Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 08.12.2009 - VII-Verg 52/09 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GWB § 118
Zurückweisung eines Antrags auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der sofortigen Beschwerde im Vergabenachprüfungsverfahren mangels Auswirkungen eines gerügten Vergabeverstoßes auf die Zuschlagschancen des Antragstellers - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zurückweisung eines Antrags auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der sofortigen Beschwerde im Vergabenachprüfungsverfahren mangels Auswirkungen eines gerügten Vergabeverstoßes auf die Zuschlagschancen des Antragstellers
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Urkalkulation nicht mit Angebot vorgelegt: Ausschluss zwingend!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VK Bund, 10.11.2009 - VK 2-186/09
- OLG Düsseldorf, 08.12.2009 - VII-Verg 52/09
Papierfundstellen
- ZfBR 2013, 415 (Ls.)
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (1)
- VK Bund, 10.11.2009 - VK 2-186/09
Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.12.2009 - Verg 52/09
Der Antrag der Antragstellerin auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung ihrer sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 10. November 2009 (VK 2-186/09) wird zurückgewiesen.
- VK Bund, 18.09.2017 - VK 2-86/17
Nicht gefordertes Konzept eingereicht: Angebotsausschluss zwingend!
Die Ausschlussgründe des § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV gelten entsprechend (zur entsprechenden Geltung von Ausschlussgründen im Anwendungsbereich der SektVO vgl.: OLG Düsseldorf, Beschl. v. 30.4. 2014, VII- Verg 35/13; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 7.8.2013, VII-Verg 15/13 unter Hinweis auf OLG München, Beschl. v. 29.9.2009, Verg 12/09 zur VOB/A SKR; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 8.12.2009 - Verg 52/09; Vergabekammer des Bundes, Beschl. v. 5.3.2014, VK 2 9/14, sowie Beschl. v. 10.5.2013 - VK 1-27/13; Beschl. v. 3. Februar 2017 VK 2-139/16). - VK Bund, 03.02.2017 - VK 2-139/16
Angebotsausschluss wegen Abweichung von den Vorgaben im Anwendungsbereich der …
Denn nur bei vergleichbaren, d.h. den vom Auftraggeber festgelegten Leistungsanforderungen vollumfänglich entsprechenden Angeboten, ist sichergestellt, dass tatsächlich das wirtschaftlichste Angebot bezuschlagt wird (zur entsprechenden Geltung von Ausschlussgründen im Anwendungsbereich der SektVO a.F. vgl.: OLG Düsseldorf, Beschl. v. 30.4. 2014, VII-Verg 35/13; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 7.8.2013, VII-Verg 15/13 unter Hinweis auf OLG München, Beschl. v. 29.9.2009, Verg 12/09 zur VOB/A SKR; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 8.12.2009 - Verg 52/09; Vergabekammer des Bundes, Beschl. v. 5.3.2014, VK 2 - 9/14, sowie Beschl. v. 10.5.2013 - VK 1-27/13). - VK Sachsen, 10.05.2011 - 1/SVK/009-11
Vergabeunterlagen müssen angemessene Risikoverteilung enthalten!
Die Bieter werden durch diese Vorlage der Urkalkulation nach Auffassung der Vergabekammer nicht unzumutbar in ihren Rechten beeinträchtigt, (vgl. bspw. OLG Düsseldorf, B. v. 08.12.2009, VII-Verg 52/09; OLG Karlsruhe, B. v. 24.07.2007, 17 Verg 6/07; B. v. 04.05.2007, 17 Verg 5/07 ).
- VK Bund, 11.04.2016 - VK 2-17/16
Nachprüfungsverfahren: Baustellengemeinkostenaufteilung; Ausschlussgrund
Denn ein derartiges Angebot ist nicht mit den anderen Angeboten im Wettbewerb vergleichbar (vgl. EuGH, Urteil vom 25. April 1996, C-87/94; OLG München, Beschluss vom 29. September 2009, Verg 12/09; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 7. August 2013, VII-Verg 15/13 und vom 8. Dezember 2009, VII-Verg 52/09; 1. VK Bund, Beschluss vom 27. April 2014, VK1-62/14). - VK Bund, 05.03.2014 - VK 2-09/14
Nachprüfungsverfahren: Vergabe eines Bauauftrages
Denn nur bei vollumfänglich vergleichbaren, d.h. den vom Auftraggeber festgelegten Leistungsanforderungen vollumfänglich entsprechenden, Angeboten ist sichergestellt, dass im Rahmen der Angebotswertung tatsächlich das sich in einem nichtdiskriminierenden Wettbewerb als wirtschaftlichstes erweisende Angebot bezuschlagt wird (zur Geltung von Ausschlussgründen im Anwendungsbereich der SektVO vgl.: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 8. Dezember 2009, VII-Verg 52/09; Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 10. Mai 2013, VK 1 - 27/13; Beschluss vom 21. September 2009, VK 2 - 126/09; OLG München, Beschluss vom 29. September 2009, Verg 12/09). - VK Bund, 10.05.2013 - VK 1-27/13
Nachprüfungsverfahren: Vergabe "Gleis- und Weichenerneuerung"
auch im Bereich der SektVO geltenden grundlegenden Prinzipien (§ 97 Abs. 1 und 2 GWB) auszuschließen (vgl. OLG München, Beschluss vom 29. September 2009, Verg 12/09; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 8. Dezember 2013, VII-Verg 52/09). - OLG Hamburg, 09.07.2010 - 1 Verg 1/10
Vergabenachprüfungsverfahren: Bieterausschluss wegen Nichtvorlage der …
Unter eben diesem Gesichtspunkt ist in der Vergaberechtspraxis auch bereits angenommen worden, dass das Fehlen einer Urkalkulation nicht zum Angebotsausschluss führen könne (…VK Bund, 21.01.2004, Rz. 88 - 90, zitiert nach juris), wobei allerdings auch die exakte Gegenposition vertreten wird (OLG Düsseldorf, 08.12.2009, VII Verg 52/09). - VK Bund, 22.11.2024 - VK 2-97/24
Unterlagen zu spät nachgereicht: Ausschluss auch im Sektorenbereich!
Daraus ergibt sich, dass auch im Anwendungsbereich der SektVO nur vollständige und widerspruchsfreie Angebote gewertet werden dürfen, die den Vergabeunterlagen entsprechen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 8. Dezember 2009, Verg 52/09; OLG München, Beschluss vom 29. September 2009, Verg 12/09; VK Bund, Beschluss vom 10. Mai 2013, VK1-27/13). - VK Bund, 30.10.2025 - VK 2-81/25
Auch im Sektorenbereich sind unvollständige Angebote auszuschließen!
Daraus ergibt sich, dass auch im Anwendungsbereich der SektVO nur vollständige, widerspruchsfreie und den Leistungsanforderungen entsprechende Angebote gewertet werden dürfen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 8. Dezember 2009, Verg 52/09; OLG München, Beschluss vom 29. September 2009, Verg 12/09; VK Bund, Beschluss vom 10. Mai 2013, VK1-27/13 sowie Beschluss vom 22.11.2024, VK2-97/24). - VK Bund, 27.08.2014 - VK 1-62/14
Nachprüfungsverfahren: "Wärmeversorgung"
Denn ein derartiges Angebot ist nicht mit den anderen Angeboten im Wettbewerb vergleichbar (vgl. EuGH, Urteil vom 25. April 1996, C-87/94, OLG München, Beschluss vom 29. September 2009, Verg 12/09, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 8. Dezember 2009, VII-Verg 52/09).
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