Rechtsprechung
| BGH, 25.09.1978 - VII ZR 281/77 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtskraftwirkung eines Urteils - Voraussetzungen für die Annahme eines Verzichts auf die Mehrzinsen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1979, 720
- MDR 1979, 224
Wird zitiert von ... (30) Zitiert selbst (5)
- BGH, 14.02.1962 - IV ZR 156/61
Umfang der Rechtskraft
Auszug aus BGH, 25.09.1978 - VII ZR 281/77
Daraus folgt, daß die Rechtskraft über einen Teilanspruch nur diesen Teil des Anspruchs erfaßt und sich nicht auf den nicht eingeklagten Rest erstreckt (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. BGHZ 34, 337, 339 f; 36, 365, 367; BGH NJW 1961, 1813; 1967, 1231).Im Einzelfall ergibt sich der Umfang der Rechtskraft aus der Urteilsformel, zu deren Auslegung Tatbestand und Entscheidungsgründe einschließlich des dort in Bezug genommenen Parteivorbringens heranzuziehen sind (BGHZ 34, 337, 339; 36, 365, 367; vgl. auch Senatsurteil vom 30. November 1961 - VII ZR 12/61 - LM ZPO § 1042 Nr. 8 - II 2 a).
Das hat der Bundesgerichtshof in einem Falle eines bezifferten Anspruchs auf Erhöhung einer Enteignungsentschädigung (BGHZ 34, 337) und ähnlich in einem Falle eines Anspruchs auf Herausgabe des aus einer Geschäftsbesorgung Erlangten durch Einräumung des Miteigentums zu einer bestimmten Quote (BGHZ 36, 365) angenommen.
Irrtümlich nimmt das Berufungsgericht an, sich für seine Ansicht auf BGHZ 36, 365, 369 beziehen zu können.
- BGH, 27.02.1961 - III ZR 16/60
Umfang der Rechtskraft
Auszug aus BGH, 25.09.1978 - VII ZR 281/77
Daraus folgt, daß die Rechtskraft über einen Teilanspruch nur diesen Teil des Anspruchs erfaßt und sich nicht auf den nicht eingeklagten Rest erstreckt (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. BGHZ 34, 337, 339 f; 36, 365, 367; BGH NJW 1961, 1813; 1967, 1231).Im Einzelfall ergibt sich der Umfang der Rechtskraft aus der Urteilsformel, zu deren Auslegung Tatbestand und Entscheidungsgründe einschließlich des dort in Bezug genommenen Parteivorbringens heranzuziehen sind (BGHZ 34, 337, 339; 36, 365, 367; vgl. auch Senatsurteil vom 30. November 1961 - VII ZR 12/61 - LM ZPO § 1042 Nr. 8 - II 2 a).
Das hat der Bundesgerichtshof in einem Falle eines bezifferten Anspruchs auf Erhöhung einer Enteignungsentschädigung (BGHZ 34, 337) und ähnlich in einem Falle eines Anspruchs auf Herausgabe des aus einer Geschäftsbesorgung Erlangten durch Einräumung des Miteigentums zu einer bestimmten Quote (BGHZ 36, 365) angenommen.
- BGH, 30.11.1961 - VII ZR 12/61
Vollstreckbarkeit eines wirkungslosen Schiedsspruchs - Vollstreckbarkeit eines …
Auszug aus BGH, 25.09.1978 - VII ZR 281/77
Im Einzelfall ergibt sich der Umfang der Rechtskraft aus der Urteilsformel, zu deren Auslegung Tatbestand und Entscheidungsgründe einschließlich des dort in Bezug genommenen Parteivorbringens heranzuziehen sind (BGHZ 34, 337, 339; 36, 365, 367; vgl. auch Senatsurteil vom 30. November 1961 - VII ZR 12/61 - LM ZPO § 1042 Nr. 8 - II 2 a). - BGH, 22.02.1967 - VIII ZR 255/64
Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung …
Auszug aus BGH, 25.09.1978 - VII ZR 281/77
Daraus folgt, daß die Rechtskraft über einen Teilanspruch nur diesen Teil des Anspruchs erfaßt und sich nicht auf den nicht eingeklagten Rest erstreckt (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. BGHZ 34, 337, 339 f; 36, 365, 367; BGH NJW 1961, 1813; 1967, 1231). - BGH, 14.07.1961 - VIII ZR 121/60
Auszug aus BGH, 25.09.1978 - VII ZR 281/77
Daraus folgt, daß die Rechtskraft über einen Teilanspruch nur diesen Teil des Anspruchs erfaßt und sich nicht auf den nicht eingeklagten Rest erstreckt (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. BGHZ 34, 337, 339 f; 36, 365, 367; BGH NJW 1961, 1813; 1967, 1231).
- BGH, 15.07.1997 - VI ZR 142/95
Umfang der Rechtskraft einer Entscheidung über einen Schadensersatzanspruch
Ein derartiger Verzicht, der - als materiell-rechtlicher Erlaßvertrag im Sinne des § 397 BGB - nicht zur Unzulässigkeit einer dennoch erhobenen Mehrforderungsklage, sondern nur zu deren Unbegründetheit führen könnte (vgl. BGH, Urteil vom 25. September 1978 - VII ZR 281/77 - NJW 1979, 720), kann nicht vermutet werden (vgl. Senatsurteil vom 20. Dezember 1983 - VI ZR 19/82 - NJW 1984, 1346, 1347 m.w.N.). - BGH, 09.10.1986 - I ZR 138/84
"Unternehmensberatungsgesellschaft I"; Ausübung der Steuerberatung durch eine zur …
Maßgebend sind bei der Auslegung insoweit auch der Tatbestand und die Entscheidungsgründe und das dort in bezug genommene Parteivorbringen (BGHZ 34, 337 (339) = NJW 1961, 917 = LM § 322 ZPO Nr. 28; BGHZ 36, 365 (367) = NJW 1962, 1109 = LM § 322 ZPO Nr. 38; BGH, NJW 1979, 720). - BGH, 28.06.1985 - V ZR 43/84
Wirkung eines klageabweisenden Urteils gegen einen Miteigentümer
Es kann daher offenbleiben, ob ein etwa gegebener, über den im Vorprozeß gestellten Antrag hinausgehender Beseitigungsanspruch deshalb unbegründet ist, weil dem Verhalten der Klägerin und ihres Ehemanns und dem Eingehen der Beklagten hierauf ein stillschweigender Erlaßvertrag entnommen werden kann (vgl. BGH Urt. v. 25. September 1978, VII ZR 281/77, NJW 1979, 720), oder ob die Klägerin nicht einen eventuellen weitergehenden Anspruch jedenfalls verwirkt hat (vgl. auch das Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 29. November 1983 S. 18).
- LG Berlin, 16.07.2015 - 67 S 130/15
Wohnraummiete: Stillschweigender Verzicht des Vermieters auf …
Rn. 7 Demnach konnte die Klägerin davon ausgehen, dass sich die Beklagte hinsichtlich der streitgegenständlichen Maßnahmen mit einer Erhöhung der Nettokaltmiete unter Zugrundelegung des durch die unmittelbar zuvor durch die Modernisierung geschaffenen Ausstattungsstandards "begnügen" würde (vgl. BGH, Urt. v. 25. September 1978 - VII ZR 281/77, NJW 1979, 720 Tz. 11). - BGH, 14.01.1987 - IVb ZR 3/86
Zinspflicht von Unterhaltsschulden ab dem Zeitpunkt der Rechtshängigkeit des …
Wird der Hauptanspruch dagegen für begründet erachtet, ist die Rechtskraft dieser Entscheidung auf den Hauptanspruch beschränkt und die zusätzliche und nachträgliche Einklagung von Zinsen nicht verwehrt (vgl. auch BGH Urteil vom 25. September 1978 - VII ZR 281/77 - NJW 1979, 720).Die Klägerin hat dadurch nicht zum Ausdruck gebracht, daß sie sich mit dem Unterhalt begnügen und ihr etwa zustehende Zinsen nicht in Anspruch nehmen wolle (vgl. aber BGH Urteil vom 25. September 1979 - VII ZR 281/77 - NJW 1979, 720).
- BGH, 30.01.1985 - IVb ZR 67/83
Unterhaltsklage über freiwillig gezahlten Betrag hinaus
Bei der Geltendmachung von Teilansprüchen ergreift die Rechtskraft nur diesen Teil, so daß das Urteil, das einen Teilanspruch zuspricht oder aberkennt, nicht darüber Rechtskraft bewirkt, ob dem Kläger mehr als der geltend gemachte Teil oder noch andere Ansprüche aus dem Sachverhalt zustehen, selbst wenn sich das Urteil darüber ausläßt (vgl. BGHZ 34, 337, 339; 36, 365, 367; BGH Urteil vom 25. September 1978 - VII ZR 281/77 - NJW 1979, 720 m. w. Nachw.). - OLG Düsseldorf, 24.11.2010 - U (Kart) 16/10
Umfang der Rechtskraft eines Urteils auf Zahlung eines Geldbetrages nebst Zinsen; …
Rn. 33 Mit diesem Sonderfall (vgl.: BGH, Urteil vom 28.06.1985, V ZR 43/84, NJW 1985, 2825 - 2827, zitiert nach juris Tz. 32; Urteil vom 15.06.1994, XII ZR 128/93, zitiert nach juris Tz. 11) ist der Streitfall schon deshalb nicht vergleichbar, weil dort die angemessene Höhe eines Anspruchs durch Wertung ermittelt werden musste, während es im hier zugrundeliegenden Vorprozess um einen im Umfang genau berechenbaren bzw. bestimmbaren Zinsanspruch ging (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 25.09.1978, VII ZR 281/77, NJW 1979, 720, zitiert nach juris Tz. 9 f.).Ausreichend ist hierzu, dass sie die geltend gemachte Nebenforderung nicht bestritten hat und den Umständen nach damit einverstanden war, dass die Klägerin höhere Zinsen nicht verlangte (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 25.09.1978, VII ZR 281/77, NJW 1979, 720, zitiert nach juris Tz. 12).
- BGH, 10.07.1986 - IX ZR 138/85
Nachforderung von Versorgungsbezügen; Abänderung eines Urteils auf wiederkehrende …
In einem solchen Fall, einer sogenannten verdeckten Teilklage, bei der der Kläger nur scheinbar seinen vollen Anspruch auf eine einmalige Leistung geltend macht, ist umstritten, ob die Rechtskraft des Vorprozeßurteils einer späteren Klage über einen weiteren Betrag entgegensteht (vgl. RGZ 123, 44; BGH, Urt. v. 25. September 1978 - VII ZR 281/77, LM ZPO § 322 Nr. 83;… Stein/Jonas/Schumann/Leipold ZPO 19. Aufl. § 322 Bern. VI 8 c; Zeiß NJW 1968, 1305;… Kuschmann, Festschrift für Schiedermaier zum 70. Geburtstag, 1976, 351, 369 m.w.N.; Pohle ZZP 77, 98 ff). - BGH, 22.05.1981 - V ZR 111/80
Umfang der Rechtskraft eines Urteils in einem Vorprozeß
Maßgebend für Umfang und Tragweite der materiellen Rechtskraftwirkung ist die Urteilsformel; zu ihrer Auslegung sind auch Tatbestand und Entscheidungsgründe des Urteils mit dem darin in Bezug genommenen Parteivorbringen heranzuziehen, falls sich erst hieraus abgrenzen läßt, was Streitgegenstand des Urteils war (vgl. BGHZ 34, 337, 339 [BGH 27.02.1961 - III ZR 16/60]; 36, 365, 367 [BGH 14.02.1962 - IV ZR 156/61]; BGH Urteil vom 25. September 1978, VII ZR 281/77, NJW 1979, 720). - BGH, 18.04.1984 - IVb ZR 59/82
Präklusionswirkung eines Urteils - Entstehen von Abänderungsgründen vor und nach …
Vielmehr ergeben das Urteil vom 30. Januar 1980 und der darin wiedergegebene Antrag und Sachvortrag der Klägerin (vgl. BGH Urteil vom 25. September 1978 - VII ZR 281/77 - NJW 1979, 720), die das Revisionsgericht insoweit von Amts wegen frei auszulegen hat (vgl. Senatsurteil BGHZ 82, 246, 247 f.) [BGH 02.12.1981 - IVb ZR 638/80], daß die Klägerin ihren Unterhaltsanspruch im dritten Vorprozeß nicht nur zu einem Teil, sondern in vollem Umfang geltend gemacht hat.Auf eine Beschränkung des Inhalts, daß sie mehr verlangen könne, aber nicht wolle (vgl. BGH Urteil vom 25. September 1978 aaO), deutete nichts.
- BGH, 10.04.1984 - KVR 8/83
Co op AG/Supermagazin GmbH
- OLG Düsseldorf, 15.02.1984 - 5 UF 124/83
Rechtskraft; Nachforderungsklage; Zugewinn
- BGH, 29.11.1984 - I ZR 72/82
Eignung von Tonfilmkameras und Tonfilmprojektoren zur Vornahme von …
- BFH, 25.01.1985 - VI R 173/80
Arbeitslohn - Zuwendung eines geldwerten Vorteils - Entgeltlich überlassenes …
- BGH, 09.10.1986 - I ZR 16/85
"Unternehmensberatungsgesellschaft II"; Zahlung der Steuerberatergebühren durch …
- BFH, 19.10.1982 - VII R 45/80
Ablehnung eines Antrags - Anfechtungsklage - Verpflichtungsklage - Ablehnung …
- OLG Hamm, 12.04.2002 - 23 W 109/02
Auswirkung der Änderung des § 104 Abs. 1 Satz 2 ZPO auf bereits rechtskräftige …
- KG, 26.02.2013 - 5 W 16/13
Unterlassungsvollstreckung: Zuwiderhandlung gegen die gerichtlich untersagte …
- BGH, 31.01.1991 - III ZR 10/90
Zustandekommen eines unbedingte, mündlich bindenden Geschäftsbesorgungsvertrag …
- BGH, 29.11.1984 - I ZR 96/83
Begriff des Herstellers von Tonaufzeichnungsgeräten; Begriff des …
- OVG Berlin-Brandenburg, 09.12.2015 - 2 B 10.14
Insolvenzverwalter; öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch; Leistungsklage; …
- OLG München, 19.08.2002 - 11 W 1893/02
Nachfestsetzung von Zinsen nach Änderung des gesetzlichen Zinssatzes
- OLG Karlsruhe, 05.04.2017 - 7 U 131/16
Verdienstausfallschaden: Statthaftigkeit der Geltendmachung zunächst abgezogener …
- BAG, 18.10.1985 - 7 AZR 301/83
- OLG Köln, 11.05.1994 - 17 U 93/93
Rechtskraftwirkung eines Urteils über Zinsanspruch - Rechtskraft, Zinsforderung
- KG, 10.05.1993 - 12 U 3086/91
- OLG Köln, 22.05.1987 - 4 U 36/86
Verpflichtung eines Taxiunternehmers zur Zahlung festgesetzter Entgelte für die …
- BGH, 15.05.1985 - IVb ZR 21/84
Definition und Wirkung einer Teilklage - Umfang des Prüfungsrechts in der …
- BGH, 29.11.1984 - I ZR 93/83
Prozessführungsbefugnis von Verwertungsgesellschaften hinsichtlich der …
- BGH, 29.11.1984 - I ZR 97/83
Aktivlegitimation einer Verwertungsgesellschaft zur Geltendmachung von …
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