Rechtsprechung
| BGH, 04.04.1957 - VII ZR 283/56 |
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Papierfundstellen
- WM 1957, 926
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (1)
- BGH, 12.02.1952 - I ZR 96/51
Sport-Toto. Vertragsbedingungen
Auszug aus BGH, 04.04.1957 - VII ZR 283/56
Hat in einem solchen Falle der Geschäftsgegner auf Grund des Verhaltens des Vertretenen darauf vertraut und vertrauen dürfen, daß dem Vertretenen das Handeln des Vertreters bekannt sein müsse und er damit einverstanden sei, so muß der Vertretene das Geschäft als wirksam für ihn abgeschlossen hinnehmen; er haftet kraft sogenannter Anscheinsvollmacht (vgl. BGH a.a.O. und BGHZ 5, 111 [116]).Das Berufungsgericht hebt zwar im Anschluß an BGHZ 5, 111 (116) selbst hervor, das Verhalten des Vertreters müsse für den Vertretenen bei Anwendung pflichtgemäßer Sorgfalt erkennbar sein.
- BGH, 05.10.1961 - VII ZR 207/60
Rechtswirkungen des Handelns eines Vertreters; Umfang der Ansprüche gegen den …
Bei Unwirksamkeit des Vertrages der Kläger mit der "I." könnten sich die Kläger nur an die "I." halten und hätten nur gegen diese einen Bereicherungsanspruch; deren Bereicherung bestände darin, dass sie, soweit der Bau ausgeführt worden ist, ihrer Verpflichtung aus dem Vertrag vom 28. Mai 1958 gegenüber dem Beklagten ledig geworden ist (vgl. BGH - VII ZR 283/56 - vom 4. April 1957, Schäfer/Finnern, Rechtsprechung der Bauausführung, Z 2 222 Bl. 1 ff.; Enneccerus/Lehmann, 15. Bearb., § 221 III 1 b;… Staudinger, 11. Aufl., § 951 Rdn. 4). - BGH, 05.11.1962 - VII ZR 75/61
Anforderungen an die stillschweigende Erteilung einer Vollmacht; Abgrenzung von …
Dagegen sprechen das genannte Urteil des VIII. Zivilsenats und das Urteil des erkennenden Senats VII ZR 203/56 vom 4. April 1957 (WM 1957, 926) auch von einem nach außen in Erscheinung tretenden Verhalten des angeblich Vertretenen , aus dem der Geschäftsgegner auf eine Bevollmächtigung schließen dürfe.Der Grundsatz, daß der Rechtsschein für das Handeln des Geschäftsgegners ursächlich gewesen sein muß, ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wiederholt ausgesprochen worden (Urteile I ZR 82/53 vom 11. März 1955 = BGHZ 17, 13, 18 f; VII ZR 283/56 vom 4. April 1957 = WM 1957, 926; II ZR 172/59 vom 23. Juni 1960 = Betrieb 1960, 912; VI ZR 101/59 vom 7. Oktober 1960 = WM 1960, 1326, 1329).
- BGH, 14.03.2000 - XI ZR 55/99
Voraussetzungen der Anscheinsvollmacht
Nach allgemeiner Meinung in Rechtsprechung und Schrifttum kommt eine Haftung des Vertretenen aufgrund Anscheinsvollmacht nur in Betracht, wenn der Geschäftsgegner die den Rechtsschein einer Vollmacht begründenden und dem Vertretenen zurechenbaren Umstände im Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses gekannt, auf den Rechtsschein vertraut hat und dieses Vertrauen für seine geschäftliche Entschließung ursächlich geworden ist (BGHZ 17, 13, 18; 22, 234, 238; 86, 273, 276; BGH, Urteile vom 4. April 1957 - VII ZR 283/56, WM 1957, 926, 927; vom 23. Juni 1960 - II ZR 172/59, WM 1960, 863, 866; vom 7. Oktober 1960 - VI ZR 101/59, WM 1960, 1326, 1329; vom 5. November 1962 - VII ZR 75/61, WM 1963, 58, 60; vom 5. März 1998 - III ZR 183/96, WM 1998, 819, 820;… Staudinger/Schilken aaO § 167 Rdn. 43;… MünchKomm/Schramm, 3. Aufl. § 167 BGB Rdn. 56 und 59;… Palandt/ Heinrichs, BGB 59. Aufl. § 173 Rdn. 17).
- BGH, 08.03.1961 - VIII ZR 49/60 Diese sog. Duldungsvollmacht (…zu vgl. BGB RGRK 11. Aufl. § 167 Anm. 4) wird allerdings neuerdings vielfach der stillschweigenden Bevollmächtigung gleichbehandelt (…BGH Urt. v. 15. Dezember 1955 - II ZR 181/54 - NJW 1956, 460;… Urt. v. 27. September 1956 - II ZR 178/55 - LM BGB § 164 Nr. 9; Urt. v. 4. April 1957 - VII ZR 283/56 - WM 1957, 926;… BGB RGRK 11. Aufl. § 167 Anm. 6 Abs. 2).
Wegen der Bedeutung des Bauschildes nach dem Gesetz über die Sicherung der Bauforderungen vom 1. Juni 1909, auf das die Klägerin in den Tatsachenrechtszügen verschiedentlich hingewiesen hat, ohne daß jedoch geklärt ist, ob ein solches aufgestellt war oder nicht, wird auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 4. April 1957 - VII ZR 283/56 - WM 1957, 926 verwiesen.
- BGH, 18.12.1958 - VII ZR 152/57
Annahme einer Anscheinsvollmacht für Handeln des Architekten
Nach den im Anschluß an die Rechtsprechung des Reichsgerichts von dem Bundesgerichtshof über die Anscheinsvollmacht aufgestellten Grundsätzen kann sich der Geschäftsgegner des Vertretenen auf den Rechtsschein der Vollmacht berufen, wenn er nach Treu und Glauben annehmen durfte, der Vertretene kenne und dulde das Verhalten des für ihn auftretenden Vertreters, und wenn der Vertretene bei Anwendung pflichtgemäßer Sorgfalt das Verhalten des Vertreters hätte erkennen und verhindern können (BGHZ 5, 111, 116 und sonst in ständiger Rechtsprechung, so auch in LM Nr. 4 zu § 167 BGB und Urteil des Senats vom 4. April 1957 - VII ZR 283/56 - S. 6). - BGH, 25.06.1964 - VII ZR 215/62
Rechtsmittel
So hat der Senat für den Fall einer Anscheinsvollmacht im Urteil VII ZR 283/56 vom 4. April 1957 = WM 1957, 926 bemerkt, auch ein von dem angeblich Vertretenen nach Abschluß des Vertrags beobachtetes Verhalten könne zur Folge haben, daß er sich so behandeln lassen müsse, als ob der ohne seine Vollmacht geschlossene Vertrag nachträglich von ihm genehmigt worden wäre. - BGH, 21.02.1963 - VII ZR 59/62
Rechtsmittel
Demgemäß kann auch nur der Bauleiter, falls ein Bauschild mit unrichtigen Angaben aufgestellt worden ist, wegen Verletzung eines Schutzgesetzes belangt werden (BGH WM 1957, 926). - BGH, 18.12.1958 - VII ZR 93/58 Nach den im Anschluß an die Rechtsprechung des Reichsgerichts von dem Bundesgerichtshof über die Anscheinsvollmacht aufgestellten Grundsätzen kann sich der Geschäftsgegner des Vertretenen auf den Rechtsschein der Vollmacht berufen, wenn er nach Treu und Glauben annehmen durfte, der Vertretene kenne und dulde das Verhalten des für ihn auftretenden Vertreters, und wenn der Vertretene bei Anwendung pflichtgemäßer Sorgfalt das Verhalten des Vertreters hätte erkennen und verhindern können (BGHZ 5, 111, 116 und sonst in ständiger Rechtsprechung, so auch in IM Nr. 4 zu § 167 BGB und Urteil des Senats vom 4. April 1957 - VII ZR 283/56 - S. 6).
- BGH, 16.02.1967 - VII ZR 260/64
Rüge der fehlerhaften Würdigung einer Zeugenaussage - Zulässigkeit der Vergabe …
Zum anderen muß der Geschäftsgegner auf Grund des Verhaltens des Vertretenen mit Recht darauf vertraut haben, daß dieser das Handeln des Vertreters kenne und damit einverstanden sei (u.a. LM BGB § 164 Nr. 9; § 167 Nr. 4, 8, 10, 13; BGH VII ZR 283/56 = WM 1957, 926). - BGH, 24.01.1963 - VII ZR 216/61
Rechtsmittel
Vorgänge aus späterer Zeit könnten nur unter dem Gesichtspunkt der nachträglichen Genehmigung des vollmachtlos abgeschlossenen Vertrags berücksichtigt werden (Urteile des BGH vom 4. April 1957 - VII ZR 283/56 - = WM 1957, 296 und vom 12. Juli 1957 - VIII ZR 249/56 - = LM Nr. 8 zu § 167 BGB).
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