Rechtsprechung
| BGH, 18.09.1961 - VII ZR 88/60 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anwendbarkeit der Klagesperre des § 3 Abs. 2 Allgemeines Kriegsfolgengesetz (AKG) auf einen Herausgabeanspruch eines Eigentümers oder dem gleichzustellende Ansprüche - Auslegung des Anwendungsbereichs des AKG hinsichtlich dinglicher Ansprüche nach dem vom AKG verfolgten ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 35, 350
- NJW 1961, 2256
- MDR 1962, 47
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BGH, 11.02.1953 - II ZR 51/52
Vermögenseinziehung und Lebensversicherung
Auszug aus BGH, 18.09.1961 - VII ZR 88/60
Bei dieser Rechtslage kommt es auf die in den Entscheidungen BGHZ 9, 34; 10, 340 und 16, 350 erörterten Fragen nicht an; denn dort handelte es sich um Entziehungstatbestände im eigentlichen Sinne, so daß die Rückerstattungsgerichte, im Gegensatz zum vorliegenden Fall, grundsätzlich zuständig waren. - BGH, 04.12.1958 - III ZR 10/57
Feststellungsklagen trotz § 3 Abs. 2 AKG
Auszug aus BGH, 18.09.1961 - VII ZR 88/60
Zwar trifft es zu, daß von der Rechtsprechung und im Schrifttum die Ansicht vertreten wird, die genannte Bestimmung stehe einer solchen Klage nicht im Wege (u.a. BGHZ 29, 28; Féaux de la Croix, AKG, S. 132).
- BGH, 25.04.1968 - II ZR 149/67
Vorliegen einer bürgerlich-rechtlichen Streitigkeit bei Verurteilung eines Landes …
Zur Entscheidung der Frage, ob das Klagebegehren der Mutter des Klägers unter anderen rechtlichen Gesichtspunkten gerechtfertigt war, blieben die ordentlichen Gerichte zuständig (ebenso für das Rückerstattungsrecht der amerikanischen Zone BGH 18.9.61 VII ZR 88/60 = WM 1961, 1217, in BGHZ 35, 350 insoweit nicht vollständig abgedruckt).Das Berufungsgericht hat hierzu unter Berufung auf das Urteil des VII. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 18. September 1961 (BGHZ 35, 350 = WM 1961, 1217) ausgeführt, der Geschäftsanteil einer GmbH sei ein dem Eigentum vergleichbares Recht.
- BGH, 04.10.1967 - VIII ZR 105/66
Vereinbarung der schriftlichen Niederlegung eines Vertrages - Voraussetzungen des …
Die einhellige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs geht demgemäß dahin, daß dem rechtmäßigen Besitzer, der auf fremdem Grund und Boden ein Gebäude errichtet oder, was das Berufungsgericht mit Recht gleichgestellt hat, unter Verwendung erhalten gebliebener Außenmauern ein der Zweckbestimmung des alten Gebäudes nicht entsprechendes wesentlich wertvolleres Bauwerk erstellt und dadurch den Zustand des Grundstücks nicht nur verbessert, sondern völlig ändert, in Anwendung der §§ 812 Abs. 1 Satz 2 und 951 Abs. 1 BGB Bereicherungsansprüche gewährt werden (vgl. BGHZ 10, 171, 179 [BGH 10.07.1953 - V ZR 22/52]; 17, 236 [BGH 14.05.1955 - VI ZR 120/54]; 35, 356 [BGH 18.09.1961 - VII ZR 88/60];… BGH Urt. v. 23. Oktober 1953 - V ZR 38/52 - LM BGB § 946 Nr. 6; v. 30. November 1960 - V ZR 131/59 - LM BGB § 951 Nr. 13; v. 12. April 1961 - VIII ZR 152/60 - LM BGB § 951 Nr. 14 = WM 1961, 700; v. 19. September 1962 - V ZR 138/61 - LM BGB § 951 Nr. 16).
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