Rechtsprechung
| BFH, 07.07.2020 - VII R 43/18 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- Bundesfinanzhof
EWGV 2913/92 Art 115 Abs 2, EWGV 2454/93 Art 541 Abs 1, ZK Art 115 Abs 2, ZKDV Art 541 Abs 1, EGV 834/2007 Art 3, EWGV 2913/92 Art 220 Abs 2, ZK Art 220 Abs 2
Aktive Veredelung - keine Äquivalenz zwischen Biozucker und konventionell erzeugtem Zucker
- rechtsinformationen.bund.de
Aktive Veredelung - keine Äquivalenz zwischen Biozucker und konventionell erzeugtem Zucker
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 115 Abs 2 EWGV 2913/92, Art 541 Abs 1 EWGV 2454/93, Art 115 Abs 2 ZK, Art 541 Abs 1 ZKDV, Art 3 EGV 834/2007
Aktive Veredelung - keine Äquivalenz zwischen Biozucker und konventionell erzeugtem Zucker - IWW
- Wolters Kluwer
Nacherhebung von Einfuhrabgaben bei der Einfuhr von Zucker wegen fehlender Äquivalenz zwischen konventionell erzeugtem und Biozucker
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZK Art. 115 Abs. 2; ZKDVO Art. 541 Abs. 1
Aktive Veredelung - keine Äquivalenz zwischen Biozucker und konventionell erzeugtem Zucker - rechtsportal.de
ZK Art. 115 Abs. 2; ZKDVO Art. 541 Abs. 1
Nacherhebung von Einfuhrabgaben bei der Einfuhr von Zucker wegen fehlender Äquivalenz zwischen konventionell erzeugtem und Biozucker - datenbank.nwb.de
Aktive Veredelung - keine Äquivalenz zwischen Biozucker und konventionell erzeugtem Zucker
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Keine Äquivalenz zwischen Biozucker und konventionell erzeugtem Zucker
Sonstiges (2)
- IWW (Verfahrensmitteilung)
ZK Art 115 Abs 2 S 1, ZKDV Art 541 Abs 1, ZK Art 220 Abs 1
Zollschuld, Aktive Veredelung, Einfuhr, Zucker, Qualität - Bundesfinanzhof (Verfahrensmitteilung)
ZK Art 115 Abs 2 S 1 ; ZKDV Art 541 Abs 1 ; ZK Art 220 Abs 1
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- EuGH, 13.03.1997 - C-103/96
Directeur général des douanes und droits indirects / Eridania Beghin-Say
Auszug aus BFH, 07.07.2020 - VII R 43/18
Der Senat hält die Konkretisierung durch das Kriterium der Handelsqualität auch nicht für unverhältnismäßig, um einen Missbrauch des Zollverfahrens der aV zu vermeiden und die zollamtliche Überwachung sicherzustellen (vgl. auch Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union --EuGH-- Eridania Beghin-Say vom 13.03.1997 - C-103/96, EU:C:1997:151, Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern --ZfZ-- 1997, 229).Zu der Voraussetzung, dass die Ersatzwaren zu derselben Tarifstelle des Gemeinsamen Zolltarifs gehören müssen wie die Einfuhrwaren, hat der EuGH entschieden, dass ein Wirtschaftsteilnehmer keine anderen berechtigten Erwartungen hegen kann als die, dass ihm die Inanspruchnahme des Ersatzes durch äquivalente Waren möglich ist, wenn die betreffenden Waren nach der zum Zeitpunkt der Transaktion geltenden Nomenklatur zu derselben Tarifstelle gehören (EuGH-Urteil Eridania Beghin-Say, EU:C:1997:151, ZfZ 1997, 229).
- BFH, 07.06.2011 - VII R 36/10
Nacherhebung von Einfuhrabgaben wegen Änderung einer langjährigen, den …
Auszug aus BFH, 07.07.2020 - VII R 43/18
Rn. 37 a) Grundsätzlich begründet nur ein solcher Irrtum, der auf ein Handeln der zuständigen Behörde zurückzuführen ist (sog. aktiver Irrtum), einen Anspruch auf Absehen von der Nacherhebung der Einfuhrabgaben, nicht jedoch ein Irrtum, dem die Zollbehörde im Zeitpunkt der Abgabenerhebung wegen unzutreffender oder unvollständiger Angaben des Abgabenschuldners unterlag (EuGH-Urteile Mecanarte vom 27.06.1991 - C-348/89, EU:C:1991:278, Slg. 1991, I-3277, ZfZ 1992, 388; Ilumitrónica vom 14.11.2002 - C-251/00, EU:C:2002:655, Slg. 2002, I-10433, ZfZ 2003, 46; Senatsurteil vom 07.06.2011 - VII R 36/10, BFHE 234, 77, ZfZ 2011, 269, Rz 9). - EuGH, 27.06.1991 - C-348/89
Mecanarte-Metalurgica da Lagoa / Alfandega do Porto
Auszug aus BFH, 07.07.2020 - VII R 43/18
Rn. 37 a) Grundsätzlich begründet nur ein solcher Irrtum, der auf ein Handeln der zuständigen Behörde zurückzuführen ist (sog. aktiver Irrtum), einen Anspruch auf Absehen von der Nacherhebung der Einfuhrabgaben, nicht jedoch ein Irrtum, dem die Zollbehörde im Zeitpunkt der Abgabenerhebung wegen unzutreffender oder unvollständiger Angaben des Abgabenschuldners unterlag (EuGH-Urteile Mecanarte vom 27.06.1991 - C-348/89, EU:C:1991:278, Slg. 1991, I-3277, ZfZ 1992, 388; Ilumitrónica vom 14.11.2002 - C-251/00, EU:C:2002:655, Slg. 2002, I-10433, ZfZ 2003, 46; Senatsurteil vom 07.06.2011 - VII R 36/10, BFHE 234, 77, ZfZ 2011, 269, Rz 9). - EuGH, 14.11.2002 - C-251/00
Ilumitrónica - "Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Einfuhr von Fernsehgeräten mit …
Auszug aus BFH, 07.07.2020 - VII R 43/18
Rn. 37 a) Grundsätzlich begründet nur ein solcher Irrtum, der auf ein Handeln der zuständigen Behörde zurückzuführen ist (sog. aktiver Irrtum), einen Anspruch auf Absehen von der Nacherhebung der Einfuhrabgaben, nicht jedoch ein Irrtum, dem die Zollbehörde im Zeitpunkt der Abgabenerhebung wegen unzutreffender oder unvollständiger Angaben des Abgabenschuldners unterlag (EuGH-Urteile Mecanarte vom 27.06.1991 - C-348/89, EU:C:1991:278, Slg. 1991, I-3277, ZfZ 1992, 388; Ilumitrónica vom 14.11.2002 - C-251/00, EU:C:2002:655, Slg. 2002, I-10433, ZfZ 2003, 46; Senatsurteil vom 07.06.2011 - VII R 36/10, BFHE 234, 77, ZfZ 2011, 269, Rz 9). - FG Baden-Württemberg, 18.09.2018 - 11 K 526/16
Anmeldung von eingeführten Waren zur Überführung in die aktive Veredelung - …
Auszug aus BFH, 07.07.2020 - VII R 43/18
Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg, Außensenate Freiburg, vom 18.09.2018 - 11 K 526/16 aufgehoben.
- BFH, 19.10.2021 - VII R 27/19
Zollaussetzung für Polypropylenfolien
Rn. 17 Grundsätzlich begründet nur ein solcher Irrtum, der auf ein Handeln der zuständigen Behörde zurückzuführen ist (sog. aktiver Irrtum), einen Anspruch auf Absehen von der Nacherhebung der Einfuhrabgaben, nicht jedoch ein Irrtum, dem die Zollbehörde im Zeitpunkt der Abgabenerhebung wegen unzutreffender oder unvollständiger Angaben des Abgabenschuldners unterlag (EuGH-Urteil Veloserviss vom 16.03.2017 - C-47/16, EU:C:2017:220, Rz 28 f., ZfZ 2017, 159; Senatsurteil vom 07.07.2020 - VII R 43/18, BFH/NV 2021, 207, ZfZ 2021, 134).
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