Rechtsprechung
| BFH, 02.11.2007 - VII S 24/07 (PKH) |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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AO § 75; ; AO § 75 Abs. 1 Satz 2; ; AO § 191; ; HGB § 25; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 142; ; ZPO § 114
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Betriebsübernehmer; Haftung
- datenbank.nwb.de
Haftung des Betriebsübernehmers nach § 75 AO; Haftungsbeschränkung im Haftungsbescheid
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BFH, 18.03.1986 - VII R 146/81
Zur Haftung nach § 75 Abs. 1 AO 1977 in den Fällen der Überlassung des …
Auszug aus BFH, 02.11.2007 - VII S 24/07
In seinem Urteil vom 18. März 1986 VII R 146/81 (BFHE 146, 492, BStBl II 1986, 589) hat der Senat ausgeführt, dass es bei der Streitwertbemessung außer Betracht bleibt, dass sich die Haftung des Betriebsübernehmers nach § 75 Abs. 1 Satz 2 AO auf den Bestand des übernommenen Vermögens beschränkt. - FG Köln, 09.12.1999 - 15 K 1756/91
Haftung des Eigentümers einer an ein Unternehmen überlassenen Sache für …
Auszug aus BFH, 02.11.2007 - VII S 24/07
Von den Instanzgerichten wird zum Teil gefordert, dass die Haftungsgegenstände genau bezeichnet werden müssen, um die Beschränkung der Haftung deutlich zu machen (Urteile des FG Münster vom 8. Oktober 1992 7 K 5455/90 U, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 1993, 423; FG Köln vom 9. Dezember 1999 15 K 1756/91, EFG 2000, 203). - FG Münster, 08.10.1992 - 7 K 5455/90
Abgabenordnung; Bezeichnung der Gegenstände im Haftungsbescheid
Auszug aus BFH, 02.11.2007 - VII S 24/07
Von den Instanzgerichten wird zum Teil gefordert, dass die Haftungsgegenstände genau bezeichnet werden müssen, um die Beschränkung der Haftung deutlich zu machen (Urteile des FG Münster vom 8. Oktober 1992 7 K 5455/90 U, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 1993, 423; FG Köln vom 9. Dezember 1999 15 K 1756/91, EFG 2000, 203).
- BFH, 14.05.2013 - VII R 36/12
Haftung des Betriebsübernehmers bei Unpfändbarkeit gemäß § 295 AO, § 811 Abs. 1 …
Wie der Senat bereits entschieden hat, reicht dieser Hinweis im Haftungsbescheid aus, eine genaue Bezeichnung der Haftungsgegenstände ist nicht geboten (…Senatsurteil vom 22. September 1992 VII R 73-74/91, BFH/NV 1993, 215; vom 2. November 2007 VII S 24/07 (PKH), BFH/NV 2008, 333;… auch Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 27. Oktober 2008 XI B 202/07, BFH/NV 2009, 118).
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