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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 16.12.2015 - VII-Verg 24/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,49902
OLG Düsseldorf, 16.12.2015 - VII-Verg 24/15 (https://dejure.org/2015,49902)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16.12.2015 - VII-Verg 24/15 (https://dejure.org/2015,49902)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16. Dezember 2015 - VII-Verg 24/15 (https://dejure.org/2015,49902)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfBR 2016, 728
 
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Wird zitiert von ... (16)Zitiert selbst (3)

  • VK Bund, 08.04.2015 - VK 2-21/15

    Nachprüfungsverfahren: Briefpostdienstleistungen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.12.2015 - Verg 24/15
    Die sofortige Beschwerde der Beigeladenen gegen den Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 8. April 2015 (VK 2-21/15) wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass das Vergabeverfahren, sofern die Antragsgegnerin am Beschaffungsvorhaben festhält, in den Stand vor Übersenden der Vergabeunterlagen und Auffordern zur Angebotsabgabe zurückzuversetzen ist.

    Rn. 10 Die Vergabekammer (2. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 8. April 2015 - VK 2-21/15) hat auf eine Untersagung des Zuschlags erkannt und entschieden, das Verfahren sei in den Stand vor einer Korrektur der Auftragsbekanntmachung zurückzuversetzen.

  • OLG Düsseldorf, 21.10.2015 - Verg 28/14

    Kriterien für die Vergabe von IT-Dienstleistungen (Virenschutz) im …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.12.2015 - Verg 24/15
    Rn. 39 bb) Diese Sachlage wirft die Frage des vom öffentlichen Auftraggeber eindeutig, klar und transparent bekanntzugebenden Bewertungsmaßstabs bei der Angebotswertung auf (vgl. dazu auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21. Oktober 2015 - VII-Verg 28/14, BA 14 bis 16).
  • VK Bund, 05.05.2015 - VK 1-26/15

    Nachprüfungsverfahren: Briefdienstleistungen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.12.2015 - Verg 24/15
    Sie haben den Angeboten eine Vertragsdauer von drei Jahren zugrunde gelegt und haben durch die Änderung weder eine Rechtsverletzung noch einen Schaden geltend gemacht oder erlitten (im Ergebnis ebenso 1. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 5. Mai 2015 - VK 1-26/15).
  • VK Sachsen, 20.01.2017 - 1/SVK/030-16

    Nachweise für die letzten drei Jahre gefordert: Newcomer ungeeignet?

    Richtig ist, dass wenn sich die Vergabekammer nach Schluss der mündlichen Verhandlung dazu entscheidet, bisher nicht in der mündlichen Verhandlung mit den Beteiligten erörterte Sachverhaltsaspekte bzw. von diesen nicht erkannte Vergaberechtsverstöße, der Entscheidung zugrunde zu legen, sie die mündliche Verhandlung wiederzueröffnen hat (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16. Dezember 2015 - Verg 24/15).
  • VK Niedersachsen, 27.01.2017 - VgK-49/16

    Auftraggeber muss Informationsvorsprung eines Projektanten ausgleichen!

    Die bundesweite Rechtsprechung zur Vorab-Transparenz von Zuschlagskriterien ist gerade durch die jüngste Schulnotenrechtsprechung (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.12.2015, VII - Verg 24/15; OLG Celle, Urteil v. 23.02.2016 - 13 U 148/15; a. A. wohl BGH, Beschl. v. 10.05.2016 - X ZR 66/15) unübersichtlich geworden.
  • VK Niedersachsen, 27.09.2016 - VgK-39/16

    Vergabe des bodengebundenen Rettungsdienstes zur Durchführung der Notfallrettung

    Die vom OLG Düsseldorf mit Beschluss vom 16.12.2015, VII Verg 24/15, und vom OLG Celle mit Urteil vom 23.02.2016 (13 U 148/15) durchaus zu Recht kritisierte Vergabe aufgrund von Benotungen, deren Qualifizierung nicht vorab konkret gegenüber den Anbietern benannt wird, stellt in der Praxis schon eher die gehobene Bewertung qualitativer Zuschlagskriterien dar ( VK Niedersachsen, Beschluss vom 07.01.2014, VgK-40/2013, für eine klar dokumentierte Entscheidung; Beschluss vom 18.04.2016, VgK-08/2016, für eine in besonderem Maße intransparente Entscheidung).

    Das OLG Düsseldorf hat in seiner ersten Entscheidung ( Beschluss vom 16.12.2015, VII - Verg 24/15) zunächst die Vergabekammer gerügt, sie betreibe eine unzulässige Rechtsaufsicht, weil sie einen nicht gerügten Gesichtspunkt aufgegriffen habe.

  • VK Niedersachsen, 13.07.2016 - VgK-26/16

    Vergabe eines Dienstleistungsauftrags zur …

    Mit Verweis auf den Beschluss des OLG Düsseldorf vom 16.12.2015 (VII Verg 24/15) hätte sie die Intransparenz des Wertungssystems auch nicht bereits vor Angebotsabgabe rügen müssen, da dieser Verstoß für sie nicht erkennbar gewesen sei.

    Die vom OLG Düsseldorf mit Beschluss vom 16.12.2015, VII Verg 24/15 und vom OLG Celle mit Urteil vom 23.02.2016 (13 U 148/15) durchaus zu Recht kritisierte Vergabe aufgrund von Schulnoten, deren Qualifizierung nicht vorab konkret gegenüber den Anbietern benannt wird, stellt gleichwohl in der Praxis schon eher die gehobene Bewertung qualitativer Zuschlagskriterien dar (vgl. VK Niedersachsen, Beschluss vom 07.01.2014, VgK-40/2013 für eine klar dokumentierte Entscheidung; Beschluss vom 18.04.2016, VgK-08/2016 für eine in besonderem Maße intransparente Entscheidung).

  • VK Südbayern, 06.02.2017 - Z3-3-3194-1-50-12/16

    Abfallrechtliche Klassifizierung von Aushubmaterial und schwere Qualifizierung …

    Rn. 170 Abgesehen davon, dass dieser nicht nachgelassene Tatsachenvortrag nicht zulasten der Antragstellerin berücksichtigt werden dürfte, ohne ihr rechtliches Gehör einzuräumen und ggf. die mündliche Verhandlung wiederzueröffnen (siehe nur OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.12.2015 - Verg 24/15), würde die Berücksichtigung dieses Nachweises der Eignung der Beigeladenen eine unzulässige Änderung ihres Angebots nach Submission darstellen, da sie sich vorher auf die Eignung von Entsorgungsstellen berufen hatte.
  • VK Westfalen, 07.02.2017 - VK 1-50/16

    Keine Chance auf den Zuschlag: Keine Wiederholung der Wertung!

    Unter Hinweis auf die Rechtsprechung des OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 16.12.2015, Verg 24/15 und des OLG Frankfurt vom 23.6.2016, 11 Verg 4/16, trägt die Antragstellerin vor, dass der Bewertungsmaßstab nicht eindeutig, klar und transparent bekannt gegeben worden sei.
  • VK Südbayern, 20.12.2016 - Z3-3-3194-1-48-11/16

    Nachprüfungsantrag im Vergabeverfahren

    Der Vortrag führte auch zu einer erheblichen Verzögerung des Nachprüfungsverfahrens um etwa einen Monat, da die Vergabekammer - um diesen Vortrag ggf. berücksichtigen zu können - die mündliche Verhandlung wiedereröffnen musste (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.12.2015 - Verg 24/15).
  • VK Bund, 21.07.2016 - VK 1-50/16

    Doppler

    Zum anderen handelt es bei den fraglichen Aspekten um eine ohnehin rechtlich schwierige Materie, die durch die Rechtsprechung immer wieder konkretisiert, aber auch modifiziert wird (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. Juni 2013, VII-Verg 8/13; Beschluss vom 9. April 2014, VII-Verg 36/13; Beschluss vom 16. Dezember 2015, VII-Verg 24/15).

    Transparenzgrundsatz und Gleichbehandlungsgebot nach § 97 Abs. 1 bzw. 2 GWB sowie auch § 19 EG Abs. 8 i.V.m. § 9 EG Abs. 1 und 2 VOL/A verlangen, dass der den Bietern bekanntzugebende Bewertungsmaßstab für die Angebotswertung hinreichend transparent ist (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 9. April 2014, VII-Verg 36/13; Beschluss vom 21. Oktober 2015, VII-Verg 28/14; Beschluss vom 16. Dezember 2015, VII-Verg 24/15).

    Somit erhält auch die ASt eine sog. zweite Chance, ein zuschlagsfähiges Angebot abzugeben; das möglicherweise auszuschließende (aktuelle) Angebot der ASt ist dann ohne Bedeutung (vgl. auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16. Dezember 2015, VII-Verg 24/15).

  • VK Bund, 18.07.2016 - VK 1-48/16

    Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung

    Der Transparenzgrundsatz und das Gleichbehandlungsgebot auf der einen Seite und die auf der allgemeinen Vertragsfreiheit beruhende Bestimmungsfreiheit des öffentlichen Auftraggebers auf der anderen erfordern es jedoch, dass einem öffentlichen Auftraggeber keine uneingeschränkte (gewissermaßen willkürliche) Entscheidungsfreiheit darüber zukommt, welches Angebot das für ihn wirtschaftlichste ist (OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 16. Dezember 2015, VII-Verg 24/15, vom 21. Oktober 2015, VII-Verg 28/14; vgl. auch EuGH, Urteil vom 10. Mai 2012, Rs. C-368/10).

    Für einen Bieter heißt dies, dass er sämtliche Zuschlagskriterien und Bewertungsmatrizen des öffentlichen Auftraggebers kennen muss, so dass er weiß, was er anbieten muss, um bei der Bewertung eine optimale Punktzahl zu erlangen (OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 16. Dezember 2015, VII-Verg 24/15, vom 21. Oktober 2015, VII-Verg 28/14, und vom 19. Juni 2013, VII- Verg 8/13).

  • VK Bund, 09.09.2016 - VK 1-60/16
    Zum anderen handelt es sich bei den fraglichen Aspekten um eine ohnehin rechtlich schwierige Materie, die durch die Rechtsprechung immer wieder konkretisiert, aber auch modifiziert wird (vgl. jüngst OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. Juni 2013, VII-Verg 8/13; Beschluss vom 9. April 2014, VII-Verg 36/13; Beschluss vom 16. Dezember 2015, VII-Verg 24/15).

    Beschluss vom 16. Dezember 2015, VII-Verg 24/15).

    Somit erhält auch die ASt eine sog. zweite Chance, ein zuschlagsfähiges Angebot abzugeben; das möglicherweise chancenlose (aktuelle) Angebot der ASt ist dann ohne Bedeutung (vgl. auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16. Dezember 2015, VII-Verg 24/15; siehe auch oben unter 1.a)).

  • VK Bund, 08.02.2017 - VK 1-144/16

    Juristische Beratungsleistung bei Neubau

  • VK Bund, 05.04.2018 - VK 1-17/18

    Stomaartikel

  • VK Niedersachsen, 12.06.2019 - VgK-20/19

    Abschluss eines Vertrags über eine Brandwache und Brandbekämpfungsleistungen

  • VK Bund, 03.06.2018 - VK 2-44/18

    Instandsetzung von Tragpfählen; Prognosefehler bei der Eignungsprüfung; fehlende …

  • VK Sachsen-Anhalt, 12.04.2017 - 3 VK LSA 7/17

    Öffentliche Auftragsvergabe: Freihändige Vergabe eines Kooperationsvertrages

  • VK Nordbayern, 17.03.2017 - 21.VK-3194-01/17

    Wertungsentscheidung muss dokumentiert werden!

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