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| BGH, 19.11.1959 - VII ZB 10/59 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
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Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- BGH, 09.12.1954 - IV ZB 94/54
Armenrechtsgesuch für Rechtsmitteleinlegung
Auszug aus BGH, 19.11.1959 - VII ZB 10/59
Die arme Partei braucht zwar ihr Gesuch um Bewilligung des Armenrechts für ein Rechtsmittel nicht früher einzureichen, als sie das Rechtsmittel selbst einlegen müsste, darf also die Rechtsmittelfrist voll ausnutzen (BGHZ 16, 1). - BGH, 26.11.1957 - VIII ZB 14/57
Wiedereinsetzung nach Armenrechtsverweigerung
Auszug aus BGH, 19.11.1959 - VII ZB 10/59
Ist das Armenrechtsgesuch derart unzulänglich, daß die Partei oder ihr Vertreter (§ 232 Abs. 2 ZPO) vernünftigerweise nicht damit rechnen können, der Partei werde daraufhin das Armenrecht bewilligt werden, so kann dieser später eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht gewährt werden (BGHZ 26, 99, 101; BGH LM § 233 ZPO Nr. 14, 59, 79, 87). - BGH, 24.09.1959 - VII ZB 9/59
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 19.11.1959 - VII ZB 10/59
Soweit sein Vorwurf dahin geht, das Oberlandesgericht habe sein unzulängliches Armenrechtsgesuch nicht ablehnen dürfen, ohne ihn vorher zu dessen Vervollständigung aufzufordern, geht das schon deswegen fehl, weil er das Armenrechtsgesuch erst am letzten Tag der Rechtsmittelfrist eingereicht hat, eine fristgerechte Vervollständigung dieses Gesuchs vor Ablauf der Berufungsfrist also auch dann nicht mehr möglich gewesen wäre, wenn das Gericht ihn dazu aufgefordert hätte (ebenso für die gleichliegende Frage beim Wiedereinsetzungsantrag die Beschlüsse des Senats NJW 1959, 2063, 2064 und vom 12. Oktober 1959 - VII ZB 7/59 -). - BGH, 12.10.1959 - VII ZB 7/59
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 19.11.1959 - VII ZB 10/59
Soweit sein Vorwurf dahin geht, das Oberlandesgericht habe sein unzulängliches Armenrechtsgesuch nicht ablehnen dürfen, ohne ihn vorher zu dessen Vervollständigung aufzufordern, geht das schon deswegen fehl, weil er das Armenrechtsgesuch erst am letzten Tag der Rechtsmittelfrist eingereicht hat, eine fristgerechte Vervollständigung dieses Gesuchs vor Ablauf der Berufungsfrist also auch dann nicht mehr möglich gewesen wäre, wenn das Gericht ihn dazu aufgefordert hätte (ebenso für die gleichliegende Frage beim Wiedereinsetzungsantrag die Beschlüsse des Senats NJW 1959, 2063, 2064 und vom 12. Oktober 1959 - VII ZB 7/59 -).
- BGH, 20.03.1967 - VII ZB 3/67
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Fristversäumnis - Verschulden eines …
Schon deshalb kann der neue Vortrag nicht berücksichtigt werden (vgl. Beschlüsse des Senats VII ZB 9/59 vom 24. September 1959 = NJW 1959, 2063/4; VII ZB 7/59 vom 12. Oktober 1959, VII ZB 10/59 vom 19. November 1959). - BGH, 20.06.1966 - VII ZB 7/66
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Erhöhte Sorfgaltspflichten bei Warten bis …
Was der Beklagte nach Ablauf der Frist des § 234 ZPO zur Begründung seines Wiedereinsetzungsantrags sonst noch an neuen Tatsachen vorgebracht hat, kann nicht mehr berücksichtigt werden (§ 236 ZPO; vgl. Beschlüsse des Senats NJW 1959, 2063 f; VII ZB 7/59 vom 12. Oktober 1959; VII ZB 10/59 vom 19. November 1959). - BGH, 30.01.1969 - VII ZR 71/68
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Versäumung der Berufungsbegründungsfrist …
(Vgl. Beschlüsse des Senats NJW 1959, 2063 f; VII ZB 7/59 vom 12. Oktober 1959; VII ZB 10/59 vom 19. November 1959; VII ZB 7/66 vom 20. Juni 1966 VII ZB 7/66 vom 20. Juni 1966 S. 6).
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