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Rechtsprechung
   BFH, 03.05.1990 - VII R 91/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,10577
BFH, 03.05.1990 - VII R 91/89 (https://dejure.org/1990,10577)
BFH, Entscheidung vom 03.05.1990 - VII R 91/89 (https://dejure.org/1990,10577)
BFH, Entscheidung vom 03. Mai 1990 - VII R 91/89 (https://dejure.org/1990,10577)
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (5)

  • BFH, 17.09.1982 - VI R 62/82

    Revisionsverfahren - Vertretungsberechtigte Person - Erledigung des Rechtsstreits …

    Auszug aus BFH, 03.05.1990 - VII R 91/89
    Der Wirksamkeit dieser Erledigungserklärung steht nicht entgegen, daß der Kläger sie persönlich und nicht durch einen Rechtsanwalt, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer als Bevollmächtigten abgegeben hat (Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 17. September 1982 VI R 62/82, BFHE 136, 448, BStBl II 1983, 25).
  • BFH, 17.07.1979 - VII B 20/77

    Einstweilige Anordnung - Beschwerde - Erledigung in der Hauptsache

    Auszug aus BFH, 03.05.1990 - VII R 91/89
    Eine prozessuale Erklärung kann dann als Erledigungserklärung angesehen werden, wenn durch sie ein außerprozessuales, den Rechtsstreit in der Hauptsache erledigendes Ereignis mit dem Ziel in das Verfahren eingeführt werden soll, daß das Sachbegehren des Verfahrens vor dem FG wegen Gegenstandslosigkeit nicht mehr weiterverfolgt (vgl. Beschlüsse des Senats vom 17. Juli 1979 VII B 20/77, BFHE 128, 327, 328, BStBl II 1979, 707, …und vom 10. Januar 1985 VII B 59/84, BFH/NV 1986, 44) und der Rechtsstreit deshalb ohne Entscheidung über das Sachbegehren beendet werden soll (…vgl. Kühn / Kutter / Hofmann, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 15. Aufl., § 138 FGO Erläuterungen 1).
  • BFH, 15.04.1986 - VII R 152/83

    Erklärungen über die Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache - …

    Auszug aus BFH, 03.05.1990 - VII R 91/89
    Die Ausführungen der Beteiligten über die Erledigung enthalten übereinstimmende Erledigungserklärungen, die ohne Rücksicht darauf, ob tatsächlich ein erledigendes Ereignis eingetreten ist, zur Folge haben, daß der Rechtsstreit sich in der Hauptsache erledigt hat (vgl. Beschluß des Senats vom 15. April 1986 VII R 152/83, BFH/NV 1986, 757, 758).
  • BFH, 10.01.1985 - VII B 59/84

    Rechtmäßikeit der Annahme einer Erledigungserklärung im Falle einer Anzeigung des …

    Auszug aus BFH, 03.05.1990 - VII R 91/89
    Eine prozessuale Erklärung kann dann als Erledigungserklärung angesehen werden, wenn durch sie ein außerprozessuales, den Rechtsstreit in der Hauptsache erledigendes Ereignis mit dem Ziel in das Verfahren eingeführt werden soll, daß das Sachbegehren des Verfahrens vor dem FG wegen Gegenstandslosigkeit nicht mehr weiterverfolgt (vgl. Beschlüsse des Senats vom 17. Juli 1979 VII B 20/77, BFHE 128, 327, 328, BStBl II 1979, 707, und vom 10. Januar 1985 VII B 59/84, BFH/NV 1986, 44) und der Rechtsstreit deshalb ohne Entscheidung über das Sachbegehren beendet werden soll (…vgl. Kühn / Kutter / Hofmann, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 15. Aufl., § 138 FGO Erläuterungen 1).
  • BFH, 29.09.1976 - I B 15/76

    Beschwerde gegen Gewerbesteuermeßbescheid - Änderung des angefochtenen Bescheides …

    Auszug aus BFH, 03.05.1990 - VII R 91/89
    Auch bei einer Kostenentscheidung nach § 138 Abs. 2 Satz 1 FGO wegen Rücknahme oder Änderung des angefochtenen Verwaltungsakts kommt es auf die Beweggründe der Änderung oder Rücknahme nicht an (Beschluß des BFH vom 29. September 1976 I B 15/76, BFHE 120, 139, 141, BStBl II 1977, 37).
  • BFH, 14.07.1993 - I R 33/93

    Voraussetzungen für Anspruch auf Prozesszinsen

    Nach Erlaß eines Teilabhilfebescheides ist der Rechtsstreit nur erledigt, wenn die Beteiligten übereinstimmend die Hauptsache für erledigt erklären (vgl. z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 3. Mai 1990 VII R 91/89, BFH/NV 1991, 107 m.w.N.) oder der Änderungsbescheid mangels Erklärung nach § 68 FGO oder Einspruchseinlegung bestandskräftig wird (vgl. BFH-Urteil vom 29. Januar 1970 IV 162/65, BFHE 99, 157, BStBl II 1970, 623).
  • BFH, 16.06.1992 - V R 104/87

    Verteilung der Kosten eines Verfahrens wegen Umsatzsteuer nach beiderseitiger …

    Somit ist nur noch über die Kosten des Verfahrens zu entscheiden (vgl. zum Verfahren bei beiderseitiger Erledigungserklärung Bundesfinanzhof - BFH -, Beschluß vom 3. Mai 1990 VIII R 91/89, BFH/NV 1991, 107, m.w.N.).
  • BFH, 12.03.1992 - V R 32/92

    Kostentragung bei offensichtlich aussichtsloser Klage

    Aufgrund der beiderseitigen übereinstimmenden Erledigungserklärungen der Beteiligten ist der Rechtsstreit wegen Umsatzsteuer 1984 in der Hauptsache erledigt (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH -, vgl. z. B. BFH-Beschluß vom 3. Mai 1990 VIII R 91/89, BFH/NV 1991, 107, m. w. N.).
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