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Rechtsprechung
   BFH, 21.02.1989 - VII R 7/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,6700
BFH, 21.02.1989 - VII R 7/86 (https://dejure.org/1989,6700)
BFH, Entscheidung vom 21.02.1989 - VII R 7/86 (https://dejure.org/1989,6700)
BFH, Entscheidung vom 21. Februar 1989 - VII R 7/86 (https://dejure.org/1989,6700)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Erfüllungshalber erfolgte Abtretung eines Steuererstattungsanspruchs - Geschäftsmäßiger Erwerb von Steuererstattungsansprüchen und Steuervergütungsansprüchen zum Zwecke der Einziehung oder sonstigen Verwertung auf eigene Rechnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (15)

  • OLG Düsseldorf, 02.04.1981 - 2 U 67/80
    Auszug aus BFH, 21.02.1989 - VII R 7/86
    Das FG ließ die Revision gegen sein Urteil zu, "um dem Bundesfinanzhof Gelegenheit zu geben, sich in rechtlicher Hinsicht mit dem abweichenden, vom Bundesgerichtshof - I ZR 86/81 - bestätigten Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 2. April 1981 2 U 67/80 auseinanderzusetzen".

    Soweit das vom FG im Zusammenhang mit der Zulassung der Revision zitierte Urteil des OLG Düsseldorf vom 2. April 1981 2 U 67/80 die Abgrenzung zwischen der nach § 46 Abs. 4 AO 1977 zulässigen Sicherungsabtretung und der - nichtigen - Abtretung erfüllungshalber nach anderen als den vorstehend dargestellten Rechtsgrundsätzen vorgenommen hat, steht dies der vorstehenden Beurteilung nicht entgegen.

  • FG Berlin, 25.02.1985 - VIII 225/84
    Auszug aus BFH, 21.02.1989 - VII R 7/86
    Zur Begründung verwies es darauf, daß es in seinem Urteil vom 27. September 1985 III 347/82 ebenso wie der VIII. Senat des FG Berlin in den Urteilen vom 25. Februar 1985 VIII 362/83 und VIII 225/84 (Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1985, 530, 532) für Fälle der vorliegenden Art entschieden habe, daß die zum vorrangigen Zwecke der Befriedigung erfolgte Zession keine nach § 46 Abs. 4 AO 1977 zulässige Sicherungsabtretung darstelle.

    Das gilt insbesondere im Hinblick auf die ebenfalls in Bezug genommenen Urteile des VIII. Senats des FG Berlin in EFG 1985, 530, 532, die - soweit sie nicht veröffentlicht sind - dem Prozeßbevollmächtigten der Klägerin und dem Senat aus anderen Verfahren bekannt sind.

  • BFH, 04.10.1983 - VII R 143/82

    Unterhaltsanspruch - Steuergläubiger - Aufrechnung

    Auszug aus BFH, 21.02.1989 - VII R 7/86
    Es ist vielmehr auf die gesamten Umstände, unter denen die Geschäftsbeziehungen begründet worden sind, und auf ihren wirtschaftlichen Zusammenhang abzustellen (vgl. die Urteile des Senats vom 3. Februar 1984 VII R 72/82, BFHE 140, 412, BStBl II 1984, 411; VII R 102/83, BFHE 140, 415, BStBl II 1984, 413; vom 4. Oktober 1983 VII R 143/82, BFHE 139, 487, BStBl II 1984, 178, und vom 13. Oktober 1983 VII R 146/82, BFHE 139, 491, BStBl II 1984, 183).
  • BGH, 27.07.2023 - IX ZR 138/21

    Pflichten des Insolvenzverwalters: Überprüfung der ihm bekannten Konten der …

    Demgegenüber gewährt die Sicherungsabtretung dem Sicherungsnehmer nur eine Verwertungsmöglichkeit an der Ersatzleistung für den Fall einer Gefährdung der Hauptleistung (vgl. BGH…, Urteil vom 19. Juli 2018, aaO), muss der Sicherungsnehmer Befriedigung zunächst aus dem zu sichernden Anspruch suchen und sich erst nach Erfolglosigkeit dieser Bemühungen aus der Sicherung bedienen (BFH, BFHE 140, 412 f.; Urteil vom 21. Februar 1989 - VII R 7/86, juris Rn. 11).

    Auch eine Vereinbarung, nach der die abgetretene Forderung direkt an den Abtretungsempfänger auszuzahlen ist, kann als Sicherungsabtretung zu beurteilen sein, sofern der Sicherungszweck im Vordergrund steht (vgl. BGH, Urteil vom 10. Mai 1974 - I ZR 46/73, NJW 1974, 1244, 1246; BFH, BFHE 140, 412 f.; Urteil vom 21. Februar 1989, aaO;… Klein/Ratschow, AO, 16. Aufl., § 46 Rn. 32;… Becker in Hübschmann/Hepp/Spitaler, aaO, 2021, § 46 AO Rn. 62), wobei der Bundesfinanzhof insoweit einen strengen Maßstab anlegt (BFH, BFHE 140, 412 f.; Urteil vom 21. Februar 1989, aaO).

    Ob dies der Fall ist, beurteilt sich nicht allein nach dem Kreditvertrag, sondern nach den gesamten Umständen der Geschäftsbeziehungen und ihrem wirtschaftlichen Zusammenhang (vgl. BFH, Urteil vom 21. Februar 1989, aaO;… Boeker in Hübschmann/Hepp/Spitaler, aaO).

  • FG Münster, 13.05.2009 - 6 K 4808/07

    Realisierung von KSt-Guthaben im "Leg-ein-Hol-zurück-Verfahren"

    Die Abtretung zugunsten der Beigeladenen sei sowohl tatsächlich als auch rechtlich erfüllungshalber erfolgt und damit nach einhelliger Auffassung nichtig (Verweis auf BFH, Urteil v. 21.02.1989, VII R 7/86, BFH/NV 1989, 555).

    Vielmehr werde aus der Entscheidung der Kl., gegen den Körperschaftsteuerbescheid Einspruch einzulegen und Klage zu erheben, deutlich, dass die Kl. auch nach erfolgter Abtretung weiterhin in der Lage sei, auf die Forderung einzuwirken und sich somit ihres Anspruchs nicht habe begeben wollen (Verweis auf BFH, Urteil v. 21.02.1989, VII R 7/86, BFH/NV 1989, 555).

  • BFH, 04.02.1999 - VII R 112/97

    Geschäftsmäßiger Erwerb von Steuererstattungsansprüchen

    Eine entgegen dieser Vorschrift erklärte Abtretung eines steuerlichen Erstattungs- oder Vergütungsanspruches ist nichtig (§ 46 Abs. 5 Halbsatz 2 AO 1977; vgl. Urteile des Senats vom 23. Oktober 1985 VII R 196/82, BFHE 144, 526, BStBl II 1986, 124, und vom 21. Februar 1989 VII R 7/86, BFH/NV 1989, 555).
  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 15.12.2004 - 1 K 692/02

    Abtretung von Eigenheimzulage an eine deutsche Großbank Geschäftsmäßigkeit …

    Es ist vielmehr auf die gesamten Umstände, unter denen die Geschäftsbeziehung begründet worden ist und auf den wirtschaftlichen Zusammenhang abzustellen (BFH-Urteil vom 21. Februar 1989 VII R 7/86, BFH/NV 1989, 555).

    Der Umstand dass die Eheleute N. im Zeitpunkt der Abtretung arbeitslos waren, die Klägerin hiervon Kenntnis hatte und die Klägerin also nicht damit rechnen konnte, dass die Eheleute N. die besicherten Ansprüche aus anderen Mitteln als der abgetretenen Eigenheimzulage und der Kinderzulage würden tilgen können (vgl. BFH in BFH/NV 1989, 555), spricht ebenfalls nicht gegen eine Sicherungsabtretung.

  • FG Berlin, 13.02.1997 - IV 242/95
    Der geschäftsmäßige Erwerb von Erstattungs- und Vergütungsansprüchen zum Zwecke der Einziehung oder sonstigen Verwertung auf eigene Rechnung ist gemäß § 46 Abs. 4 AO auch Bankunternehmen wie der Klägerin nur gestattet, wenn es sich um Fälle der Sicherungsabtretung handelt (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs -;BFH-; vom 3. Februar 1984 VII R 72/82 , Bundessteuerblatt -;BStBl-; II 1984, 411 und Urteil vom 23. Oktober 1985 VII R 196/82 , BStBl II 1986, 124, BFH, Urteil vom 21. Februar 1989 VII R 7/86 , Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofs -;…BFH/NV-; 1989, 555 m. w. N.).

    Es ist vielmehr auf die gesamten Umstände, unter denen die Geschäftsbeziehungen begründet worden sind, und auf ihren wirtschaftlichen Zusammenhang abzustellen (vgl. insbesondere Urteil des BFH vom 21. Februar 1989 VII R 7/86 , a. a. O.).

  • FG Münster, 07.07.2010 - 11 K 2975/08

    Abtretung eines Teilbetrags aus den Umsatzsteuer-Erstattungsansprüchen einer GmbH …

    Ob dies der Fall ist, ist nicht allein nach dem Wortlaut des Kreditvertrages zu beurteilen, sondern es ist auf die gesamten Umstände, unter denen die Geschäftsbeziehungen begründet worden sind, und auf ihren wirtschaftlichen Zusammenhang abzustellen (BFH, Urteil vom 21.02.1989 - VII R 7/86, BFH/NV 1989, 555 m.w.N.).
  • FG Düsseldorf, 31.12.2012 - 5 K 2186/10

    Wirksamkeit von Abtretungen bei Bestehen von Einvernehmen über die fehlende …

    Rn. 21 Dies folgt zwar nicht aus den vom beklagten Finanzamt zitierten Urteilen des BFH vom 3.2.1984 (VII R 72/82, BStBl II 1984, 411) und vom 21.2.1989 (VII R 7/86, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV -).
  • FG Hamburg, 11.04.2001 - V 21/01

    Rückforderung von Steuererstattungen bei angezeigter Abtretung; …

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  • BFH, 21.02.1989 - VII R 9/86
    Parallelentscheidung: BFH, 21.2.1989, VII R 7/86, NV.
  • BFH, 21.02.1989 - VII R 10/86
    Parallelentscheidung: BFH, 21.2.1989, VII R 7/86, NV.
  • BFH, 21.02.1989 - VII R 8/86
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