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Rechtsprechung
   BFH, 12.07.2001 - VII R 68/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,1033
BFH, 12.07.2001 - VII R 68/00 (https://dejure.org/2001,1033)
BFH, Entscheidung vom 12.07.2001 - VII R 68/00 (https://dejure.org/2001,1033)
BFH, Entscheidung vom 12. Juli 2001 - VII R 68/00 (https://dejure.org/2001,1033)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    AO 1977 §§ 88, 173 Abs. 1 Nr. 1; KraftStDV § 3 Abs. 1, § 5 Abs. 3

  • Judicialis

    AO 1977 § 88; ; AO 1977 § 173 Abs. 1 Nr. 1; ; KraftStDV § 3 Abs. 1; ; KraftStDV § 5 Abs. 3

  • IWW
  • Simons & Moll-Simons

    AO 1977 §§ 88, 173 Abs. 1 Nr. 1; KraftStDV § 3 Abs. 1, § 5 Abs. 3

  • Wolters Kluwer

    Kraftfahrzeugsteuer - Änderung eines Steuerbescheides - Nachträglich bekannt gewordene Tatsachen - Treu und Glauben - Finanzbehördliche Ermittlungen - Kleinlaster - Steuererklärung

  • Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)

    Umfang der Ermittlungspflicht des Finanzamts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Neue Tatsachen und Verletzung der Ermittlungspflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Kfz-Steuer - Pick-Up darf nicht nachträglich als Pkw besteuert werden

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    §§ 88, 173 Abs. 1 Nr. 1 AO; §§ 3 Abs. 1, 5 Abs. 3 KraftStDV
    Abgabenordnung; Änderungsvoraussetzungen bei unzutreffenden Kraftfahrzeug-Steuerbescheiden für angebliche Klein-Lkw

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    AO 1977 § 173 Abs 1 Nr 1, AO 1977 § 88, KraftStG § 9 Abs 1 Nr 3a, KraftStG § 9 Abs 1 Nr 1
    Amtsermittlungspflicht; Änderungsfestsetzung; LKW

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 196, 317
  • NVwZ 2002, 1404
  • BB 2001, 2414
  • DB 2002, 772
  • BStBl II 2002, 44
 
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Wird zitiert von ... (37)Zitiert selbst (10)

  • BFH, 14.05.1998 - VII R 139/97

    Einstufung eines Kfz als Lkw

    Auszug aus BFH, 12.07.2001 - VII R 68/00
    Das ist nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats insbesondere dann der Fall, wenn sich aus einer dem FA bekannten früheren Besteuerung desselben Fahrzeugs Zweifel an der Richtigkeit der verkehrsbehördlichen Einstufung ergeben (…vgl. Urteile des Senats vom 29. Juli 1997 VII R 19, 20/97, BFH/NV 1998, 217;… vom 12. August 1997 VII R 49/97, BFH/NV 1998, 219) oder wenn sich für das FA sonst aus ihm vorliegenden besonderen Erkenntnissen die Notwendigkeit solcher weiteren, eigenen Ermittlungen ergibt (Senatsurteile vom 14. Mai 1998 VII R 139/97, BFHE 185, 520, BStBl II 1998, 579, und in BFH/NV 1998, 219).

    Der Senat hat vielmehr bereits in seinen Urteilen in BFHE 185, 520, BStBl II 1998, 579 und vom 2. Februar 1999 VII R 53/98 (…BFH/NV 1999, 975) auch in solchen "fehleranfälligen" Bereichen den Erlass von Kraftfahrzeugsteuerbescheiden allein auf der (unsicheren) Grundlage der verkehrsbehördlich übermittelten Daten unter dem Vorbehalt einer späteren Änderung des Bescheides nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO 1977 zugelassen, solange nicht durch eine Umstellung des elektronischen Datenaustausches mit den Verkehrsbehörden die betreffenden, abweichend von der verkehrsbehördlichen Einordnung zu besteuernden Fahrzeuge identifiziert werden können.

    Das FA ist folglich durch den Grundsatz von Treu und Glauben im Allgemeinen nicht daran gehindert, einen Kraftfahrzeugsteuerbescheid nachträglich gemäß § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO 1977 zu ändern, wenn sich später durch eine Überprüfung einzelner Besteuerungsfälle herausstellt, dass die von der Verkehrsbehörde vorgenommene und im Datenaustausch übermittelte Einstufung des Fahrzeuges, gemessen an den von den Finanzbehörden nach der Rechtsprechung der FG und des erkennenden Senats anzulegenden Maßstäben, unrichtig war (vgl. u.a. Urteil des Senats in BFHE 185, 520, BStBl II 1998, 579).

    Auch die vorgenannten Urteile in BFHE 185, 520, BStBl II 1998, 579 und in BFH/NV 1999, 975 betrafen diesen Zeitraum.

  • BFH, 02.02.1999 - VII R 53/98

    Kfz-Steuer; rückwirkende Änderung von Kfz-Steuerbescheiden

    Auszug aus BFH, 12.07.2001 - VII R 68/00
    Der Senat hat vielmehr bereits in seinen Urteilen in BFHE 185, 520, BStBl II 1998, 579 und vom 2. Februar 1999 VII R 53/98 (BFH/NV 1999, 975) auch in solchen "fehleranfälligen" Bereichen den Erlass von Kraftfahrzeugsteuerbescheiden allein auf der (unsicheren) Grundlage der verkehrsbehördlich übermittelten Daten unter dem Vorbehalt einer späteren Änderung des Bescheides nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO 1977 zugelassen, solange nicht durch eine Umstellung des elektronischen Datenaustausches mit den Verkehrsbehörden die betreffenden, abweichend von der verkehrsbehördlichen Einordnung zu besteuernden Fahrzeuge identifiziert werden können.

    Auch die vorgenannten Urteile in BFHE 185, 520, BStBl II 1998, 579 und in BFH/NV 1999, 975 betrafen diesen Zeitraum.

  • BFH, 26.08.1997 - VII R 60/97

    Kfz-Steuer für Kombinationsfahrzeuge

    Auszug aus BFH, 12.07.2001 - VII R 68/00
    Denn diese, in der Folgezeit in verschiedener Hinsicht durch das Ergehen einschlägiger Urteile der FG und des erkennenden Senats verstärkten Zweifel an der Möglichkeit einer gleichsam unbesehenen Übernahme der verkehrsbehördlichen Einstufung für das Besteuerungsverfahren mussten die Kraftfahrzeugsteuerstellen nicht etwa zum Anlass nehmen, von einer Anwendung des in § 5 Abs. 3 KraftStDV vorgesehenen Verfahrens gänzlich oder wenigstens bei bestimmten, mutmaßlich besonders "fehleranfälligen" Fallgruppen abzusehen --etwa (angeblichen) LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht von weniger als 2, 8 Tonnen, die jedenfalls nicht, sofern Kombinationsfahrzeug, alleine auf Grund ihres zulässigen Gesamtgewichts als LKW einzustufen sind (vgl. Urteile des Senats vom 26. August 1997 VII R 60/97, BFHE 183, 276, BStBl II 1997, 744, …und vom 31. März 1998 VII R 115/97, BFH/NV 1998, 1264)--.
  • BFH, 31.03.1998 - VII R 115/97

    Typisierung eines Fahrzeuges wegen Einordnung in die Kraftfahrzeugsteuer

    Auszug aus BFH, 12.07.2001 - VII R 68/00
    Denn diese, in der Folgezeit in verschiedener Hinsicht durch das Ergehen einschlägiger Urteile der FG und des erkennenden Senats verstärkten Zweifel an der Möglichkeit einer gleichsam unbesehenen Übernahme der verkehrsbehördlichen Einstufung für das Besteuerungsverfahren mussten die Kraftfahrzeugsteuerstellen nicht etwa zum Anlass nehmen, von einer Anwendung des in § 5 Abs. 3 KraftStDV vorgesehenen Verfahrens gänzlich oder wenigstens bei bestimmten, mutmaßlich besonders "fehleranfälligen" Fallgruppen abzusehen --etwa (angeblichen) LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht von weniger als 2, 8 Tonnen, die jedenfalls nicht, sofern Kombinationsfahrzeug, alleine auf Grund ihres zulässigen Gesamtgewichts als LKW einzustufen sind (vgl. Urteile des Senats vom 26. August 1997 VII R 60/97, BFHE 183, 276, BStBl II 1997, 744, und vom 31. März 1998 VII R 115/97, BFH/NV 1998, 1264)--.
  • BFH, 05.03.2001 - VII B 298/00

    Beschwerde - Kraftfahrzeugsteuer - Einstufung - Fahrzeug - Zulassungsstelle - …

    Auszug aus BFH, 12.07.2001 - VII R 68/00
    Das FA verletzt seine Ermittlungspflicht nicht dadurch, dass es das in § 5 Abs. 3 der Kraftfahrzeugsteuer-Durchführungsverordnung (KraftStDV) genannte Verfahren anwendet, also die Besteuerung auf der Grundlage elektronisch von der Zulassungsstelle übermittelter Daten durchführt, ohne die Steuererklärung des Kraftfahrzeughalters selbst auszuwerten (vgl. schon Beschluss des Senats vom 5. März 2001 VII B 298/00, BFH/NV 2001, 1050).
  • FG München, 02.02.2000 - 4 K 4520/99

    Treu und Glauben bei KraftStG -Änderung nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO

    Auszug aus BFH, 12.07.2001 - VII R 68/00
    Diesen Bescheid hat das Finanzgericht (FG) mit dem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2000, 1038 veröffentlichten Urteil aufgehoben.
  • BFH, 11.05.2000 - VII B 287/99

    Umbau eines Pkw - Einstufung als Lkw - Kraftfahrzeugsteuer

    Auszug aus BFH, 12.07.2001 - VII R 68/00
    Der Senat hat vielmehr bereits mehrfach --einschränkend-- darauf hingewiesen, dass die Möglichkeit einer Besteuerung auf Grund der verkehrsbehördlich übermittelten Daten unter Vorbehalt einer späteren Änderung des Bescheides nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO 1977 "jedenfalls" in den Jahren 1994 und 1995 bestanden habe (…Entscheidungen des Senats vom 11. März 1999 VII B 302/98, BFH/NV 1999, 1129;… vom 1. März 1999 VII B 301/98, BFH/NV 1999, 1129, und vom 11. Mai 2000 VII B 287/99, nicht veröffentlicht).
  • BFH, 01.03.1999 - VII B 301/98

    Umgebaute Fahrzeuge; KraftSt-Änderungsbescheid; Divergenz

    Auszug aus BFH, 12.07.2001 - VII R 68/00
    Der Senat hat vielmehr bereits mehrfach --einschränkend-- darauf hingewiesen, dass die Möglichkeit einer Besteuerung auf Grund der verkehrsbehördlich übermittelten Daten unter Vorbehalt einer späteren Änderung des Bescheides nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO 1977 "jedenfalls" in den Jahren 1994 und 1995 bestanden habe (…Entscheidungen des Senats vom 11. März 1999 VII B 302/98, BFH/NV 1999, 1129; vom 1. März 1999 VII B 301/98, BFH/NV 1999, 1129, und vom 11. Mai 2000 VII B 287/99, nicht veröffentlicht).
  • BFH, 11.03.1999 - VII B 302/98

    Umgebaute Fahrzeuge; KraftSt-Änderungsbescheid

    Auszug aus BFH, 12.07.2001 - VII R 68/00
    Der Senat hat vielmehr bereits mehrfach --einschränkend-- darauf hingewiesen, dass die Möglichkeit einer Besteuerung auf Grund der verkehrsbehördlich übermittelten Daten unter Vorbehalt einer späteren Änderung des Bescheides nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO 1977 "jedenfalls" in den Jahren 1994 und 1995 bestanden habe (Entscheidungen des Senats vom 11. März 1999 VII B 302/98, BFH/NV 1999, 1129; vom 1. März 1999 VII B 301/98, BFH/NV 1999, 1129, und vom 11. Mai 2000 VII B 287/99, nicht veröffentlicht).
  • BFH, 12.08.1997 - VII R 49/97

    Ermittlungspflichtverletzung seitens der Finanzbehörde im Falle einer …

    Auszug aus BFH, 12.07.2001 - VII R 68/00
    Das ist nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats insbesondere dann der Fall, wenn sich aus einer dem FA bekannten früheren Besteuerung desselben Fahrzeugs Zweifel an der Richtigkeit der verkehrsbehördlichen Einstufung ergeben (…vgl. Urteile des Senats vom 29. Juli 1997 VII R 19, 20/97, BFH/NV 1998, 217; vom 12. August 1997 VII R 49/97, BFH/NV 1998, 219) oder wenn sich für das FA sonst aus ihm vorliegenden besonderen Erkenntnissen die Notwendigkeit solcher weiteren, eigenen Ermittlungen ergibt (Senatsurteile vom 14. Mai 1998 VII R 139/97, BFHE 185, 520, BStBl II 1998, 579, und in BFH/NV 1998, 219).
  • FG Rheinland-Pfalz, 29.03.2011 - 3 K 2635/08

    Falsche Kilometerangaben als Steuerhinterziehung

    Die Finanzbehörde verletzt ihre Amtsermittlungspflicht nur dann, wenn sie offenkundigen Zweifelsfragen oder Unklarheiten nicht nachgeht und Ermittlungsmöglichkeiten nicht nutzt, deren Ergiebigkeit sich ihr hätten aufdrängen müssen (vgl. BFH-Urteile vom 12.07.2001 VII R 68/00, BStBl II 2002, 44 und vom 28.06.2006 XI R 58/05, BStBl II 2006, 835; Beschluss vom 22.08.2007 VIII B 220/06 - juris -).
  • BFH, 25.01.2017 - I R 70/15

    Bildung von Rückstellungen für Entsorgungspflichten nach dem Elektro- und …

    Haben es sowohl der Steuerpflichtige als auch das FA versäumt, den Sachverhalt aufzuklären, trifft in der Regel den Steuerpflichtigen die Verantwortung, mit der Folge, dass der Steuerbescheid geändert werden kann (…vgl. z.B. BFH-Urteile vom 5. Dezember 2002 IV R 58/01, BFH/NV 2003, 588, m.w.N.; vom 12. Juli 2001 VII R 68/00, BFHE 196, 317, BStBl II 2002, 44; vom 7. Juli 2004 XI R 10/03, BFHE 206, 303, BStBl II 2004, 911).
  • BFH, 07.07.2004 - XI R 10/03

    Änderung eines Steuerbescheids nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO

    Haben es sowohl der Steuerpflichtige als auch das FA versäumt, den Sachverhalt aufzuklären, trifft in der Regel den Steuerpflichtigen die Verantwortung, mit der Folge, dass der Steuerbescheid geändert werden kann (…vgl. z.B. BFH in BFH/NV 2003, 137;… BFH-Urteile vom 5. Dezember 2002 IV R 58/01, BFH/NV 2003, 588, m.w.N.; vom 12. Juli 2001 VII R 68/00, BFHE 196, 317, BStBl II 2002, 44).
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