Rechtsprechung
| BGH, 30.01.1992 - VII ZR 237/90 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für eine Rückforderung von Überzahlungen bei Bauverträgen - Herleitung des Umfangs der Überprüfbarkeit der Rechnungen aus dem Zweck und den Aufgaben der staatlichen Rechnungsprüfung - Erheblichkeit der Behauptung über das Fehlen einer bestimmten ...
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 812
Bauvertrag; Mess- und Rechenfehler; Rückforderung von Überzahlungen - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Vergütung: Überzahlung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)
Besprechungen u.ä. (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Überzahlungen beim Bauvertrag (IBR 1992, 176)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Rückforderung von Überzahlungen bei Bauverträgen der öffentlichen Hand (IBR 1992, 350)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1992, 727
- MDR 1992, 875
- WM 1992, 1076
- BB 1992, 735
- DB 1992, 1772
- BauR 1992, 371
- ZfBR 1992, 161
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (4)
- BGH, 24.01.1974 - VII ZR 73/73
Bindungswirkung eines gemeinsamen Aufmaßes
Auszug aus BGH, 30.01.1992 - VII ZR 237/90
Zwar hat der Senat die Möglichkeit erörtert, daß ein gemeinsames Aufmaß als bindend vereinbart worden sein kann (BGH, Urteil vom 24. Januar 1974 - VII ZR 73/73 = BauR 1974, 210; BGH, Urteil vom 30. Januar 1975 - VII ZR 206/73 = BauR 1975, 211). - BGH, 22.11.1979 - VII ZR 31/79
Voraussetzungen der Verwirkung; Geltendmachung von Rückforderungsansprüchen lange …
Auszug aus BGH, 30.01.1992 - VII ZR 237/90
Er hat aber andererseits betont, daß der Umfang der Überprüfbarkeit der Rechnung aus dem Zweck und den Aufgaben der staatlichen Rechnungsprüfung hergeleitet werden muß und deshalb nicht auf Meß- und Rechenfehler beschränkt sein kann, und daß weitergehende Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung nicht ausgeschlossen sind (BGH, Urteil vom 22. Mai 1975 - VII ZR 266/74 = BauR 1975, 424; BGH, Urteil vom 22. November 1979 - VII ZR 31/79 = BauR 1980, 180 = ZfBR 1980, 22). - BGH, 30.01.1975 - VII ZR 206/73
Bindung eines gemeinsamen Aufmaßes
Auszug aus BGH, 30.01.1992 - VII ZR 237/90
Zwar hat der Senat die Möglichkeit erörtert, daß ein gemeinsames Aufmaß als bindend vereinbart worden sein kann (BGH, Urteil vom 24. Januar 1974 - VII ZR 73/73 = BauR 1974, 210; BGH, Urteil vom 30. Januar 1975 - VII ZR 206/73 = BauR 1975, 211). - BGH, 22.05.1975 - VII ZR 266/74
Durchsetzung einer auf einem Rechenfehler beruhenden Nachforderung
Auszug aus BGH, 30.01.1992 - VII ZR 237/90
Er hat aber andererseits betont, daß der Umfang der Überprüfbarkeit der Rechnung aus dem Zweck und den Aufgaben der staatlichen Rechnungsprüfung hergeleitet werden muß und deshalb nicht auf Meß- und Rechenfehler beschränkt sein kann, und daß weitergehende Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung nicht ausgeschlossen sind (BGH, Urteil vom 22. Mai 1975 - VII ZR 266/74 = BauR 1975, 424; BGH, Urteil vom 22. November 1979 - VII ZR 31/79 = BauR 1980, 180 = ZfBR 1980, 22).
- OLG Brandenburg, 20.07.2023 - 10 U 14/23
Vergütung von Baumfällarbeiten; Wirksamkeit einer Vereinbarung negativer Preise …
Sie können deshalb dadurch auch nicht präkludiert werden (BGH, Urteil vom 30. Januar 1992 - VII ZR 237/90 -, juris; BGH, Urteil vom 24. Januar 1974 - VII ZR 73/73 -, juris; OLG Karlsruhe…, Urteil vom 28. Dezember 2001 - 7 U 299/97 -, Rn. 129, juris). - OLG Karlsruhe, 28.12.2001 - 7 U 299/97
Billigstes Angebot nicht gleich wirtschaftlichstes Angebot
Auch durch ein gemeinsames Aufmaß ist der Klägerin nicht der Einwand abgeschnitten, die Leistung sei von einer anderen Position erfasst, sie sei nach den Vereinbarungen nicht berechenbar, bei richtiger Vertragsauslegung anders zu berechnen oder die Leistung sei überhaupt nicht vertraglich vereinbart (BGH NJW-RR 1992, 727).Das Aufmaß bindet insoweit nicht (vgl, BGH NJW-RR 1992, 727).
Auch insoweit hat das Aufmaß keine Bindungswirkung (BGH NJW-RR 1992, 727).
Eine solche Korrektur ist zulässig (BGH NJW-RR 1992, 727).
- OLG Düsseldorf, 08.05.2007 - 23 U 163/06
Zum Verjährungsbeginn nach § 199 BGB : Übergang vom alten Verjährungsrecht - …
Die nach ihrer Ansicht unberechtigte Bezahlung der Schlussrechnung kann die Klägerin daher nicht aus der vertraglichen Zahlungsabrede, sondern nur nach Bereicherungsrecht zurückfordern, wenn und soweit der Zahlung ein rechtlicher Grund nicht zugrunde lag (BGH Urt. v. 30.1.1992 - VII ZR 237/90O, NJW-RR 1992, 727;… OLG Dresden, Urt. v. 14.6.2006 - 6 U 2321/05, IBR 2006, 485;… Ingenstau/Korbion/Locher, a.a.O. § 16 VOB/B Rdn. 45).
- OLG Frankfurt, 01.07.2009 - 1 U 20/08
VOB-Bauvertrag: Vergütung von Nachtragsleistungen und Stundenlohnarbeiten
Das Aufmass entfaltet keine Bindungswirkung hinsichtlich vertraglicher Abreden (…Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 3. Aufl. 2008, 5. Teil Rn. 163, 2. Abs.; BGH, Urt. v. 30.01.1992 - VII ZR 237/90 -, NJW-RR 1992, 727 [juris Rn. 8]); eine "Anordnung der Bauleitung" kann nicht die Prüfung ersparen, ob, in welchem Umfang und in welcher Art die angeordnete Leistung vertraglich geschuldet war (…BGH, a.a.O.;… OLG Karlsruhe, Urt. v. 28.12.2001 - 7 U 299/97 -, BauR 2003, 1244 [juris Rn. 129]). - OLG Brandenburg, 27.08.2002 - 11 U 15/99
Rechtsnatur und Bindungswirkung der Massenfeststellung durch den Bauleiter
Zur verbindlichen abschließenden vertraglichen Regelung der sich aus einem Bauvorhaben ergebenden Vergütungsansprüche ist der Architekt oder Bauleiter grundsätzlich nicht befugt (BGH IBR 92, 350). - OLG Braunschweig, 18.11.1999 - 8 U 136/99
Anspruch des Bauunternehmers gegen Subunternehmer auf Rückzahlung von Werklohn …
Da ein gemeinsames Aufmaß gerade dazu führt, Einwendungen auszuschließen, zu deren Zweck das Aufmaß erstellt worden ist (vergleiche BGH NJW-RR 1992, 727; BGH NJW 1974, 646; OLG Stuttgart BauR 1972, 318), folgt daraus, dass die Beteiligten auch gerade diese Rechtswirkungen erzeugen wollten. - OLG Dresden, 03.06.1999 - 7 U 616/99
Übergehen entscheidungserheblichen Tatsachenstoffs durch das Berufungsgericht; …
- OLG Frankfurt, 29.02.1996 - 1 U 283/94
Vergütung: Rückforderungsanspruch des öffentlichen Auftraggebers wegen …
Diese Auffassung steht im Widerspruch zu der gefestigten Rechtsprechung, wonach die Prüfung und Feststellung der Schlußrechnung durch den öffentlichen Auftraggeber wegen der bekannten Haushaltskontrolle durch die Rechnungsprüfungsbehörden gerade nicht als verbindliche Anerkenntniserklärung verstanden werden kann (BGH NJW-RR 1992, 727; Baurecht 1982, 283, 284; MDR 1965, 273). - OLG Bamberg, 19.01.2005 - 3 U 53/04
Pauschalpreisrisiko und Verwirkung
Die Rechtssprechung des BGH nach der die Prüfung und Feststellung der Schlussrechnung durch einen öffentlichen Auftraggeber wegen der bekannten Haushaltskontrolle durch die Rechnungsprüfungsbehörden nicht als verbindliche Anerkenntniserklärung verstanden werden kann (BGH Baurecht 1982, 283, 284; NJW-RR 92, 727), steht einer Verwirkung im vorliegenden Fall nicht entgegen. - OLG Hamburg, 08.12.1995 - 1 U 13/95
Erstattungsanspruch bezüglich zweier Positionen in einem Leistungsverzeichnis; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Dresden, 20.10.2017 - 22 U 273/17
Wird kein PCC-Mörtel verwendet, kann auch kein PCC-Mörtel abgerechnet werden!
- OLG Oldenburg, 15.06.2004 - 12 U 30/04
Vertraglich geschuldete, zusätzliche oder auftragslose Leistung?
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