Rechtsprechung
| BGH, 24.11.2005 - VII ZR 304/04 |
Volltextveröffentlichungen (13)
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ZPO § 302 Abs. 1
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
ZPO § 302 Abs. 1
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Statthaftigkeit eines Vorbehalturteiles nach § 320 Zivilprozessordnung (ZPO) bei Aufrechnungen mit Ansprüchen aus demselben Rechtsverhältnis; Aufrechnung einer Werklohnforderung mit einem Anspruch auf Mängelbeseitigung; Rechtswirkungen eines Vorbehaltsurteiles
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 302 Abs. 1
Zulässigkeit eines Aufrechnungs-Vorbehaltsurteils bei gegenseitigen Ansprüchen aus einem Werkvertrag - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Zulässigkeit eines Vorbehaltsurteils im Bauprozess
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Bauprozess: Wann ist Vorbehaltsurteil zulässig? (IBR 2006, 117)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- BGHZ 165, 134
- NJW 2006, 698
- MDR 2006, 509
- NZBau 2006, 169
- WM 2006, 1123
- JR 2007, 67
- BauR 2006, 411
- ZfBR 2006, 231
Wird zitiert von ... (45) Zitiert selbst (4)
- BGH, 23.06.2005 - VII ZR 197/03
Aufrechenbarkeit gegenseitiger Ansprüche aus einem Werkvertrag; Aufrechnung mit …
Auszug aus BGH, 24.11.2005 - VII ZR 304/04
Der Senat hat klargestellt, dass eine Aufrechnung mit einem Anspruch, der dem Werklohnanspruch aufrechenbar gegenübersteht, nicht mit der Folge als Verrechnung behandelt werden kann, dass die gesetzlichen oder vertraglichen Regelungen zur Aufrechnung umgangen werden können (BGH, Urteil vom 23. Juni 2005 - VII ZR 197/03, BauR 2005, 1477 = NZBau 2005, 582 = ZfBR 2005, 673, zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt, m.w.N.).Dazu gehören die Forderung auf Zahlung der Mängelbeseitigungskosten (vgl. BGH, Urteil vom 22. September 2005 - VII ZR 117/03, zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt, und Beschluss vom 2. Mai 2002 - VII ZR 178/01, BauR 2002, 1390 = NZBau 2002, 499 = ZfBR 2002, 671) und die Forderung auf Zahlung der Fertigstellungsmehrkosten (vgl. BGH, Urteile vom 23. Juni 2005 - VII ZR 197/03, BauR 2005, 1477 = NZBau 2005, 582 = ZfBR 2005, 673, zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt, und vom 18. Juni 2002 - XI ZR 359/01, BGHZ 151, 147).
Der Senat hat wiederholt in anderem Zusammenhang entschieden, dass es grundsätzlich nicht interessengerecht ist, dem Unternehmer die Möglichkeit zu verschaffen, eine Werklohnforderung ohne Erbringung der Gegenleistung durchzusetzen (BGH, Urteile vom 23. Juni 2005 - VII ZR 197/03, aaO, …und vom 22. September 2005 - VII ZR 117/03, aaO).
- BGH, 22.09.2005 - VII ZR 117/03
Zulässigkeit der Aufrechung mit Mängelbeseitigungsaufwendungen in der Insolvenz …
Auszug aus BGH, 24.11.2005 - VII ZR 304/04
Dazu gehören die Forderung auf Zahlung der Mängelbeseitigungskosten (vgl. BGH, Urteil vom 22. September 2005 - VII ZR 117/03, zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt, und Beschluss vom 2. Mai 2002 - VII ZR 178/01, BauR 2002, 1390 = NZBau 2002, 499 = ZfBR 2002, 671) und die Forderung auf Zahlung der Fertigstellungsmehrkosten (vgl. BGH, Urteile vom 23. Juni 2005 - VII ZR 197/03, BauR 2005, 1477 = NZBau 2005, 582 = ZfBR 2005, 673, zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt, und vom 18. Juni 2002 - XI ZR 359/01, BGHZ 151, 147).Der Senat hat wiederholt in anderem Zusammenhang entschieden, dass es grundsätzlich nicht interessengerecht ist, dem Unternehmer die Möglichkeit zu verschaffen, eine Werklohnforderung ohne Erbringung der Gegenleistung durchzusetzen (…BGH, Urteile vom 23. Juni 2005 - VII ZR 197/03, aaO, und vom 22. September 2005 - VII ZR 117/03, aaO).
- BGH, 02.05.2002 - VII ZR 178/01
Formularmäßige Vereinbarung der Fälligkeit des Erwerbspreises im Rahmen eines …
Auszug aus BGH, 24.11.2005 - VII ZR 304/04
Dazu gehören die Forderung auf Zahlung der Mängelbeseitigungskosten (vgl. BGH, Urteil vom 22. September 2005 - VII ZR 117/03, zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt, und Beschluss vom 2. Mai 2002 - VII ZR 178/01, BauR 2002, 1390 = NZBau 2002, 499 = ZfBR 2002, 671) und die Forderung auf Zahlung der Fertigstellungsmehrkosten (vgl. BGH, Urteile vom 23. Juni 2005 - VII ZR 197/03, BauR 2005, 1477 = NZBau 2005, 582 = ZfBR 2005, 673, zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt, und vom 18. Juni 2002 - XI ZR 359/01, BGHZ 151, 147). - BGH, 18.06.2002 - XI ZR 359/01
Umfang einer Vertragserfüllungsbürgschaft im Rahmen eines Bauträgervertrages
Auszug aus BGH, 24.11.2005 - VII ZR 304/04
Dazu gehören die Forderung auf Zahlung der Mängelbeseitigungskosten (vgl. BGH, Urteil vom 22. September 2005 - VII ZR 117/03, zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt, und Beschluss vom 2. Mai 2002 - VII ZR 178/01, BauR 2002, 1390 = NZBau 2002, 499 = ZfBR 2002, 671) und die Forderung auf Zahlung der Fertigstellungsmehrkosten (vgl. BGH, Urteile vom 23. Juni 2005 - VII ZR 197/03, BauR 2005, 1477 = NZBau 2005, 582 = ZfBR 2005, 673, zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt, und vom 18. Juni 2002 - XI ZR 359/01, BGHZ 151, 147).
- BGH, 07.04.2011 - VII ZR 209/07
AGB eines Architektenvertrages: Klauselkontrolle der Einschränkung der …
Es wäre ein nicht hinnehmbares Ergebnis, wenn eine aus dem Leistungsverweigerungsrecht erwachsene auf Zahlung gerichtete Gegenforderung dazu führen würde, dass der Werklohn nunmehr durchsetzbar ist (vgl. BGH, Urteil vom 24. November 2005 - VII ZR 304/04, BGHZ 165, 134, 137).Diese Wirkung ist grundsätzlich nicht gerechtfertigt, wenn der Besteller gegenüber einer Werklohnforderung mit Ansprüchen aufrechnet, die dazu dienen, das durch den Vertrag geschaffene Äquivalenzverhältnis von Leistung und Gegenleistung herzustellen (BGH, Urteil vom 24. November 2005 - VII ZR 304/04, BGHZ 165, 134; BGH, Urteil vom 27. September 2007 - VII ZR 80/05, BauR 2007, 2052 = NZBau 2008, 55 = ZfBR 2008, 39).
- OLG Nürnberg, 20.08.2014 - 12 U 2119/13
Vertrag über die Lieferung von Beton an einen Bauunternehmer: Inhaltskontrolle …
Diese Wirkung sei grundsätzlich nicht gerechtfertigt, wenn der Besteller gegenüber einer Werklohnforderung mit Ansprüchen aufrechne, die dazu dienen würden, das durch den Vertrag geschaffene Äquivalenzverhältnis von Leistung und Gegenleistung herzustellen (vgl. BGH, Urteil vom 24.11.2005 - VII ZR 304/04, NJW 2006, 698, 699).Rn. 62 Ein Vorbehaltsurteil sei daher grundsätzlich ausgeschlossen, wenn der Besteller gegenüber der Werklohnforderung mit einem Anspruch auf Ersatz der Kosten der Mängelbeseitigung oder der Fertigstellung aus demselben Vertrag aufrechne (vgl. BGH, Urteil vom 24.11.2005 - VII ZR 304/04, NJW 2006, 698, 699).
- KG, 16.02.2018 - 21 U 66/16
Bauprozess auf große Kündigungsvergütung des Bauunternehmers: Vorbehaltsurteil …
Danach ist der Erlass eines Vorbehaltsurteils nach § 302 Abs. 1 ZPO grundsätzlich ausgeschlossen, wenn die aus einem Werkvertrag in Anspruch genommene Vertragspartei im Prozess mit einem vertraglichen Gegenanspruch die Aufrechnung erklärt, der zur Klageforderung im Gegenseitigkeitsverhältnis steht (sog. Synallagma, vgl. BGH, Urteil vom 24.11.2005, VII ZR 304/04, BGHZ 165, 134; Urteil vom 27.9.2007, VII ZR 80/05).Könnte in dieser Situation der Vergütungsanspruch des Unternehmers unter Vorbehalt einer späteren Entscheidung über die zur Aufrechnung gestellte Gegenforderung tituliert werden, wie es § 302 Abs. 1 ZPO vorsieht, wird damit vorübergehend das Leistungsverweigerungsrecht des Bestellers außer Kraft gesetzt, obgleich noch nicht geklärt ist, ob der Unternehmer seine mit dem Vorbehaltsurteil durchsetzbare Vergütung überhaupt verdient hat (BGH, Urteil vom 24.11.2005, VII ZR 304/04, Rz 12 ff).
Gemäß der Rechtsprechung des BGH darf ein solches Urteil grundsätzlich nicht dazu führen, dass der Kläger für seine Klageforderung vorübergehend einen Vollstreckungstitel erhält, obgleich der Beklagte mit einer synallagmatischen Gegenforderung die Aufrechnung erklärt hat (BGH, Urteil vom 24.11.2005, VII ZR 304/04, BGHZ 165, 134; Urteil vom 27.9.2007, VII ZR 80/05).
- BGH, 28.10.2021 - VII ZR 44/18
Zur Zulässigkeit eines Teil-Vorbehaltsurteils bei Aufrechnung mit einem …
Ein solches sei grundsätzlich ausgeschlossen, wenn der Besteller gegenüber einer Werklohnforderung mit einem Anspruch aus demselben Vertragsverhältnis auf Ersatz der Kosten der Mängelbeseitigung oder der Fertigstellung aufgerechnet habe (BGH, Urteil vom 24. November 2005 - VII ZR 304/04; Urteil vom 27. September 2007 - VII ZR 80/05).Nach der bisherigen Rechtsprechung des Senats können sich jedoch aus der gebotenen Auslegung der gesetzlichen Regelung Grenzen dieses Ermessens ergeben, deren Einhaltung der revisionsrechtlichen Überprüfung ebenso unterliegt wie die Frage, ob das Gericht von seinem Ermessen überhaupt Gebrauch gemacht hat (BGH, Versäumnisurteil vom 24. November 2005 - VII ZR 304/04 Rn. 9, BGHZ 165, 134).
Dazu gehöre die Forderung auf Zahlung der Mängelbeseitigungskosten (BGH, Versäumnisurteil vom 24. November 2005 - VII ZR 304/04, BGHZ 165, 134, juris Rn. 12).
§ 302 Abs. 1 ZPO sei in diesem Fall nicht anwendbar (BGH, Versäumnisurteil vom 24. November 2005 - VII ZR 304/04, BGHZ 165, 134, juris Rn. 13 f.).
Rn. 18 Hieraus hat der Senat abgeleitet, dass der Richter bei einer Aufrechnung mit Ansprüchen auf Ersatz von Mängelbeseitigungskosten und Fertigstellungsmehrkosten nur dann die Grenzen seines Ermessens bei dem Erlass eines Vorbehaltsurteils nicht überschreitet, wenn er unter Berücksichtigung des Zwecks des Gesetzes zur Beschleunigung fälliger Zahlungen (BGBl. I 2000 S. 330) einen Ausnahmefall annimmt, der zu einer anderen Wertung führt (BGH, Versäumnisurteil vom 24. November 2005 - VII ZR 304/04, BGHZ 165, 134, juris Rn. 16 mit Beispielen).
Damit sollte unter anderem dem Missstand begegnet werden können, dass ein Besteller mit unberechtigten Gegenforderungen die frühzeitige Titulierung einer Werklohnforderung von Bauunternehmern verhindert (BGH, Versäumnisurteil vom 24. November 2005 - VII ZR 304/04, BGHZ 165, 134, juris Rn. 10 mit Nachweisen aus der Entstehungsgeschichte;… vgl. auch MünchKommZPO/Musielak, 6. Aufl., § 302 Rn. 3).
- OLG Hamm, 10.04.2014 - 10 U 35/13
Bewertung einer landwirtschaftlichen Besitzung zur Berechnung von …
Ein solcher Fall kann zum Beispiel dann vorliegen, wenn die Gegenforderung bei Würdigung des Parteivortrags oder der bisherigen Beweisergebnisse, zum Beispiel eines überzeugenden Privatgutachtens oder der Ergebnisse eines selbstständigen Beweisverfahrens, wahrscheinlich nicht besteht oder im Verhältnis zur Werklohnforderung wahrscheinlich geringes Gewicht hat und die weitere Aufklärung voraussichtlich so lange dauern wird, dass es nicht mehr hinnehmbar ist, dem Unternehmer die Möglichkeit einer Vollstreckung vorzuenthalten (NJW 2006, 698 f., m.w.N.). - BGH, 27.09.2007 - VII ZR 80/05
Erlass eines Vorbehaltsurteils bei gegenseitigen Forderungen von Bauherr und …
bb) Der Senat hat jedoch entschieden (Urteil vom 24. November 2005 - VII ZR 304/04, BGHZ 165, 134), dass ein Vorbehaltsurteil nach § 302 Abs. 1 ZPO grundsätzlich ausgeschlossen ist, wenn der Besteller gegenüber der Werklohnforderung mit einem Anspruch aus demselben Vertragsverhältnis auf Ersatz der Kosten der Mängelbeseitigung oder der Fertigstellungsmehrkosten aufrechnet.Die vom Senat im Urteil vom 24. November 2005 (VII ZR 304/04, BGHZ 165, 134) entwickelten, die Möglichkeiten eines Vorbehaltsurteils einschränkenden Grundsätze gelten insoweit nicht.
- OLG Düsseldorf, 04.04.2011 - 24 U 214/09
Anforderungen an die Form des Verzichts eines Rechtsanwalts auf sein Honorar; …
- OLG Saarbrücken, 07.05.2015 - 4 U 47/13
Kommissionsvertrag: Beschränkung der außerordentlichen Kündigung auf einen …
Zwar stehen sich danach auch diese gegenseitigen Forderungen in einer unter § 302 Abs. 1 ZPO fallenden Aufrechnungslage gegenüber und stehen nicht lediglich in einem von dieser Vorschrift nicht erfassten Verrechnungsverhältnis (vgl. BGH, Urt. v. 24.11.2005 - VII ZR 304/04, BGHZ 165, 134 - 139, juris Rdn.10 ff;… MünchKomm(ZPO)-Musielak, aaO., § 302 ZPO, Rdn. 3;… Stein/Jonas-Leipold, Kommentar zur Zivilprozessordnung, 22. Auflage, § 302 ZPO, Rdn. 5).Es ist nach der Auffassung des Bundesgerichtshofs nicht hinnehmbar, wenn trotz dieses Leistungsverweigerungsrechts dem Werkunternehmer die rechtliche Möglichkeit verschafft werden soll, mit Hilfe eines Vorbehaltsurteils eine Werklohnforderung ohne Erbringung der vertragsgerechten Gegenleistung - wenn auch nur vorübergehend - durchzusetzen (vgl. BGH, Urt. v. 24.11.2005 - VII ZR 304/04, BGHZ 165, 134 - 139, juris Rdn. 14 f;… MünchKomm(ZPO)-Musielak, aaO., § 302 ZPO, Rdn. 3;… kritisch: Stein/Jonas-Leipold, aaO., § 302 ZPO, Rdn. 6).
Daher ist es nicht interessengerecht, dem Unternehmer die Möglichkeit zu verschaffen, eine Werklohnforderung ohne Erbringung der Gegenleistung durchzusetzen (vgl. BGH, Urt. v. 24.11.2005 - VII ZR 304/04, BGHZ 165, 134 - 139, juris Rdn. 14).
Eine ungerechtfertigte Verzögerung des Verfahrens liegt nämlich nach dem Sinn und Zweck des § 302 Abs. 1 ZPO nicht vor, wenn eine Unsicherheit bezüglich der Ansprüche des Bestellers in Höhe der Mängelbeseitigungskosten oder der Fertigstellungsmehrkosten besteht und der Besteller mit einem Anspruch auf diese Gegenleistung aufrechnet (vgl. BGH, Urt. v. 24.11.2005 - VII ZR 304/04, BGHZ 165, 134 - 139, juris Rdn. 15).
Rn. 179 Nur in Ausnahmefällen kann deshalb in solchen Fällen ein Vorbehaltsurteil in Betracht kommen, wenn der Besteller Ansprüche gegen den Unternehmer wegen eines vertragswidrigen Verhaltens geltend macht, etwa wenn ein Sachverhalt festgestellt ist, in dem auf der Grundlage des gesamten Streitstoffs, insbesondere auf Grund eines überzeugenden Privatgutachtens oder des Ergebnisses eines selbstständigen Beweisverfahrens, davon auszugehen ist, dass dem Besteller wahrscheinlich keine oder allenfalls eine geringe Gegenforderung zusteht (vgl. BGH, Urt. v. 24.11.2005 - VII ZR 304/04, BGHZ 165, 134 - 139, juris Rdn. 16;… MünchKomm(ZPO)-Musielak, aaO., § 302 ZPO, Rdn. 3).
Rn. 212 In der nächsten Instanz kann daher nur auf Rüge überprüft werden, ob die Grenzen des Ermessens, die sich aus der gebotenen Auslegung der gesetzlichen Regelung ergeben, eingehalten wurden, d. h. ob das Ermessen des erstinstanzlichen Gerichts überhaupt eröffnet war, und ob das erstinstanzliche Gericht sein Ermessen erkannt und von diesem Gebrauch gemacht hat (vgl. BGH, Urt. v. 24.11.2005 - VII ZR 304/04, BGHZ 165, 134 - 139, juris Rdn. 6 ff;… MünchKomm(ZPO)-Musielak, aaO., § 302 ZPO, Rdn. 7 u. 11;… Stein/Jonas-Leipold, aaO., § 302 ZPO, Rdn. 29).
- BGH, 18.10.2022 - XI ZR 606/20
Befugnis eines Berufungsgerichts zum Erlass eines Grundurteils und zur …
Der revisionsrechtlichen Überprüfung unterliegt allerdings, ob sich im Einzelfall aus der gebotenen Auslegung der gesetzlichen Regelung Grenzen dieses Ermessens ergeben und ob das Gericht das ihm zustehende Ermessen fehlerfrei ausgeübt hat (…BGH, Urteile vom 28. Oktober 2021, aaO und vom 24. November 2005 - VII ZR 304/04, BGHZ 165, 134, 136). - OLG Düsseldorf, 23.10.2014 - 5 U 51/13
Bindung des Architekten an eine erteilte Schlussrechnung
Die enge synallagmatische Verknüpfung der Werklohnforderung mit der Forderung auf mangelfreie Erfüllung des Vertrages finde dabei zunächst Ausdruck in einem Leistungsverweigerungsrecht des Bestellers im Falle einer mangelhaften oder nicht fertig gestellten Leistung nach § 320 Abs. 1 BGB, so dass es ein nicht hinnehmbares Ergebnis wäre, wenn eine aus dem Leistungsverweigerungsrecht erwachsene auf Zahlung gerichtete Gegenforderung dazu führen würde, dass der Werklohnwenn auch nur vorübergehend - durchsetzbar wäre (BGH Urt. v. 24.11.2005- VII ZR 304/04 - Tz. 12 ff).Die enge synallagmatische Verknüpfung der Werklohnforderung mit der Forderung auf mangelfreie Erfüllung des Vertrages finde dabei zunächst Ausdruck in einem Leistungsverweigerungsrecht des Bestellers im Falle einer mangelhaften oder nicht fertig gestellten Leistung nach § 320 Abs. 1 BGB, so dass es ein nicht hinnehmbares Ergebnis wäre, wenn eine aus dem Leistungsverweigerungsrecht erwachsene auf Zahlung gerichtete Gegenforderung dazu führen würde, dass der Werklohnwenn auch nur vorübergehend - durchsetzbar wäre (BGH Urt. v. 24.11.2005- VII ZR 304/04 - Tz. 12 ff).
- OLG Frankfurt, 15.06.2012 - 2 U 205/11
Kostenvorschuss für Beseitigung an Wärmedämmverbundsystem in Sporthalle
- OLG Hamm, 30.10.2007 - 21 U 34/07
Erklärung der Abnahme unter Vorbehalt; Zulässigkeit eines Grund- und …
- OLG München, 20.03.2012 - 7 U 3199/11
Urkundenprozess: Ausdruck elektronischer Dokumente als zulässiges Beweismittel
- BGH, 22.07.2011 - V ZR 245/09
Wohnungseigentumssache: Beschlusskompetenz der Eigentümergemeinschaft für eine …
- BGH, 15.11.2012 - VII ZR 99/10
Ergänzende Auslegung eines dreiseitigen Vertrages: Zahlungspflicht des …
- OLG Brandenburg, 31.01.2018 - 11 U 205/15
Honoraransprüche aus Architektenleistungen und Ingenieurleistungen Erlass eines …
- OLG Frankfurt, 11.05.2007 - 2 U 195/06
Werklohnanspruch des Bauunternehmers: Aufrechnung mit Mängelbeseitigungskosten …
- OLG Düsseldorf, 23.06.2009 - 23 U 140/08
Zulässigkeit eines Aufrechnungs-Vorbehaltsurteils bei Aufrechnung mit …
- OLG Frankfurt, 19.08.2019 - 29 U 163/18
Unzulässigkeit eines Vorbehaltsurteils bei Gegenüberstehen von zur Aufrechnung …
- OLG Bamberg, 19.02.2025 - 3 UKl 13/24
Folgen unwirksamer Klauseln in einem Fertighausvertrag
- OLG Dresden, 11.05.2017 - 10 U 818/15
Zahlung restlichen Architektenhonorars
- KG, 08.04.2008 - 21 U 161/06
Beweiskraft einer Privaturkunde
- OLG Naumburg, 10.10.2013 - 1 U 9/13
Architektenvertrag: Umstände für ein widersprüchliches Verhalten bei der späteren …
- VGH Bayern, 21.04.2015 - 8 BV 12.2488
Bundesauftragsverwaltung, Rechtsgeschäftliche Vertretung, Eisenbahnkreuzung, …
- OLG Düsseldorf, 27.03.2025 - 5 U 147/23
Anspruch des Käufers gegen eine Bauträgerin als Verkäuferin auf Abgabe einer …
- OLG Celle, 05.06.2019 - 14 U 36/18
Aufrechnung mit Kosten der Mängelbeseitigung: Vorbehaltsurteil ausgeschlossen!?
- BGH, 23.07.2009 - VII ZR 191/08
Rechtsfolgen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer …
- OLG Köln, 12.01.2016 - 19 U 112/15
Abgrenzung von Werklieferungs- und Kaufvertrag
- OLG München, 26.10.2017 - 23 U 1682/17
Vorbehaltsurteil; Minderungsrecht
- OLG Düsseldorf, 18.12.2023 - 22 U 98/23
Zusätzliche Leistungen werden nach tatsächlichen Kosten vergütet!
- KG, 17.01.2014 - 7 U 43/13
Rückabwicklungsklage nach Rücktritt der Bauträgers vom …
- OLG Schleswig, 26.01.2007 - 1 U 101/06
Entscheidungsermessen bei Vorbehaltsurteil
- KG, 16.12.2011 - 7 U 18/11
Werkvertrag: Auslegung und Zulässigkeit eines formularmäßigen Aufrechnungsverbots …
- OVG Berlin-Brandenburg, 14.07.2009 - 10 B 2.09
Konsularische Hilfe; Deutsche Botschaft in Kinshasa; Leistungsklage; …
- OLG Düsseldorf, 16.02.2024 - 22 U 98/23
Zusätzliche Leistungen werden nach tatsächlichen Kosten vergütet!
- OLG Koblenz, 01.03.2011 - 5 U 1271/10
Zulässigkeit eines Vorbehaltsurteils bei Hilfsaufrechnung mit einem …
- OLG Celle, 31.07.2014 - 5 U 9/14
Ansprüche des Auftragnehmers eines VOB-Vertrages wegen Austauschs eines …
- KG, 08.04.2009 - 21 U 161/07
- OLG Oldenburg, 03.07.2008 - 8 U 64/08
Anforderungen an die Zulässigkeit eines Vorbehaltsurteils im Bauprozess; Anspruch …
- OLG Brandenburg, 05.05.2022 - 12 U 100/21
Anspruch auf Zahlung eines Kostenvorschusses zur Mängelbeseitigung und …
- LG Würzburg, 11.02.2016 - 1 HKO 2397/14
Aufrechnungsverbot und Eingriff in das Äquivalenzverhältnis von Leistung und …
- OLG München, 17.01.2024 - 7 U 4859/22
Vorbehaltsurteil, Geltendmachung des Zurückbehaltungsrechts, Eingegangene …
- LG Cottbus, 24.11.2015 - 11 O 86/14
- KG, 25.02.2011 - 21 U 145/09
Verfahrensrecht - Vorbehaltsurteil bei Aufrechnung gegen Werklohnansprüche
- KG, 30.05.2011 - 21 U 64/10
Aufrechnungsverbot umfasst auch Vertragsstrafe!
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