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Rechtsprechung
   BFH, 23.10.1998 - VIII B 10/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,5376
BFH, 23.10.1998 - VIII B 10/98 (https://dejure.org/1998,5376)
BFH, Entscheidung vom 23.10.1998 - VIII B 10/98 (https://dejure.org/1998,5376)
BFH, Entscheidung vom 23. Oktober 1998 - VIII B 10/98 (https://dejure.org/1998,5376)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 118 Abs. 2 Nr. 2; ; HGB § 89b; ; HGB § 89b Abs. 3; ; HGB § 89b Abs. 3 Nr. 3

  • Wolters Kluwer

    Laufender Gewinn - KG - Betriebsveräußerung - Handelsvertreter - Ausgleich - Gewerbesteuer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GewStG § 2
    Ausgleichszahlungen an Handelsvertreter; Erwerb eines "Vertreterrechts"

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)

    Erwerb eines Vertreterrechts, Vertretungsrechte, Abwälzungsvereinbarung

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (4)

  • BFH, 25.07.1990 - X R 111/88

    Zahlungen des nachfolgenden Handelsvertreters an seinen Vorgänger als laufender …

    Auszug aus BFH, 23.10.1998 - VIII B 10/98
    Ein solcher Vertrag ist nicht "selbständig"; vielmehr übernimmt der Nachfolger die dem Geschäftsherrn obliegende Verpflichtung zur Zahlung des Ausgleichsanspruchs (BFH-Urteile vom 25. Juli 1990 X R 111/88, BFHE 162, 38, BStBl II 1991, 218;… vom 13. Januar 1993 X R 86/91, BFH/NV 1993, 412).

    b) Der Beschwerdeschrift kann ferner nicht entnommen werden, daß die Vorinstanz ihrer Entscheidung einen abstrakten Rechtssatz zugrunde gelegt hat, der mit dem BFH-Urteil in BFHE 162, 38, BStBl II 1991, 218 nicht übereinstimmt.

  • BFH, 23.01.1992 - II B 64/91

    Anforderungen an Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache als …

    Auszug aus BFH, 23.10.1998 - VIII B 10/98
    Abgesehen davon, daß diesem Vortrag nicht die inhaltliche Klärungsbedürftigkeit der Rechtsfrage entnommen werden kann und bereits aus diesem Grunde die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache nicht hinreichend substantiiert ist (…vgl. Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, § 115 Rz. 62, m.w.N.), verkennt die Beschwerdebegründung, daß einer durch den BFH bereits geklärten Rechtsfrage regelmäßig nur dann grundsätzliche Bedeutung zukommt, wenn --wozu die Beschwerdeschrift nicht Stellung nimmt-- gewichtige neue rechtliche Gesichtspunkte in der Rechtsprechung oder in der Literatur vorgetragen worden sind, die der BFH noch nicht geprüft hat (vgl. BFH-Beschluß vom 23. Januar 1992 II B 64/91, BFH/NV 1992, 676, m.w.N., ständige Rechtsprechung).
  • BFH, 13.01.1993 - X R 86/91

    Ermittlung des Gewinns aus Gewerbebetrieb durch Betriebsvermögensvergleich

    Auszug aus BFH, 23.10.1998 - VIII B 10/98
    Ein solcher Vertrag ist nicht "selbständig"; vielmehr übernimmt der Nachfolger die dem Geschäftsherrn obliegende Verpflichtung zur Zahlung des Ausgleichsanspruchs (BFH-Urteile vom 25. Juli 1990 X R 111/88, BFHE 162, 38, BStBl II 1991, 218; vom 13. Januar 1993 X R 86/91, BFH/NV 1993, 412).
  • BFH, 17.08.1995 - XI B 73/95

    Grundsätzliche Bedeutung der Frage der Zurechnung des Ausgleichsanspruchs des …

    Auszug aus BFH, 23.10.1998 - VIII B 10/98
    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) führen Ausgleichszahlungen an einen Handelsvertreter, die auf § 89b des Handelsgesetzbuches (HGB) beruhen, selbst dann zu einem laufenden, der Gewerbesteuer unterliegenden Gewinn, wenn die Beendigung des Vertragsverhältnisses mit der Veräußerung oder Aufgabe des Betriebs des Handelsvertreters zusammenfällt (Beschluß vom 17. August 1995 XI B 73/95, BFH/NV 1996, 169).
  • BFH, 12.07.2007 - X R 5/05

    "Vertreterrecht" eines Handelsvertreters ist nach individuellen Verhältnissen …

    In den nachfolgenden Entscheidungen vom 25. Juli 1990 X R 111/88 (BFHE 162, 38, BStBl II 1991, 218, unter 3.a) und vom 13. Januar 1993 X R 86/91 (…BFH/NV 1993, 412, unter 1.) hat der Senat ferner dargelegt, dass in den häufig vorkommenden Fällen, in denen es dem Geschäftsherrn gelingt, den Ausgleichanspruch des scheidenden Vorgänger-Handelsvertreters gemäß § 89b des Handelsgesetzbuchs (HGB) auf dessen Nachfolger mittels Schuldübernahme abzuwälzen, der Nachfolger seinerseits vom Geschäftsherrn ein "Vertreterrecht" erwirbt, wobei das Entgelt darin besteht, dass er den an seinen Vorgänger zu zahlenden Ausgleichanspruch ablöst (vgl. auch BFH-Beschluss vom 23. Oktober 1998 VIII B 10/98, BFH/NV 1999, 516, unter 1.a).
  • FG Rheinland-Pfalz, 15.11.2004 - 5 K 2526/02

    Ansatz eines Handelsvertreter-Ausgleichsanspruch nach § 89b HGB im Rahmen der …

    Insoweit werde auch verwiesen auf das BFH-Urteil vom 23. Oktober 1998 ( VIII B 10/98, BFH/NV 1999, 516 ), wonach der Ausgleichsanspruch auch der Gewerbesteuer unterliege, wenn der Ausgleichsanspruch nach § 89 b HGB durch den Nachfolger des Handelsvertreters abgelöst werde.

    Abzugrenzen ist die vorgenannte Eintrittsvereinbarung des § 89b Abs. 3 Nr. 3 HGB von der sogenannten Abwälzungsvereinbarung (BFH vom 23. Oktober 1998 VIII B 10/98, BFH/NV 1999, 516 m.w.N.; Küstner/v.Manteuffel, BB 1990, 1713, 1714; Thume, BB 1991, 490;… Westphal, a.a.O., 147).

    So liegt es -- wie vom BFH bereits mehrfach entschieden -- in den häufig vorkommenden Fällen, in denen es dem Geschäftsherrn gelingt, den kraft Gesetzes entstehenden Ausgleichsanspruch, der nur unter den eng auszulegenden Voraussetzungen des § 89 b Abs. 3 HGB a. F. vertraglich ausgeschlossen werden konnte, auf den Nachfolgevertreter abzuwälzen (BFH vom 23. Oktober 1998 VIII B 10/98, BFH/NV 1999, 516 ).

  • BFH, 17.03.2009 - X B 225/08

    Gewerbesteuerpflicht des Handelsvertreterausgleichsanspruchs - Keine …

    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH unterliegt der Ausgleichsbetrag, den ein Handelsvertreter gemäß § 89b des Handelsgesetzbuchs (HGB) erhält, der Gewerbesteuer, und zwar auch dann, wenn die Beendigung des Vertragsverhältnisses mit der Veräußerung oder Aufgabe des Betriebes des Handelsvertreters zusammenfällt (BFH-Urteil vom 19. Februar 1987 IV R 72/83, BFHE 149, 188, BStBl II 1987, 570, 572, unter 1., m.w.N.;… BFH-Beschlüsse vom 16. August 1989 III B 14/89, BFH/NV 1990, 188;… vom 17. August 1995 XI B 73/95, BFH/NV 1996, 169, und vom 23. Oktober 1998 VIII B 10/98, BFH/NV 1999, 516).
  • BFH, 25.10.2012 - X B 99/12

    Bewertung eines Vertreterrechts

    vom 23. Oktober 1998 VIII B 10/98 (BFH/NV 1999, 516).
  • FG Hessen, 02.12.2003 - 10 K 3677/01

    Handelsvertreter; Vertreterrecht; Immaterielles Wirtschaftsgut; Abschreibung - …

    Dies ist nur eine Möglichkeit, wie der Handelsvertreter seine Gegenleistung erbringen kann (BFH, BStBl. II 1989, 549, 550); auch direkte "Einstandszahlungen" an den Geschäftsherrn genügen als Gegenleistung für einen entgeltlichen Erwerb (vgl. auch noch BFH, Urteil vom 25.7.1990 X R 111/88, BStBl. II 1991, 218, 220;… Urteil vom 13.1.1993 X R 86/91, BFH/NV 1993, 412, 413; Beschluss vom 23.10.1998 VIII B 10/98, BFH/NV 1999, 516, 517).
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