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Rechtsprechung
   BGH, 08.11.2023 - VII ZB 20/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,38576
BGH, 08.11.2023 - VII ZB 20/20 (https://dejure.org/2023,38576)
BGH, Entscheidung vom 08.11.2023 - VII ZB 20/20 (https://dejure.org/2023,38576)
BGH, Entscheidung vom 08. November 2023 - VII ZB 20/20 (https://dejure.org/2023,38576)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Offenkundigkeit der Rechtsnachfolge bei Verschmelzung zweier Rechtsträger

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 19 Abs 1 UmwG, § 20 Abs 1 UmwG, § 291 ZPO, § 727 Abs 1 ZPO, § 727 Abs 2 ZPO
    Offenkundigkeit der Rechtsnachfolge bei Verschmelzung zweier Rechtsträger

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung eines Kostenfestsetzungsbeschlusses mit einer Rechtsnachfolgeklausel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 727 Abs. 1 ; ZPO § 727 Abs. 2
    Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung eines Kostenfestsetzungsbeschlusses mit einer Rechtsnachfolgeklausel

  • datenbank.nwb.de

    Offenkundigkeit der Rechtsnachfolge bei Verschmelzung zweier Rechtsträger

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2024, 286
  • NZG 2024, 641
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 22.05.2019 - VII ZB 87/17

    Urkundlicher Nachweis der Rechtsnachfolge aufgrund Abtretung bei der Erteilung …

    Auszug aus BGH, 08.11.2023 - VII ZB 20/20
    Da die unzutreffende Parteibezeichnung im Rubrum des angefochtenen landgerichtlichen Beschlusses als offenbare Unrichtigkeit berichtigt werden konnte, ist eine entsprechende berichtigende Auslegung der Rechtsmittelschrift nebst -begründung ebenfalls möglich und geboten (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Mai 2019 - VII ZB 87/17 Rn. 11, WM 2019, 1225;… Urteil vom 21. Dezember 2010 - X ZR 122/07 Rn. 11 f., BauR 2011, 1034 = NZBau 2011, 290;… Urteil vom 19. Februar 2002 - VI ZR 394/00, NJW 2002, 1430, juris Rn. 14).

    Der Senat macht entsprechend § 572 Abs. 3 ZPO von der Möglichkeit Gebrauch, zugleich den erstinstanzlichen Beschluss aufzuheben und die Sache unmittelbar an das Amtsgericht zur erneuten Entscheidung zurückzuverweisen (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Mai 2019 - VII ZB 87/17 Rn. 30, WM 2019, 1225).

  • BGH, 24.05.2023 - VII ZB 69/21

    Erteilung einer Rechtsnachfolgeklausel: Aus dem elektronisch geführten …

    Auszug aus BGH, 08.11.2023 - VII ZB 20/20
    Das Rechtsbeschwerdegericht kann ausgehend von dem Maßstab nach § 577 Abs. 2 Satz 4, § 559 Abs. 2 ZPO - von hier nicht geltend gemachten Verfahrensfehlern bei der Feststellung der maßgeblichen tatsächlichen Verhältnisse abgesehen - nur prüfen, ob die Beurteilung des Sachverhalts durch das Beschwerdegericht auf einer Verkennung der Rechtssätze über die Offenkundigkeit beruht (BGH, Beschluss vom 24. Mai 2023 - VII ZB 69/21 Rn. 12, NJW 2023, 2489, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen;… Beschluss vom 26. August 2020 - VII ZB 39/19 Rn. 21, BGHZ 227, 1).

    Wie der Senat nach Erlass der angefochtenen Entscheidungen mit Beschluss vom 24. Mai 2023 (VII ZB 69/21, NJW 2023, 2489, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen) entschieden und im Einzelnen begründet hat, handelt es sich - entgegen der Auffassung des Beschwerdegerichts - bei der im Internet über das Gemeinsame Registerportal der Länder (www.handelsregister.de) aus dem elektronisch geführten Handelsregister ersichtlichen Eintragung der Verschmelzung zweier Rechtsträger um eine allgemeinkundige Tatsache im Sinne von § 727 Abs. 1 und 2 ZPO (BGH, Beschluss vom 24. Mai 2023 - VII ZB 69/21 Rn. 17 ff., NJW 2023, 2489, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen).

  • BGH, 21.12.2010 - X ZR 122/07

    Werkvertrag: Überschreitung einer Kostenangabe auf Grund unzutreffender Angabe …

    Auszug aus BGH, 08.11.2023 - VII ZB 20/20
    Da die unzutreffende Parteibezeichnung im Rubrum des angefochtenen landgerichtlichen Beschlusses als offenbare Unrichtigkeit berichtigt werden konnte, ist eine entsprechende berichtigende Auslegung der Rechtsmittelschrift nebst -begründung ebenfalls möglich und geboten (vgl. BGH…, Beschluss vom 22. Mai 2019 - VII ZB 87/17 Rn. 11, WM 2019, 1225; Urteil vom 21. Dezember 2010 - X ZR 122/07 Rn. 11 f., BauR 2011, 1034 = NZBau 2011, 290;… Urteil vom 19. Februar 2002 - VI ZR 394/00, NJW 2002, 1430, juris Rn. 14).
  • BGH, 26.08.2020 - VII ZB 39/19

    Sofortige Beschwerde des Rechtsnachfolgers eines Gläubigers bei Angabe der …

    Auszug aus BGH, 08.11.2023 - VII ZB 20/20
    Das Rechtsbeschwerdegericht kann ausgehend von dem Maßstab nach § 577 Abs. 2 Satz 4, § 559 Abs. 2 ZPO - von hier nicht geltend gemachten Verfahrensfehlern bei der Feststellung der maßgeblichen tatsächlichen Verhältnisse abgesehen - nur prüfen, ob die Beurteilung des Sachverhalts durch das Beschwerdegericht auf einer Verkennung der Rechtssätze über die Offenkundigkeit beruht (BGH…, Beschluss vom 24. Mai 2023 - VII ZB 69/21 Rn. 12, NJW 2023, 2489, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen; Beschluss vom 26. August 2020 - VII ZB 39/19 Rn. 21, BGHZ 227, 1).
  • BGH, 19.02.2002 - VI ZR 394/00

    Verfahrensrecht - Ordnungsgemäße Bezeichnung des Berufungsführers

    Auszug aus BGH, 08.11.2023 - VII ZB 20/20
    Da die unzutreffende Parteibezeichnung im Rubrum des angefochtenen landgerichtlichen Beschlusses als offenbare Unrichtigkeit berichtigt werden konnte, ist eine entsprechende berichtigende Auslegung der Rechtsmittelschrift nebst -begründung ebenfalls möglich und geboten (vgl. BGH…, Beschluss vom 22. Mai 2019 - VII ZB 87/17 Rn. 11, WM 2019, 1225;… Urteil vom 21. Dezember 2010 - X ZR 122/07 Rn. 11 f., BauR 2011, 1034 = NZBau 2011, 290; Urteil vom 19. Februar 2002 - VI ZR 394/00, NJW 2002, 1430, juris Rn. 14).
  • BGH, 04.05.1990 - V ZR 21/89

    Veräußerung des Erbbaurechts; Erhöhung des Erbbauzinses

    Auszug aus BGH, 08.11.2023 - VII ZB 20/20
    Die Feststellung, ob der von der Antragstellerin geltend gemachte Rechtsnachfolgetatbestand sich aus dem elektronisch geführten Handelsregister ergibt, muss den Tatsacheninstanzen überlassen bleiben (§ 577 Abs. 2 Satz 4, § 559 ZPO; vgl. BGH, Urteil vom 4. Mai 1990 - V ZR 21/89, NJW 1990, 2620, juris Rn. 19 für das Revisionsverfahren).
  • BGH, 20.05.2026 - VIII ZR 6/24

    Wann ist das Wirtschaftlichkeitsgebot verletzt?

    Dies träfe jedenfalls dann nicht zu, wenn die Klägerin - wie dies der im elektronisch geführten, allgemein zugänglichen Handelsregister (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Mai 2023 - VII ZB 69/21, BGHZ 237, 195 Rn. 17 ff.; vom 8. November 2023 - VII ZB 20/20, juris Rn. 14 f. [zur Offenkundigkeit von Eintragungen im Handelsregister iSv § 727 Abs. 1, 2 ZPO und iSv § 291 ZPO]) einsehbaren Anmeldung der Klägerin vom 16. Februar 2017 zu entnehmen ist - sich allein wegen einer Firmenänderung, also nur namentlich von der D. GmbH und Co. KG unterscheidet.
  • OLG Düsseldorf, 06.12.2024 - 16 W 8/24

    Weitere vollstreckbare Ausfertigung, Gefahr der Doppelvollstreckung, …

    Offenkundigkeit in diesem Sinne ist anzunehmen, wenn die die Rechtsnachfolge begründenden Tatsachen bei Gericht allgemeinkundig oder gerichtskundig sind (BGH, Beschluss vom 8. November 2023 - VII ZB 20/20, juris, Rn. 14).

    Bei der im Internet über das Gemeinsame Registerportal der Länder (www.handelsregister.de) aus dem elektronisch geführten Handelsregister ersichtlichen Eintragung der Verschmelzung zweier Rechtsträger handelt es sich um eine allgemeinkundige Tatsache (BGH, Beschluss vom 8. November 2023 - VII ZB 20/20, juris, Rn. 15).

    Rn. 49 Die für eine Rechtsnachfolge infolge Verschmelzung gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 1 UmwG notwendigen Registereintragungen nach § 16 Abs. 1, § 19 Abs. 1 Satz 1 UmwG (siehe auch BGH, Beschluss vom 8. November 2023 - VII ZB 20/20, juris, Rn. 17) ergeben sich hier im Hinblick auf die übertragende Gesellschaft, die A.-AG, zum einen aus dem vom Gläubiger bereits im landgerichtlichen Ausgangsverfahren im Original vorgelegten amtlichen Ausdruck (Abruf vom 27. Juli 2023) der betreffenden Handelsregistereintragungen (Amtsgericht Hannover, HRB 001), zum anderen - über die Suchfunktion "Auch gelöschte Firmen finden." - aber auch aus den Eintragungen im elektronischen Handelsregister selbst.

    Infolgedessen kann dahinstehen, ob als Nachweis der Eintragung im Zielregister ("Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.12.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 20.12.2021 und der Hauptversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 20.12.2021 mit der A.-AG mit Sitz in G.-Stadt (Amtsgericht Hannover HRB 001) verschmolzen.") auch der Eintrag im Ausgangsregister ("Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden B.-AG […] am 01.03.2022 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.") ausreichend wäre (siehe aber BGH, Beschluss vom 8. November 2023 - VII ZB 20/20, juris, Rn. 17).

  • BGH, 31.01.2024 - VII ZB 57/21

    Offenkundigkeit einer Rechtsnachfolge bei deren Bekanntmachung im Staatsanzeiger …

    Rn. 15 a) Die Entscheidung des Beschwerdegerichts stellt sich allerdings nicht bereits deshalb als rechtsfehlerhaft dar, weil die Rechtsnachfolge auf Gläubigerseite, wie die Rechtsbeschwerde geltend macht, aufgrund Eintragung im Handelsregister offenkundig wäre (vgl. hierzu grundsätzlich BGH, Beschluss vom 24. Mai 2023 - VII ZB 69/21, NJW 2023, 2489, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen; ebenso BGH, Beschluss vom 8. November 2023 - VII ZB 20/20, juris).
  • BFH, 30.04.2025 - XI B 33/24

    Zurechnung sexueller Dienstleistungen in einem Bordell ("Laufhaus")

    Beides ist offenkundig (vgl. zu gemeinsamen Registerportalen Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 08.11.2023 - VII ZB 20/20, Der Deutsche Rechtspfleger 2024, 286).
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