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Rechtsprechung
   BFH, 26.09.1989 - VII R 99/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,3412
BFH, 26.09.1989 - VII R 99/87 (https://dejure.org/1989,3412)
BFH, Entscheidung vom 26.09.1989 - VII R 99/87 (https://dejure.org/1989,3412)
BFH, Entscheidung vom 26. September 1989 - VII R 99/87 (https://dejure.org/1989,3412)
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Wird zitiert von ... (15)Zitiert selbst (5)

  • BFH, 26.04.1984 - V R 128/79

    GmbH - Haftung - Geschäftsführung

    Auszug aus BFH, 26.09.1989 - VII R 99/87
    Bei der Umsatzsteuer und den Säumniszuschlägen bestehe die Haftung der Klägerin angesichts der jedenfalls seit Juni 1989 unzureichenden Liquidität der KG nur in dem Umfang, in dem die KG das FA gegenüber ihren anderen Gläubigern benachteiligt habe (Grundsatz der anteiligen Tilgung der Umsatzsteuer, Hinweis auf das Urteil des BFH vom 26. April 1984 V R 128/79, BFHE 141, 443, BStBl II 1984, 776).

    Dabei sei zwar die Klägerin verpflichtet gewesen, die in ihren Wissensbereich fallenden Angaben zu machen (BFH-Urteil in BFHE 141, 443, BStBl II 1984, 776, 778 f.).

  • BFH, 26.07.1988 - VII R 83/87

    Zum Umfang der Geschäftsführerhaftung für Lohnsteuer und Säumniszuschläge

    Auszug aus BFH, 26.09.1989 - VII R 99/87
    Es fehlen Feststellungen dazu, daß außer den - ausgezahlten - Nettolöhnen der KG keine weiteren Zahlungsmittel mehr zur Verfügung gestanden hatten und deshalb eine Haftungsbeschränkung bei der Lohnsteuer in Betracht kam (vgl. Senatsurteil vom 26. Juli 1988 VII R 83/87, BFHE 153, 512, BStBl II 1988, 859).
  • BFH, 12.06.1986 - VII R 192/83

    Umsatzsteuer - Höhe des Haftungsbetrag - Unzureichende Mittel zur Tilgung

    Auszug aus BFH, 26.09.1989 - VII R 99/87
    Trotz dieser Beweislastverteilung habe das FA nicht die notwendigen Feststellungen zur Höhe der Gesamtverbindlichkeiten, der Steuerschulden sowie der an sämtliche Gläubiger geleisteten Zahlungen getroffen (Hinweis auf das BFH-Urteil vom 12. Juni 1986 VII R 192/83, BFHE 146, 511, BStBl II 1986, 657).
  • BFH, 02.10.1986 - VII R 190/82

    Haftungsbegründende Pflichtverletzung wegen der Nichtabführung von Steuerschulden …

    Auszug aus BFH, 26.09.1989 - VII R 99/87
    Der vorliegende Fall liegt insofern anders als der im Urteil des Senats vom 2. Oktober 1986 VII R 190/82 (BFH / NV 1987, 223, 225) entschiedene; dort hatte das FA das Problem der anteiligen Gläubigerbefriedigung zwar erkannt, es aber seinerseits nicht weiterverfolgt, also nichts unternommen, um Feststellungen zur Höhe der Gesamtverbindlichkeiten, der Steuerschulden und der insgesamt erbrachten Zahlungen zu treffen.
  • FG Düsseldorf, 23.11.1983 - III 230/76
    Auszug aus BFH, 26.09.1989 - VII R 99/87
    Die Haftung beschränke sich auf die Steuerbeträge, die dann von der verfügbaren Nettolohnsumme einzubehalten und abzuführen gewesen wären (Hinweis auf das Urteil des FG Düsseldorf vom 23. November 1983 III 230/76 L, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1984, 378).
  • BFH, 17.12.1999 - VII B 83/99

    Ermittlung der Tilgungsquote bei USt-Haftung; verzichtbare Verfahrensmängel

    Gleiches gilt für die Rüge, das FG habe die Grundsätze der Beweislastverteilung fehlerhaft beurteilt und damit gegen die im BFH-Urteil vom 26. September 1989 VII R 99/87 (BFH/NV 1990, 351) aufgestellten Grundsätze verstoßen.

    Wenn der Kläger vorträgt, das FG hätte die Ermittlung der Haftungssumme aufgrund der vom Kläger eingereichten Unterlagen nach den Vorgaben des BFH und dem von allen Oberfinanzdirektionen herausgegebenen Fragebogen selbst ermitteln müssen, so übersieht er, dass er es war, der trotz mehrfacher Aufforderungen durch das FA und das FG den Fragebogen zur Ermittlung der Haftungsquote nicht ordnungsgemäß ausgefüllt hat und auch im finanzgerichtlichen Verfahren durch ungenaue Angaben seiner Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen ist, so dass sich dem FG weitere Möglichkeiten zur Sachaufklärung nicht aufdrängen mussten (vgl. Senatsurteil in BFH/NV 1990, 351).

  • FG Nürnberg, 27.06.2002 - II 379/99

    Haftung des GmbH-Geschäftsführers

    Hierbei ist das Finanzamt - und in dem zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit des Haftungsbescheids in Gestalt der Einspruchsentscheidung eingeleiteten Klageverfahren das Finanzgericht - im Rahmen der Amtsermittlungspflicht auf die Mitwirkung der Beteiligten angewiesen (§ 88 Abs. 1, 90 Abs. 1 AO ; § 76 Abs. 1 FGO ; vgl. BFH-Urteil vom 26.9. 1989 VII R 99/87, BFH/NV 1990, 351).

    Eine die Haftung begründende Feststellung dahingehend, daß in Ermangelung ausreichender Mittel im Haftungszeitraum eine ungleichmäßige Befriedigung der Gläubiger zu Lasten des Finanzamts vorgenommen wurde, konnte aufgrund der fehlenden Mitwirkung und fehlenden Unterlagen vom Finanzamt nur im Schätzungswege getroffen werden (vgl. BFH-Urteile vom 11.7. 1989 VII R 81/87, BStBl II 1990, 357 und vom26.9. 1989 VII R 99/87, BFH/NV 1990, 351).

  • FG Köln, 17.03.2011 - 13 K 4010/06

    Abberufung, Firmenbestattung, Gesetzwidriges Handeln

    Bei dieser Schätzung kann der Grundsatz der anteiligen Tilgung in der Regel außer Acht gelassen und davon ausgegangen werden, dass der Haftungsschuldner im fraglichen Zeitraum über ausreichend liquide Mittel zur Begleichung der Steuerschulden verfügt hat (…BFH-Beschluss vom 15. September 2006 VII B 76/06, a. a. O.;… Urteile vom 9. Oktober 1985 I R 154/82, BFH/NV 1986, 312; vom 26. September 1989 VII R 99/87 BFH/NV 1990, 351;… FG Rheinland-Pfalz Urt. vom 10. August 1987 5 K 196/86, a. a. O.).
  • FG Berlin, 19.09.2001 - 9 B 9160/01

    Beginn, Ablauf und Dauer der Verjährungsfrist für den Erlass eines …

    (…BFH-Urteile vom 9. Oktober 1985, BFH/NV 1986, 321 und vom 26. September 1989, BFH/NV 1990, 351).
  • BFH, 03.05.1999 - VII S 1/99

    USt-Haftung eines GmbH-Geschäftsführers; anteilige Tilgungsquote

    Hierbei ist das FA --und in dem zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit des Haftungsbescheides in Gestalt der Einspruchsentscheidung eingeleiteten Klageverfahren das FG-- im Rahmen der Amtsermittlungspflicht auf die Mitwirkung des Beteiligten angewiesen (§§ 88 Abs. 1, 90 Abs. 1 AO 1977; § 76 Abs. 1 FGO; vgl. BFH-Urteil vom 26. September 1989 VII R 99/87, BFH/NV 1990, 351).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.01.2003 - 2 S 1311/02

    Mitwirkung bei Ermittlung von Haftungsvoraussetzungen - Ermittlungspflicht der …

    Solche Unterlagen sind auch zu beschaffen (BFH, Urteil vom 26.9.1989 - VII R 99/87 -, BFH /NV 1990, 351, 352), wobei die Pflicht zur Beschaffung und Vorlage allenfalls dann gemindert ist, wenn die zuständige Behörde die durch die Unterlagen zu erbringenden Informationen ohne weiteres selbst beschaffen kann (BFH…, Urteil vom 23.8.1994 - VII R 134/92 -, BFH/NV 1995, 570, 571; dazu auch der von der Beklagten angeführte Beschluss des Senats vom 22.9.1999 - 2 S 1045/99 -).
  • BFH, 01.08.2005 - VII B 336/04

    Grundsätzliche Bedeutung; Vertagungsantrag

    Darin unterscheidet sich der Streitfall von den vom Senat entschiedenen Fällen, bei denen das FA aufgrund einer Verletzung der dem Haftungsschuldner obliegenden Aufklärungs- und Mitwirkungspflicht der haftungsrechtlichen Inanspruchnahme den vollen Betrag der rückständigen Steuern zugrunde gelegt oder die Haftungssumme im Wege der Schätzung bestimmt hat (…Senatsurteile vom 25. Mai 2004 VII R 8/03, BFH/NV 2004, 1498, und vom 26. September 1989 VII R 99/87, BFH/NV 1990, 351).
  • FG Köln, 09.12.2003 - 13 K 4177/03

    Geschäftsführerhaftung: Zum Begründungszwang des Schuldvorwurfes

    Der Beklagte sei daher bei Erlass der Haftungsbescheide von einer betragsmäßig unbeschränkten Haftung ausgegangen (vgl. BFH-Urteil vom 26.9.1989 VII R 99/87, BFH/NV 1990, 351).
  • VG Frankfurt/Main, 19.06.2007 - 10 G 4107/06

    Haftungsbescheid an den Geschäftsführer einer GmbH

    Die Antragsgegnerin beruft sich auf BFH 09.10.1985, BFH/NV 1986, 321; BFH 26.09.1989, BFH/NV 1990, 351; Klein, AO Kommentar zu § 69, Rz 109. Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes seien bei der Entscheidung über die Heranziehung die Interessen der Antragsgegnerin an einer Steuererhebung mit den privaten Interessen des Antragstellers abzuwägen.
  • FG Saarland, 20.08.2002 - 2 K 367/98

    Haftung des GmbH-Geschäftsführers für Umsatzsteuerschulden der GmbH; Ermittlung …

    Zwar hat auch die Rechtsprechung mehrfach entschieden, dass das Finanzamt die Haftungssumme erforderlichenfalls zu schätzen hat und in der Regel den Grundsatz der anteiligen Tilgung der Steuerschulden außer Acht lassen darf, wenn der Haftungsschuldner seiner gesetzlichen Mitwirkungspflicht nicht nachkommt, so dass ohne weiteres davon ausgegangen werden kann, dass der Haftungsschuldner im fraglichen Zeitraum über ausreichende liquide Mittel zur Begleichung der Steuerschulden verfügen konnte (…BFH, Urteile vom 9. Oktober 1985 I R 154/82, BFH/NV 1986, 321; vom 26. September 1989 VII R 99/87, BFH/NV 1990, 351; vgl. auch Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteile vom 15. April 1986 6 K 151/83; vom 10. August 1987 5 K 196/86; vom 9. März 1993 2 K 2439/90; Finanzgericht Niedersachsen, Urteil vom 9. September 1993 XI 163/89).
  • BFH, 07.10.1992 - VII B 63/92

    Pflicht zur Aufklärung der Haftungsquoten um der Sachaufklärungspflicht zu …

  • VG Köln, 27.08.2008 - 23 K 2853/06

    Voraussetzungen für die Zurechnung fehlerhafter Angaben eines steuerlichen …

  • FG Berlin-Brandenburg, 27.11.2018 - 9 K 9057/18

    Haftungsbescheid vom 28.06.2017

  • VG Köln, 09.09.2010 - 23 L 99/10

    Eilrechtsschutz gegen die Inanspruchnahme wegen der bereits mittels Bescheid …

  • FG Berlin, 22.01.2004 - 9 K 9544/00

    Haftung des Mitgeschäftsführers einer GmbH wegen Versäumung der gesetzlichen …

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