Rechtsprechung
| BGH, 21.05.1987 - VII ZR 296/86 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Einlegung der Berufung durch eine Partei und ihren Streithelfer - Berufung des Streitverkündeten - Zulässigkeit eines Rechtsmittels des Streithelfers - Einlegung der Berufung durch eine Partei und ihren Streithelfer als einheitliches Rechtsmittel - Berechtigte Interessen ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 74, § 67, § 68
Fortführung eines Rechtsmittels durch den Streithelfer nach Zurücknahme durch die Partei - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1988, 712
- MDR 1988, 44
- BauR 1987, 594
Wird zitiert von ... (21) Zitiert selbst (8)
- BGH, 28.03.1985 - VII ZR 317/84
Ablauf der Berufungsbegründungsfrist bei nacheinander eingelegter Revision von …
Auszug aus BGH, 21.05.1987 - VII ZR 296/86
Haben die Partei und ihr Streithelfer selbständig Berufung eingelegt, so handelt es sich gleichwohl um ein einheitliches Rechtsmittel, das der Streithelfer nicht fortführen kann, wenn es von der Partei zurückgenommen worden ist, weil sie sich mit dem Gegner - ohne Beteiligung des Streithelfers - außergerichtlich verglichen hat (im Anschluß an BGH NJW 1982, 2069; 1985, 2480; 1986, 257 Nr. 13).Ein Rechtsmittel des Streithelfers ist allerdings nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht schon deshalb unzulässig, weil die Hauptpartei ein von ihr eingelegtes Rechtsmittel zurückgenommen hat (vgl. BGHZ 76, 299, 302) oder weil sie es nicht weiter betreibt (s. hierzu Senatsurteil NJW 1985, 2480).
Reichen sowohl die Hauptpartei wie der Streithelfer Rechtsmittelschriften ein, so handelt es sich um ein einheitliches Rechtsmittel (Senatsurteil NJW 1985, 2480 m.w.N.; BGH NJW 1986, 257 Nr. 13).
- BGH, 27.06.1985 - III ZB 12/85
Bindung eines Streithelfers an die für die Hauptparteien maßgeblichen …
Auszug aus BGH, 21.05.1987 - VII ZR 296/86
Haben die Partei und ihr Streithelfer selbständig Berufung eingelegt, so handelt es sich gleichwohl um ein einheitliches Rechtsmittel, das der Streithelfer nicht fortführen kann, wenn es von der Partei zurückgenommen worden ist, weil sie sich mit dem Gegner - ohne Beteiligung des Streithelfers - außergerichtlich verglichen hat (im Anschluß an BGH NJW 1982, 2069; 1985, 2480; 1986, 257 Nr. 13).Reichen sowohl die Hauptpartei wie der Streithelfer Rechtsmittelschriften ein, so handelt es sich um ein einheitliches Rechtsmittel (Senatsurteil NJW 1985, 2480 m.w.N.; BGH NJW 1986, 257 Nr. 13).
- BGH, 26.03.1987 - VII ZR 122/86
Wirkung der Streitverkündung
Auszug aus BGH, 21.05.1987 - VII ZR 296/86
Hierauf wird er sich im Folgeprozeß gemäß § 68 ZPO berufen können (vgl. im übrigen zum Umfang der Streithilfewirkung Senatsurteile NJW 1982, 281, 282 und vom 26. März 1987 - VII ZR 122/86 zur Veröffentlichung bestimmt).
- BGH, 08.10.1981 - VII ZR 341/80
Architekten u. Ingenieure-Streitverkündung b. alternativer Vertragspartnerschaft
Auszug aus BGH, 21.05.1987 - VII ZR 296/86
Hierauf wird er sich im Folgeprozeß gemäß § 68 ZPO berufen können (vgl. im übrigen zum Umfang der Streithilfewirkung Senatsurteile NJW 1982, 281, 282 und vom 26. März 1987 - VII ZR 122/86 zur Veröffentlichung bestimmt). - BGH, 10.10.1984 - IVb ZB 23/84
Begriff der streitgenössischen Nebenintervention; Beitritt des als außerehelicher …
Auszug aus BGH, 21.05.1987 - VII ZR 296/86
Zum anderen hätte hier auch ein weiteres Rechtsmittel des Streithelfers in nach § 67 ZPO unzulässiger Weise dem Prozeßverhalten der Beklagten widersprochen (vgl. a. BGHZ 92, 275, 279) [BGH 10.10.1984 - IVb ZB 23/84]. - BGH, 21.05.1969 - VIII ZR 141/67
streitverkündeter Bürge - § 68 ZPO, die Interventionswirkung geht weiter als die …
Auszug aus BGH, 21.05.1987 - VII ZR 296/86
Allerdings soll nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs NJW 1969, 1480 die Streithilfewirkung gegen den Streitverkündungsgegner auch dann eintreten, wenn das Urteil des Vorprozesses dadurch rechtskräftig geworden ist, daß die Parteien ihre Rechtsmittel vergleichsweise zurückgenommen haben. - BGH, 26.03.1982 - V ZR 87/81
Vorliegen einer Berufung bei Einlegung einer Berufung der Hauptpartei selbst und …
Auszug aus BGH, 21.05.1987 - VII ZR 296/86
Haben die Partei und ihr Streithelfer selbständig Berufung eingelegt, so handelt es sich gleichwohl um ein einheitliches Rechtsmittel, das der Streithelfer nicht fortführen kann, wenn es von der Partei zurückgenommen worden ist, weil sie sich mit dem Gegner - ohne Beteiligung des Streithelfers - außergerichtlich verglichen hat (im Anschluß an BGH NJW 1982, 2069; 1985, 2480; 1986, 257 Nr. 13). - BGH, 27.02.1980 - IV ZR 167/78
Anfechtung der Ehelichkeit eines Kindes; Beitritt des potentiellen außerehelichen …
Auszug aus BGH, 21.05.1987 - VII ZR 296/86
Ein Rechtsmittel des Streithelfers ist allerdings nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht schon deshalb unzulässig, weil die Hauptpartei ein von ihr eingelegtes Rechtsmittel zurückgenommen hat (vgl. BGHZ 76, 299, 302) oder weil sie es nicht weiter betreibt (s. hierzu Senatsurteil NJW 1985, 2480).
- BGH, 23.08.2016 - VIII ZB 96/15
Rechtsstellung des Nebenintervenienten; Bindung des Rechtsbeschwerdegerichts an …
Es reicht vielmehr aus, wenn sich dieser durch schlüssiges Verhalten aus dem Gesamtverhalten der Hauptpartei zweifelsfrei ergibt (…BGH, Beschlüsse vom 21. Juli 2015 - II ZR 177/14, aaO;… vom 27. September 2009 - VII ZB 85/06, NJW-RR 2008, 261 Rn. 8;… vom 10. November 1988 - VII ZB 8/88, aaO; vom 10. Januar 2006 - VIII ZB 82/05, BGHZ 165, 358, 361;… Urteil vom 19. März 2015 - I ZR 190/13, WM 2015, 2332 Rn. 24), wobei allein die bloße Untätigkeit (BGH…, Beschluss vom 10. Januar 2006 - VIII ZB 82/05, aaO; Urteil vom 14. Dezember 1967 - II ZR 30/67, BGHZ 49, 183, 188) oder auch eine Zurücknahme des von der Hauptpartei zunächst selbst eingelegten Rechtsmittels nicht genügen (BGH…, Beschluss vom 10. November 1988 - VII ZB 8/88, aaO; Urteil vom 21. Mai 1987 - VII ZR 296/86, NJW 1988, 712 unter II 1). - BGH, 01.07.1993 - V ZR 235/92
Einheitliches Rechtsmittel der Hauptpartei und Streithelfer
Reichen sowohl Hauptpartei als auch Streithelfer (§ 67 ZPO) Rechtsmittelschriften ein, so handelt es sich um ein einheitliches Rechtsmittel (Senatsurt. v. 26. März 1982, V ZR 87/81, NJW 1982, 2069;… BGH, Urt. v. 28. März 1985, VII ZR 317/84, NJW 1985, 2480; v. 21. Mai 1987, VII ZR 290/86, NJW 1988, 712; Beschl. v. 10. November 1988, VII ZB 8/88, NJW 1989, 1357;… Urt. v. 15. Juni 1989, VII ZR 227/88, NJW 1990, 190, 191) , über das auch nur einheitlich entschieden werden kann.Die Rücknahme des Rechtsmittels durch die Hauptpartei ist für das einheitliche Rechtsmittel ohne Bedeutung, wenn auch der Streithelfer das Rechtsmittel eingelegt hat, denn die Hauptpartei steht nach Rücknahme nicht anders, als wenn sie untätig geblieben wäre und nur der Nebenintervenient zu ihren Gunsten das Rechtsmittel eingelegt hätte (RGZ 97, 215, 216; BGHZ 76, 299, 302;… BGH, Urt. v. 28. März 1985, VII ZR 317/84, NJW 1985, 2480; v. 21. Mai 1987, VII ZR 296/86, NJW 1988, 712; Beschl. v. 10. November 1988, VII ZB 8/88, NJW 1989, 1357, 1358).
Der Beklagte zu 1 hat der Revision des Beklagten zu 2 als Nebenintervenient ausdrücklich widersprochen (§ 67 ZPO), so daß die von ihm zugunsten des Beklagten zu 1 eingelegte Revision unzulässig ist (RGZ 97, 215, 216 f; BGHZ 92, 275, 279 [BGH 10.10.1984 - IVb ZB 23/84]; BGH, Beschl. v. 10. November 1988, VII ZB 8/88, NJW 1989, 1357, 1358; Urt. v. 21. Mai 1987, VII ZR 296/86, NJW 1988, 712 f).
- BGH, 18.01.2022 - VI ZB 36/21
Durchführen eines Rechtsmittels eines Nebenintervenienten als Streitgenosse auch …
Die Interventionswirkung greift nach § 68 Halbsatz 2 ZPO nämlich gerade insoweit nicht, als der (einfache) Streithelfer durch Erklärungen oder Handlungen der von ihm unterstützten Hauptpartei daran gehindert worden ist, Angriffs- oder Verteidigungsmittel geltend zu machen, wie dies etwa - wie im Streitfall - bei einem Widerspruch der Hauptpartei gegen ein Rechtsmittel des Streithelfers der Fall ist (vgl. BGH, Urteile vom 21. Mai 1987 - VII ZR 296/86, NJW 1988, 712, 713, juris Rn. 12;… vom 8. Oktober 1981 - VII ZR 341/80, NJW 1982, 281, 282, juris Rn. 14;… Zöller/Althammer, ZPO, 34. Aufl., § 68 Rn. 12).
- BGH, 24.01.2006 - VI ZB 49/05
Behandlung der Berufungen der Hauptpartei und ihres Streithelfers
Haben - wie hier - Hauptpartei und Streithelfer Berufung eingelegt, so handelt es sich gleichwohl nur um ein einheitliches Rechtsmittel, über das einheitlich zu entscheiden ist (st. Rspr., vgl. BGH, Urteil vom 26. März 1982 - V ZR 87/81 - NJW 1982, 2069; Beschluss vom 20. März 1985 - IVa ZB 1/85 - VersR 1985, 551; Urteile vom 28. März 1985 - VII ZR 317/84 - NJW 1985, 2480 und vom 21. Mai 1987 - VII ZR 296/86 - NJW 1988, 712; Beschluss vom 10. November 1988 - VII ZB 8/88 - NJW 1989, 1357; Urteile vom 15. Juni 1989 - VII ZR 227/88 - VersR 1989, 932 und vom 1. Juli 1993 - V ZR 235/92 - NJW 1993, 2944). - BGH, 15.06.1989 - VII ZR 227/88
Zulässigkeit des Rechtsmittels eines Streithelfers
Denn selbst bei einer von Hauptpartei und Streithelfer eingelegten Berufung handelt es sich nur um eine Berufung (Senatsurteile BGH NJW 1985, 2480; 1988, 712 Nr. 15). - BGH, 10.11.1988 - VII ZB 8/88
Fortführung der Berufung durch den Streithelfer
Haben die Partei und ihr Streithelfer selbständig Berufung eingelegt und nimmt die Partei "ihre" Berufung mit dem Zusatz zurück, daß sie im Hinblick auf die "Berufung des Streithelfers" weiterhin alle Schriftsätze und Gerichtsbeschlüsse zugestellt erhalten möchte, so kann der Streithelfer das Rechtsmittel fortführen (Ergänzung zu Senatsurteil NJW 1988, 712 Nr. 15).Nimmt die Partei die Berufung zurück, so kann daraus allein aber nicht gefolgert werden, daß sie mit der Berufung des Streithelfers nicht einverstanden ist (BGHZ 76, 299, 302 m.w.N.; Senatsurteile NJW 1985, 2480 und NJW 1988, 712 Nr. 15).
Widerspricht jedoch die Partei mit Rücknahme des Rechtsmittels zweifelsfrei der Fortführung des Prozesses, so ist ein Rechtsmittel des Streithelfers unzulässig (BGHZ 92, 275, 279) [BGH 10.10.1984 - IVb ZB 23/84] oder, wie in dem vom Senat entschiedenen besonderen Fall, gegenstandslos (NJW 1988, 712 Nr. 15).
- BGH, 20.12.1990 - III ZB 40/90 Der Bundesgerichtshof hat wiederholt ausgesprochen, daß ein von dem Streithelfer trotz Widerspruchs der Hauptpartei aufrechterhaltenes Rechtsmittel als unzulässig zu verwerfen ist (vgl. BGHZ 92, 275, 279; BGH, Urteil vom 21. Mai 1987 - VII ZR 296/86 = BGHWarn 1987 Nr. 188 = BGHR ZPO § 67 Halbs. 2 Rechtsmittel 1 und ZPO § 68 Interventionswirkung 2 = NJW 1988, 712 f.;… BGH Beschluß vom 10. November 1988 - VII ZB 8/88 = BGHWarn 1988 Nr. 313 = BGHR ZPO § 67 Rechtsmittelfortführung 1 = NJW 1989, 1357 f. [BGH 10.11.1988 - VII ZB 8/88] ; s.a. RGZ 97, 215, 216).
- BGH, 02.01.2024 - II ZR 86/22
Nichtzulassungsbeschwerde wird zurückgenommen: Rechtsmittel des Streithelfers ist …
Das durch die Streithelfer 1 bis 4 geführte Rechtsmittel ist gegenstandslos, nach dem sich der Beklagte außergerichtlich gegenüber dem Kläger zur Rücknahme seines Rechtsmittels verpflichtet hat und den Rechtsstreit in jedem Fall mit seiner Rücknahme beendet wissen will (BGH, Urteil vom 21. Mai 1987 - VII ZR 296/86, MDR 1988, 44; Beschluss vom 10. November 1988 - VII ZB 8/88, MDR 1989, 347). - BGH, 11.04.2017 - VI ZR 636/15
Rücknahme der Nichtzulassungsbeschwerde; Verteilung der durch eine …
Haben die Partei und ihr Streithelfer selbständig Rechtsmittel eingelegt, so handelt es sich gleichwohl um ein einheitliches Rechtsmittel, das der Streithelfer nicht fortführen kann, wenn es von der Partei zurückgenommen worden ist, weil sie sich mit dem Gegner - ohne Beteiligung des Streithelfers - außergerichtlich verglichen hat (vgl. BGH, Urteil vom 21. Mai 1987 - VII ZR 296/86, NJW 1988, 712). - BGH, 11.04.2017 - VI ZR 310/15
Rücknahme der Nichtzulassungsbeschwerde; Verteilung der durch eine …
Haben die Partei und ihr Streithelfer selbständig Rechtsmittel eingelegt, so handelt es sich gleichwohl um ein einheitliches Rechtsmittel, das der Streithelfer nicht fortführen kann, wenn es von der Partei zurückgenommen worden ist, weil sie sich mit dem Gegner - ohne Beteiligung des Streithelfers - außergerichtlich verglichen hat (vgl. BGH, Urteil vom 21. Mai 1987 - VII ZR 296/86, NJW 1988, 712). - BGH, 04.10.1993 - II ZB 9/93
Kenntnis der Zuständigkeitsvorschriften
- BGH, 11.04.2017 - VI ZR 635/15
Rücknahme der Nichtzulassungsbeschwerde; Verteilung der durch eine …
- OLG Frankfurt, 13.09.2001 - 3 U 99/00
Gewährleistungsbürgschaft a.e.A. und Mangelfolgeschäden
- BAG, 26.08.1993 - 8 AZR 247/92
- BGH, 22.02.1994 - BLw 74/93
Zulässigkeit der Streitverkündung im Verfahren nach dem LwAnpG
- OLG Bamberg, 05.11.2001 - 4 U 168/00
Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung durch Vortäuschung eines falschen, nicht …
- OLG Koblenz, 21.11.2000 - 15 U 986/99
Interventionswirkung der Streitverkündung bei Berufungsrücknahme der Hauptpartei; …
- OLG Dresden, 18.05.1993 - 7 U 60/93
Zulässigkeit der Berufung des Nebenintervenienten
- OLG Nürnberg, 26.07.1988 - 9 W 2444/88
Anforderungen an eine Unterschrift im Sinne des § 130 Nr. 6 Zivilprozessordnung …
- OLG Brandenburg, 24.02.1998 - 6 U 122/97
Allgemeine Bedingungen für die Gasversorgung von Tarifkunden; Voraussetzungen für …
- LAG Berlin, 12.09.1988 - 9 Sa 40/88
Materielle Rechtskraft; Vorprozess; Folgeprozess; Arbeitsverhältnis; …
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".