Rechtsprechung
| BFH, 28.11.1995 - VII R 5/94 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Simons & Moll-Simons
StBerG §§ 23, 26 Abs. 2, 30, 31; DVLStHV §§ 4 a, 4 b; GG Art. 80 Abs. 1
- Wolters Kluwer
Steuerberatung - Lohnsteuerhilfeverein - Höherrangiges Recht - Ermächtigungsgrundlage - Beratungsstellenleiter
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
§§ 23, 26 Abs. 2, 30, 31 StBerG
Steuerberatung; Eintragung von Beratungsstellen und Beratungsstellenleitern von Lohnsteuerhilfevereinen
Verfahrensgang
- BFH, 30.06.1995 - VII R 5/94
- BFH, 28.11.1995 - VII R 5/94
Papierfundstellen
- BFHE 179, 529
- BB 1996, 1597
- BB 1996, 522
- DB 1996, 360
- DB 1996, 560
- BStBl II 1996, 171
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83
Volkszählung
Auszug aus BFH, 28.11.1995 - VII R 5/94
Bei seinen Regelungen hat der Gesetzgeber ferner den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten (BVerfG-Urteil in BVerfGE 65, 1, 43, 44).Soweit nach dem vorstehend zitierten BVerfG-Urteil zur Sicherung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung ein Tätigwerden des Gesetzgebers verlangt wird, ist dort ausgeführt, daß dieser nicht alles selbst regeln muß, sondern er auch die zuständigen Stellen dazu ermächtigen kann, Einzelheiten durch Erlaß von Rechtsverordnungen zu regeln (vgl. BVerfG-Entscheidung in BVerfGE 65, 1, 59, 61).
- BVerfG, 20.10.1981 - 1 BvR 640/80
Schulentlassung
Auszug aus BFH, 28.11.1995 - VII R 5/94
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) reicht es aus, wenn Inhalt, Zweck und Ausmaß einer Ermächtigungsvorschrift nach allgemeinen Auslegungsgrundsätzen aus ihrem Sinnzusammenhang mit anderen Vorschriften des Gesetzes und aus dem von der gesetzlichen Regelung insgesamt verfolgten Ziel unter Heranziehung der Entstehungsgeschichte des Gesetzes ermittelt werden können (z. B. BVerfG-Beschlüsse vom 20. Oktober 1981 1 BvR 640/80, BVerfGE 58, 257, 277; vom 12. Dezember 1984 1 BvR 1249/83 u. a., BVerfGE 68, 319, 332 m. w. N.). - BVerfG, 12.12.1984 - 1 BvR 1249/83
Bundesärzteordnung
Auszug aus BFH, 28.11.1995 - VII R 5/94
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) reicht es aus, wenn Inhalt, Zweck und Ausmaß einer Ermächtigungsvorschrift nach allgemeinen Auslegungsgrundsätzen aus ihrem Sinnzusammenhang mit anderen Vorschriften des Gesetzes und aus dem von der gesetzlichen Regelung insgesamt verfolgten Ziel unter Heranziehung der Entstehungsgeschichte des Gesetzes ermittelt werden können (z. B. BVerfG-Beschlüsse vom 20. Oktober 1981 1 BvR 640/80, BVerfGE 58, 257, 277; vom 12. Dezember 1984 1 BvR 1249/83 u. a., BVerfGE 68, 319, 332 m. w. N.). - BFH, 17.05.1977 - VII R 101/76
Zulassungsausschuß - Zulassung zur Steuerberaterprüfung - Verpflichtungsklagen - …
Auszug aus BFH, 28.11.1995 - VII R 5/94
Für die Entscheidung über die vorliegende Verpflichtungsklage ist indes die Rechtslage im Zeitpunkt der Entscheidung des FG (am 3. November 1993), d. h. vor der Ergänzung der Verordnungsermächtigung durch das 6. StBerÄndG maßgeblich (vgl. Senatsurteil vom 17. Mai 1977 VII R 101/76, BFHE 122, 376, BStBl II 1977, 706, 707;… Gräber/von Groll, Finanzgerichtsordnung, 3. Aufl., § 101 Rz. 6).
- FG Sachsen, 18.04.2000 - 6 K 1828/99
Keine Befugnis der Oberfinanzdirektion zur Weitergabe von Eintragungen im …
Die dem Streit zugrunde liegende Rechtsfrage sei unter Hinweis auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 28. November 1995 VII R 5/94, BFHE 179, 529 , BStBl II 1996, 171, 176 a.E. klärungsbedürftig und mithin von grundsätzlicher Bedeutung.Bereits hieraus wird ersichtlich, daß der Inhalt des Führungszeugnisses allein für die Behörde, nicht jedoch für den Lohnsteuerhilfeverein bestimmt ist (vgl. BFH-Urteil in BFHE 179, 529 , BStBl II 1996, 171 unter 3. g. 1. Abs.).
Dies beruht nicht zuletzt darauf, daß gegenüber einem Führungszeugnis der Belegart N., dessen Vorlage auch ein Arbeitgeber von einem Arbeitnehmer verlangen kann, das Führungszeugnis der Belegart O. für Behörden gemäß § 32 Abs. 3 und 4 BZRG weitere Eintragungen enthält (vgl. BFH-Urteil in BFHE 179, 529 , BStBl II 1996, 171, BFH-Beschluß vom 11. April 1996 VII B 30/96, BFH/NV 1996, 714).
- FG Düsseldorf, 19.01.2005 - 2 K 3023/03
Lohnsteuerhilfeverein; Eintragung; Beratungsstelle; Zuverlässigkeit; Leiter der …
Rn. 40 Die Voraussetzungen für eine Eintragung der Beratungsstelle in A mit der vorgesehenen Beratungsstellenleiterin haben im Streitfall nach diesen Vorschriften, die mit höherrangigem Recht in Einklang stehen ( vgl. BFH, Urteil vom 28.11.1995 - VII R 5/94 - BStBl II 1996, 171 ), vorgelegen.Die Regelungen in § 4 b DVLStHV enthalten eine notwendige, aber auch genügende Konkretisierung der bereits in § 23 Abs. 3 und 4 StBerG geregelten Mitteilungspflichten an die OFD, um ihr bereits vorder Eintragung in das Verzeichnis der Lohnsteuerhilfevereine (§ 30 StBerG) die präventive Kontrolle zu ermöglichen, ob die materiell-rechtlichen Vorschriften über die Beratungsstellen und die Beratungsstellenleiter eingehalten sind ( vgl. BFH, Urteil vom 28.11.1995 - VII R 5/94 - a.a.O. ).
- BFH, 17.10.2006 - VII R 17/05
Auskunft über Beratungsstellenleiter vor Eintragung der Beratungsstelle
Wer eine solche Tätigkeit aufnehmen will, muss es hinnehmen, dass die zuständigen Behörden so weit in seine Privatsphäre eindringen, wie es aus ihrer Sicht erforderlich ist, um zu entscheiden, ob der Betreffende den öffentlich-rechtlichen Voraussetzungen für die Aufnahme der betreffenden beruflichen Tätigkeit genügt (vgl. hierzu auch Urteil des Senats vom 28. November 1995 VII R 5/94, BFHE 179, 529, BStBl II 1996, 171).
- BFH, 11.07.2007 - XI R 25/05
Verbleibender Verlustabzug; erstmalige Feststellung
Danach eintretende Rechtsänderungen sind ohne Belang (BFH-Urteile vom 17. Mai 1977 VII R 101/76, BFHE 122, 376, BStBl II 1977, 706;… vom 21. Juli 1992 VII R 28/91, BFH/NV 1993, 440; vom 1. Februar 1994 VII R 27/93, BFHE 173, 471, BStBl II 1994, 822, und vom 28. November 1995 VII R 5/94, BFHE 179, 529, BStBl II 1996, 171). - BFH, 06.02.2007 - VII B 67/06
Lohnsteuer-Hilfeverein: Voraussetzungen an Leiter einer Beratungsstelle
Dass § 4b DVLStHV auf einer ausreichenden gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage beruht und nicht gegen höherrangiges Recht verstößt, hat der beschließende Senat bereits entschieden (Senatsurteil vom 28. November 1995 VII R 5/94, BFHE 179, 529, BStBl II 1996, 171). - FG Berlin-Brandenburg, 03.09.2014 - 12 K 14345/12
Keine Löschung der Eintragung als Lohnsteuerhilfeverein wegen bloßer …
In diesem Zusammenhang erweist sich die Angabe der Anschrift einer Beratungsstelle nach § 4a Nr. 1 DVLStHV als notwendige Voraussetzung für ihre Identifizierung (vgl. hierzu: BFH, Urteil vom 28.11.1995 VII R 5/94, BStBl. II 1996, 171 [173]). - FG Sachsen, 15.02.2006 - 6 K 1473/05
Berufspraktische Voraussetzung für die Bestellung zum Leiter einer …
Eine diesbezügliche Einvernahme des P würde im übrigen einer Selbstauskunft des Beratungsstellenleiters über dessen berufspraktische Qualifikation gleichkommen, die der Gesetz- bzw. Verordnungsgeber gerade nicht als möglichen Nachweis ansieht (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 28. November 1995 VII R 5/94, BFHE 179, 529 , BStBl II 1996, 171 unter 1. a.E.); Erklärungen des Beratungsstellenleiters sind ausschließlich in § 4b Abs. 2 Nr. 2 DVLStHV für den dort gegebenen Zusammenhang geregelt. - BFH, 11.04.1996 - VII B 30/96
Grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage, welches Führungszeugnis für die …
Sie sind durch die ebenfalls den Kläger dieses Verfahrens betreffende Entscheidung des Senats vom 28. November 1995 VII R 5/94 (BStBl II 1996, 171) höchstrichterlich geklärt.
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Rechtsprechung
| BFH, 30.06.1995 - VII R 5/94 |
Volltextveröffentlichung
- rechtsportal.de
AO 1977 § 34, 69
Steuerrechtliche Haftung des GmbH-Geschäftsführers nur für eigenes Verschulden
Verfahrensgang
- BFH, 30.06.1995 - VII R 5/94
- BFH, 28.11.1995 - VII R 5/94
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (3)
- BFH, 30.08.1994 - VII R 101/92
Dem Geschäftsführer einer GmbH als Haftungsschuldner kann ein Verschulden des …
Auszug aus BFH, 30.06.1995 - VII R 5/94
Der allgemeine Rechtsgedanke, auf den sich das FG gestützt hat, dass jemand seine Stellung im Rechtsverkehr nicht dadurch verbessern darf, dass er Dritten die Erfüllung seiner Verpflichtungen überlässt und damit seinen Risikobereich ausweitet und dass er sich deshalb das Wissen und verhalten des für ihn Tätigen zurechnen lassen muss, ist, wie der Senat in seinem Urteil vom 30. August 1994 - VII R 101/92 - (BFHE 175, 509 = BStBl. II 1995, 278) im Einzelnen ausgeführt hat und worauf er zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug nimmt, im Rahmen der so genannten Vertreter-Haftung nach §§ 34, 69 AO 1977 nicht anwendbar.Das gilt gerade auch dann, wenn er sich zur Erfüllung seiner ihm als Geschäftsführer der GmbH durch § 34 Abs. 1 AO 1977 auferlegten steuerlichen Pflichten fremder Hilfe bedient (BFHE 175, 509, 513 = BStBl. II 1995, 278).
Die mangelhafte Überwachung der vom Geschäftsführer zur Erfüllung seiner steuerlichen Pflichten herangezogenen Personen hat der Senat regelmäßig als grob fahrlässige Pflichtverletzung ("Überwachungsverschulden") eingestuft, gleichwohl aber stets betont, dass die Entscheidung, welche Überwachungsmaßnahmen von einem Geschäftsführer zu treffen sind, wenn er die Erledigung steuerlicher Angelegenheiten auf Mitarbeiter überträgt, weitgehend von den Umständen des Einzelfalls abhängt (vgl. BFHE 175, 509, 513 = BStBl II 1995, 278 m.w.N.).
- BFH, 27.11.1990 - VII R 20/89
1. Der Alleingesellschafter einer GmbH kann die Pflichten eines gesetzlichen …
Auszug aus BFH, 30.06.1995 - VII R 5/94
Im Hinblick auf die vom FG noch zu treffenden Feststellungen ist auf folgendes hinzuweisen: Bedient sich der Geschäftsführer fremder Hilfe, so ist er gehalten, denjenigen dessen er sich zur Erfüllung seiner steuerlichen Pflichten bedient, sorgfältig auszuwählen und laufend und sorgfältig bei der Durchführung seiner ihm übertragenen Aufgaben zu Überwachen (BFH, Urteil vom 27. November 1990 - VII R 20/89 -, BFHE 163, 106 = BStBl II 1991, 284, 286). - BFH, 07.11.1990 - X R 143/88
Spendenbescheinigungen - Spendenabwicklung - Parteispenden
Auszug aus BFH, 30.06.1995 - VII R 5/94
Die Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 7. November 1990 - X R 143/88 - (BFHE 163, 329 = BStBl II 1991, 325 ) sei auf den vorliegenden Sachverhalt nicht anwendbar.
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