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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 24.11.2004 - VII-Verg 80/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,25887
OLG Düsseldorf, 24.11.2004 - VII-Verg 80/04 (https://dejure.org/2004,25887)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24.11.2004 - VII-Verg 80/04 (https://dejure.org/2004,25887)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24. November 2004 - VII-Verg 80/04 (https://dejure.org/2004,25887)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer: Kostenfestsetzung durch die Vergabekammer auch dann, wenn im Beschwerdeverfahren nicht die Hauptsacheentscheidung angegriffen wird

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kostenfestsetzung durch die Vergabekammer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (4)

  • OLG Düsseldorf, 05.02.2001 - Verg 26/00

    Rechtspfleger beim OLG setzt auch VK-Kosten fest!

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.11.2004 - Verg 80/04
    Schließt sich an das Nachprüfungsverfahren ein Beschwerdeverfahren an, ist entsprechend §§ 103, 104 ZPO i.V.m. § 21 RpflG oder § 164 VwGO ­ je nachdem welche Normen zur Ergänzung der lückenhaften Regelungen der §§ 116 ff. GWB herangezogen werden ­ der Rechtspfleger des Oberlandesgerichts für die Festsetzung der zu erstattenden Kosten zuständig, wobei er auf der Grundlage der rechtskräftig gewordenen Kostengrundentscheidung die zu erstattenden Kosten für Beschwerdeverfahren und auch für das vor ausgegangene Verfahren bei der Vergabekammer festzusetzen hat (vgl. grundlegend der Beschluss des Senates vom 5. Februar 2001, Az.: Verg 26/00, VergabE C-10 ­26/00).

    Wie der Senat bereits in seinem Beschluss vom 5. Februar 2001 (Az.: Verg 26/00) ausgeführt hat, ist es aufgrund der in § 128 Abs. 4 Satz 3 GWB angeordneten ,,entsprechenden" Geltung des § 80 VwVfG geboten, die dortige Regelung mit ihren Einschränkungen und Ersetzungen für den Fall der Anrufung des Gerichts auf das zweistufige Nachprüfungsverfahren zu übertragen.

    Zwar fehlt der Vergabekammer die erforderliche Kompetenz, um über die zur Erstattung festgesetzten Kosten einen Vollstreckungstitel zu schaffen, während die Kostenfestsetzungsbeschlüsse des Rechtspflegers Vollstreckungstitel sind, §§ 794 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZPO, § 168 Abs. 1 Nr. 4 VwGO (vgl. Beschluss des Senates vom 5. Februar 2001, Verg 26/00, Vergabe C-10-26/00).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.02.1993 - 4 B 1917/92

    Notwendigkeit der Zuziehung eines Bevollmächtigten; Zuziehung eines …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.11.2004 - Verg 80/04
    Dies entspricht im übrigen auch der Handhabung der Verwaltungsgerichte (Bay VGH Bay VBl. 1995, 599; OVG NW DVBl. 1993, 889; OVG Rheinl.-Pfalz, DÖV 1990, 159;… Kopp/Schenke, VwGO, 13. Auf., § 162 Rn. 1 b, 16;… Schmidt in Eyermann, VwGO, 10. Aufl., § 162 Rn. 12;… Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 6. Aufl., § 80 Rn. 4).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.05.1989 - 13 B 27/89

    Aussetzung; Aussetzungsverfahren; Vollziehung; Verwaltungsakt; Hinzuziehung; …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.11.2004 - Verg 80/04
    Dies entspricht im übrigen auch der Handhabung der Verwaltungsgerichte (Bay VGH Bay VBl. 1995, 599; OVG NW DVBl. 1993, 889; OVG Rheinl.-Pfalz, DÖV 1990, 159;… Kopp/Schenke, VwGO, 13. Auf., § 162 Rn. 1 b, 16;… Schmidt in Eyermann, VwGO, 10. Aufl., § 162 Rn. 12;… Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 6. Aufl., § 80 Rn. 4).
  • VK Bund, 25.08.2004 - VK 2-90/03
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.11.2004 - Verg 80/04
    Auf die sofortigen Beschwerden der Beigeladenen zu 2) wird der Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 25. August 2004 ­ VK 2-90/03 ­ abgeändert:.
  • OLG München, 30.12.2011 - Verg 9/11

    Vergabenachprüfungsverfahren: Pflicht des Rechtspflegers am Beschwerdegericht zur …

    Rn. 3 "Wird gegen eine Entscheidung der Vergabekammer in der Hauptsache oder zu Nebenentscheidungen sofortige Beschwerde eingelegt und trifft der Vergabesenat im Beschwerdeverfahren eine Sachentscheidung, setzte der Kostenbeamte des Oberlandesgerichts nicht nur die Kosten des Beschwerdeverfahrens, sondern auch des Nachprüfungsverfahrens fest, wenn im Beschwerdeverfahren eine Sachentscheidung ergangen war (OLG Düsseldorf vom 24.11.2004, Verg 80/04, OLG München vom 26.11.2008, Verg 21/08)"(Hervorhebungen nicht im Original).

    Rn. 15 "Bisher hatte der Kostenbeamte auch die Kosten für das Verfahren vor der Vergabekammer festzusetzen, wenn im Beschwerdeverfahren eine Sachentscheidung ergangen war (OLG Düsseldorf vom 24.11.2004, Verg 80/04; OLG München vom 26.11.2008, Verg 21/08).

  • OLG München, 26.11.2008 - Verg 21/08

    Vergabenachprüfungsverfahren: (Un-)Zuständigkeit des Rechtspflegers beim OLG für …

    Der von der Antragsgegnerin (über § 128 Abs. 4 Satz 3 GWB) in Bezug genommene § 80 Abs. 3 VwVfG greift in dieser Konstellation unabhängig von Erfolg oder Misserfolg der Beschwerde nicht (…Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 7. Aufl., Rdnr. 4 zu § 80; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.11.2004, Verg 80/04 mwN).

    Folglich ist die unter Ziffer 1. dargelegte Regelungslücke durch eine entsprechende Anwendung der Vorschriften der Verwaltungsgerichtsordnung zu schließen (vgl. auch Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 24.11.2004,Verg 80/04; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 20.02.2007, 17 Verg 2/07).

  • OLG München, 28.02.2012 - Verg 16/11

    Kostenfestsetzung vor der Vergabekammer durch das Beschwerdegericht?

    "Bisher hatte der Kostenbeamte auch die Kosten für das Verfahren vor der Vergabekammer festzusetzen, wenn im Beschwerdeverfahren eine Sachentscheidung ergangen war (OLG Düsseldorf vom 24.11.2004, Verg 80/04; OLG München vom 26.11.2008, Verg 21/08).
  • OLG Dresden, 10.05.2007 - WVerg 17/06
    Die im Anschluss an die ständige Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Düsseldorf (Beschlüsse vom 05.02.2001 - Verg 26/00; vom 20.10.2004 - Verg 49/04, 51/04, 59/04, 65/04, 66/04, 67/04; vom 10.11.2004 - Verg 50/04; vom 24.11.2004 - Verg 80/04) vertretene Auffassung der Beigeladenen, das aufgrund sofortiger Beschwerde mit der Hauptsache befasste Oberlandesgericht sei anschließend für die Kostenfestsetzung in beiden Instanzen zuständig, teilt der Senat nicht.
  • OLG Düsseldorf, 23.09.2019 - Verg 14/18
    Rn. 5 a) Für die Festsetzung der Kosten des Beschwerdeverfahrens ist der Rechtspfleger ebenso wie für die Kosten des Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer mit Ausnahme der allein von der Vergabekammer festzusetzenden Gebühren und Auslagen der Vergabekammer zuständig (Senat, Beschl. v. 24.11.2004, VII-Verg 80/04, juris, Rn. 8;… OLG München, Beschl. v. 26.11.2008, Verg 21/08, juris, Rn. 11, 12;… Losch in: Ziekow/Völlink, Vergaberecht, GWB, 3. Aufl., § 182 Rn. 61 (63)).
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