Rechtsprechung
| BGH, 27.09.2023 - VII ZR 113/22 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Nichtzulassungsbeschwerde: Gehörsverletzung bei Nichtbeachtung von Parteivortag zu fehlerhafter Anwendung einer Präklusionsvorschrift
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 103 Abs 1 GG, § 128 Abs 2 ZPO, § 531 Abs 2 S 1 Nr 1 ZPO, § 544 Abs 9 ZPO
Nichtzulassungsbeschwerde: Gehörsverletzung bei Nichtbeachtung von Parteivortag zu fehlerhafter Anwendung einer Präklusionsvorschrift - IWW
§ 544 Abs. 9 ZPO, § 531 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 bis 3 ZPO, Art. 103 Abs. 1 GG, § 531 ZPO, § 531 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO, § 128 Abs. 2 Satz 2 ZPO
- Wolters Kluwer
Inanspruchnahme eines Tierarztes auf Schadensersatz nach einer als fehlerhaft beanstandeten Ankaufuntersuchung; Zulassung neuer Angriffs- und Verteidigungsmittel
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Inanspruchnahme eines Tierarztes auf Schadensersatz nach einer als fehlerhaft beanstandeten Ankaufuntersuchung; Zulassung neuer Angriffs- und Verteidigungsmittel
- rechtsportal.de
Inanspruchnahme eines Tierarztes auf Schadensersatz nach einer als fehlerhaft beanstandeten Ankaufuntersuchung; Zulassung neuer Angriffs- und Verteidigungsmittel
- datenbank.nwb.de
Nichtzulassungsbeschwerde: Gehörsverletzung bei Nichtbeachtung von Parteivortag zu fehlerhafter Anwendung einer Präklusionsvorschrift
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Rechtsansicht beeinflusst Parteivortrag: Neue Angriffs- und Verteidigungsmittel möglich!
Verfahrensgang
- LG Verden, 08.01.2021 - 1 O 130/20
- OLG Celle, 25.04.2022 - 20 U 5/21
- BGH, 27.09.2023 - VII ZR 113/22
Papierfundstellen
- SpuRt 2024, 51
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BGH, 21.12.2011 - VIII ZR 166/11
Neues Verteidigungsmittel in der Berufungsinstanz: Beeinflussung des …
Auszug aus BGH, 27.09.2023 - VII ZR 113/22
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs findet diese Vorschrift aber nur unter der ungeschriebenen Voraussetzung Anwendung, dass die Rechtsansicht des Gerichts den erstinstanzlichen Sachvortrag der Partei beeinflusst hat und daher, ohne dass deswegen ein Verfahrensfehler gegeben wäre, (mit-)ursächlich dafür geworden ist, dass sich Parteivorbringen in das Berufungsverfahren verlagert hat (BGH, Urteil vom 21. Dezember 2011 - VIII ZR 166/11 Rn. 19, MDR 2012, 487;… Beschluss vom 22. Februar 2007 - III ZR 114/06 Rn. 7, MDR 2007, 971).Das erstinstanzliche Gericht kann aber auch durch das Unterlassen von Hinweisen den Eindruck erwecken, der bisherige Parteivortrag sei ausreichend (BGH, Urteil vom 21. Dezember 2011 - VIII ZR 166/11 Rn. 20, MDR 2012, 487).
- BGH, 22.02.2007 - III ZR 114/06
Zurückweisung eines Beweisantrages auf Vernehmung eines erstinstanzlich nicht …
Auszug aus BGH, 27.09.2023 - VII ZR 113/22
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs findet diese Vorschrift aber nur unter der ungeschriebenen Voraussetzung Anwendung, dass die Rechtsansicht des Gerichts den erstinstanzlichen Sachvortrag der Partei beeinflusst hat und daher, ohne dass deswegen ein Verfahrensfehler gegeben wäre, (mit-)ursächlich dafür geworden ist, dass sich Parteivorbringen in das Berufungsverfahren verlagert hat (BGH…, Urteil vom 21. Dezember 2011 - VIII ZR 166/11 Rn. 19, MDR 2012, 487; Beschluss vom 22. Februar 2007 - III ZR 114/06 Rn. 7, MDR 2007, 971). - BGH, 20.03.2019 - VII ZR 182/18
Rechtliches Gehör: Zurückweisung eines Angriffsmittels durch das …
Auszug aus BGH, 27.09.2023 - VII ZR 113/22
Rn. 14 a) Bleibt ein Angriffsmittel einer Partei deswegen unberücksichtigt, weil der Tatrichter es in offenkundig fehlerhafter Anwendung einer Präklusionsvorschrift wie derjenigen des § 531 ZPO zu Unrecht zurückgewiesen hat, so ist zugleich das rechtliche Gehör der Partei (Art. 103 Abs. 1 GG) verletzt (BGH, Beschluss vom 20. März 2019 - VII ZR 182/18 Rn. 15 m.w.N., BauR 2019, 1207 = NZBau 2019, 365).
- BGH, 11.07.2024 - V ZR 164/23
Gehörsverstoß bei unrichtiger Anwendung einer Präklusionsvorschrift; Zulassung …
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs findet diese Vorschrift allerdings nur unter der ungeschriebenen Voraussetzung Anwendung, dass die Rechtsansicht des Gerichts den erstinstanzlichen Sachvortrag der Partei beeinflusst hat und daher, ohne dass deswegen ein Verfahrensfehler gegeben wäre, (mit-)ursächlich dafür geworden ist, dass sich Parteivorbringen in das Berufungsverfahren verlagert hat (BGH, Beschluss vom 27. September 2023 - VII ZR 113/22, juris Rn. 16).Das erstinstanzliche Gericht kann aber auch durch das Unterlassen von Hinweisen den Eindruck erwecken, der bisherige Parteivortrag sei ausreichend (BGH, Beschluss vom 27. September 2023 - VII ZR 113/22, aaO).
- BGH, 06.03.2025 - VII ZR 224/23
Zurückweisung eines Beweismittels im Berufungsverfahren; Folgen einer …
Rn. 14 a) Bleibt ein Angriffsmittel einer Partei deswegen unberücksichtigt, weil der Tatrichter es in offenkundig fehlerhafter Anwendung einer Präklusionsvorschrift wie derjenigen des § 531 ZPO zu Unrecht zurückgewiesen hat, so ist zugleich das rechtliche Gehör der Partei (Art. 103 Abs. 1 GG) verletzt (BGH, Beschluss vom 27. September 2023 - VII ZR 113/22 Rn. 14, juris;… Beschluss vom 20. März 2019 - VII ZR 182/18 Rn. 15 m.w.N., BauR 2019, 1207 = NZBau 2019, 365). - BGH, 11.07.2024 - I ZR 4/24
Verletzung der urheberrechtlichen Nutzungsrechte an einer Gebrauchsanweisung
In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass Art. 103 Abs. 1 GG dann verletzt ist, wenn das Tatgericht Vorbringen wegen offensichtlich fehlerhafter Anwendung von Präklusionsvorschriften nicht berücksichtigt (BGH…, Beschluss vom 3. März 2015 - VI ZR 490/13, NJW-RR 2015, 1278 [juris Rn. 7] mwN; Beschluss vom 27. September 2023 - VII ZR 113/22, SpuRt 2024, 51 [juris Rn. 14] mwN; vgl. BGH…, Beschluss vom 21. April 2022 - I ZB 36/21, NJW-RR 2022, 1425 [juris Rn. 24] mwN;… Beschluss vom 26. Januar 2023 - I ZR 106/22, MMR 2023, 504 [juris Rn. 13]).
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