… Urteil vom 26. Juli 1994 VII R 81/93, BFH/NV 1995, 479; ebenso die Rechtsprechung des VI. Senats des BFH: Urteile vom 18. Juni 1993 VI R 67/90, BFHE 171, 515, BStBl II 1994, 182, 184, …und vom 5. Mai 1993 VI R 91/93, BFH/NV 1994, 862, 863).
  • BFH, 28.04.1993 - I R 123/91

    Streitigkeiten über die Verwirklichung von Ansprüchen aus dem …

    Von ihm, der sog. Anrechnungsverfügung, ist der Verwaltungsakt i. S. des § 218 Abs. 2 Satz 1 der Abgabenordnung (AO 1977) zu unterscheiden, der sog. Abrechnungsbescheid (BFH-Beschluß vom 20. Oktober 1987 VII R 32/87, BFH/NV 1988, 349).

    Das Verfahren gemäß § 218 Abs. 2 AO 1977 ist vorrangig gegenüber dem Verfahren, das die Anrechnungsverfügung betrifft (s. BFH-Beschluß in BFH/NV 1988, 349).

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