Rechtsprechung
| BFH, 09.10.2000 - VII R 34/00 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- lexetius.com
- Judicialis
FGO § 116 Abs. 1 Nr. 3; ; FGO § 119 Nr. 4; ; FGO § 116 Abs. 2; ; FGO § 90 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 94a
- Wolters Kluwer
Zoll - Zollbehörde - Steueränderungsbescheid - Präferenznachweise - Präferenzzollsatz - Direktbeförderung von Waren - Zollamtliche Nichtmanipulationsbescheinigung - Verfahrensmangel - Zolltarifsache - Zulassungsfreie Revision
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Widerruf des Verzichts auf mündliche Verhandlung; Zolltarifsache
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (11)
- BFH, 05.11.1991 - VII R 64/90
- Wirkungslosigkeit eines unter Widerrufsvorbehalt erklärten Verzichts auf …
Auszug aus BFH, 09.10.2000 - VII R 34/00
Dieser Verzicht auf mündliche Verhandlung kann im Interesse einer eindeutigen und klaren prozessrechtlichen Lage grundsätzlich nicht frei widerrufen werden (zuletzt BFH-Urteil vom 5. November 1991 VII R 64/90, BFHE 166, 415, BStBl II 1992, 425, m.w.N.). - BFH, 21.09.1989 - V R 55/84
Bestimmung des Mittelpunkts der Geschäftsleitung
Auszug aus BFH, 09.10.2000 - VII R 34/00
Der Senat braucht vorliegend nicht zu entscheiden, ob der Verzicht ausnahmsweise bei einer wesentlichen Änderung der Prozesslage widerrufen werden kann (verneinend: BFH-Urteile vom 4. April 1974 V R 161/72, BFHE 112, 316, BStBl II 1974, 532;… vom 30. April 1985 VIII R 29/84, BFH/NV 1986, 33; bejahend: vom 21. September 1989 V R 55/84, BFH/NV 1990, 353, unter 4.); denn im Streitfall hat die Klägerin eine solche Widerrufserklärung nicht abgegeben. - BFH, 22.09.1999 - XI R 24/99
Antrag auf mündliche Verhandlung
Auszug aus BFH, 09.10.2000 - VII R 34/00
Die Klägerin kann sich für ihre Auffassung, ein Widerruf einer Verzichtserklärung könne sich auch konkludent aus schriftlichen Äußerungen der Beteiligten ergeben --hier: aus ihrem Schreiben vom 9. Februar 2000-- auch nicht auf die BFH-Entscheidung vom 22. September 1999 XI R 24/99 (BFHE 190, 17, BStBl II 2000, 32) berufen.
- BFH, 06.04.1990 - III R 62/89
Zum Widerruf des Verzichts auf mündliche Verhandlung
Auszug aus BFH, 09.10.2000 - VII R 34/00
Ebenso wie der Verzicht auf mündliche Verhandlung im Interesse der Rechtssicherheit klar, eindeutig und vorbehaltlos erklärt werden muss (…vgl. BFH-Beschluss vom 8. Juni 1994 IV R 9/94, BFH/NV 1995, 129), ist auch ein Widerruf der Verzichtserklärung an derartige Voraussetzungen gebunden; ein "Widerruf" durch schlüssiges Verhalten genügt demnach nicht (BFH-Urteil vom 6. April 1990 III R 62/89, BFHE 160, 405, BStBl II 1990, 744, unter 2. b bb). - BFH, 02.12.1992 - II R 112/91
Rüge bei Urteil im schriftlichen Verfahren ohne Verzichtserklärung durch beide …
Auszug aus BFH, 09.10.2000 - VII R 34/00
Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) ist ein Beteiligter im Verfahren nicht nach Vorschrift des Gesetzes vertreten, wenn das FG unter Verstoß gegen § 90 Abs. 1 Satz 1 FGO ohne mündliche Verhandlung entscheidet (z.B. Urteil vom 2. Dezember 1992 II R 112/91, BFHE 169, 311, BStBl II 1993, 194, unter II. 1., m.w.N.). - BFH, 26.02.1991 - VII R 41/89
Zulassungsfreie Revision (§ 116 Abs. 2 FGO) nur bei Abhängigkeit des FG-Urteils …
Auszug aus BFH, 09.10.2000 - VII R 34/00
Nach ständiger Rechtsprechung des Senats liegt eine Zolltarifsache nur dann vor, wenn das FG in seiner Entscheidung über eine zolltarifliche Frage erkannt hat und das Urteil auf der zolltariflichen Entscheidung beruht (vgl. Senatsbeschluss vom 26. Februar 1991 VII R 41/89, BFHE 164, 5, BStBl II 1991, 526, m.w.N.). - BFH, 04.04.1974 - V R 161/72
Ort der Leistung beim Anzeigengeschäft; Verzicht auf mündliche Verhandlung auch …
Auszug aus BFH, 09.10.2000 - VII R 34/00
Der Senat braucht vorliegend nicht zu entscheiden, ob der Verzicht ausnahmsweise bei einer wesentlichen Änderung der Prozesslage widerrufen werden kann (verneinend: BFH-Urteile vom 4. April 1974 V R 161/72, BFHE 112, 316, BStBl II 1974, 532;… vom 30. April 1985 VIII R 29/84, BFH/NV 1986, 33;… bejahend: vom 21. September 1989 V R 55/84, BFH/NV 1990, 353, unter 4.); denn im Streitfall hat die Klägerin eine solche Widerrufserklärung nicht abgegeben. - BFH, 08.06.1994 - IV R 9/94
Irrtum über die Unwiderruflichkeit eines wirksam erklärten Anhörungsverzichts
Auszug aus BFH, 09.10.2000 - VII R 34/00
Ebenso wie der Verzicht auf mündliche Verhandlung im Interesse der Rechtssicherheit klar, eindeutig und vorbehaltlos erklärt werden muss (vgl. BFH-Beschluss vom 8. Juni 1994 IV R 9/94, BFH/NV 1995, 129), ist auch ein Widerruf der Verzichtserklärung an derartige Voraussetzungen gebunden; ein "Widerruf" durch schlüssiges Verhalten genügt demnach nicht (BFH-Urteil vom 6. April 1990 III R 62/89, BFHE 160, 405, BStBl II 1990, 744, unter 2. b bb). - BFH, 30.04.1985 - VIII R 29/84
Widerruflichkeit eines Verzichts auf mündliche Verhandlung
Auszug aus BFH, 09.10.2000 - VII R 34/00
Der Senat braucht vorliegend nicht zu entscheiden, ob der Verzicht ausnahmsweise bei einer wesentlichen Änderung der Prozesslage widerrufen werden kann (verneinend: BFH-Urteile vom 4. April 1974 V R 161/72, BFHE 112, 316, BStBl II 1974, 532; vom 30. April 1985 VIII R 29/84, BFH/NV 1986, 33;… bejahend: vom 21. September 1989 V R 55/84, BFH/NV 1990, 353, unter 4.); denn im Streitfall hat die Klägerin eine solche Widerrufserklärung nicht abgegeben. - BFH, 10.06.1997 - VII R 92/96
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision
Auszug aus BFH, 09.10.2000 - VII R 34/00
Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Gewährung von präferenzrechtlichen Zollbegünstigungen stellen nur dann Zolltarifsachen dar, wenn die Tarifierung der eingeführten Ware oder die Auslegung und Anwendung von mit der Einordnung der Ware nicht unmittelbar zusammenhängenden Vorschriften des Zolltarifs streitig sind (vgl. Senatsbeschluss vom 10. Juni 1997 VII R 92/96, BFH/NV 1998, 320). - BFH, 16.07.1992 - VII R 13/91
Voraussetzungen des Vorliegens eines Urteils in einer Zolltarifsache
- BFH, 10.02.2011 - II S 39/10
Widerruf einer Einverständniserklärung i. S. des § 79a Abs. 3 und 4 FGO - …
In Übereinstimmung mit diesem Zweck und wegen der Notwendigkeit klarer prozessualer Verhältnisse kommt ein jederzeitiger Widerruf ohne wesentliche Veränderung der Prozesslage nicht in Betracht (vgl. zu § 90 Abs. 2 FGO bereits BFH-Urteile vom 5. November 1991 VII R 64/90, BFHE 166, 415, BStBl II 1992, 425; vom 9. Oktober 2000 VII R 34/00, BFH/NV 2001, 462;… BFH-Beschluss vom 21. November 2001 III B 66/01, BFH/NV 2002, 517). - BFH, 09.10.2001 - VII R 47/00
Feststellung der Beschaffenheit einer Ware; Ermittlung des Stärkegehalts einer …
Ohne Beachtung dieser Voraussetzung würde es sich bei jeder Sache, in der es lediglich bei einem von mehreren tragenden Gründen um die Einreihung einer Ware in den Zolltarif geht, um eine Streitsache i.S. des § 116 Abs. 2 FGO a.F. handeln, auch wenn das Urteil letztlich nicht auf der zolltariflichen Einreihung beruht (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 17. Dezember 1998 VII B 239/97, BFH/NV 1999, 1093; vom 9. Oktober 2000 VII R 34/00, BFH/NV 2001, 462, sowie Senatsurteil vom 14. Dezember 1999 VII R 38/98, BFH/NV 2000, 763).Eine derartige grundsätzliche Bedeutung ist folglich nicht mehr gegeben, wenn ein das finanzgerichtliche Urteil tragender Grund ausschließlich die tatsächliche Beschaffenheit der Ware zum Gegenstand hat (vgl. Senatsbeschlüsse vom 16. Juli 1992 VII R 13/91, BFH/NV 1993, 284, und in BFH/NV 2001, 462, sowie Senatsurteil in BFH/NV 2000, 763), was im Streitfall allerdings nicht zutrifft.
- FG München, 28.10.2009 - 14 K 3602/06
Zollschuldentstehung aufgrund eines falschen Verfahrenscodes in der …
Ein Widerruf durch schlüssiges Verhalten genügt demnach nicht (BFH-Beschluss vom 9. Oktober 2000 VII R 34/00, BFH/NV 2001, 462).Letztlich kommt es jedoch nicht darauf an, wie die Erklärung des Klägers auszulegen ist, weil lediglich eine eindeutige Widerrufserklärung rechtlich von Bedeutung wäre (vgl. BFH-Beschluss vom 9. Oktober 2000 VII R 34/00, a.a.O.).
- BFH, 21.11.2001 - III B 66/01
Verfahrensmangel; Widerruf des Verzichts auf mündliche Verhandlung?
Ein Widerruf durch bloßes schlüssiges Verhalten reicht nicht aus (vgl. BFH-Beschluss vom 9. Oktober 2000 VII R 34/00, BFH/NV 2001, 462, unter Ziff. 2., m.w.N.). - FG Sachsen, 15.06.2011 - 6 K 211/11
Rückforderung einer abgetretenen Investitionszulage gegenüber dem Zessionar nach …
In Übereinstimmung mit diesem Zweck und wegen der Notwendigkeit klarer prozessualer Verhältnisse kommt ein jederzeitiger Widerruf ohne wesentliche Veränderung der Prozesslage nicht in Betracht (vgl. zu § 90 Abs. 2 FGO bereits BFH-Urteile vom 5. November 1991 VII R 64/90, BFHE 166, 415, BStBl II 1992, 425 ; vom 9. Oktober 2000 VII R 34/00, BFH/NV 2001, 462 ;… BFH-Beschluss vom 21. November 2001 III B 66/01, BFH/NV 2002, 517 ); (vgl. zum Ganzen: Beschluss BFH vom 10. Februar 2011, II S 39/10 m. w. N.).
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