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Rechtsprechung
   BGH, 21.12.1989 - VII ZR 49/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,673
BGH, 21.12.1989 - VII ZR 49/89 (https://dejure.org/1989,673)
BGH, Entscheidung vom 21.12.1989 - VII ZR 49/89 (https://dejure.org/1989,673)
BGH, Entscheidung vom 21. Dezember 1989 - VII ZR 49/89 (https://dejure.org/1989,673)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Prof. Dr. Lorenz

    Voraussetzungen der gewillkürten Prozeßstandschaft, Wahrung des Interessen des Beklagten (Sicherheit für Prozeßkosten)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Klage eines ursprünglichen Inhabers einer sicherungshalber abgetretenen Forderung auf Erfüllung dieser Forderung in gewillkürter Prozessstandschaft - Fortdauer der Prozessführungsbefugnis bei Vermögensverfall - Abdeckung des Prozesskostenrisikos durch Bankbürgschaften - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 51 Abs. 1
    Prozeßführungsbefugnis des Zedenten einer Forderung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 1117
  • NJW-RR 1990, 574 (Ls.)
  • ZIP 1990, 330
  • MDR 1990, 709
  • WM 1990, 655
  • DB 1990, 1324
  • BauR 1990, 252
 
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Wird zitiert von ... (31)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 22.12.1988 - VII ZR 129/88

    Zahlungsunfähigkeit des gewillkürten Prozeßstandschafters

    Auszug aus BGH, 21.12.1989 - VII ZR 49/89
    Klagt der ursprüngliche Inhaber einer sicherungshalber abgetretenen Forderung diese zulässig in gewillkürter Prozeßstandschaft ein und tritt erst danach sein Vermögensverfall zutage, so bestehen jedenfalls dann keine Bedenken gegen die Fortdauer seiner Prozeßführungsbefugnis, wenn der Zessionar für den Fall des Unterliegens dem Gegner Bankbürgschaften anbietet, die dessen volles Prozeßkostenrisiko abdecken (Fortführung von Senatsurteilen BGHZ 96, 151; NJW 1989, 1932 und vom 11. Mai 1989 - VII ZR 150/88 = BauR 1989, 610 = ZfBR 1989, 199).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darf jemand ein fremdes Recht aufgrund einer ihm von dem Berechtigten erteilten Ermächtigung im eigenen Namen im Prozeß verfolgen, sofern er hieran ein eigenes schutzwürdiges Interesse hat (sog. gewillkürte Prozeßstandschaft; vgl. BGHZ 100, 217, 218 m.N.; zuletzt Senatsurteil NJW 1989, 1932 und vom 11. Mai 1989 - VII ZR 150/88 = BauR 1989, 610 = ZfBR 1989, 199).

    Die Ermächtigung ist auch nicht nachträglich sittenwidrig geworden; es kommt insoweit auf die Verhältnisse im Zeitpunkt ihrer Erteilung an (Senatsurteil NJW 1989, 1932, 1933 m.N.).

    Auch angesichts dessen sind an die Fortdauer des Eigeninteresses des ursprünglichen Gläubigers der eingeklagten Forderung an deren Geltendmachung keine zu strengen Anforderungen zu stellen (vgl. etwa Senatsurteil NJW 1989, 1932, 1933).

    Auch hier (vgl. etwa Senatsurteil BGH NJW 1989, 1932, 1934) ist nicht zu verkennen, daß die Klägerin der ursprüngliche Vertragspartner des Beklagten war.

  • BGH, 24.10.1985 - VII ZR 337/84

    Prozeßstandschaft ohne schutzwürdiges Eigeninteresse

    Auszug aus BGH, 21.12.1989 - VII ZR 49/89
    Klagt der ursprüngliche Inhaber einer sicherungshalber abgetretenen Forderung diese zulässig in gewillkürter Prozeßstandschaft ein und tritt erst danach sein Vermögensverfall zutage, so bestehen jedenfalls dann keine Bedenken gegen die Fortdauer seiner Prozeßführungsbefugnis, wenn der Zessionar für den Fall des Unterliegens dem Gegner Bankbürgschaften anbietet, die dessen volles Prozeßkostenrisiko abdecken (Fortführung von Senatsurteilen BGHZ 96, 151; NJW 1989, 1932 und vom 11. Mai 1989 - VII ZR 150/88 = BauR 1989, 610 = ZfBR 1989, 199).

    Schutzwürdig ist dieses Interesse der Klägerin allerdings nur dann, wenn der Beklagte durch die gewählte Art der Prozeßführung nicht unbillig benachteiligt wird (BGHZ 96, 151, 155 f).

    Auch dem Senatsurteil BGHZ 96, 151 (vgl. dazu Boecken/Krause NJW 1987, 420 [BAG 12.03.1986 - 7 AZR 20/83]; Bülow WuB VII A § 51 Abs. 1 ZPO 1, 86; Crezelius EWiR 1986, 203; Olzen JR 1986, 289; K. Schmidt JuS 1986, 318), auf das sich das Berufungsurteil zu Unrecht beruft, ist nichts anderes zu entnehmen.

    Die Annahme eines solchen Mißbrauchs drängte sich im Falle BGHZ 96, 151 schon aus der zeitlichen Abfolge der maßgebenden Umstände auf, insbesondere der Ablehnung der Konkurseröffnung über das Vermögen der späteren Klägerin, dann erst Offenlegung der Abtretung, Eingeständnis der Überschuldung der späteren Klägerin, schließlich Klageerhebung durch sie und ihre Ermächtigung durch die Zessionarin.

  • BGH, 11.05.1989 - VII ZR 150/88

    Formularmäßige Einschränkung der Abtretung einer Werklohnforderung

    Auszug aus BGH, 21.12.1989 - VII ZR 49/89
    Klagt der ursprüngliche Inhaber einer sicherungshalber abgetretenen Forderung diese zulässig in gewillkürter Prozeßstandschaft ein und tritt erst danach sein Vermögensverfall zutage, so bestehen jedenfalls dann keine Bedenken gegen die Fortdauer seiner Prozeßführungsbefugnis, wenn der Zessionar für den Fall des Unterliegens dem Gegner Bankbürgschaften anbietet, die dessen volles Prozeßkostenrisiko abdecken (Fortführung von Senatsurteilen BGHZ 96, 151; NJW 1989, 1932 und vom 11. Mai 1989 - VII ZR 150/88 = BauR 1989, 610 = ZfBR 1989, 199).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darf jemand ein fremdes Recht aufgrund einer ihm von dem Berechtigten erteilten Ermächtigung im eigenen Namen im Prozeß verfolgen, sofern er hieran ein eigenes schutzwürdiges Interesse hat (sog. gewillkürte Prozeßstandschaft; vgl. BGHZ 100, 217, 218 m.N.; zuletzt Senatsurteil NJW 1989, 1932 und vom 11. Mai 1989 - VII ZR 150/88 = BauR 1989, 610 = ZfBR 1989, 199).

    Diese Grundsätze beruhen auf der Überlegung, daß ein erkennbarer Mißbrauch der gewillkürten Prozeßstandschaft nicht hingenommen werden kann (…a.a.O. S. 156; vgl. auch Senatsurteil BauR 1989, 610, 611 = ZfBR 1989, 199, 200).

  • BGH, 23.02.1978 - VII ZR 11/76

    Geltendmachung von abgetretenen Nachbesserungs- und Gewährleistungsansprüchen …

    Auszug aus BGH, 21.12.1989 - VII ZR 49/89
    Dieses Interesse ist ferner anzuerkennen, wenn der Zedent abgetretene Gewährleistungsansprüche geltend macht, weil im Falle der Nichtdurchsetzbarkeit der abgetretenen Rechte seine subsidiäre Eigenhaftung wieder auflebt (vgl. Senatsurteil BGHZ 70, 389, 394) [BGH 23.02.1978 - VII ZR 11/76].
  • BGH, 19.03.1987 - III ZR 2/86

    Geltendmachung von zur Konkursmasse gehörenden Rechten durch den Gemeinschuldner

    Auszug aus BGH, 21.12.1989 - VII ZR 49/89
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darf jemand ein fremdes Recht aufgrund einer ihm von dem Berechtigten erteilten Ermächtigung im eigenen Namen im Prozeß verfolgen, sofern er hieran ein eigenes schutzwürdiges Interesse hat (sog. gewillkürte Prozeßstandschaft; vgl. BGHZ 100, 217, 218 m.N.; zuletzt Senatsurteil NJW 1989, 1932 und vom 11. Mai 1989 - VII ZR 150/88 = BauR 1989, 610 = ZfBR 1989, 199).
  • BGH, 11.11.1982 - III ZR 77/81

    Rechtliches Gehör im Schiedsgerichtsverfahren

    Auszug aus BGH, 21.12.1989 - VII ZR 49/89
    Der Beklagte hat sich hierzu nicht abschließend geäußert (zur Beachtlichkeit neuer Tatsachen im Revisionsverfahren vgl. BGHZ 85, 288, 290).
  • BAG, 12.03.1986 - 7 AZR 20/83

    Rechtswirksamkeit einer während der Probezeit ausgesprochenen ordentlichen …

    Auszug aus BGH, 21.12.1989 - VII ZR 49/89
    Auch dem Senatsurteil BGHZ 96, 151 (vgl. dazu Boecken/Krause NJW 1987, 420 [BAG 12.03.1986 - 7 AZR 20/83]; Bülow WuB VII A § 51 Abs. 1 ZPO 1, 86; Crezelius EWiR 1986, 203; Olzen JR 1986, 289; K. Schmidt JuS 1986, 318), auf das sich das Berufungsurteil zu Unrecht beruft, ist nichts anderes zu entnehmen.
  • BGH, 03.11.1978 - I ZR 150/76

    Prozessführungsbefugnis bei Abtretung der Klageforderung nach Rechtshängigkeit - …

    Auszug aus BGH, 21.12.1989 - VII ZR 49/89
    Das schutzwürdige Eigeninteresse ist beispielsweise angenommen worden, wenn der Verkäufer einer abgetretenen Forderung diese wegen der ihn treffenden Gewährleistung aus § 437 BGB einklagt (BGH NJW 1979, 924, 925).
  • BGH, 06.06.2019 - IX ZR 272/17

    Insolvenz eines Kassenzahnarztes: Abtretbarkeit von Vergütungsforderungen eines …

    Ein solches Interesse des Zedenten ist anzuerkennen, wenn eine Sicherungsabtretung - wie im Streitfall - zur Rückführung eines Darlehens bestimmt ist (BGH, Urteil vom 21. Dezember 1989 - VII ZR 49/89, NJW 1990, 1117; vom 19. September 1995 - VI ZR 166/94, NJW 1995, 3186).
  • OLG Celle, 08.12.2020 - 13 U 65/19

    Ansprüche aufgrund Beendigung eines Rahmenliefervertrages über Hintersitzlehnen

    Rn. 320 Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darf jemand ein fremdes Recht im eigenen Namen im Prozess geltend machen, wenn ihm der Berechtigte eine entsprechende Ermächtigung erteilt hat, er an der Durchsetzung des Rechts ein eigenes schutzwürdiges Interesse hat und schutzwürdige Belange der Gegenseite nicht entgegenstehen (vgl. BGH…, Urteil vom 5. Februar 2009 - III ZR 164/08, juris, Rn. 21;… Urteil vom 5. Juli 1991 - V ZR 343/89, juris, Rn. 14; Urteil vom 21. Dezember 1989 - VII ZR 49/89, juris, Rn. 8;… Urteil vom 22. Dezember 1988 - VII ZR 129/88, juris, Rn. 8).
  • OLG Köln, 29.06.1993 - 9 U 237/92

    Schadenersatzansprüche; Versicherungsnehmer; Versicherer; Rechtsanwalt; PVV; …

    In der Rechtsprechung nämlich ist anerkannt, daß jemand ein fremdes Recht aufgrund einer ihm vom Berechtigten erteilten Ermächtigung im eigenen Namen und auf eigene Rechnung im Prozeßweg zugunsten des neuen Gläubigers verfolgen darf, sofern er hieran ein eigenes schutzwürdiges Interesse hat (vgl. etwa BGHZ 96, 151 (152 f.) 100, 217 (218) NJW 90, 1117 jeweils m. w. N.).
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