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Rechtsprechung
   BFH, 17.11.1987 - VII R 68/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,2802
BFH, 17.11.1987 - VII R 68/85 (https://dejure.org/1987,2802)
BFH, Entscheidung vom 17.11.1987 - VII R 68/85 (https://dejure.org/1987,2802)
BFH, Entscheidung vom 17. November 1987 - VII R 68/85 (https://dejure.org/1987,2802)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Ermittlung des Wertes des Streitgegenstandes - Isolierte Anfechtung einer Rechtsbehelfsentscheidung der Verwaltung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 09.02.1967 - I C 49.64

    Verfahrensrecht: Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit eines …

    Auszug aus BFH, 17.11.1987 - VII R 68/85
    Da im Streitfall das außergerichtliche Vorverfahren erfolglos durchgeführt worden ist, konnte für die Entscheidung über die Fortsetzungsfeststellungsklage demnach die Frage, ob auch bei einer Erledigung im Sinne des § 100 Abs. 1 Satz 4 FGO vor Klageerhebung die Durchführung des außergerichtlichen Vorverfahrens erforderlich ist (vgl. dazu Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. Februar 1967 I C 49.64, BVerwGE 26, 161, 167;… Ule, Verwaltungsprozeßrecht, 9. Aufl., S. 258;… Eyermann / Fröhler, a.a.O., § 113 Rdnr. 51), keine Bedeutung erlangen.
  • BFH, 24.07.1984 - VII R 122/80

    Zulässigkeit einer Klage und einer Klageänderung gem. § 68 FGO nach …

    Auszug aus BFH, 17.11.1987 - VII R 68/85
    Prozeßvoraussetzung ist nur die erfolglose Durchführung des Verfahrens über den außergerichtlichen Rechtsbehelf (vgl. Urteil des Senats vom 24. Juli 1984 VII R 122/80, BFHE 141, 470, BStBl II 1984, 791; vgl. auch BFH-Urteil vom 27. November 1985 II R 90/83, BFHE 145, 122, 125, BStBl II 1986, 243) mit der Folge, daß eine Sachentscheidung des Gerichts auch ergehen kann, wenn der außergerichtliche Rechtsbehelf als unzulässig verworfen worden ist.
  • BFH, 17.07.1985 - I R 214/82

    Fortsetzungsfeststellungsklage - Erledigung - Prozeßvoraussetzungen - …

    Auszug aus BFH, 17.11.1987 - VII R 68/85
    Auch wenn der Senat dieser für die Aufhebung der Beschwerdeentscheidung maßgebenden Auffassung des FG folgt (vgl. BFH-Urteil vom 17. Juli 1985 I R 214/82, BFHE 144, 334, 336, BStBl II 1986, 21, dem allerdings nur entnommen werden kann, daß bis zum Eintritt des die Hauptsache erledigenden Ereignisses das Vorliegen der Prozeßvoraussetzungen erforderlich ist), greift sie im Streitfall deshalb nicht durch, weil die erfolglose Durchführung eines außergerichtlichen Vorverfahrens i. S. des § 44 Abs. 1 FGO nicht davon abhängt, daß der außergerichtliche Rechtsbehelf zu einer Sachentscheidung über den angefochtenen Verwaltungsakt geführt hat.
  • BFH, 27.11.1985 - II R 90/83

    Einspruch gegen Steuerbescheid - Zulässigkeit - Fehlende Begründung - …

    Auszug aus BFH, 17.11.1987 - VII R 68/85
    Prozeßvoraussetzung ist nur die erfolglose Durchführung des Verfahrens über den außergerichtlichen Rechtsbehelf (vgl. Urteil des Senats vom 24. Juli 1984 VII R 122/80, BFHE 141, 470, BStBl II 1984, 791; vgl. auch BFH-Urteil vom 27. November 1985 II R 90/83, BFHE 145, 122, 125, BStBl II 1986, 243) mit der Folge, daß eine Sachentscheidung des Gerichts auch ergehen kann, wenn der außergerichtliche Rechtsbehelf als unzulässig verworfen worden ist.
  • BGH, 29.01.1964 - V ZR 23/63

    Umfang des Berufungsverfahrens bei Abweisung eines Hauptantrages und Verurteilung …

    Auszug aus BFH, 17.11.1987 - VII R 68/85
    aa) Wird bei einer eventuellen Klagenhäufung die Klage hinsichtlich des Hauptbegehrens abgewiesen, so wird das Hauptbegehren nur dann Gegenstand des Rechtsmittelverfahrens, wenn der Kläger gegen die Abweisung ein Rechtsmittel einlegt (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 29. Januar 1964 V ZR 23/63, BGHZ 41, 38;… Brox, Zur Problematik von Haupt- und Hilfsanspruch in Festschrift für Carl Heymanns Verlag KG, 1965, S. 121 ff., 129 ff., 131; Merle, Zur eventuellen Klagenhäufung, ZZP 83 (1970) S. 463 ff., 448;… Eyermann / Fröhler, a.a.O., § 44 Rdnr. 10).
  • BFH, 19.08.1982 - IV R 185/80

    Vorverfahren - Beiladung - Wiederholung des Vorverfahrens - Aufhebung der …

    Auszug aus BFH, 17.11.1987 - VII R 68/85
    Mit dem Aufhebungsbegehren kann die Klage deshalb keinen Erfolg haben, weil eine - isolierte - Aufhebung der Entscheidung über einen außergerichtlichen Rechtsbehelf durch Klage ausnahmsweise nur gefordert werden kann, wenn ein berechtigtes Interesse des Klägers daran besteht, daß die für die Entscheidung über den außergerichtlichen Rechtsbehelf zuständige Behörde - unter Vermeidung von Verfahrensfehlern - erneut über den Rechtsbehelf entscheidet (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 19. August 1982 IV R 185/80, BFHE 136, 445, BStBl II 1983, 21).
  • BFH, 17.03.1982 - VII S 104/81

    Streitwert eines Arrestverfahrens - Arrestsumme - Vollstreckungsverfahren - …

    Auszug aus BFH, 17.11.1987 - VII R 68/85
    In diesen Fällen ist der Streitwert demjenigen gleichzusetzen, der für das Verfahren über die Bescheide, die Anlaß zu dem Rechtsbehelfsverfahren gegeben haben, maßgebend ist (vgl. Beschluß des Senats vom 17. März 1982 VII S 104/81, BFHE 135, 172, BStBl II 1982, 328).
  • BFH, 18.10.1977 - VII R 4/77

    Pfändung einer Forderung - Streit um Rechtmäßigkeit - Bewertung nach Betrag - …

    Auszug aus BFH, 17.11.1987 - VII R 68/85
    Deswegen ist der Streitwert nach dem Wert des Rechts zu bemessen, das Gegenstand der Pfändung war (vgl. Beschluß des Senats vom 18. Oktober 1977 VII R 4/77, BFHE 123, 408, BStBl II 1978, 71).
  • BFH, 26.01.1998 - VII B 180/96

    Anforderungen an die Festsetzung des Streitwertes

    Führt die Vollstreckung allerdings hinsichtlich dieser Forderung nicht zum vollen Erfolg, erweist sich also der Wert der gepfändeten Forderung als niedriger, so ist der Streitwert lediglich nach dem tatsächlich erlangten finanziellen Erfolg der Pfändungsverfügung zu bemessen (Senatsurteil vom 18. Mai 1982 VII R 98/80, BFHE 136, 54, 57, BStBl II 1982, 576, m. w. N.; s. auch Senat…, Beschluß vom 15. April 1987 VII S 2/87, BFH/NV 1988, 112, und Urteil vom 17. November 1987 VII R 68/85, BFH/NV 1988, 457).

    Hiernach wäre an sich der volle Wert der zu vollstreckenden Forderung in Höhe von 47 989 DM als Streitwert anzusetzen, da nach der bisherigen Rechtsprechung des Senats dieser Wert nicht nur für eine Klage auf Anfechtung der Pfändungsverfügung anzusetzen ist, sondern auch für ein nach Aufhebung der Pfändungsverfügung auf die Feststellung von deren Rechtswidrigkeit gerichtetes Feststellungsbegehren (Senat in BFH/NV 1988, 457).

  • BFH, 26.11.1997 - I R 110/97

    Maßgeblicher Zeitpunkt der Anrechnung der auf einer Dividende entfallenden …

    Über die hilfsweise gegen den Einkommensteuerbescheid 1991 gerichtete Revision der Kläger braucht mithin nicht mehr entschieden zu werden (…zur Zulässigkeit der Eventualklage siehe Steinhauff in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, 9. Aufl., § 43 FGO Rz. 21 ff., m. w. N.; ferner auch BFH-Urteil vom 17. November 1987 VII R 68/85, BFH/NV 1988, 457).
  • FG Hamburg, 28.06.2007 - 3 K 237/06

    AO / EStG / EGV: Vollmacht /

    b) Die Sachentscheidungsvoraussetzung der vorherigen erfolglosen Durchführung des außergerichtlichen Vorverfahrens gemäß § 44 FGO ist unabhängig davon erfüllt, ob danach über den Rechtsbehelf richtig oder falsch entschieden wurde (…BFH vom 18. Juni 2003 I B 172/02, BFH/NV 2004, 491 zu II 3), und unabhängig davon, ob über den Einspruch mit oder ohne Sachprüfung entschieden wurde; d.h. es kommt nicht darauf an, ob er - zu Recht oder zu Unrecht - als zulässig behandelt und sachlich beschieden oder - wie hier - als unzulässig verworfen wurde (vgl. BFH vom 17. November 1987 VII R 68/85, BFH/NV 1988, 457;vom 27. November 1985 II R 90/83, BFHE 145, 122, BStBl II 1986, 243).
  • BFH, 14.10.2005 - IV E 1/05

    Kostenerinnerung wegen Verfassungsbeschwerde gegen Hauptsacheentscheidung - keine …

    Die Beachtung des Halbteilungsgrundsatzes sei also der zweite Hilfsantrag, was den Kostenansatz zweifelhaft mache (vgl. BFH-Urteil vom 17. November 1987 VII R 68/85, BFH/NV 1988, 457).
  • FG Hamburg, 07.05.1996 - II 100/95

    Rechtzeitigkeit der Klageerhebung; Glaubhaftmachung der Absendung eines …

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  • FG Hamburg, 04.08.1998 - II 128/96

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Krankheit und eingeschränkter …

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  • FG Hamburg, 15.12.1995 - II 81/94

    Anforderungen an die Festsetzung und Abrechnung römisch-katholischer …

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  • FG Bremen, 28.11.2016 - 3 K 52/16

    Rechtmäßige Aufhebung der Festsetzung von Kindergeld unter Erstattung gezahlten …

    Denn diese Voraussetzung ist auch dann erfüllt, wenn das Vorverfahren über den außergerichtlichen Rechtsbehelf ohne Sachprüfung mit der Verwerfung des Einspruchs als unzulässig endet (vgl. BFH-Urteile vom 27. November 1985 II R 90/83, BFHE 145, 122 , BStBl II 1986, 243 , [...] Rz 22; vom 17. November 1987 VII R 68/85, BFH/NV 1988, 457 , [...] Rz 23).
  • FG Hamburg, 04.06.2002 - III 16/02

    Kindergeld-Einkunftsgrenze des Kindes:

    Die Sachentscheidungsvoraussetzung des erfolglosen Vorverfahrens (§ 44 Abs. 1 FGO ) ist erfüllt, wenn der Einspruch im Ergebnis ohne weitere Sachprüfung als verspätet bzw. unzulässig verworfen wird (vgl. BFH-Urteile vom 17. November 1987 VII R 68/85, BFH/NV 1988, 457; vom 27. November 1985 II R 90/93, BFHE 145, 122, BStBl II 1986, 243).
  • FG Baden-Württemberg, 08.02.2000 - 9 K 47/98

    Pfändungsverfügung vom 1.6.1988

    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH, der der Senat folgt, richtet sich der Streitwert bei Rechtsstreitigkeiten um die Rechtmäßigkeit von Pfändungen in Anlehnung an die Vorschrift des § 6 der Zivilprozeßordnung - ZPO - (…Zimmer/Schmidt, Der Streitwert im Verwaltungs- und Finanzprozeß. 1991 Rdnr. 37;… Hartmann, Kostengesetze. 29. Auflage, § 13 GKG Rdnr. 6) nach der Höhe der zu vollstreckenden Forderungen; es sei denn, der Wert des Pfandgegenstandes ist niedriger (BFH-Urteil vom 18. Mai 1982 VII R 98/80, BStBl II 1982, 576 ;… Beschluß vom 15. April 1987 VII S 2/87, BFH/NV 1988, 112; Urteil vom 17. November 1987 VII R 68/85, BFH/NV 1988, 457).
  • FG Baden-Württemberg, 25.10.1999 - 9 V 46/99

    Streitwert für AdV-Verfahren wegen Forderungspfändung

  • FG Baden-Württemberg, 25.10.1999 - 9 V 35/99

    Streitwert für AdV-Verfahren wegen Forderungspfändung

  • FG Bremen, 20.10.2025 - 2 K 89/25
  • BFH, 11.10.1988 - VII E 6/88

    Bemessung eines Streitwertes zur Befriedigung einer Steuerforderung

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