Rechtsprechung
| BFH, 23.03.1976 - VII R 64/73 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Ungeschriebener Rechtsgrundsatz - Rüge der Verletzung - Zulässigkeit der Revision - Nähere Angaben - Konkrete Ausprägung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 120 Abs. 2
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 118, 424
- NJW 1976, 1424
- BStBl II 1976, 456
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (4)
- EuGH, 17.12.1970 - 11/70
Internationale Handelsgesellschaft mbH / Einfuhr- und Vorratsstelle für Getreide …
Auszug aus BFH, 23.03.1976 - VII R 64/73
Zur Begründung dafür, daß es einen solchen Rechtsgrundsatz gebe, beruft sich die Klägerin auf die Urteile des EGH vom 13. Februar 1969 Rs. 14/68 (EGHE 1969, 1) und vom 17. Dezember 1970 Rs. 11/70 (EGHE 1970, 1125) sowie auf einen Vorentwurf eines Vorschlages der Kommission über die Erstattung und den Erlaß von Eingangsabgaben.Aus dem Urteil Rs. 11/70 ergibt sich lediglich, daß der EGH das Bestehen allgemeiner, weder im Vertrag noch in den darauf gestützten Normen ausdrücklich festgelegter Rechtsgrundsätze des Gemeinschaftsrechts bejaht, nicht aber, daß es auch den von der Klägerin behaupteten Rechtsgrundsatz gibt.
Die Klägerin hat mit der Revision nicht dargelegt oder auch nur behauptet, daß es eine allen Mitgliedstaaten gemeinsame Rechtsüberlieferung auf dem Gebiet des Abgabenerlasses aus Billigkeitsgründen gebe, die die Grundlage für die angebliche ungeschriebene gemeinschaftsrechtliche Billigkeitsregelung darstellen könnte (vgl. das EGH-Urteil Rs. 11/70, in der der EGH die Geltung ungeschriebener allgemeiner Rechtsgrundsätze ausdrücklich davon abhängig gemacht hat, daß sie von der gemeinschaftlichen Rechtsüberlieferung der Mitgliedstaaten getragen werden).
- EuGH, 13.02.1969 - 14/68
Walt Wilhelm u.a. / Bundeskartellamt
Auszug aus BFH, 23.03.1976 - VII R 64/73
Zur Begründung dafür, daß es einen solchen Rechtsgrundsatz gebe, beruft sich die Klägerin auf die Urteile des EGH vom 13. Februar 1969 Rs. 14/68 (EGHE 1969, 1) und vom 17. Dezember 1970 Rs. 11/70 (EGHE 1970, 1125) sowie auf einen Vorentwurf eines Vorschlages der Kommission über die Erstattung und den Erlaß von Eingangsabgaben.Im Urteil Rs. 14/68 geht es um die Vermeidung von Doppelsanktionen auf kartellrechtlichem Gebiet.
- BFH, 05.11.1968 - II R 118/67
Mindestanforderungen einer Revisionsbegründung
Auszug aus BFH, 23.03.1976 - VII R 64/73
Je weniger klar die Bezeichnung der Norm den Umfang des Revisionsangriffs erkennen läßt, desto mehr wird die Angabe der Tatsachen erforderlich, in denen die Verletzung einer Norm gesehen wird (vgl. Urteil des BFH vom 5. November 1968 II R 118/67, BFHE 94, 116, BStBl II 1969, 84, mit weiteren Nachweisen). - EuGH, 30.11.1972 - 18/72
Granaria / Produktschap voor Veevoeder
Auszug aus BFH, 23.03.1976 - VII R 64/73
Nach dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EGH) vom 30. November 1972 Rs. 18/72 (EGHE 1972, 1163) könnten Billigkeitsmaßnahmen nicht mehr auf nationales Recht gestützt werden.
- BFH, 19.11.1990 - VIII R 146/85
Anforderungen an die Begründung einer Revision - Erfordernis der Stellung eines …
Hierzu wären außerdem nähere Angaben unerläßlich gewesen, um welche Rechtsgrundsätze es sich handeln soll, woraus sie sich ergeben und in welcher konkreten Ausprägung sie verletzt sein sollen (BFH-Beschluß vom 23. März 1976 VII R 64/73, BFHE 118, 424, BStBl II 1976, 456). - BFH, 13.09.1988 - V R 155/84
Verpflichtung der Finanzbehörde zur Berücksichtigung von von den gesetzlichen …
Insbesondere genügt die Begründung der Revision den Anforderungen des § 120 Abs. 2 Satz 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO), wonach bei der Rüge der Verletzung allgemeiner Prinzipien (z. B. der Grundsätze von Treu und Glauben) auch die Angabe erforderlich ist, in welcher konkreten Ausprägung der Grundsatz verletzt worden sein soll (vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 23. März 1976 VII R 64/73, BFHE 118, 424, BStBl II 1976, 456). - BFH, 22.03.1977 - VII R 39/74
Zolltarifsache - Vorliegen der Sache - Urteil des Finanzgerichts - Entscheidung …
Verzichtet der Revisionskläger auf die Angabe einer bestimmten Gesetzesvorschrift, dann müssen seine Ausführungen um so deutlicher die Art und den Umfang des Revisionsangriffs erkennen lassen, zumindest eine Auseinandersetzung mit den Gründen, auf denen das FG-Urteil beruht (vgl. die Beschlüsse des erkennenden Senats vom 12. Februar 1975 VII R 5/72, BFHE 115, 180, BStBl II 1975, 609, und vom 23. März 1976 VII R 64/73, BFHE 118, 424, BStBl II 1976, 456). - BFH, 06.11.1986 - V R 128/78
Zulässigkeit einer Revision ohne ordnungsgemäße Begründung
Soweit sich aus der Revisionsbegründung herauslesen läßt, daß nach Ansicht der Klägerin ungeschriebene allgemeine Rechtsgrundsätze verletzt seien, wären nähere Angaben dazu unerläßlich gewesen, um welche Rechtsgrundsätze es sich handeln soll, woraus sie sich ergeben und in welcher konkreten Ausprägung sie verletzt sein sollen (BFH-Beschluß vom 23. März 1976 VII R 64/73, BFHE 118, 424, BStBl II 1976, 456).
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