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| BGH, 11.04.1957 - VII ZR 207/56 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
Papierfundstellen
- WM 1957, 876
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- RG, 17.09.1906 - VI 612/05
Bürgschaft beim Zwangsvergleich
Auszug aus BGH, 11.04.1957 - VII ZR 207/56
Auf den Wortlaut der Bürgschaftsübernahme im einzelnen kommt es nicht an (RGZ 62, 172 [174]; 64, 82 [84];… RGRK BGB 10. Aufl. Anm. 1 a zu § 765). - RG, 14.12.1905 - VI 7/05
Kann die Unterzeichnung einer Urkunde, die nur Bestimmungen über die …
- BGH, 14.11.1991 - IX ZR 20/91
Übernahme einer Bürgschaft durch Mitglieder einer Baubetreuungsgesellschaft
Unklarheiten können gemäß den allgemeinen Regeln (§§ 133, 157 BGB) durch Auslegung behoben werden (RGZ 71, 113, 115; BGHZ 25, 318, 319; BGH, Urt. v. 11. April 1957 - VII ZR 207/56, WM 1957, 876 unter 1;… Staudinger/Horn, BGB 12. Aufl. § 765 Rdn. 18). - OLG Düsseldorf, 27.06.2013 - 13 U 4/13
Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung eines Übergabevertrages bzgl. einer …
Durch eine - hier nicht vorliegende - Unklarheit wird die Wirksamkeit des Bürgschaftsvertrages nicht in Frage gestellt, wenn sie durch Auslegung behoben werden kann, wobei erforderlich ist, dass der durch Auslegung zu ermittelnde Wille über den Umfang der Bürgschaft irgendwie bereits in der Bürgschaftsurkunde seinen Ausdruck gefunden hat (BGH WM 1984, 924; 1957, 876; 1222; BGHZ 76, 187, 189). - OLG Dresden, 28.02.2001 - 18 U 2141/00
Bürgschaften für "laufende Warenkredite" - Anwendung der Grundsätze zu …
Aus diesem Grunde entspricht es nach der Überzeugung des Senats dem Verständnis der typischerweise mit derartigen Geschäften befassten Kreise, dass sich die Übernahme einer (Höchstbetrags-) Bürgschaft für "alle" oder "sämtliche" Forderungen aus regelmäßigen Warenlieferungen im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung nicht nur auf bestehende Rückstände sondern auch auf künftige Verbindlichkeiten bezieht (im Ergebnis ähnlich: BGH, Urteil vom 06.07.1957, WM 1957, 876 f.). - BGH, 29.05.1984 - IX ZR 57/83
Anforderungen an das Erfordernis der Schriftform; Wesentliche Teile einer …
Durch diese Unklarheit wird die Wirksamkeit des Bürgschaftsvertrages nicht in Frage gestellt, wenn sie durch Auslegung behoben werden kann, wobei erforderlich ist, daß der durch Auslegung zu ermittelnde Wille über den Umfang der Bürgschaft irgendwie bereits in der Bürgschaftsurkunde seinen Ausdruck gefunden hat (vgl. BGH Urteil vom 11. April 1957 - VII ZR 207/56 = WM 1957, 876; Urteil vom 27. Mai 1957 - VII ZR 410/56 = WM 1957, 1222; BGHZ 76, 187, 189).
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