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   BGH, 20.03.1996 - VIII ZB 7/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,631
BGH, 20.03.1996 - VIII ZB 7/96 (https://dejure.org/1996,631)
BGH, Entscheidung vom 20.03.1996 - VIII ZB 7/96 (https://dejure.org/1996,631)
BGH, Entscheidung vom 20. März 1996 - VIII ZB 7/96 (https://dejure.org/1996,631)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung - Berufungsbegründungsfrist - Auskunft - Vertrauensschutz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 233
    Anforderungen an die Prüfung der Bewilligung einer Fristverlängerung durch den Rechtsanwalt

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • BRAK-Mitteilungen (Leitsatz)

    Vertrauen des RA in Richtigkeit der Auskunft seiner Sekretärin

    Direkte Verlinkung nicht möglich.
    Eingabe in der Suchmaske auf der nächsten Seite: BRAK-Mitt. 1996, 172

  • BRAK-Mitteilungen (Leitsatz)

    Kanzleiorganisation

    Direkte Verlinkung nicht möglich.
    Eingabe in der Suchmaske auf der nächsten Seite: BRAK-Mitt. 1996, 128

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 1682
  • MDR 1996, 639
  • VersR 1996, 1389
  • BB 1996, 1299
 
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Wird zitiert von ... (47)

  • LAG Schleswig-Holstein, 21.03.2017 - 1 SaGa 4/17

    Einstweilige Verfügung, Unterlassung, Wettbewerb, Täter, Mittäter,

    Glaubhaft gemacht ist ein Sachverhalt, wenn das Gericht von der überwiegenden Wahrscheinlichkeit des vorgetragenen Geschehensablaufs überzeugt ist (BGH, Beschl. v. 20.03.1996 - VIII ZB 7/96 - Juris, Rn 15).
  • BGH, 16.08.2016 - VI ZB 19/16

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Richterliche Hinweispflicht auf unklare

    Das Berufungsgericht wird zu prüfen haben, ob es das im Rechtsbeschwerdeverfahren ergänzte Parteivorbringen für glaubhaft, den vorgetragenen Geschehensablauf also für überwiegend wahrscheinlich (BGH, Beschluss vom 9. Februar 1998 - II ZB 15/97, NJW 1998, 1870; Beschluss vom 20. März 1996 - VIII ZB 7/96, NJW 1996, 1682 Rn. 15; Beschluss vom 3. März 1983 - IX ZB 4/83, VersR 1983, 491) hält.
  • BGH, 05.04.2011 - VIII ZB 81/10

    Beginn der Wiedereinsetzungsfrist bei krankheitsbedingter Hinderung an der

    Auch eine Glaubhaftmachung der vorgetragenen Tatsachen ist rechtzeitig erfolgt, denn sie braucht nach § 236 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 2 ZPO nicht im Antrag enthalten zu sein, sondern kann auch noch im Verfahren selbst nachgeholt werden (vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 20. März 1996 - VIII ZB 7/96, NJW 1996, 1682 unter II 1 a).
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