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Rechtsprechung
   BGH, 21.06.2017 - VII ZB 17/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,24529
BGH, 21.06.2017 - VII ZB 17/14 (https://dejure.org/2017,24529)
BGH, Entscheidung vom 21.06.2017 - VII ZB 17/14 (https://dejure.org/2017,24529)
BGH, Entscheidung vom 21. Juni 2017 - VII ZB 17/14 (https://dejure.org/2017,24529)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Rechtsbeschwerde im Verfahren zur Abgabe der Vermögensauskunft: Berücksichtigung des Wegfalls der Wertgrenze für die Auskunftsrechte des Gerichtsvollziehers durch Gesetzesänderung nach der Beschwerdeentscheidung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 802l Abs 1 ZPO vom 21.11.2016, § 802l Abs 1 S 2 ZPO vom 29.07.2009
    Rechtsbeschwerde im Verfahren zur Abgabe der Vermögensauskunft: Berücksichtigung des Wegfalls der Wertgrenze für die Auskunftsrechte des Gerichtsvollziehers durch Gesetzesänderung nach der Beschwerdeentscheidung

  • IWW

    § 802l ZPO, § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO, § 802l Abs. 1 Satz 2 ZPO, § 802l Abs. 1 ZPO, § 91 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Beauftragung des Gerichtsvollziehers mit der Einholung von Auskünften Dritter; Zwangsvollstreckung aus einem Vollstreckungsbescheid; Überprüfung einer Beschwerdeentscheidung im Rechtsbeschwerdeverfahren auf Rechtsfehler

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 802l
    Beauftragung des Gerichtsvollziehers mit der Einholung von Auskünften Dritter; Zwangsvollstreckung aus einem Vollstreckungsbescheid; Überprüfung einer Beschwerdeentscheidung im Rechtsbeschwerdeverfahren auf Rechtsfehler

  • datenbank.nwb.de

    Rechtsbeschwerde im Verfahren zur Abgabe der Vermögensauskunft: Berücksichtigung des Wegfalls der Wertgrenze für die Auskunftsrechte des Gerichtsvollziehers durch Gesetzesänderung nach der Beschwerdeentscheidung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 20.01.2005 - IX ZB 134/04

    BGH billigt die Weitergeltung der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung alter …

    Auszug aus BGH, 21.06.2017 - VII ZB 17/14
    Zu berücksichtigen ist daher auch ein nach Erlass der Beschwerdeentscheidung ergangenes neues Gesetz, sofern es nach seinem zeitlichen Geltungswillen das streitige Rechtsverhältnis erfasst (BGH, Beschluss vom 20. Januar 2005 - IX ZB 134/04, NJW 2005, 1508, 1509, juris Rn. 12).
  • BGH, 10.08.2022 - VII ZB 5/22

    Pfändbarkeit eines Pkw bei psychischer Erkrankung des Schuldners

    Zu berücksichtigen ist daher auch ein nach Erlass der Beschwerdeentscheidung ergangenes neues Gesetz, sofern es nach seinem zeitlichen Geltungswillen das streitige Rechtsverhältnis erfasst (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Juni 2017 - VII ZB 17/14 Rn. 5, DGVZ 2017, 174;… Beschluss vom 20. Januar 2005 - IX ZB 134/04, NJW 2005, 1508, juris Rn. 12).
  • BGH, 16.05.2019 - I ZB 79/18

    Vortrag eines Gläubigers zum Bestehen der Berechtigung zur Einholung von …

    Die in § 8021 Abs. 1 Satz 2 ZPO in der vom 1. Januar 2013 bis zum 25. November 2016 gültigen Fassung vorgesehene Wertgrenze, nach der die Erhebung von Auskünften nach § 8021 Abs. 1 ZPO nur zulässig war, soweit die zu vollstreckenden Ansprüche - unter Außerachtlassung der Kosten der Zwangsvollstreckung und Nebenforderungen - mindestens 500 EUR betragen, ist mit der am 26. November 2016 in Kraft getretenen Änderung des § 8021 ZPO ohne Übergangsregelung entfallen (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 21. Juni 2017 - VII ZB 17/14, DGVZ 2017, 174 [juris Rn. 5]).
  • BGH, 05.10.2017 - I ZB 78/16

    Beitreibung von Rundfunkgebühren in Baden-Württemberg im Wege des …

    Ob die zu vollstreckende Hauptforderung die Wertgrenze von 500 EUR gemäß § 8021 Abs. 1 Satz 2 ZPO in der vom 1. Januar 2013 bis zum 25. November 2016 gültigen Fassung übersteigt, kann auf sich beruhen, weil die Wertgrenze in der seit dem 26. November 2016 gültigen Gesetzesfassung, die der Senat mangels einer Übergangsregelung zu berücksichtigen hat, ersatzlos gestrichen worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Juni 2017 - VII ZB 17/14, DGVZ 2017, 174 Rn. 5 f.).
  • BGH, 24.03.2022 - I ZB 55/21

    Zwangsvollstreckungsverfahren: Pflicht des Gerichtsvollziehers zur Weitergabe der …

    Zu berücksichtigen ist daher auch ein nach Erlass der Beschwerdeentscheidung ergangenes neues Gesetz, sofern es nach seinem zeitlichen Geltungswillen das streitige Rechtsverhältnis erfasst (BGH…, Beschluss vom 20. Januar 2005 - IX ZB 134/04, NJW 2005, 1508 [juris Rn. 12]; Beschluss vom 21. Juni 2017 - VII ZB 17/14, DGVZ 2017, 174 [juris Rn. 5]).

    Davon ist regelmäßig auszugehen, wenn das ändernde Gesetz keine Übergangsregelung trifft (BGH, DGVZ 2017, 174 [juris Rn. 5]).

  • LG Kaiserslautern, 17.04.2023 - 5 T 2/23

    Rückwirkende Unpfändbarkeit von Energiepreispauschale

    Das Beschwerdegericht hat die im Zeitpunkt der Beschwerdeentscheidung geltenden Rechtsvorschriften anzuwenden, auch wenn diese gegebenenfalls erst nach Erlass der erstinstanzlichen Entscheidung in Kraft getreten sind (vgl. BGH, Beschl. v. 21.06.2017 - VII ZB 17/14).
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