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| BGH, 18.06.2009 - VII ZR 160/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Arglistige Täuschung über durchgeführte Schallschutzmaßnahmen? (IMR 2009, 323)
Verfahrensgang
- LG Leipzig, 07.02.2008 - 8 O 3069/06
- OLG Dresden, 15.07.2008 - 9 U 388/08
- BGH, 18.06.2009 - VII ZR 160/08
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Bamberg, 07.08.2009 - 6 U 30/09
Rücktrittsrecht des Käufers nach 13 Monaten Möbel-Gestank
Die vom Beklagten zitierte Entscheidung des BGH (Urt. v. 04.03.2009 - VII ZR 160/08 - NJW 2009, 2056 f.) gibt keinen Anlass von der angekündigten Zurückweisung der Berufung nach § 522 Abs. 2 ZPO abzusehen und nunmehr Termin zur mündlichen Verhandlung zu bestimmen. - LG Bonn, 25.08.2009 - 13 O 187/08
Voraussetzungen eines Anspruchs auf Rückabwicklung eines Leasingvertrags über ein …
Diese orientiert sich in Ermangelung abweichender Anhaltspunkte an der üblichen Beschaffenheit gleichartiger Sachen (BGH, Urteil v. 04.03.2009 - VII ZR 160/08).Denn eine Kaufsache, die dem Stand der Technik gleichartiger Sachen entspricht, ist nicht deswegen nach § 434 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BGB mangelhaft, weil der Stand der Technik hinter der tatsächlichen oder durchschnittlichen Käufererwartung zurückbleibt (BGH, Urteil v. 04.03.2009 - VII ZR 160/08).
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