Rechtsprechung
| BGH, 10.06.1968 - VII ZR 48/66 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Zustandekommen eines Vertrages über eine Vertretertätigkeit durch widerspruchslose Hinnahme des kaufmännischen Bestätigungsschreibens - Inbetrachtkommen von Vorteilsausgleichung bei Schadensersatzansprüchen und vertraglichen Erfüllungsansprüchen - Schließen einer ...
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Kurzfassungen/Presse
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Übernahme der Ausgleichsschuld des U durch den Nachfolger des HV, Abwälzungsvereinbarung, ergänzende Vertragsauslegung
Papierfundstellen
- MDR 1968, 917
- BB 1968, 927
- DB 1968, 1486
- JR 1969, 419
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (2)
- BGH, 16.06.1959 - VI ZR 81/58
Teilurteil und Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 10.06.1968 - VII ZR 48/66
Das angefochtene Urteil ist bei Berücksichtigung des § 308 ZPO dahin zu verstehen, daß es nur über den vom Landgericht abgewiesenen Teil des Klageanspruchs entschieden hat (BGHZ 30, 213).Unter Umständen wird es zweckmäßig sein, daß das Berufungsgericht bei seiner neuen Entscheidung mit Einverständnis beider Parteien den noch beim Landgericht anhängigen Teil des Klageanspruchs einbezieht (BGHZ 30, 213, 220) [BGH 16.06.1959 - VI ZR 81/58].
- BGH, 22.04.1953 - II ZR 143/52
Voraussetzungen der ergänzenden Vertragsauslegung
Auszug aus BGH, 10.06.1968 - VII ZR 48/66
Das Berufungsgericht hätte daher erwägen müssen, ob diese Lücke nach den für eine ergänzende Vertragsauslegung in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen geschlossen werden kann und muß (vgl. dazu BGHZ 9, 273, 277 ff [BGH 22.04.1953 - II ZR 143/52] und 16, 71, 76).
- OLG Koblenz, 22.03.2007 - 6 U 1313/06
Handelsvertretervertrag: Ausgleichsanspruch nach Vertragskündigung; Anspruch des …
Sieht ein Handelsvertretervertrag - wie hier - im Hinblick auf die Tätigkeit des Vorgängers des Handelsvertreters eine Einstands- oder Ausgleichszahlung vor, die über eine gewisse Zeit nach und nach mit der Provision verrechnet werden soll, ohne dass geregelt ist, was insofern bei nur kurzer Dauer des Vertragsverhältnisses gelten soll, so enthält der Handelsvertretervertrag eine Lücke, die durch ergänzende Vertragsauslegung zu schließen ist (BGH MDR 1968, 917, 918).Hätten die Parteien bei Vertragsschluss den Fall bedacht, dass es vor Ablauf der drei Jahre zu einer ordentlichen Kündigung kommen würde, so hätten sie bei der gebotenen Abwägung ihrer Interessen nach Treu und Glauben als redliche Geschäftspartner vereinbart (§ 242 BGB; vgl. BGH NJW 2004, 2449), dass eine entsprechend geringere Einstandszahlung zu erbringen sei (vgl. dazu BGH MDR 1968, 917, 918 und NJW 1985, 58, 59; OLG Stuttgart HVR Nr. 838; OLG Düsseldorf OLGR 2001, 317, 318).
In diesem Zusammenhang ist auch zu berücksichtigen, dass die Beklagte durch das so bald erfolgte Ausscheiden des Handelsvertreters in die Lage versetzt wurde, die Vertretung neu zu vergeben und sich dafür von dem neuen Handelsvertreter abermals eine Einstandszahlung versprechen zu lassen (vgl. dazu BGH MDR 1968, 917, 918).
- BGH, 10.05.1984 - I ZR 36/82
Zahlung einer Abfindung für die Übernahme des Bezirks eines Handelsvertreters - …
Der Bundesgerichtshof hat ferner (Urt. v. 10.06.1968 - VII ZR 48/66, BB 1968, 927) eine im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung zu schließende Lücke gesehen, wenn ein Handelsvertreterverhältnis endet, bevor der Handelsvertreter die erwartete Möglichkeit gehabt hat, die an den ausgeschiedenen Vertreter gezahlte Abfindung durch Provisionseinnahmen auszugleichen. - BFH, 04.12.1980 - IV B 35/80
Zahlung eines Ausgleichs - Handelsvertreter - Beendigung des …
Es kommt im Wirtschaftsleben auch vor, daß der Handelsvertreter bei Abgabe der Vertretung an einen anderen Handelsvertreter von diesem eine Abstandsvergütung erhält (BGH-Urteile vom 29. Juni 1967 VII ZR 323/64, BB 1967, 1935; vom 10. Juni 1968 VII ZR 48/66, BB 1968, 927; vom 11. Juni 1975 I ZR 136/74, BB 1975, 1037).In anderen Fällen wiederum ist der Unternehmer durch den Ausgleichsanspruch wirtschaftlich nicht belastet, wenn er ihn auf den Nachfolger des ausscheidenden Handelsvertreters abwälzen kann (vgl. BGH Urteile in BB 1968, 927 und BB 1967, 935).
- BGH, 18.09.1986 - I ZR 24/85
Zulässigkeit der Berufung auf die Versäumung der Frist zur Geltendmachung des …
Der Bundesgerichtshof hat ferner (Urt. v. 10.6.1968 - VII ZR 48/66, BB 1968, 927) eine im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung zu schließende Lücke gesehen, wenn ein Handelsvertreterverhältnis endet, bevor der Handelsvertreter die erwartete Möglichkeit gehabt hat, die an den ausgeschiedenen Vertreter gezahlte Abfindung durch Provisionseinnahmen auszugleichen. - OLG Hamm, 08.06.1989 - 18 U 186/88
Inhaltskontrolle von Preisvereinbarungen und sonstigen Festlegungen des …
Rn. 80 Eine andere Beurteilung ist hier auch nicht unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (NJW 1985, 58 ff. BB 68, 927, VersR 59, 692 ff.) unter dem Stichwort eines "Kaufs" einer Bezirksvertretung bei Abschluß eines Bezirksvertretervertrages angezeigt. - BFH, 28.04.1971 - I R 39/70
Unternehmer - Zahlungsverpflichtung eines Ausgleichs - Handelsvertreter - …
Dabei fiele noch ins Gewicht, daß die Ausgleichslast nicht selten auf den Nachfolger des Handelsvertreters rechtsgeschäftlich abgewälzt wird (Schröder, -- DB 1969, 291 --; Eberstein, BB 1971, 200; vgl. BGH-Urteile VII ZR 323/64 vom 29. Juni 1967, BB 1967, 935; VII ZR 48/66 vom 10. Juni 1968, BB 1968, 927).
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