Rechtsprechung
| BGH, 09.10.2003 - VII ZB 25/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
ZPO § 574 Abs. 1
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Neuregelung des Beschwerderechts
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO (ab 1.1.2002) § 574 Abs. 1
Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 16.12.2009 - IV ZB 30/09
Wiedereinsetzung in den voringen Stand wegen Versäumung der Frist zur …
Allerdings dürfen erkennbar unklare oder ergänzungsbedürftige Angaben, deren Aufklärung nach § 139 ZPO geboten gewesen wäre, nach Fristablauf und auch noch mit der Rechtsbeschwerde erläutert oder vervollständigt werden (…BGH, Beschlüsse vom 18. Juli 2007 aaO Tz. 14;… vom 13. Juni 2007 aaO;… vom 10. Mai 2006 aaO m.w.N.; vom 6. Mai 1999 - VII ZB 6/99 - NJW 1999, 2284 unter 3 c m.w.N.;… vom 12. Mai 1998 aaO m.w.N.;… vom 8. April 1997 aaO m.w.N.; vom 10. Februar 1994 - VII ZB 25/03 - VersR 1994, 1368 unter 2 a m.w.N.). - BGH, 27.11.2003 - VII ZB 33/03
Unzulässigkeit einer weiteren Beschwerde zum BGH
Die Beschwerde ist unabhängig davon, daß sie weder als sofortige Beschwerde noch als außerordentliche Beschwerde zulässig ist (BGH, Beschluß vom 7. März 2002 - IX ZB 11/02, BGHZ 150, 133, 135; Beschluß vom 9. Oktober 2003 - VII ZB 25/03 -), schon deshalb zu verwerfen, weil sie nicht durch einen beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt eingelegt worden ist, § 78 Abs. 1 Satz 4 ZPO (BGH, Beschluß vom 21. März 2002 - IX ZB 18/02, NJW 2002, 2181).
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