Rechtsprechung
   BFH, 08.09.2011 - VIII R 29/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,11860
BFH, 08.09.2011 - VIII R 29/09 (https://dejure.org/2011,11860)
BFH, Entscheidung vom 08.09.2011 - VIII R 29/09 (https://dejure.org/2011,11860)
BFH, Entscheidung vom 08. September 2011 - VIII R 29/09 (https://dejure.org/2011,11860)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,11860) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Prozessbevollmächtigter - Verschulden - Zurechenbarkeit

  • openjur.de

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Prozessbevollmächtigter; Verschulden; Zurechenbarkeit

  • Bundesfinanzhof

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Prozessbevollmächtigter - Verschulden - Zurechenbarkeit

  • Bundesfinanzhof

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Prozessbevollmächtigter - Verschulden - Zurechenbarkeit

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Prozessbevollmächtigter - Verschulden - Zurechenbarkeit

  • rewis.io

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Prozessbevollmächtigter - Verschulden - Zurechenbarkeit

  • ra.de
  • rewis.io

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Prozessbevollmächtigter - Verschulden - Zurechenbarkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 56 Abs. 1; FGO § 120 Abs. 1 S. 1
    Verschulden des Prozessbevollmächtigten bei Übersehen einer fehlerhaften Adressierung bei Unterzeichnung der Rechtsmittelschrift; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung einer Rechtsmittelfrist durch einen Prozessbevollmächtigten

  • datenbank.nwb.de

    Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Revisionsfrist bei fehlerhafter Adressierung der Revisionsschrift durch die Bürokraft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 02.05.1990 - XII ZB 17/90

    Überprüfung der postalischen Anschrift des Gerichts durch den Rechtsanwalt

    Auszug aus BFH, 08.09.2011 - VIII R 29/09
    Insbesondere muss er prüfen, ob die Rechtsmittelschrift vollständig ist, alle notwendigen Angaben richtig enthält und an das richtige Gericht adressiert ist (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 27. März 1968 VII R 21-22/67, BFHE 92, 307, BStBl II 1968, 535; Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 2. Mai 1990 XII ZB 17/90, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1991, 307).
  • FG Baden-Württemberg, 30.04.2009 - 13 K 4608/08

    Steuerpflichtige Erträge aus einer vor dem 1.1.2005 abgeschlossenen

    Auszug aus BFH, 08.09.2011 - VIII R 29/09
    Gegen das gegen die Kläger und Revisionskläger (Kläger) ergangene und am 7. Mai 2009 zugestellte Urteil des Finanzgerichts (FG) vom 30. April 2009  13 K 4608/08 haben deren Prozessbevollmächtigte mit Schriftsatz vom 4. Juni 2009 Revision eingelegt.
  • BFH, 28.11.1996 - XI R 76/95

    Fristwahrung bei unrichtig beschrifteter Postsendung

    Auszug aus BFH, 08.09.2011 - VIII R 29/09
    Entscheidend ist daher die Ursächlichkeit des Fehlers der Bevollmächtigten für die Nichteinhaltung der Frist bis zum 8. Juni 2009 (vgl. dazu BFH-Beschlüsse vom 28. Januar 1992 V B 228/91, juris; vom 28. November 1996 XI R 76/95, BFH/NV 1997, 497: Keine Wiedereinsetzung, wenn "nicht auszuschließen ist, dass der verspätete Zugang ... auf fehlerhafte Adressierung und daher auf ein Verschulden des Revisionsklägers zurückzuführen ist").
  • BFH, 09.01.1992 - IX R 23/90

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand mit der Begründung, die Revisionsschrift

    Auszug aus BFH, 08.09.2011 - VIII R 29/09
    bb) Auf dieser Grundlage ist der Umstand, dass der Prozessbevollmächtigte der Kläger die fehlerhafte Adressierung bei Unterzeichnung der Revisionsschrift nicht bemerkt hat, als ihm allein (und nicht seiner Bürokraft) zuzurechnendes Verschulden anzusehen, das eine Wiedereinsetzung nach § 56 Abs. 1 FGO ausschließt (vgl. BFH-Beschlüsse vom 7. Juni 1991 IV R 32/91, BFH/NV 1991, 761; vom 9. Januar 1992 IX R 23/90, BFH/NV 1993, 366).
  • BFH, 07.06.1991 - IV R 32/91

    Unzulässigkeit einer Revision wegen Fristversäumung

    Auszug aus BFH, 08.09.2011 - VIII R 29/09
    bb) Auf dieser Grundlage ist der Umstand, dass der Prozessbevollmächtigte der Kläger die fehlerhafte Adressierung bei Unterzeichnung der Revisionsschrift nicht bemerkt hat, als ihm allein (und nicht seiner Bürokraft) zuzurechnendes Verschulden anzusehen, das eine Wiedereinsetzung nach § 56 Abs. 1 FGO ausschließt (vgl. BFH-Beschlüsse vom 7. Juni 1991 IV R 32/91, BFH/NV 1991, 761; vom 9. Januar 1992 IX R 23/90, BFH/NV 1993, 366).
  • BFH, 27.03.1968 - VII R 21/67

    Bezeichnung des gesetzlichen Vertreters - Beteiligte - Rubrum - Straßen- und

    Auszug aus BFH, 08.09.2011 - VIII R 29/09
    Insbesondere muss er prüfen, ob die Rechtsmittelschrift vollständig ist, alle notwendigen Angaben richtig enthält und an das richtige Gericht adressiert ist (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 27. März 1968 VII R 21-22/67, BFHE 92, 307, BStBl II 1968, 535; Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 2. Mai 1990 XII ZB 17/90, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1991, 307).
  • BFH, 28.01.1992 - V B 228/91
    Auszug aus BFH, 08.09.2011 - VIII R 29/09
    Entscheidend ist daher die Ursächlichkeit des Fehlers der Bevollmächtigten für die Nichteinhaltung der Frist bis zum 8. Juni 2009 (vgl. dazu BFH-Beschlüsse vom 28. Januar 1992 V B 228/91, juris; vom 28. November 1996 XI R 76/95, BFH/NV 1997, 497: Keine Wiedereinsetzung, wenn "nicht auszuschließen ist, dass der verspätete Zugang ... auf fehlerhafte Adressierung und daher auf ein Verschulden des Revisionsklägers zurückzuführen ist").
  • BFH, 18.08.2014 - III B 16/14

    Keine Wiedereinsetzung bei falscher Adressierung einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Insbesondere muss er prüfen, ob die Rechtsmittelschrift vollständig ist, alle notwendigen Angaben richtig enthält und an das richtige Gericht adressiert ist (BFH-Beschlüsse vom 8. September 2011 VIII R 29/09, juris; vom 7. Juni 1991 IV R 32/91, BFH/NV 1991, 761, m.w.N.).
  • VGH Bayern, 23.06.2014 - 14 ZB 12.2323

    Fristversäumnis wegen Unanbringlichkeit des Briefes gegenüber Empfänger und

    Denn von rein büromäßigen Aufgaben ohne Bezug zu Rechtsfragen darf sich der Rechtsanwalt freihalten und diese sorgfältig geschulten und allgemein überwachten Angestellten überlassen (stRspr, vgl. BGH, B.v. 2.5.1990 - XII ZB 17/90 - NJW-RR 1990, 1149 m.w.N.; B.v. 23.3.1995 - VII ZB 19/94 - NJW 1995, 2105 zur Überwachung der Richtigkeit der Telefaxnummer des Gerichts durch den Anwalt; a.A. BFH, B.v. 8.9.2011 - VIII R 29/09 - juris Rn. 11 zur Frage, ob die falsche Bezeichnung des Gerichtsorts als ein dem Rechtsanwalt - und nicht seiner Bürokraft - zurechenbares Verhalten anzusehen ist).
  • BSG, 18.12.2014 - B 2 U 270/14 B

    Wiedereinsetzung für eine Nichtzulassungsbeschwerde; Einlegung der Beschwerde bei

    Lediglich hinsichtlich der Ergänzung des Schriftsatzes um die richtige postalischen Adresse darf er sich auf sein geschultes und erfahrenes Personal verlassen (vgl BGH vom 4.4.2000 - VI ZR 309/99 - BRAK-Mitt 2000, 287; BFH vom 8.9.2011 - VIII R 29/09 - juris; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, aaO, § 67 RdNr 9k).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht