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   BGH, 25.11.2003 - VIII ZB 122/02   

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https://dejure.org/2003,6924
BGH, 25.11.2003 - VIII ZB 122/02 (https://dejure.org/2003,6924)
BGH, Entscheidung vom 25.11.2003 - VIII ZB 122/02 (https://dejure.org/2003,6924)
BGH, Entscheidung vom 25. November 2003 - VIII ZB 122/02 (https://dejure.org/2003,6924)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Gewährung einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen Versäumung der Frist zur Einlegung der Rechtsbeschwerde - Verletzung des Rechts auf gesetzlichen Richter - Unterlassung einer Übertragung einer Rechtssache von grundsätzlicher Bedeutung auf eine mit drei ...

  • Judicialis

    ZPO § 233; ; ZPO § 234 Abs. 2; ; ZPO § 236 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 568 Satz 2 Nr. 2; ; ZPO § 568 Satz 3; ; ZPO § 575 Abs. 1 Satz 1; ; GKG § 8

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO (ab 1.1.2002) § 574 Abs. 1 Nr. 2
    Zulassung der Rechtsbeschwerde durch den Einzelrichter

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 1714
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.03.2003 - IX ZB 134/02

    Zulassung der Rechtsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung durch den

    Auszug aus BGH, 25.11.2003 - VIII ZB 122/02
    Wie der Bundesgerichtshof mit Beschluß vom 13. März 2003 (IX ZB 134/02, NJW 2003, 1254, z. Veröff. in BGHZ best.) dargelegt hat, ist die Rechtsbeschwerde nach einer Zulassung durch den Einzelrichter der Kammer statthaft, weil auch diese Zulassungsentscheidung durch den Einzelrichter wirksam und daher für das Rechtsbeschwerdegericht bindend ist.
  • BGH, 23.09.1993 - LwZR 10/92

    Vertrauen auf Rechtsmittelbelehrung eines Fachsenats

    Auszug aus BGH, 25.11.2003 - VIII ZB 122/02
    Auch ein Anwalt darf sich auf die Rechtsmittelbelehrung des Ausgangsgerichts verlassen (BGH, Beschl. vom 23. September 1993 - LwZR 10/92, NJW 1993, 3206 unter III 3).
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