Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 01.12.2015 - VII-Verg 20/15 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- ams-rae.de
Sofortige Beschwerde: Abschluss von Rahmenrabattvereinbarungen
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SGB V § 129 Abs. 1; GG Art. 14 Abs. 1
Anforderungen an die Ausgestaltung des Vergabeverfahrens bei der Ausschreibung von Rahmenrabattvereinbarungen für wirkstoffbezogene Fachlose durch eine gesetzliche Krankenkasse zur Gewährleistung anwendungsbezogenen Patentschutzes - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Angebot kann patentrechtlich untersagt werden: Bieter ist ungeeignet!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Ausschluss von Generika-Anbietern bei möglicher Patenverletzung geboten
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Ausschluss von Generika-Anbietern bei möglicher Patenverletzung geboten
- vergabeblog.de (Kurzinformation)
Wann muss Parteivorbringen unberücksichtigt bleiben?
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Anforderungen an die Ausgestaltung des Vergabeverfahrens bei der Ausschreibung von Rahmenrabattvereinbarungen für wirkstoffbezogene Fachlose durch eine gesetzliche Krankenkasse zur Gewährleistung anwendungsbezogenen Patentschutzes
Besprechungen u.ä. (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Angebot kann patentrechtlich untersagt werden: Bieter ist ungeeignet! (VPR 2016, 151)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Angebot kann patentrechtlich untersagt werden: Bieter ist ungeeignet! (IBR 2016, 416)
Verfahrensgang
- VK Bund, 16.03.2015 - VK 2-07/15
- OLG Düsseldorf, 01.12.2015 - VII-Verg 20/15
Papierfundstellen
- ZfBR 2016, 728
Wird zitiert von ... (26) Zitiert selbst (8)
- VK Bund, 16.03.2015 - VK 2-07/15
Nachprüfungsverfahren: Rabattverträge und Patentrecht
Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.12.2015 - Verg 20/15
Die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 16. März 2015 (VK 2-7/15) wird zurückgewiesen.Rn. 14 Die Vergabekammer (2. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 16. März 2015 - VK 2-7/15) hat der Antragsgegnerin untersagt, hinsichtlich des Loses 41 (Pregabalin) einen Zuschlag zu erteilen.
- BGH, 18.06.2012 - X ZB 9/11
Abfallentsorgung II
Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.12.2015 - Verg 20/15
Die Patentverletzung ist im Rahmen der Eignungswertung (also vergaberechtlicher Anknüpfungsnormen) im Vergabenachprüfungsverfahren inzident zu überprüfen (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Juni 2012 - X ZB 9/11; OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 21. Februar 2005 - VII- Verg 91/04, S. 12 ff., 17 ff.; vom 9. November 2012 - VII-Verg 35/11; vom 1. August 2012 - VII-Verg 105/11; der Beschluss vom 17. Februar 2014 - VII-Verg 2/14, S. 9 ff., ändert die vorstehende Rechtsprechung nicht ab). - OLG Düsseldorf, 17.02.2014 - Verg 2/14
Zulassung von Bietergemeinschaften im Rahmen der Ausschreibung des Abschlusses …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.12.2015 - Verg 20/15
Die Patentverletzung ist im Rahmen der Eignungswertung (also vergaberechtlicher Anknüpfungsnormen) im Vergabenachprüfungsverfahren inzident zu überprüfen (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Juni 2012 - X ZB 9/11; OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 21. Februar 2005 - VII- Verg 91/04, S. 12 ff., 17 ff.; vom 9. November 2012 - VII-Verg 35/11; vom 1. August 2012 - VII-Verg 105/11; der Beschluss vom 17. Februar 2014 - VII-Verg 2/14, S. 9 ff., ändert die vorstehende Rechtsprechung nicht ab).
- OLG Düsseldorf, 19.11.2003 - Verg 22/03
Zurückweisung verspäteten Vorbringens im Nachprüfungsverfahren
Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.12.2015 - Verg 20/15
Rn. 45 So muss ein Vorbringen bei der Entscheidung unberücksichtigt bleiben, wenn ein Beteiligter es unter Missachtung der Verfahrensförderungspflicht derart spät anbringt, dass den gegnerischen Verfahrensbeteiligten bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung, auf den die Entscheidung ergeht (vgl. § 112 Abs. 1 Satz 1 GWB, §§ 120 Abs. 2, 69 Abs. 1 GWB), eine Erwiderung unter zumutbaren Bedingungen nicht mehr möglich ist (vgl. ausführlich: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. November 2003 - Verg 22/03, VergabeR 2004, 248, 250 f.). - OLG Düsseldorf, 09.11.2011 - Verg 35/11
Anforderungen an die Beurteilung der Eignung eines Bieters durch die …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.12.2015 - Verg 20/15
Die Patentverletzung ist im Rahmen der Eignungswertung (also vergaberechtlicher Anknüpfungsnormen) im Vergabenachprüfungsverfahren inzident zu überprüfen (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Juni 2012 - X ZB 9/11; OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 21. Februar 2005 - VII- Verg 91/04, S. 12 ff., 17 ff.; vom 9. November 2012 - VII-Verg 35/11; vom 1. August 2012 - VII-Verg 105/11; der Beschluss vom 17. Februar 2014 - VII-Verg 2/14, S. 9 ff., ändert die vorstehende Rechtsprechung nicht ab). - OLG Düsseldorf, 21.02.2005 - Verg 91/04
Leistungsfähigkeit des Bieters bei bestehenden Schutzrechten Dritter
Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.12.2015 - Verg 20/15
Die Patentverletzung ist im Rahmen der Eignungswertung (also vergaberechtlicher Anknüpfungsnormen) im Vergabenachprüfungsverfahren inzident zu überprüfen (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Juni 2012 - X ZB 9/11; OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 21. Februar 2005 - VII- Verg 91/04, S. 12 ff., 17 ff.; vom 9. November 2012 - VII-Verg 35/11; vom 1. August 2012 - VII-Verg 105/11; der Beschluss vom 17. Februar 2014 - VII-Verg 2/14, S. 9 ff., ändert die vorstehende Rechtsprechung nicht ab). - OLG Düsseldorf, 01.08.2012 - Verg 105/11
Verstoß gegen Abfallrecht? Was prüfen Vergabekammer/-senat?
Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.12.2015 - Verg 20/15
Die Patentverletzung ist im Rahmen der Eignungswertung (also vergaberechtlicher Anknüpfungsnormen) im Vergabenachprüfungsverfahren inzident zu überprüfen (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Juni 2012 - X ZB 9/11; OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 21. Februar 2005 - VII- Verg 91/04, S. 12 ff., 17 ff.; vom 9. November 2012 - VII-Verg 35/11; vom 1. August 2012 - VII-Verg 105/11; der Beschluss vom 17. Februar 2014 - VII-Verg 2/14, S. 9 ff., ändert die vorstehende Rechtsprechung nicht ab). - OLG Düsseldorf, 30.01.2012 - Verg 103/11
Zurückweisung des Antrags auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.12.2015 - Verg 20/15
Der Hinweis der Antragsgegnerin auf die Rechtsprechung zur Austauschbarkeit von Erzeugnissen (vgl. dazu u.a. Senatsbeschluss vom 30. Januar 2012 - VII-Verg 103/11) geht an der im Streitfall anzutreffenden Problemstellung insoweit vorbei.
- OLG Düsseldorf, 14.10.2020 - Verg 36/19
Es gibt keine ungeschriebenen Eignungskriterien!
Das gilt auch für das vom Senat in früherer Rechtsprechung als von Bieterunternehmen zu erfüllen geforderte Eignungsmerkmal der "rechtlichen Leistungsfähigkeit" (vgl. hierzu Senatsbeschlüsse vom 01.12.2015 - VII-Verg 20/15 - Pregabalin, zitiert nach juris, Tz. 23, vom 09.11.2011 - VII-Verg 35/11, zitiert nach juris, Tz. 26, vom 04.05.2009 - VII-Verg 68/08, zitiert nach juris, Tz. 110, vom 13.08.2008 - VII-Verg 42/07, zitiert nach juris, Tz. 27, und vom 21.02.2005 - VII-Verg 91/04, zitiert nach juris, Tz. 49 f.), für das nach der heutigen Gesetzessystematik über die gesetzlich geregelten Einzelaspekte hinaus kein Anwendungsbereich verbleibt. - VK Bund, 23.12.2015 - VK 1-110/15
Nachprüfungsverfahren: Abschluss von Rabattvereinbarungen
Wie das OLG Düsseldorf in seiner jüngsten Entscheidung zu einem Rabattvertrag über den Wirkstoff Pregabalin festhalte (Beschluss vom 1. Dezember 2015, VII-Verg 20/15), würden Ärzte und Apotheker im Massengeschäft gerade nicht auf Indikationspatente achten, so dass auch Bieter und Krankenkassen nicht auf ein patentrechtskonformes Abgabe- bzw. Verordnungsverhalten vertrauen dürften.Zudem gehe […] auch gegen entsprechende Ausschreibungen der gesetzlichen Krankenkassen im Wege von Nachprüfungsverfahren (VK Bund, Beschluss vom 2. März 2015, VK 2-7/15; nachfolgend OLG Düsseldorf, Beschluss vom 1. Dezember 2015, VII-Verg 20/15) und patentrechtlichen Verfahren (vgl. SG Hannover, Beschluss vom 14. September 2015, S 2 KR 374/15 ER) vor.
Dabei ist richtig, dass das bestehende Patentrecht bei der Ausschreibungskonzeption grundsätzlich zu beachten ist und auch nicht durch das SGB V und etwa dessen Regelung zur Substitution beschränkt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 1. Dezember 2015, VII-Verg 20/15; VK Bund, Beschluss vom 16. März 2015, VK 2-7/15; vgl. auch LG Hamburg, Urteil vom 2. April 2015, 327 O 67/15, dass sich der Begründung der VK Bund anschließt).
Da in Deutschland auf den Arzneimittelverordnungen der Grund bzw. die Indikation für die Verordnung nicht vermerkt wird (bzw. werden darf) und die Apotheker auch nicht die Möglichkeit haben, dies auf anderem Wege zu ermitteln (vgl. auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 1. Dezember 2015, VII-Verg 20/15; LG Hamburg, Urteil vom 2. April 2015, 327 O 67/15), kann eine dem bestehenden Patentschutz zuwiderlaufende Substitution nach § 129 Abs. 1 SGB V im Falle neuropathischer Schmerzen nur dadurch sicher verhindert werden, dass der Arzt ein für die patentgeschützte Indikation zugelassenes Präparat (LYRICA® der ASt oder ein Re-Import) namentlich verordnet und die Ersetzungsbefugnis durch das Aut-idem-Kreuz auf der Verordnung ausschließt.
Da diese nicht in allen Fällen vorhanden sind - zumal ein Second-Medical-Use- Patent grundsätzlich schlechter auszumachen ist als ein originäres Wirkstoffpatent -, ist es nicht auszuschließen, dass es zu sog. "wilden Substitutionen" kommt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 1. Dezember 2015, VII-Verg 20/15; LG Hamburg, Urteil vom 2. April 2015, 327 O 67/15).
Aus den vorliegenden sozial- und patentrechtlichen Rahmenbedingungen ziehen die Ag zum einen die Konsequenz, dass sich ihr Beschaffungsbedarf in Pregabalin-Präparate für patentfreie Indikationen einerseits und Pregabalin-Präparate für patentgeschützte Indikationen andererseits unterteilt, um jeweils Rabattvereinbarungen im Wettbewerb zwischen patentrechtlich zulässigerweise konkurrierenden Arzneimitteln zu vergeben (vgl. auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 1. Dezember 2015, VII-Verg 20/15, wonach es Generika-Anbietern bei einer indikationsübergreifenden Ausschreibung wegen des Inkaufnehmens einer wilden Substitution an der technischen Leistungsfähigkeit fehle) und gleichzeitig einen wirtschaftlich sinnvollen Wettbewerb zu erhalten; denn im Falle einer indikationsübergreifenden Ausschreibung müssten Generika-Hersteller wegen fehlender Leistungsfähigkeit ausgeschlossenen werden (…siehe oben OLG Düsseldorf, a.a.O.) bzw. es müsste zumindest in der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung dem Umstand Rechnung getragen werden, dass das Original-Präparat LYRICA® und die Re-Importe.
Der daher von den Ag gewählte Weg der Fachlosaufteilung ist vergaberechtlich nicht zu beanstanden und wird auch als patentrechtskonformer Weg durch das OLG Düsseldorf aufgezeigt (siehe Beschluss vom 1. Dezember 2015, VII- Verg 20/15).
- OLG Düsseldorf, 14.09.2016 - Verg 13/16
Zulässigkeit der Ausschreibung von Rabattvereinbarungen über die Lieferung von …
Die Patentinhaberin W.L.C./USA hat der Antragstellerin insoweit zum Zweck des Vertriebs eine einfache Lizenz erteilt und sie zur Geltendmachung patentrechtlicher Ansprüche im Prozessweg ermächtigt (vgl. dazu OLG Düsseldorf, Beschl. v. 1. Dezember 2015 - VII-Verg 20/15).Rn. 38 Nach zutreffender Darstellung der sozial- und patentrechtlichen Rahmenbedingungen (vgl. dazu auch OLG Düsseldorf, Beschl. v. 1. Dezember 2015 - VII-Verg 20/15, BA 8/9, und, insbesondere zur patentrechtlichen Rechtslage, Beschl. v. 11. Mai 2016 - VII-Verg 2/16, BA 12/13), diesbezüglicher Wertungswidersprüche sowie der Gefahr einer "wilden" Substitution (vgl. dazu OLG Düsseldorf, Beschl. v. 1. Dezember 2015 - VII-Verg 20/15, BA 9), kommt die Vergabekammer zu dem Schluss (VKB 19 ff.), daraus hätten die Antragsgegnerinnen (zumindest wohl vertretbar) die sachlich gerechtfertigten Konsequenzen ziehen dürfen, einerseits ihren Beschaffungsbedarf losweise auf Pregabalin-Präparate für die patentgeschützte Indikation sowie in der Parallelausschreibung auf Pregabalin-Präparate für die patentfreien Indikationen aufzuteilen und andererseits die arzneimittelrechtlichen Zulassungen auf die jeweiligen Indikationsbreiten zu beschränken.
Rn. 40 3. In der Entscheidung vom 1. Dezember 2015 (VII-Verg 20/15, BA 9/10) hat der Senat aufgezeigt, dass im Sinn eines sichersten Weges für gesetzliche Krankenkassen allerdings eine Fachlosbildung in Bezug auf den patentgeschützten Anwendungsbereich und die nicht mehr geschützten Anwendungsbereiche in Frage kommt.
Dies ist durch § 104 Abs. 2 GWB nicht gedeckt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 1. Dezember 2015 - VII-Verg 20/15, BA 10).
- OLG Düsseldorf, 14.09.2016 - Verg 1/16
Zulässigkeit der Ausschreibung von Rabattvereinbarungen über die Lieferung von …
Rn. 34 Nach zutreffender Darstellung der sozial- und patentrechtlichen Rahmenbedingungen (vgl. dazu auch OLG Düsseldorf, Beschl. v. 1. Dezember 2015 - VII-Verg 20/15, BA 8/9, und, insbesondere zur patentrechtlichen Rechtslage, Beschl. v. 11. Mai 2016 - VII-Verg 2/16, BA 12/13), diesbezüglicher Wertungswidersprüche sowie der Gefahr einer "wilden" Substitution (vgl. dazu OLG Düsseldorf, Beschl. v. 1. Dezember 2015 - VII-Verg 20/15, BA 9), kommt die Vergabekammer zu dem Schluss, daraus hätten die Antragsgegnerinnen (zumindest vertretbar) die sachlich gerechtfertigte Konsequenz ziehen dürfen, einerseits ihren Beschaffungsbedarf losweise auf Pregabalin-Präparate für die patentfreien Indikationen sowie in der Parallelausschreibung auf Pregabalin-Präparate für die patentgeschützte Indikation aufzuteilen und andererseits die arzneimittelrechtlichen Zulassungen auf die jeweiligen Indikationsbreiten zu beschränken.Rn. 36 3. In der Entscheidung vom 1. Dezember 2015 (VII-Verg 20/15, BA 9/10) hat der Senat aufgezeigt, dass bei Beschaffungen der vorliegenden Art im Sinn eines sichersten Weges für gesetzliche Krankenkassen eine Fachlosbildung in Bezug auf den patentgeschützten Anwendungsbereich und die nicht mehr geschützten Anwendungsbereiche in Frage kommt.
Dies ist durch § 104 Abs. 2 GWB nicht gedeckt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 1. Dezember 2015 - VII-Verg 20/15, BA 10).
- VK Bund, 21.12.2015 - VK 1-106/15
Nachprüfungsverfahren: Abschluss von Rabattvereinbarungen
Auch das OLG Düsseldorf gehe in seiner neuesten Entscheidung vom 1. Dezember 2015 (VII-Verg 20/15) zu einer anderen Pregabalin-Ausschreibung nicht von einem rechtskonformen Verordnungs- und Abgabeverhalten von Ärzten und Apothekern aus.ist jedoch zu beachten und wird auch nicht durch das SGB V bzw. dessen § 129 Abs. 1 beschränkt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 1. Dezember 2015, VII-Verg 20/15; VK Bund, Beschluss vom 16. März 2015, VK 2-7/15; vgl. auch LG Hamburg, Urteil vom 2. April 2015, 327 O 67/15, dass sich der Begründung der VK Bund anschließt).
Da in Deutschland auf den Arzneimittelverordnungen der Grund bzw. die Indikation für die Verordnung nicht vermerkt wird (bzw. werden darf) und die Apotheker auch nicht die Möglichkeit haben, dies auf anderem Wege zu ermitteln (vgl. auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 1. Dezember 2015, VII-Verg 20/15; LG Hamburg, Urteil vom 2. April 2015, 327 O 67/15), kann eine dem bestehenden Patentschutz zuwiderlaufende Substitution nach § 129 Abs. 1 SGB V im Falle neuropathischer Schmerzen nur dadurch sicher verhindert werden, dass der Arzt ein für die patentgeschützte Indikation zugelassenes Präparat (LYRICA® der ASt oder ein Re-Import) namentlich verordnet und die Ersetzungsbefugnis durch das Aut-idem-Kreuz auf der Verordnung ausschließt.
Da diese nicht in allen Fällen vorhanden sind - zumal ein Second-Medical-Use- Patent grundsätzlich schlechter auszumachen ist als ein originäres Wirkstoffpatent -, ist es nicht auszuschließen, dass es zu sog. "wilden Substitutionen" kommt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 1. Dezember 2015, VII-Verg 20/15; LG Hamburg, Urteil vom 2. April 2015, 327 O 67/15).
Aus den vorliegenden sozial- und patentrechtlichen Rahmenbedingungen ziehen die Ag zum einen die Konsequenz, dass sich ihr Beschaffungsbedarf in Pregabalin-Präparate für patentfreie Indikationen einerseits und Pregabalin-Präparate für patentgeschützte Indikationen andererseits unterteilt, um jeweils Rabattvereinbarungen im Wettbewerb zwischen patentrechtlich zulässigerweise konkurrierenden Arzneimitteln zu vergeben (vgl. auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 1. Dezember 2015, VII-Verg 20/15, wonach es Generika-Anbietern bei einer indikationsübergreifenden Ausschreibung wegen des Inkaufnehmens einer wilden Substitution an der technischen Leistungsfähigkeit fehle) und gleichzeitig einen wirtschaftlich sinnvollen Wettbewerb zu erhalten; denn im Falle einer indikationsübergreifenden Ausschreibung müssten Generika-Hersteller wegen fehlender Leistungsfähigkeit ausgeschlossenen werden (…siehe oben OLG Düsseldorf, a.a.O.) bzw. es müsste zumindest in der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung dem Umstand.
Der daher von den Ag gewählte Weg der Fachlosaufteilung ist vergaberechtlich nicht zu beanstanden und wird auch als patentrechtskonformer Weg durch das OLG Düsseldorf aufgezeigt (siehe Beschluss vom 1. Dezember 2015, VII- Verg 20/15).
- VK Bund, 08.04.2016 - VK 1-104/15
Nachprüfungsverfahren: Rabattvereinbarungen
Auch das OLG Düsseldorf gehe im Übrigen in seiner Entscheidung vom 1. Dezember 2015 (VII-Verg 20/15) zu einer anderen Pregabalin- Ausschreibung nicht von einem rechtskonformen Verordnungs- und Abgabeverhalten von Ärzten und Apothekern aus.Das insoweit bestehende Patentrecht ist auch zu beachten und wird insbesondere nicht durch das SGB V bzw. dessen § 129 Abs. 1 beschränkt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 1. Dezember 2015, VII-Verg 20/15; VK Bund, Beschluss vom 16. März 2015, VK 2-7/15; vgl. auch LG Hamburg, Urteil vom 2. April 2015,.
Da in Deutschland auf den Arzneimittelverordnungen der Grund bzw. die Indikation für die Verordnung nicht vermerkt wird (bzw. werden darf) und die Apotheker auch nicht die Möglichkeit haben, dies auf anderem Wege zu ermitteln (vgl. auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 1. Dezember 2015, VII-Verg 20/15; LG Hamburg, Urteil vom 2. April 2015, 327 O 67/15), kann eine dem bestehenden Patentschutz zuwiderlaufende Substitution nach § 129 Abs. 1 SGB V im Falle neuropathischer Schmerzen nur dadurch sicher verhindert werden, dass der Arzt ein für die patentgeschützte Indikation zugelassenes Präparat (LYRICA® der ASt oder einen Re-Import) namentlich verordnet und die Ersetzungsbefugnis durch das Aut-idem-Kreuz auf der Verordnung ausschließt.
Da diese nicht in allen Fällen vorhanden sind - zumal ein Second-Medical-Use-Patent grundsätzlich schlechter auszumachen ist als ein originäres Wirkstoffpatent -, ist es nicht auszuschließen, dass es zu sog. "wilden Substitutionen" kommt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 1. Dezember 2015, VII-Verg 20/15; LG Hamburg, Urteil vom 2. April 2015, 327 O 67/15).
Aus den vorliegenden sozial- und patentrechtlichen Rahmenbedingungen ziehen die Ag zum einen die Konsequenz, dass sich ihr Beschaffungsbedarf in Pregabalin-Präparate für patentfreie Indikationen einerseits und Pregabalin-Präparate für patentgeschützte Indikationen andererseits unterteilt, um jeweils Rabattvereinbarungen im Wettbewerb zwischen patentrechtlich zulässigerweise konkurrierenden Arzneimitteln zu vergeben (vgl. auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 1. Dezember 2015, VII-Verg 20/15, wonach es Generika-Anbietern bei einer indikationsübergreifenden Ausschreibung wegen des Inkaufnehmens einer wilden Substitution an der technischen Leistungsfähigkeit fehle) und gleichzeitig einen wirtschaftlich sinnvollen Wettbewerb zu erhalten;… denn im Falle einer indikationsübergreifenden Ausschreibung müssten Generika-Hersteller wegen fehlender Leistungsfähigkeit ausgeschlossenen werden (siehe oben OLG Düsseldorf, a.a.O.) bzw. es müsste zumindest in der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung dem Umstand Rechnung getragen werden, dass das Original-Präparat LYRICA® und die Re-Importe über eine höhere Indikationsbreite als die Generika verfügen (vgl. VK Bund, Beschluss vom 16. März 2015, VK 2-7/15), was für diese einen erheblichen Wettbewerbsnachteil.
Der daher von den Ag gewählte Weg der Fachlosaufteilung ist vergaberechtlich nicht zu beanstanden und wird auch als patentrechtskonformer Weg durch das OLG Düsseldorf aufgezeigt (siehe Beschluss vom 1. Dezember 2015, VII-Verg 20/15).
- OLG Düsseldorf, 27.04.2022 - Verg 25/21
Nachprüfungsantrag im Vergaberecht Rechtsmitteleinlegung gegen die Entscheidung …
Das gilt auch für das vom Senat in früherer Rechtsprechung als von Bieterunternehmen zu erfüllen geforderte Eignungsmerkmal der "rechtlichen Leistungsfähigkeit" (vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 1. Dezember 2015, VII-Verg 20/15, BeckRS 2016, 2948 Rn. 23), für das nach der heutigen Gesetzessystematik über die gesetzlich geregelten Einzelaspekte hinaus kein Anwendungsbereich verbleibt (…Senatsbeschluss vom 14. Oktober 2020, VII-Verg 36/19, NZBau 2020, 732 Rn. 45). - OLG Karlsruhe, 16.11.2016 - 15 Verg 5/16
Kiesverwertung - Vergabenachprüfungsverfahren: Pflicht zur Ausschreibung einer …
Nach Schluss der mündlichen Verhandlung eingeführter Parteivortrag ist nämlich nur dann zu berücksichtigen, wenn die mündliche Verhandlung wieder eröffnet wird (§ 156 Abs. 1 ZPO, vgl. OLG Düsseldorf, IBR 2016, 416). - OLG Düsseldorf, 11.05.2016 - Verg 2/16
Arzneimittel
Rn. 48 Wie der Senat bereits in seiner Entscheidung vom 1. Juli 2015 (Az. VII-Verg 20/15) angesprochen hat, besteht aufgrund der gesetzlichen Rahmenbedingungen die Gefahr, dass selbst bei fehlerfreiem Verhalten der Ärzte und Apotheker LYRIKA® in seinem patentgeschützten Anwendungsbereich durch Pregabalin-Generika ersetzt wird. - OLG Düsseldorf, 18.09.2024 - Verg 16/24
Missbräuchliche oder wettbewerbsbeeinträchtigende Anwendung der …
Ein Novenausschluss, wie ihn § 531 Abs. 2 ZPO für das zivilprozessuale Berufungsverfahren vorsieht, kennt das Vergabenachprüfungsverfahren nicht (Senatsbeschluss vom 1. Dezember 2015, VII-Verg 20/15, BeckRS 2016, 2948 Rn. 37). - OLG Düsseldorf, 09.08.2023 - Verg 3/23
Vergaberechtliches Nachprüfungsverfahren im Zusammenhang mit einer Ausschreibung …
- OLG München, 28.09.2020 - Verg 3/20
Keine Pflicht der Vergabestelle zum Verzicht auf Teilnahmewettbewerb
- OLG Düsseldorf, 23.03.2022 - 15 W 14/21
Patentrechtliche Besichtigung während laufenden Vergabeverfahrens möglich!
- VK Bund, 06.02.2017 - VK 2-06/17
Open-House Modell bei Indikationspatent; Überprüfbarkeit durch die Vergabekammer
- OLG München, 08.07.2019 - Verg 2/19
Vergabeverfahren: Kein Rechtsverlust bei verspätetem Hinweis auf gewerbliche …
- VK Bund, 16.01.2020 - VK 1-93/19
Rabattverträge
- OLG Naumburg, 14.07.2017 - 7 Verg 1/17
Nachprüfung einer Vergabe von Empfangsdienstleistungen: Anforderungen an die …
- OLG Düsseldorf, 27.04.2022 - Verg 47/21
Vergaberechtliches Nachprüfungsverfahren im Rahmen eines EU-weiten …
- VK Nordbayern, 29.05.2020 - RMF-SG21-3194-5-4
Veröffentlichung urheberrechtlich geschützter Unterlagen zum Zwecke der Vergabe
- VK Rheinland, 07.10.2024 - VK 32/24
Bewerbungsfrist abgelaufen: Teilnahmeantrag nicht mehr änderbar!
- VK Westfalen, 15.03.2018 - VK 1-46/17
Kalkulationshinweise sind keine Änderung der Vergabeunterlagen!
- VK Berlin, 16.11.2023 - VK-B1-7/22
Wann liegt ein ausschlusswürdiges Unterkostenangebot vor?
- VK Bund, 19.05.2020 - VK 1-28/20
Planmäßige Instandhaltung eines Schiffes einschl. dazugehöriger Produktänderungen
- VK Sachsen, 07.07.2021 - 1/SVK/007-21
Rügen ist keine Frage der Taktik!
- VK Berlin, 03.03.2023 - VK-B1-42/21
Schwere berufliche Verfehlung muss bewiesen sein!
- VK Bund, 02.11.2016 - VK 1-114/16
Rabattvereinbarungen
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