Rechtsprechung
| BGH, 26.10.2006 - VII ZR 209/05 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Kurze Verjährung trotz Schuldanerkenntnisses? (IBR 2007, 68)
Verfahrensgang
- LG Osnabrück, 14.01.2005 - 3 O 2529/04
- OLG Oldenburg, 21.07.2005 - 8 U 31/05
- BGH, 26.10.2006 - VII ZR 209/05
Wird zitiert von ... (3)
- LG Arnsberg, 24.03.2017 - 2 O 375/16
Mangelhaftigkeit eines Neuwagens aufgrund einer eingebauten …
- OLG Stuttgart, 01.02.2023 - 23 U 4323/21
Dieselverfahren: Ansprüche des Kfz-Käufers wegen unzulässiger Abschalteinrichtung …
Rn. 82 Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu Unfallwagen - eine Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (§ 439 Abs. 1 Alt. 1 BGB) komme nicht in Betracht, weil sich der Charakter des Fahrzeugs als Unfallwagen nicht durch eine Nachbesserung korrigieren lasse (BGH, Urteil vom 7. Juni 2006 - VII ZR 209/05, juris, Rn. 17) - lässt sich auf ein Fahrzeug mit einer insoweit unterstellt unzulässigen Abschalteinrichtung nicht übertragen. - OLG Stuttgart, 22.02.2023 - 23 U 1493/21
Schadensersatzanspruch eines Käufers eines Gebrauchtfahrzeugs gegen den …
Rn. 70 Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu Unfallwagen - eine Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (§ 439 Abs. 1 Alt. 1 BGB) komme nicht in Betracht, weil sich der Charakter des Fahrzeugs als Unfallwagen nicht durch eine Nachbesserung korrigieren lasse (BGH, Urteil vom 7. Juni 2006 - VII ZR 209/05, juris, Rn. 17) - lässt sich auf ein Fahrzeug mit einer insoweit unterstellt unzulässigen Abschalteinrichtung nicht übertragen.
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