Rechtsprechung
| BFH, 17.12.2007 - VII S 64/07 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
Frist für die Einlegung der Gegenvorstellung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- BFH, 26.09.2007 - VII B 75/07
Verfahrensrüge einer überlangen Verfahrensdauer; Überprüfung einer …
Auszug aus BFH, 17.12.2007 - VII S 64/07
Der Beschluss des Senats vom 26. September 2007 VII B 75/07 ist am 11. Oktober 2007 zur Post aufgegeben worden und gilt damit als am 14. Oktober 2007 zugegangen (§ 133a Abs. 2 Satz 3 FGO analog).Aus den Gründen des Beschlusses vom 26. September 2007 VII B 75/07 ergibt sich indes, dass der Senat keine Zweifel hatte, dass die VO Nr. 864/87 bis zum Zeitpunkt ihres Auslaufens wirksam war, weil bei einer in Übereinstimmung mit den Rechtsvorschriften erlassenen Antidumpingverordnung der --wie von Seiten der Klägerin geltend gemacht-- von einem bestimmten Zeitpunkt ab eingetretene Wegfall der Voraussetzungen für die Einführung des Antidumpingzolls nicht zur Ungültigkeit der Verordnung führt, sondern nur ein Überprüfungsverfahren rechtfertigt.
- EuGH, 06.10.1982 - 283/81
CILFIT / Ministero della Sanità
Auszug aus BFH, 17.12.2007 - VII S 64/07
Eine Verpflichtung des Senats, in dem von der Klägerin angestrebten Revisionsverfahren eine Vorabentscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) einzuholen, hätte nur bestanden, wenn der Senat die Frage der Gültigkeit der Verordnung (EWG) Nr. 864/87 (VO Nr. 864/87) des Rates vom 23. März 1987 (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. L 83/1) für zweifelhaft gehalten hätte (vgl. EuGH-Urteil vom 6. Oktober 1982 Rs. 283/81, EuGHE 1982, 3415, 3430). - BFH, 26.09.2007 - V S 10/07
Anrufung des Gemeinsamen Senats der Obersten Bundesgerichte zur Statthaftigkeit …
Auszug aus BFH, 17.12.2007 - VII S 64/07
Soweit eine Gegenvorstellung bei nicht von § 133a der Finanzgerichtsordnung (FGO) erfassten Verletzungen von Verfahrensgrundrechten oder Verletzungen des Willkürverbots überhaupt noch für statthaft gehalten wird (vgl. dazu die Hinweise im Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 26. September 2007 V S 10/07, BStBl II 2008, 60), ist sie jedenfalls nach der bisherigen Rechtsprechung des BFH in entsprechender Anwendung des § 133a Abs. 2 Satz 1 FGO binnen zwei Wochen nach Kenntnis von den zu rügenden Verletzungen zu erheben (…Senatsbeschluss vom 15. September 2006 VII S 35/06, BFH/NV 2006, 2301, m.w.N.). - BVerfG, 04.04.2007 - 1 BvR 66/07
Verletzung des rechtlichen Gehörs bei Zurückweisung einer Anhörungsrüge
Auszug aus BFH, 17.12.2007 - VII S 64/07
Anhaltspunkte für die Annahme, dass die Klägerin Kenntnis --denn darauf ist entscheidend abzustellen (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 4. April 2007 1 BvR 66/07, Neue Juristische Wochenschrift 2007, 2242)-- von dem ihrer Ansicht nach vorliegenden Verstoß gegen das Gebot des gesetzlichen Richters erst zu einem späteren Zeitpunkt als dem Tag des Zugangs des Senatsbeschlusses erlangt haben könnte, sind weder vorgetragen noch ersichtlich. - BFH, 15.09.2006 - VII S 35/06
Gegenvorstellung; Einlegungsfrist
Auszug aus BFH, 17.12.2007 - VII S 64/07
Soweit eine Gegenvorstellung bei nicht von § 133a der Finanzgerichtsordnung (FGO) erfassten Verletzungen von Verfahrensgrundrechten oder Verletzungen des Willkürverbots überhaupt noch für statthaft gehalten wird (vgl. dazu die Hinweise im Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 26. September 2007 V S 10/07, BStBl II 2008, 60), ist sie jedenfalls nach der bisherigen Rechtsprechung des BFH in entsprechender Anwendung des § 133a Abs. 2 Satz 1 FGO binnen zwei Wochen nach Kenntnis von den zu rügenden Verletzungen zu erheben (Senatsbeschluss vom 15. September 2006 VII S 35/06, BFH/NV 2006, 2301, m.w.N.).
- BSG, 28.02.2013 - B 13 R 68/13 B Selbst wenn der Senat von einer Monatsfrist für die Einlegung dieses Rechtsbehelfs ausginge (so BSG vom 18.2.1992 - 10 BAr 8/91 - Juris RdNr 9; andere Ansicht: BFH vom 15.9.2006 - VII S 35/06 - Juris RdNr 1, BFH vom 17.12.2007 - VII S 64/07 - Juris RdNr 1, BGH vom 7.3.2002 - IX ZB 11/02 - BGHZ 150, 133 = MDR 2002, 901, BGH vom 4.7.2007 - VII ZB 28/07 - MDR 2007, 1276: zwei Wochen in entsprechender Anwendung der Frist zur Erhebung der Anhörungsrüge des § 133a Abs. 2 S 1 FGO bzw § 321a Abs. 2 S 1 ZPO), hätte die Antragstellerin die Frist versäumt.
- BSG, 10.05.2011 - B 13 R 4/11 S Selbst wenn der Senat von einer Monatsfrist für die Einlegung dieses Rechtsbehelfs ausginge (so BSG vom 18.2.1992 - 10 BAr 8/91 - Juris RdNr 9; andere Ansicht: BFH vom 15.9.2006 - VII S 35/06 - Juris RdNr 1, BFH vom 17.12.2007 - VII S 64/07 - Juris RdNr 1, BGH vom 7.3.2002 - IX ZB 11/02 - BGHZ 150, 133 = MDR 2002, 901, BGH vom 4.7.2007 - VII ZB 28/07 - MDR 2007, 1276: zwei Wochen in entsprechender Anwendung der Frist zur Erhebung der Anhörungsrüge des § 133a Abs. 2 Satz 1 FGO bzw § 321a Abs. 2 Satz 1 ZPO), hätten die Antragsteller die Frist versäumt.
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