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Rechtsprechung
   BGH, 23.01.2014 - VII ZB 49/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,2116
BGH, 23.01.2014 - VII ZB 49/13 (https://dejure.org/2014,2116)
BGH, Entscheidung vom 23.01.2014 - VII ZB 49/13 (https://dejure.org/2014,2116)
BGH, Entscheidung vom 23. Januar 2014 - VII ZB 49/13 (https://dejure.org/2014,2116)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    ZPO § 322

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Unzulässigkeit einer erneuten Werklohnklage nach Abweisung einer ersten Klage mangels einer prüfbaren Schlussrechnung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 322 ZPO, § 631 BGB, §§ 631 ff BGB, § 641 BGB
    Unzulässigkeit einer erneuten Werklohnklage nach Abweisung einer ersten Klage mangels einer prüfbaren Schlussrechnung

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit einer erneuten Klage bei vorheriger Abweisung einer Werklohnklage mangels prüfbarer Schlussrechnung als derzeit unbegründet

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Rechtskräftig abgewiesene Klage auf Zahlugn des Werklohns mangels prüfbarer Schlussrechnung ist präjuduzielle Wirkung im Folgeprozess; § 322 ZPO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 322
    Möglichkeit einer erneuten Klage bei vorheriger Abweisung einer Werklohnklage mangels prüfbarer Schlussrechnung als derzeit unbegründet

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Klage mangels Prüfbarkeit abgewiesen: Darlegung im Folgeprozess?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Eine nicht prüfbare Schlussrechnung - und die erneute Werklohnklage

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Unternehmer muss rechtkräftig festgestelltes Fehlen der Fällgkeit seiner Werklohnforderung gegen sich gelten lassen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Unternehmer muss rechtkräftig festgestelltes Fehlen der Fällgkeit seiner Werklohnforderung gegen sich gelten lassen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Klage mangels Prüfbarkeit abgewiesen: Darlegung im Folgeprozess? (IBR 2014, 246)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 1306
  • MDR 2014, 337
  • NZBau 2014, 224
  • VersR 2015, 595
  • BauR 2014, 873
  • ZfBR 2014, 355
 
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Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 28.07.2011 - VII ZR 180/10

    Umfang und Zeitpunkt der materiellen Rechtskraft: Klage abweisendes Urteil …

    Auszug aus BGH, 23.01.2014 - VII ZB 49/13
    Die Fälligkeit des Anspruchs kann daher im Folgeprozess nur aufgrund von nach dem Erstprozess entstandenen neuen Tatsachen angenommen werden (BGH, Urteil vom 28. Juli 2007 - VII ZR 180/10, BauR 2011, 1846 Rn. 12 = NZBau 2011, 670).

    Das ist im Zivilprozess grundsätzlich der Zeitpunkt der letzten mündlichen Tatsachenverhandlung (BGH, Urteil vom 28. Juli 2007 - VII ZR 180/10, aaO Rn. 13).

  • BGH, 09.12.1987 - IVb ZR 4/87

    Angabe der ladungsfähigen Anschrift des Klägers in der Klageschrift

    Auszug aus BGH, 23.01.2014 - VII ZB 49/13
    In der Zurückweisung der Berufung als unbegründet statt als unzulässig liegt kein Verstoß gegen das Verbot der Schlechterstellung des Rechtsmittelführers (vgl. BGH, Urteil vom 9. Dezember 1987 - IVb ZR 4/87, BGHZ 102, 332, 337); im Ergebnis bleibt es, was die Werklohnforderung betrifft, bei der Prozessabweisung durch das Landgericht, die durch die Entscheidung des Berufungsgerichts aus formellen Gründen bestätigt werden sollte.
  • BGH, 09.04.2013 - VIII ZB 64/12

    Mietrechtsstreit: Anforderungen an eine Berufungsbegründungsschrift nach …

    Auszug aus BGH, 23.01.2014 - VII ZB 49/13
    Ob die von ihm erhobenen Rügen schlüssig oder auch nur vertretbar sind, ist ohne Belang (BGH, Beschluss vom 9. April 2013 - VIII ZB 64/12, WuM 2013, 367 Rn. 8 m.w.N.).
  • BGH, 09.12.2022 - V ZR 72/21

    Umfang der Rechtskraftwirkung eines wegen des fehlenden Eintritts von …

    Rn. 9 (1) Geklärt ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung, dass bei der Abweisung einer Zahlungsklage als derzeit unbegründet gemäß § 322 Abs. 1 ZPO in Rechtskraft erwächst, dass der Kläger bis zu dem Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung keinen zur Zahlung fälligen Anspruch gegen den Beklagten hatte (vgl. hierzu Senat, Urteil vom 6. Oktober 1989 - V ZR 263/86, WM 1989, 1897, 1898; BGH…, Urteil vom 28. Juli 2011 - VII ZR 180/10, NJW-RR 2011, 1528 Rn. 12; Beschluss vom 23. Januar 2014 - VII ZB 49/13, NJW 2014, 1306 Rn. 11).

    Rn. 14 (c) Soweit das Gericht des Vorprozesses bei einer Klageabweisung als zurzeit unbegründet wegen des fehlenden Eintritts von aufschiebenden Bedingungen in den Entscheidungsgründen das Bestehen des geltend gemachten Anspruchs - mit Ausnahme des Eintritts von aufschiebenden Bedingungen - bejaht hat, ist es dem Beklagten aufgrund der Rechtskraftwirkung dieses Urteils im Folgeprozess mithin verwehrt, Einwendungen und Einreden gegen das Bestehen des Anspruchs geltend zu machen, die bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung bzw. dem diesem entsprechenden Zeitpunkt des Vorprozesses entstanden sind (vgl. zum maßgeblichen Zeitpunkt BGH…, Urteil vom 28. Juli 2011 - VII ZR 180/10, NJW-RR 2011, 1528 Rn. 13; Beschluss vom 23. Januar 2014 - VII ZB 49/13, NJW 2014, 1306 Rn. 11).

  • OLG Düsseldorf, 13.03.2020 - 22 U 222/19

    Angelieferte, aber nicht eingebaute Bauteile sind keine erbrachten Leistungen!

    Im Zivilprozessrecht führt eine - entsprechend den vorstehenden materiell-rechtlichen Grundsätzen - (nur) nicht prüfbare Schlussrechnung zur Abweisung einer (hier nicht gegebenen) Aktivklage (z.B. des Werkunternehmers) als (nur) " derzeit unbegründet ", die - im Sinne insoweit eingeschränkter Rechtskraft - den Vorbehalt (sei es im Tenor oder sei es zumindest in den Gründen) enthalten muss und damit die Möglichkeit einer erneuten Geltendmachung der Werklohnforderung mit einer dann (erstmals) prüffähigen Schlussrechnung begründet bzw. offenlässt (vgl. BGH, Beschluss vom 23.01.2014, VII ZB 49/13; OLG Koblenz, Beschluss vom 24.06.2013, 3 U 102/13 mit Anm. Voit;… Kniffka/Koeble, a.a.O., 5. Teil, Rn 239 mwN;… Zöller-Vollkommer, 33. Auflage 2020, Vor § 322, Rn 57/58 mwN;… Ingenstau/Korbion-Locher, a.a.O., § 14 Abs. 1 VOB/B, Rn 8 mwN).

    Daraus folgt indes zugleich, dass ein Urteil, mit dem die Aufrechnung des Werkunternehmers mit einer Restwerklohnforderung gegen die Klage des Auftraggebers auf Erstattung von überzahlten Abschlagszahlungen nur mangels (vorrangig zu prüfender) Prüfbarkeit seiner Schlussrechnung zurückgewiesen wird, infolge der entsprechenden Ausführungen des Erstgerichts in den Urteilsgründen eben auch nur eingeschränkte Rechtskraft dahingehend entfaltet, dass dem beklagten Werkunternehmer die spätere aktive Geltendmachung seiner (dann ggf. erstmals prüffähig abgerechneten und damit fälligen) Restwerklohnforderung vorbehalten bleibt (vgl. BGH, Beschluss vom 23.01.2014, VII ZB 49/13; OLG Koblenz, Beschluss vom 24.06.2013, 3 U 102/13 mit Anm. Voit;… Kniffka/Koeble, a.a.O., 5. Teil, Rn 239 mwN;… Zöller-Vollkommer, a.a.O., Vor § 322, Rn 57/58 mwN;… Ingenstau/Korbion-Locher, a.a.O., § 14 Abs. 1 VOB/B, Rn 8 mwN).

  • BGH, 25.04.2023 - VIII ZR 184/21

    Anforderung an Berufungsbegründung in Sachen Mieterhöhung

    Eine solche Entscheidung verstößt nicht gegen das Verschlechterungsverbot, weil dadurch die Wirkungen der Rechtskraft des angefochtenen Urteils nicht zum Nachteil des Revisionsführers verändert werden, da es im Ergebnis bei der Entscheidung des Erstgerichts bleibt (vgl. BGH, Urteile vom 9. Dezember 1987 - IVb ZR 4/87, BGHZ 102, 332, 337 f.;… vom 19. November 2020 - I ZR 110/19, juris Rn. 12; Beschluss vom 23. Januar 2014 - VII ZB 49/13, NJW 2014, 1306 Rn. 14).
  • OLG Karlsruhe, 29.03.2019 - 12 U 94/18

    Gegenwertforderung der VBL gegen einen ausgeschiedenen Beteiligten

    Demnach ist auf den Zeitpunkt abzustellen, zu dem die Parteien spätestens Tatsachen vortragen können, über die das Gericht zu befinden hat und auf die es sein Urteil stützt; dies ist in der Regel der Schluss der mündlichen Verhandlung, auf die das Urteil ergeht (vgl. BGH, Beschluss vom 23.01.2014, VII ZB 49/13, Rn. 11).
  • OLG Nürnberg, 22.12.2022 - 13 U 630/21

    Abrechnung nach Aufwand: Besteller muss unwirtschaftliche Betriebsführung …

    Das hat präjudizielle Wirkungen in dem Sinne, dass die im Vorprozess entschiedene Rechtsfolge im nachfolgenden Prozess einer erneuten rechtlichen Würdigung nicht zugänglich ist (BGH, Beschluss vom 23. Januar 2014 - VII ZB 49/13).

    Mithin kann die Klägerin die Klage, gestützt auf einen nach Schluss der mündlichen Verhandlung im Vorprozess entstandenen Umstand, hier die erstellte Schlussrechnung, erneut erheben (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Januar 2014 - VII ZB 49/13).

    Die Fälligkeit des Anspruchs kann daher im Folgeprozess nur aufgrund von nach dem Erstprozess entstandenen neuen Tatsachen angenommen werden (BGH, Beschluss vom 23. Januar 2014 - VII ZB 49/13).

  • OLG Düsseldorf, 19.12.2023 - 21 U 90/23

    Fälligkeit des Anspruchs auf Werklohnzahlung; Erfordernis der Abnahme des …

    In einem Folgeprozess kann daher noch vorgebracht werden, dass nach der Entscheidung des Gerichts des Erstprozesses Fälligkeit eingetreten ist (BGH, Beschluss vom 23.01.2014 - VII ZB 49/13, NJW 2014, 1306).
  • OLG Braunschweig, 28.04.2026 - 2 U 64/25

    Architekt; Planung; Urheberrecht; Originalität; Gesamteindruck; Anpassung; …

    Demgemäß hindert die Rechtskraft eines Urteils eine neue, abweichende Entscheidung nicht, wenn dies durch eine nach Schluss der letzten mündlichen Verhandlung erfolgte Änderung des Sachverhalts veranlasst ist, denn dann sind die zeitlichen Grenzen der Rechtskraft überschritten (std. Rspr., vgl. z. B. BGH…, Urteil vom 10.11.2023 - V ZR 51/23, NJW 2024, 1183 Rn. 38; ders., Beschluss vom 23.01.2014 - VII ZB 49/13, NJW 2014, 1306, Rn. 11).
  • OLG Frankfurt, 21.04.2017 - 29 U 180/16

    Rechtskraftwirkung des eine Werklohnklage teils endgültig, teils als derzeit …

    Eben diese Entscheidung erwächst indessen in Rechtskraft mit der Folge, dass der unterlegene Kläger eine zweite Klage zu derselben Forderung nur auf Tatsachen stützen kann, die nach dem Schluss der letzten mündlichen Tatsachenverhandlung im Vorprozess eingetreten sein, die Fälligkeit nachträglich herbeigeführt haben sollen (vgl. BGH NJW 2014, 1306 f. [BGH 23.01.2014 - VII ZB 49/13] [Tz. 11]; NZBau 2011, 670 f. [BGH 28.07.2011 - VII ZR 180/10] [Tz. 12 f.]; WM 1989, 1897 ff. [BGH 06.10.1989 - V ZR 283/86] [Tz. 17]; BGHZ 143, 169, 172).

    Eben diese Entscheidung erwächst indessen in Rechtskraft mit der Folge, dass der unterlegene Kläger eine zweite Klage zu derselben Forderung nur auf Tatsachen stützen kann, die nach dem Schluss der letzten mündlichen Tatsachenverhandlung im Vorprozess eingetreten sein, die Fälligkeit nachträglich herbeigeführt haben sollen (vgl. BGH NJW 2014, 1306 f. [BGH 23.01.2014 - VII ZB 49/13] [Tz. 11]; NZBau 2011, 670 f. [BGH 28.07.2011 - VII ZR 180/10] [Tz. 12 f.]; WM 1989, 1897 ff. [BGH 06.10.1989 - V ZR 283/86] [Tz. 17]; BGHZ 143, 169, 172).

  • KG, 25.02.2020 - 9 U 18/18

    Schadenersatz wegen notarieller Amtspflichtverletzung

    Die Fälligkeit des Anspruchs kann daher im Folgeprozess nur aufgrund von nach dem Erstprozess entstandenen neuen Tatsachen angenommen werden" (BGH, Beschluss vom 23. Januar 2014 - VII ZB 49/13 -, Rn. 11, juris).
  • BGH, 27.03.2019 - IV ZR 214/16

    Rechtsschutzversicherung: Bindung des Rechtsschutzversicherers an eine im …

    Ob dies der Fall ist, kann vorliegend vom Senat mangels unstreitigen Parteivorbringens zu den maßgeblichen Tatsachen nicht festgestellt werden (vgl. BGH…, Urteil vom 2. März 2017 - I ZR 273/14, NJW-RR 2017, 676 Rn. 44 m.w.N.; zum Vortrag in einem etwaigen nachfolgen den Prozess vgl. BGH, Beschluss vom 23. Januar 2014 - VII ZB 49/13, VersR 2015, 595 Rn. 11 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 19.06.2017 - 13 U 45/16

    Abänderung der erstinstanzlichen Entscheidung als (nur) "derzeit unbegründet" im …

  • OLG Köln, 02.08.2017 - 16 U 76/16
  • OLG Köln, 15.11.2018 - 19 U 153/18

    Voraussetzungen des Anspruchs eines Vermittlers von Finanzdienstleistungen auf …

  • OLG Bamberg, 19.10.2017 - 1 U 29/17

    Krankheitskostenversicherung: Erstattungsfähigkeit des Entgelts für allgemeine …

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